Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Wenn ein wesentlicher und steigender Anteil der Beschäftigung aus Teilzeitjobs und geringfügiger Beschäftigung besteht, dann wird nicht nur die durchschnittliche Wochenarbeitszeit statistisch geringer (davon handelt das Video). Auch die Höhe der Einzahlungen in die Sozialversicherungen pro Arbeitnehmer wird geringer. Ein Teil der Arbeitnehmer könnte vorher über Mitversicherung versorgt worden sein und zahlt jetzt selbst ein. Aber wenn Jobs zunehmend von Vollzeit nach Teilzeit umorganisiert werden (z.B. die Arbeit in Lebensmittelketten), dann dürfte vermutlich auch absolut weniger Einzahlung (Volumen) erfolgen. Krank werden die Leute aber trotzdem. Und die Kosten für die Behandlung fallen dennoch an.

    Weniger Arbeit -> weniger Stress -> gesündere Bevölkerung?

    Ein Möbelpacker in Teilzeit sollte in der Tendenz weniger Rücken- bzw. Gelenkprobleme haben wie der Kollege in Vollzeit, oder nicht?

  • Weil mein Beispiel plakativ sein sollte und vereinfacht darstellt, warum ich davon ausgehe, dass die Beihilfe regelmäßig "günstiger" wäre, andernfalls hätte man es abgeschafft. Derzeit bin ich persönlich nicht in der Stimmung die Datensätze durchzuwühlen, Entschuldigung dafür. Die Beihilfe an sich gehört nicht zu den verfassungsmäßigen Grundsätzen. des Berufsbeamtentums. Jedoch eine Umstellung auf GKV-Absicherung ist also nicht das Problem, es kommt nur darauf an, dass tatsächlich eine "Absicherung im Krankheitsfall" vorhanden ist.

    Die Beihilfe umfasst dabei nicht nur "Aufwendungen für Krankheit" sondern auch "Aufwendungen für Pflege", sie vereinigt also Kranken- und Pflege in sich. Daher ist es relativ zu sehen, konkret müsste man die Ersparnisse des jeweiligen Beamten über die durchschnittlichen Dienstjahre mit einbeziehen und es in Relation zu den gestiegenen Ausgaben im Ruhestand setzten.

    Ja, warum mit fiktiven Zahlen arbeiten? Mal abgesehen davon, dass die 50€ bei meinen Arztbesuchen schon erreicht sind, wenn der Arzt "Guten Morgen" sagt und eine "Beratung auch per Fernsprecher" zum 3,5-fachen Satz abrechnet...

    Es ist offensichtlich, dass im System Beihilfe + PKV sämtliche Rechnungen zweimal bearbeitet werden müssen und dass bei einem Beihilfesatz von 50% beide zu relativ gleichem Ergebnis kommen werden (modulo leicht unterschiedliche Erstattungsregeln). Bei den eigentlichen Gesundheitskosten ist also nichts zu sparen. Das aktuelle System kann nur günstiger sein, wenn die Bearbeitung durch die Beihilfe weniger kostet als die PKV Marge nimmt.

    Das System wurden noch nicht abgeschafft, weil es - wie so vieles im Land - historisch gewachsen ist und sich keiner rantraut. Siehe auch die drölfzig gesetzlichen Krankenkassen, die theoretisch miteinander in Konkurrenz stehen sollen und praktisch über einen Fonds wieder Ausgleichszahlungen verschieben, wenn eine KV der Konkurrenz überlegen war...

    Dann lassen Sie sich offenkundig - sofern zutreffend - schlichtweg ohne Grundlage abzocken. Eine "besondere Schwere" ist nicht bei einer "Fernberatung über Fernsprecher" erkennbar. Es sei denn, es handelt sich vielleicht um ein umfassendes Gespräch über eine schwere Erkrankung, bzw. komplizierten Fall.

    "Guten Morgen" + das ärztliche Gespräch (Beratung), "Was haben Sie, wo drückt es, etc." sind mit der GOÄ 1 abgegolten. Das sind im Regelsatz 2,3 dann 10,72 €. Selbst beim 3,5 fachen Satz wären es höchstens 16,32 €. Also nein ... die 50 Euro bei Ihrem fiktiven Arztbesuch rühren nicht alleine daher her, dass der Arzt nur "Guten Morgen" gesagt hat. Dieser Punkt wäre in der Regel 10,72 € wert und damit sind auch die Praxisangelegenheiten abgegolten (Druck der Verordnung, Personal, ggf. neue Terminfindung).

