GRV ungleich Investment

  • Gleichbehandlung

    Warum sollte jemand mit weniger Beitragsjahren mehr bekommen ?

    Jemand dee 45jahre bereits mit 63 voll hat, und jemand mit 67jahre nicht...


    Bei ner versixherung die fen gleichen zins hat, für alle Verträge, ist das Alter egal, es kommt dann nur drauf an wie lang man Mitglied ist (und mit welcher Beitrags höhe), nicht aber wie alt diejenigen person ist.



    Das aktuelle System ist so ausgelegt 45jahre beitrag =100%

    Im Gegenteil es ist eher ungleich wenn jemand mit nur 39jahre Mitgliedschaft später dann auch 100% bekommt, bei welcher versixherung bekommt man beim selben Vertrag mit weniger beitragsjahren denn das selbe raus?

  • Der Begriff "Rentenkürzung" passt m.E. nicht ganz, denn es geht um die Abschaffung einer systemwidrigen Privilegierung (= vorzeitige Renten für einige ohne die üblichen versicherungsmathematischen Abschläge, die allen anderen abgezogen werden).


    Eine Rente, die den gleichen Betrag zahlt, egal ob ich sie mit 63, 65 oder mit 67 in Anspruch nehme, gibt es bei keiner Versicherung und wirft auch Fragen der Gleichbehandlung auf.

    Es sind unterschiedliche Renten mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Ist übrigens seit Jahrzehnten gängige Praxis.

    Wenn Unterschiedliches unterschiedlich behandelt wird, dann stellt sich die Frage der Gleichbehandlung nicht.

  • Das aktuelle System ist so ausgelegt 45jahre beitrag =100%

    Nein, das aktuelle System ist so ausgelegt, dass 67 Jahre = 100%, 63 Jahre = 85,6% und 65 Jahre = 92,8%.


    Es sind unterschiedliche Renten mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Ist übrigens seit Jahrzehnten gängige Praxis.

    Wenn Unterschiedliches unterschiedlich behandelt wird, dann stellt sich die Frage der Gleichbehandlung nicht.


    Wenn eine Person über 44 Jahre Beiträge in Höhe von X bezahlt hat und mit 65 Jahren eine Rente in Höhe von 92,8% erhält, während der Nachbar für dieselben Beiträge in Höhe von X, nur über 45 Jahre verteilt, eine Rente in Höhe von 100% bekommt, dann wird die Rente des Nachbarn ohne sachlichen Grund auf Kosten der Rente der ersten Person subventioniert.


    Das nennt man eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung.


    Bei ner versixherung die fen gleichen zins hat, für alle Verträge, ist das Alter egal, es kommt dann nur drauf an wie lang man Mitglied ist (und mit welcher Beitrags höhe), nicht aber wie alt diejenigen person ist.


    Das ist eindeutig falsch. Versicherungsmathematisch wird auch bei gleicher Verzinsung für jedes Lebensalter ein anderer Rentenfaktor erwirtschaftet.


    Bei privaten Versicherungen ist eine Rente, die erst ein Jahr später gezahlt wird, wegen der geringeren Restlebenserwartung natürlich deutlich (!) höher als bei früherem Rentenbeginn.


    Bei der DRV ist es im Prinzip genauso (Äquivalenzprinzip von Beiträgen und Leistungen). Durchgesetzt wird dies durch den sog. "Zugangsfaktor".


    Die Rente mit 63 ohne Abschläge ist eine Durchbrechung des Äquivalenzprinzips. Sie ist außerdem sachlich nicht gerechtfertigt, insbesondere auch nicht aus sozialen Erwägungen, da sie im Ergebnis zu einer Umverteilung von unten nach oben führt und systematisch Frauen oder vorzeitig erwerbsunfähige Menschen benachteiligt, die mit Abschlägen belegt werden.

  • erwerbsunfähige

    Für diesen sozial fall ist eine sogenante Erwerbsminderungsrente vorgesehn, eine 3. Sonferform in der GKV.