    Terminfindung alleine ohne eine weitere Erbrachte Leistung sind nicht abrechenbar. Das gehört zu den üblichen Betriebskosten einer Praxis.

    Die Beihilfe und die PKV kommen definitiv nicht zu den gleichen Erstattungsregeln. Gerne können Sie die etwa die Bundesbeihilfeverordnung durchlesen und dann können Sie feststellen, dass die Leistungen der Beihilfe regelmäßig unter denen der Privaten Krankenversicherung liegen.

    Dem Grunde nach haben Sie mit der Aussage recht, dass wenn eine beihilfefähigkeit zu einer Leistung vorliegt, man dann auch die "Erstattungsfähigkeit" durch die Private Krankenversicherung bejahen kann, was aber schlichtweg auch dran liegt, dass die beihilfekonformen Tarife in der Regel die Beihilfe "spiegeln" und diese auch in der Regel es nicht "so eng" sehen wie die Beihilfe.

    Umgekehrt lässt sich das vielleicht besser nachvollziehen. Eine Erstattungspraxis nach den Regelungen der Privaten Krankenversicherung bzw. eine fiktive "Beihilfe bewilligt automatisch ja" nach "Prüfung der privaten Krankenversicherung" ist teurerer.

    Die Beihilfestelle ist also dazu da, die Rechnungen zu prüfen und nur "wirtschaftliche", "angemessene" und tatsächlich "notwendige" Leistungen zu gewähren, nichts darüber hinaus.

    Ein plastisches Beispiel wären etwa, dass die Arzneimittel nach der Bundesbeihilfeverordnung sich explizit auf die Festbeträge nach SGB V beschränken. Die Arzneimittelerstattung der Privaten sind in der Regel großzügiger und umfassen sogar ggf. "nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel". Da lässt sich eben beihilfeseitig einsparen, wenn nur Festbeträge erstattet werden (Generika) anstelle von Patentarzneimitteln.

    Das war und ist zumindest der Grundgedanke der Beihilfe und der dahinter stehenden Systematik. Sollte langfristig die Beihilfe tatsächlich unter Berücksichtigung aller Faktoren teurer sein, kann man wohl meinetwegen gerne auf die gesetzliche umstellen. Das setzt aber auch die Berücksichtigung voraus, dass monatliche AG-Beiträge und ein damit einhergehendes höheres Brutto auch eine nicht unwesentliche Belastung darstellt. Sollte das aber alles sich doch relativieren, bzw. billiger sein, warum nicht. Den Beamten an sich stört das nicht, Karte vorlegen und alles gut ist den meisten sogar lieb und recht - wie erwähnt, die Beihilfe orientiert sich an der gesetzlichen.

    Die medizinisch-technischen Kosten belasten uns alle gleichermaßen, unabhängig vom Versichertenstatus. Genauso wie man auch auf biegen und brechen auf Jahre sich davor gescheut hat den allgemeinen Beitragssatz anzupassen und das eben auch jetzt auch mit darauf zurückfällt.

    Die Krankenkassen erhalten im übrigen alle einen pauschalen Beitrag der in Abhängigkeit von den Mitgliederzahlen und der Risikostruktur (mehr ältere/mehr jüngere/etc.) steht.

    Hier kann man im übrigen die Zuweisungen für 2024 nachlesen (LINK).

    Würde man also, nach derzeitigem Stand, alle Kassen auf eine einzige oder eine "Handvoll" reduzieren, käme hinsichtlich der Zuweisungen das gleiche raus. Denn die Betreuung der Mitglieder*innen setzt auch weiterhin das entsprechende Personal, Gebäude und Räume voraus. Einsparen könnte man vielleicht bestenfalls beim "Management" jedoch bedingt eine dadurch größere Struktur auch wiederum mehr Führungskräfte / Regionalverantwortliche etc. -> das läuft alles auf ein Nullsummenspiel heraus. Die Zuweisungen sind auch festgelegt, etwa beispielsweise ist die Zuweisung der Grundpauschale für die Krankheitskosten gedacht und kann nicht auf die Personalkosten "umgeschichtet" werden.

    Die Krankenkassen mögen vielleicht, dank des SGB V, bis auf die Wahlleistungen und Satzungsleistungen nicht so sehr im Wettbewerb stehen und das ist gut so, jedoch anderseits die Idee "einer einzigen Kasse", wäre meines Erachtens nach eher doch ein riesiges schwerfälliges bürokratisches Monster das sich kaum mehr bewegen kann.

  • Die Hälfte habe ich nicht verstanden. Aber privilegiert musst du nicht sein, es reicht, wenn ein Elternteil verbeamtet ist. Aber wenn du lieber Kinder die Kinder von PKV-Versicherten für lau in der GKV versichern willst, nur zu ;)

    Das ist jetzt schon so - meine Kinder sind beide in der GKV. Behandlungen, die die Almosenkasse nicht zahlt, übernimmt die Beihilfe zu 80%. Das beste aus beiden Welten.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Genau das. Auch die Gleichsetzung Beamte = Gutverdiener gilt in vielen Fällen nicht. Die unteren Besoldungsgruppen verdienen recht bescheiden und können übrigens auch nicht einfach den Arbeitgeber wechseln. Ebenso gilt für die vielen Beamtinnen (nicht gegendert) in Teilzeit, dass die PKV eher eine Belastung als ein Privileg darstellt.

    Da muss man differenzieren. Durch die Beihilfe sind die Beiträge erträglich. Ich habe noch einen BiSex-Tarif und zahle unter 200 €, Unisex ist wohl ein Hunderter mehr.

    In Teilzeit in niedrigen Besoldungsgruppen könnte das ein Problem sein, wobei man sich ab 2 Kindern ja auch nur noch zu 30% versichern muss.

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    Grover Norquist

  • Das aktuelle System kann nur günstiger sein, wenn die Bearbeitung durch die Beihilfe weniger kostet als die PKV Marge nimmt.

    Das dürfte ja aber auch so sein, weil eben keine Beiträge gezahlt werden, sondern nur dann, wenn wirklich eine Behandlung angefallen ist... Außer bei den Ländern, die Pauschale Beihilfe zahlen und so ihre Kosten an den Bund bzw. die GKV auslagern.

    Das setzt aber auch die Berücksichtigung voraus, dass monatliche AG-Beiträge und ein damit einhergehendes höheres Brutto auch eine nicht unwesentliche Belastung darstellt.

    Richtig... Und dann dürfen alle Minister nocheinmal nacharbeiten (bzw. überhaupt arbeiten, Frau Faeser kommt ja nicht aus dem Quark) und die Besoldungen nochmals erhöhen, denn verfassungskonform dürften die dann nicht mehr sein.


    Denn die Betreuung der Mitglieder*innen setzt auch weiterhin das entsprechende Personal, Gebäude und Räume voraus.

    Da gehe ich nicht mit. Selbst in unserer kleinen "großen Kreisstadt" finden sich Barmer, AOK und TK in gegenseitiger Sichtweise. Zwei der drei Büros samt Mitarbeitern könnten geschlossen werden, ohne dass die Betreuung leidet. In Großstädten wird das nicht anders, sondern eher mehr sein.

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    Grover Norquist

  • Deine Kritik an der gKV ist also, dass sie Deine Kinder versichert? :/

    Ja, das fand ich auch lustig. Selber schön in der PKV versichert, aber die zusätzlichen Beiträge für die Kinder will man sich dann sparen. Dann die Kinder lieber in die "Almosenkasse" packen und da man ja selber schon verbeamtet ist und Beihilfe bekommt, wird es die schon richten.

    Vermutlich dann aber gleichzeitig am Stammtisch über die ganzen Sozialschmarotzer herziehen.

  • Deine Kritik an der gKV ist also, dass sie Deine Kinder versichert? :/

    Nein. Meine Kritik an der GKV ist, dass sie unzureichende Leistungen hat, eben weil sie Personen beitragsfrei versichert.