    Frauen

    Keiner zwingt Frauen aus dem Berufsleben auszusteigen, ich selber werde meine beitragsjahre problemfrei voll bekommen.

    Es werden für Frauen mit Kindern sogar ein paar Jahre ohne Beitrag voll mit angerechnet.

    Dass die renten von vielen Frauen schlechter liegen, liegt zum einen eben an der Beitrags dauer wie auch an den Berufsfeldern und die bezahlung in diese , die sich Frauen selbst aussuchen (teils auch gesellschaftlich erwartet/anerzogen werden)


    44 Jahre Beiträge in Höhe von X bezahlt hat und mit 65 Jahren eine Rente in Höhe von 92,8% erhält, während der Nachbar für dieselben Beiträge in Höhe von X, nur über 45 Jahre verteilt, eine Rente in Höhe von 100%

    Da würde in einer regulären lebensversicherung die zinsen btw. Erträge aus dem fehlendem jahr fehlen

  • Wenn eine Person über 44 Jahre Beiträge in Höhe von X bezahlt hat und mit 65 Jahren eine Rente in Höhe von 92,8% erhält, während der Nachbar für dieselben Beiträge in Höhe von X, nur über 45 Jahre verteilt, eine Rente in Höhe von 100% bekommt, dann wird die Rente des Nachbarn ohne sachlichen Grund auf Kosten der Rente der ersten Person subventioniert.


    Das nennt man eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung.

    Mit 59 Kalendermonaten an Beiträgen habe ich keinen Rentenanspruch, mit 60 schon.

    Ist das auch ungerechtfertigte Ungleichbehandlung?


    Es sind ungleiche Sachverhalte mit einem entscheidenden Unterschied. (Es gibt eben definierte Bedingungen, die für eine Rente erfüllt sein müssen.)


    Darfst Du gerne anders sehen, aber erwarte bitte nicht, dass Dir alle zustimmen.

  • Die Rente mit 63 ohne Abschläge ist eine Durchbrechung des Äquivalenzprinzips. Sie ist außerdem sachlich nicht gerechtfertigt, insbesondere auch nicht aus sozialen Erwägungen, da sie im Ergebnis zu einer Umverteilung von unten nach oben führt und systematisch Frauen oder vorzeitig erwerbsunfähige Menschen benachteiligt, die mit Abschlägen belegt werden.

    Die inzwischen eine Rente mit 64,x ist.

    Und was wäre Deine Alternative? Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abschaffen? :/

    Meine Partnerin fühlt sich jedenfalls nicht benachteiligt, wenn Sie 2030 (dann mit 65 Jahren!) nach 48 Jahren in Rente gehen darf.

  • Mit 59 Kalendermonaten an Beiträgen habe ich keinen Rentenanspruch, mit 60 schon.

    Ist das auch ungerechtfertigte Ungleichbehandlung?

    Der Unterschied ist, dass der Versicherte mit nur 59 Monaten wahlweise seine Beiträge erstattet bekommt oder einen freiwilligen Mindestbeitrag nachzahlen kann, um die Voraussetzungen für die Regelaltersrente zu erfüllen.


    Insofern ist es zwar eine Ungleichbehandlung, die aber leicht erklärt werden kann und gerade keine Durchbrechung des Äquivalenzprinzips bedeutet (im Gegenteil).

  • [Die Rente mit 63] die inzwischen eine Rente mit 64,x ist.

    Und was wäre Deine Alternative? Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abschaffen? :/

    Meine Partnerin fühlt sich jedenfalls nicht benachteiligt, wenn Sie 2030 (dann mit 65

    Jahren!) nach 48 Jahren in Rente gehen darf.

    Selbstverständlich abschaffen, Wanderslust schreibt es oben ja. Sie ist eine ungerechtfertigte Subventionierung einer bestimmten Versichertengruppe, die das Äquivalenzprinzip durchbricht. Diese Gruppe bekommt bei sonst gleichen Voraussetzungen etwa 10% mehr Rente. Die durchschnittliche Laufzeit einer Rente beträgt 19 Jahre, diese Gruppe bezieht die Rente rechnerisch 21 Jahre, also 21/19.


    Deine Partnerin gehört zu dieser bevorzugten Gruppe. Es ist ja wohl logisch, daß sie sich durch eine Bevorzugung nicht benachteiligt fühlt.

  • Deine Partnerin gehört zu dieser bevorzugten Gruppe. Es ist ja wohl logisch, daß sie sich durch eine Bevorzugung nicht benachteiligt fühlt.

    Ist Sie als Frau denn bevorzugt?

    @Wanderlust hat ja geschrieben, dass Frauen systematisch benachteiligt werden.

    Also wie denn nun? Wird Sie nun bevorzugt oder wird Sie benachteiligt? :/

  • Der Unterschied ist, dass der Versicherte mit nur 59 Monaten wahlweise seine Beiträge erstattet bekommt oder einen freiwilligen Mindestbeitrag nachzahlen kann, um die Voraussetzungen für die Regelaltersrente zu erfüllen.


    Insofern ist es zwar eine Ungleichbehandlung, die aber leicht erklärt werden kann und gerade keine Durchbrechung des Äquivalenzprinzips bedeutet (im Gegenteil).

    Agree to disagree?

  • Ist sie als Frau denn bevorzugt?

    @Wanderlust hat ja geschrieben, dass Frauen systematisch benachteiligt werden.

    Also wie denn nun? Wird Sie nun bevorzugt oder wird sie benachteiligt? :/

    Menschen, die 45 Versicherungsjahre voll bekommen und daher die "Rente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen, sind gegenüber Versicherten, bei denen das nicht der Fall ist, bevorteiligt. Das macht etwa 10% bei der Rente aus. Ich halte diesen Vorteil für ungerechtfertigt, meines Erachtens sollte die "Rente mit 63" abgeschafft werden. Das wird mit der SPD in der Regierung nicht passieren, und es sieht ja alles danach aus, daß sie in der neuen Regierung Juniorpartner wird.


    Frauen leben länger als Männer, was in der Regel heißt, daß sie länger Rente beziehen als Männer. Die Rentenhöhe hängt aber in bekannter Weise von der Summe der Beiträge ab. Also: Bei der Rente sind Frauen gegenüber Männern bevorteiligt. Bei privaten Rentenversicherungen gab es früher Bisex-Tarife, die den Unterschied der Lebenserwartung berücksichtigten. Wie Du weißt, wurden dieselben mit dem Argument abgeschafft, gleiche Beiträge müßten zu gleichen Renten führen. Eine arithmetische Berücksichtigung der längeren Leistungszeit benachteilige Frauen. Politik und Mathematik sind sichtlich unterschiedliche Disziplinen.

  • Menschen, die 45 Versicherungsjahre voll bekommen und daher die "Rente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen, sind gegenüber Versicherten, bei denen das nicht der Fall ist, bevorteiligt. Das macht etwa 10% bei der Rente aus. Ich halte diesen Vorteil für ungerechtfertigt, meines Erachtens sollte die "Rente mit 63" abgeschafft werden. Das wird mit der SPD in der Regierung nicht passieren, und es sieht ja alles danach aus, daß sie in der neuen Regierung Juniorpartner wird.

    Die CDU hat doch auch schon bekannt gegeben, dass an der Rente für besonders langjährig Versicherte nicht gerüttelt wird. Da herrscht dann wohl schon mal Einigkeit zwischen CDU/SPD. :/

    Die Rentenhöhe hängt aber in bekannter Weise von der Summe der Beiträge ab. Also: Bei der Rente sind Frauen gegenüber Männern bevorteiligt. Bei privaten Rentenversicherungen gab es früher Bisex-Tarife, die den Unterschied der Lebenserwartung berücksichtigten. Wie Du weißt, wurden dieselben mit dem Argument abgeschafft, gleiche Beiträge müßten zu gleichen Renten führen. Eine arithmetische Berücksichtigung der längeren Leistungszeit benachteilige Frauen.