    Die Almosenkasse spendet gern an besonders bedürftige Kinder noch bedürftigerer PKVler.

    Das System sieht das so vor, also mache ich das so. Finanzieren tue ich das durch meine Steuern ja so oder so.

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    Grover Norquist

  • Das System sieht das so vor, also mache ich das so. Finanzieren tue ich das durch meine Steuern ja so oder so.

    Wow, was für eine sensationell Sichtweise. Schon mal darüber nachgedacht, dass Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, die jenseits der Beitragsbemessungsgrenze und sich aus guten Gründen gegen die PKV entscheiden (oder gar nicht in selbige kommen), die Behandlung deiner Kinder zu einen durch den Maximalsatz finanzieren und dann noch einmal die zusätzliche Beihilfe durch die Steuer?

    Sorry, aber bei solchen Sichtweisen kann ich einfach nur noch kot***. Aber Hauptsache verbeamtet, alle Vorteile des Beamtentum mitnehmen (inkl. der deutlich besseren Altersbezüge) und dann noch wo immer möglich den Sozialstaat ausnutzen, ohne groß was selber dafür tun zu müssen. Und nein, deine Steuerlast ist als Beamter nicht höher als bei jedem anderen mit dem selben Einkommen.

  • Ich dachte durch Kassenbeiträge. 🤔

    Nein. Die Familienversicherung wird - wie ich kritisiere- aus Steuermitteln bezahlt.

    die Behandlung deiner Kinder zu einen durch den Maximalsatz finanzieren und dann noch einmal die zusätzliche Beihilfe durch die Steuer?

    Falsch, siehe oben.


    Und nein, deine Steuerlast ist als Beamter nicht höher als bei jedem anderen mit dem selben Einkommen.

    Richtig, sie ist sogar niedriger 8) Stichwort besondere Lohnsteuertabelle.


    Aber Hauptsache verbeamtet, alle Vorteile des Beamtentum mitnehmen

    Wie man im Schwabenland sagt: Häddsch ebs gscheids glernt.

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    Grover Norquist

  • Wie man im Schwabenland sagt: Häddsch ebs gscheids glernt.

    Okay, herzlichen Dank. Damit hast du dich dann selbst disqualifiziert. Darf ich dir mal erklären, wer deinen monatlichen Sold bezahlt? Genau, das sind die Arbeitnehmer und Unternehmer der freien Wirtschaft. Weil ohne die, gäbe es keine Steuereinnahmen, von denen die Beamten bezahlt werden können. Und übrigens, die von dir abzuguhrende Steuer ist im Endeffekt ein Nullsummenspiel. Sprich, selbst diese Aussage von dir

    Finanzieren tue ich das durch meine Steuern ja so oder so.

    ist völlig falsch, da die Steuern, die du zahlen musst, bereits schon einmal von mir (und allen anderen Arbeitnehmern der freien Wirtschaft) gezahlt worden sind.


    Und dann noch zu guter Letzt:

    Ich bin mit meiner Entscheidung, BWL zu studieren und jetzt einen sehr gut bezahlten Job in der freien Wirtschaft zu haben, mehr als zufrieden. Staatsdienst war zwar damals auch eine Option, aber die Finanzverwaltung führt ja erst Einstellungsgespräche, wenn das neue Ausbildungsjahr gefühlt schon fast angefangen hat (zumindest war das damals so)

  • Okay, herzlichen Dank. Damit hast du dich dann selbst disqualifiziert. Darf ich dir mal erklären, wer deinen monatlichen Sold bezahlt?

    Ich habe hier monatelang versucht, die Besonderheiten bei Beamten sachlich zu erklären. Die einzigen Reaktionen darauf sind hämische Kommentare, also scheint das wohl hier die Diskussionsweise zu sein. Finde ich nicht gut, aber mache ich dann eben mit.

    Btw. bekomme ich Besoldung, keinen Sold.


    Und übrigens, die von dir abzuguhrende Steuer ist im Endeffekt ein Nullsummenspiel.

    Falsch. Was ist z.B. mit Kapitalerträgen?


    ist völlig falsch, da die Steuern, die du zahlen musst, bereits schon einmal von mir (und allen anderen Arbeitnehmern der freien Wirtschaft) gezahlt worden sind.