    Bei privaten RV hängt die Rentenhöhe aber neben der reinen Summe der Beiträge auch von der Länge der Beitragszahlung ab (Stichwort: Zinseszinseffekt). Jemand der 10 Jahre länger einzahlt braucht weniger Beitrag um auf die gleiche Endsumme zu kommen als derjenige der später beginnt.

    Bei der gesetzlichen Rente wir die Zeit der Beitragszahlung im Prinzip gar nicht berücksichtigt. Wer 35 anrechenbare Jahre erreicht hat, kann genau so früh in Rente gehen wie derjenige der 44 Jahre lang Höchstbeiträge geleistet hat (mit 63). Und er Abschlag ist dann bei Beiden prozentual gleich.

    Die Welt ist scheinbar einfach nicht gerecht. :/


    PS: Es soll ja Menschen geben, die nachweißlich keine Chance haben des Rentenalter überhaupt zu erreichen. Trotzdem müssen diese Menschen Beiträge zur GRV leisten.

  • Menschen, die 45 Versicherungsjahre voll bekommen und daher die "Rente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen, sind gegenüber Versicherten, bei denen das nicht der Fall ist, bevorteiligt. Das macht etwa 10% bei der Rente aus. Ich halte diesen Vorteil für ungerechtfertigt, meines Erachtens sollte die "Rente mit 63" abgeschafft werden. Das wird mit der SPD in der Regierung nicht passieren, und es sieht ja alles danach aus, daß sie in der neuen Regierung Juniorpartner wird.

    1. Es gibt keine Rente mit 63!

    2. Wenn einer 45 Jahre eingezahlt hat, dann hat er wahrscheinlich 45 Jahre gearbeitet, für mich ist eine vorzeitige Rente, die sich dann auch noch an den eingezahlten Beiträgen, bzw. den dadurch erreichten Punkten orientiert, mehr als gerechtfertigt.

    Was ist daran ungerecht? Weil einer der in diesem Alter erst 30 Jahre zusammenbringt, nicht berücksichtigt wird, weil er sich von einem Studiengang zum nächsten gehangelt hat? Wenn man dann noch berücksichtigt, dass der Großteil schwere Arbeit verrichtet hat… ach so, wurde ja mit dem klatschen auf den Balkonen abgegolten, ich vergaß :rolleyes:

  • Das Türchen lässt sich öffnen:

    Danke! :thumbup:


    Leider fehlt ein Teil der Berechnung. (Ist kein Vorwurf an Dich ika , sondern an die Artikel-Ersteller.) Je nach Abschlag wird es noch bis 14,4% teurer als dort errechnet.


    12K mehr zu zahlen, wenn man bereits 84K in die Hand zu nehmen bereit ist - das ist nicht unerheblich. ?(

  • Danke! :thumbup:


    Leider fehlt ein Teil der Berechnung. (Ist kein Vorwurf an Dich ika , sondern an die Artikel-Ersteller.) Je nach Abschlag wird es noch bis 14,4% teurer als dort errechnet.


    12K mehr zu zahlen, wenn man bereits 84K in die Hand zu nehmen bereit ist - das ist nicht unerheblich. ?(

    Dann sollte ein sachkundiger Kommentar das geraderücken.

  • Ich habe eine kleine Tabelle gebastelt und freue mich auf Kommentare / Ergänzungen!

    Hallo.


    Beim Thema Rente recherchiert die Zeit regelmässig eher unzureichend, aber das ist ein Thema für sich.


    Von der Rente gehen später (zumindest in den meisten Fällen) noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern ab.


    Man kauft nicht einfach "Rentenpunkte", sondern man gleicht Abschläge aus, daher ist der Preis abhängig vom Zeitpunkt zu dem die zusätzlichen Punkte zur Verfügung stehen sollen. Man muss die 8.437 EUR pro Entgeltpunkt daher noch durch 0,856 (bzw. einen anderen Wert entsprechend der Abschläge) teilen. Dadurch wird es teurer.

    Die Debatte bzw. die Nachfrage hatten wir vor Jahren bereits hier in der Community.