    Das ist bei deinen Steuern aber auch so, da dein Arbeitgeber im Regelfall Einnahmen erzielt, die der Umsatzsteuer unterliegen.

    Ich bin mit meiner Entscheidung, BWL zu studieren und jetzt einen sehr gut bezahlten Job in der freien Wirtschaft zu haben, mehr als zufrieden. Staatsdienst war zwar damals auch eine Option, aber die Finanzverwaltung führt ja erst Einstellungsgespräche, wenn das neue Ausbildungsjahr gefühlt schon fast angefangen hat (zumindest war das damals so)

    Um am Ende den Bogen zur Sachlichkeit zurückzuschlagen:

    Ja, das ist leider so. Es ist mittlerweile etwas besser geworden, aber trotzdem gehen die Zusagen selten vor März raus. Bemängeln wir in der Personalvertretung seit Jahren, aber der Staatsdienst ist leider ein schwerer Tanker...

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Was wäre wohl wenn alle Beamten statt Beihilfe in die gkv einzahlen täten?

    Dann hätte die gkv viel mehr Geld, auserdem sind dann die Entscheidungsträger was wie bezahlt wird, auch mit involviert in der Gestaltung der gkv, anstatt ihr eigenes elitäres Ding zu drehen und sich abzusondern, aber gleichzeitig bestimmen was die gkv leistet und was nicht.

  • Dann gibt es neben den Mehreinnahmen auch zwangsläufig Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung. Die hierdurch generierten vermeintlichen Mehreinnahmen bei der gesetzlichen Krankenversicherung kosten im übrigen dann an anderer Stelle mehr Geld, da ein monatlicher Arbeitgeberanteil und ein höheres Brutto die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen erheblich stärker belasten als bisher geplant.

    Diese Mehrausgaben muss der Staat dann zwangsläufig aus den Steuern und/oder durch Leistungseinschränkungen (intern und extern) wieder reinholen. Das ist es, was man mit "linke Tasche" -> "rechte Tasche" meint.

    Selbst die "Bertelsmann-Studie", die den Fall durchgerechnet hatte, dass alle privat Versicherten in die Krankenkassen einzahlen, ergab, dass das zum Zeitpunkt der Studie diese Maßnahme grob um 0,3 bis 0,6 Prozentpunkte die Beiträge vermindern würde. Effektiv also 12 € pro Monat.

    Allerdings war diese Studie 2020, sodass die jetzigen medizinischen Kostensteigerungen, etc. nicht berücksichtigt wurden. Darüber hinaus hat die Studie hat auch schlichtweg alle entstandenen und laufenden Kosten (z.B. AG-Anteil im Staatshaushalt) außer Acht gelassen, die auf dem Weg zu dieser Umstellung entstehen würden und so gerechnet als würde das System schon via "Fingerschnipp" von Zauberhand bestehen ohne dass irgendwelche Kosten existieren.

  • Was wäre wohl wenn alle Beamten statt Beihilfe in die gkv einzahlen täten?

    Würde das mehrere Probleme produzieren:

    Punkt 1: Die Besoldung war (Länder) bzw. ist (Bund) höchstrichterlich verfassungswidrig niedrig. Würde man also auf GKV umsteigen, müsste die Besoldung entsprechend erhöht werden - und das in der derzeitigen Haushaltslage.

    Punkt 2: Der Staat müsste dann zudem noch Arbeitgeberbeiträge bezahlen. Und das wäre deutlich teurer als die Beihilfe.


    Dann hätte die gkv viel mehr Geld

    Punkt 3: Nein. Denn den Einnahmen stehen ja auch wieder Ausgaben gegenüber. Bei einem Defizit pro Kopf bringt es nichts, die Anzahl der Köpfe zu erhöhen.

    auserdem sind dann die Entscheidungsträger was wie bezahlt wird, auch mit involviert in der Gestaltung der gkv, anstatt ihr eigenes elitäres Ding zu drehen und sich abzusondern, aber gleichzeitig bestimmen was die gkv leistet und was nicht.

    Und das wäre Punkt 4: Abgeordnete sind keine Beamte und würden den Teufel tun, sich selbst in die GKV zu nehmen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist