Hessisches Finanzamt erledigt für Bürger die Steuererklärung

  • https://www.focus.de/finanzen/hessi…d5e037851c.html

    Zitat

    Seit dem 10. April 2026 erhalten rund 200.000 Steuerpflichtige in Hessen automatisch per Brief einen individuellen Vorschlag für ihren Steuerbescheid 2025. Diesen nennt das Finanzamt "Festsetzungsvorschlag".

    ...

    Verbraucher, die einen solchen Brief mit einem Besteuerungsvorschlag erhalten, haben drei Möglichkeiten:

    • Sie stimmen ausdrücklich per Antwortformular oder QR-Code zu oder sie stimmen zu, indem sie nichts tun.
    • Sie können Änderungsbedarf an den vorliegenden Daten geltend machen.
    • Oder aber sie lehnen den Vorschlag ab und machen eine eigene Steuererklärung.

    Das Finanzamt Hessen bewirbt sein Programm damit, dass Bürger so "keinen Formularstress, keine Wartezeiten und keine Bürokratie" durchmachen müssten. Angeschriebene Bürger haben vier Wochen – wenn sie sich bis dahin nicht melden, übernimmt das Finanzamt den Vorschlag automatisch.

    Verbraucher ?

    Andere Information:

    Zitat

    Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026.

    Die Bürger in Hessen müssen sich für ihre Steuererklärung trotz Frist bis 31. Juli 2026 ggf. schon ab Mitte Mai mit ihrem Finanzamt beschäftigen?

  • Die Bürger in Hessen müssen sich für ihre Steererklärung trotz Frist bis 31. Juli 2026 ggf. schon ab Mitte Mai mit ihrem Finanzamt beschäftigen?

    Im Zweifel ablehnen.

    Das betrifft meines Wissens sowieso die Leute, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Und da ist dann das Problem, dass das Finanzamt vieles, was man absetzen kann, gar nicht kennt, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen.

    Anfangs fand ich diese vorgefertigte Steuererklärung noch einigermaßen gut. Inzwischen sehe ich es sehr kritisch, weil eben die Gefahr besteht, dass Steuerzahler zu viel zahlen.

  • Im Zweifel ablehnen.

    Das betrifft meines Wissens sowieso die Leute, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Und da ist dann das Problem, dass das Finanzamt vieles, was man absetzen kann, gar nicht kennt, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen.

    Anfangs fand ich diese vorgefertigte Steuererklärung noch einigermaßen gut. Inzwischen sehe ich es sehr kritisch, weil eben die Gefahr besteht, dass Steuerzahler zu viel zahlen.

    Ehrlich gesagt, wäre mir die Notwendigkeit, etwas ablehnen zu müssen, was ich nicht bestellt habe, schon zu viel.

    Warum nutzt man hier nicht eine Opt-in Variante?

  • Hallo KaffeeOderTee,

    Warum nutzt man hier nicht eine Opt-in Variante?

    Ich glaube andiii_98 hat die Frage schon beantwortet:

    Anfangs fand ich diese vorgefertigte Steuererklärung noch einigermaßen gut. Inzwischen sehe ich es sehr kritisch, weil eben die Gefahr besteht, dass Steuerzahler zu viel zahlen.

    Wenn nur 10% der angeschriebenen Steuerzahler zu bequem sind, Widerspruch einzulegen oder die Frist verpassen, bekommt der Staat bei 20.000 Steuerzahlern zu viel Steuern, gegenüber den nun einmal so geregelten gesetzlichen Bestimmungen. Für mich ein Beispiel für den „übergriffigen“ Staat.

    Gruß Pumphut

  • Intention dahinter ist

    Im Zweifel ablehnen.

    Das betrifft meines Wissens sowieso die Leute, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

    Meines Wissens nach ist es genau umgekehrt.

    Es geht um Leute, die keine Steuererklärung machen, obwohl sie damit Geld verschenken, etwa weil sie durch das Weihnachtsgeld in die Progression geraten und einen Anspruch auf eine Steuererstattung hätten.

    Viele sind einfach mit der Steuerklärung überfordert oder wissen gar nicht, das sie Geld zurück bekämen.

  • “Rund 200.000 Menschen in Hessen werden in diesem Jahr von einer für die meisten eher lästigen Pflicht entbunden: Der Abgabe einer Einkommenssteuererklärung. Das teilte Finanzminister Alexander Lorz (CDU) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden mit.“

    https://www.tagesschau.de/inland/regiona…hessen-100.html


    Es geht also um Steuerzahler mit Abgabepflicht. Beim Pilotprojekt letztes Jahr in Kassel wurden nach dem 31.7. diese vorausgefüllten Erklärungen verschickt, wenn der Steuerzahler nicht fristgerecht eine eigene eingereicht hat.

  • In dem verlinkten Beitrag heisst es:

    Zielgruppe sind nach Angaben des Ministeriums Bürgerinnen und Bürger ohne Steuerberater, die ausschließlich Einkünfte als Arbeitnehmer oder eine Rente beziehungsweise eine Pension beziehen. Zudem würden auch Steuerpflichtige erfasst, die Kinder unter 18 Jahren haben, hieß es.

    Wenn man nur Einkünfte als Arbeitnehmrr hat, ist man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch als Rentner nicht.

  • Hallo,

    Wenn man nur Einkünfte als Arbeitnehmrr hat, ist man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch als Rentner nicht.

    Damit hier nichts Falsches stehen bleibt. Auch als Arbeitnehmer kann man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, z.B. wenn man Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Kurzarbeitergeld usw.) bekommen hat. Auch Rentner können zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, detailliert siehe z.B. https://www.finanztip.de/rentenbesteuerung/

    Gruß Pumphut

  • Hallo,

    Damit hier nichts Falsches stehen bleibt. Auch als Arbeitnehmer kann man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, z.B. wenn man Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Kurzarbeitergeld usw.) bekommen hat. Auch Rentner können zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, detailliert siehe z.B. https://www.finanztip.de/rentenbesteuerung/

    Gruß Pumphut

    Ja, war von mir etwas zu allgemein hin geschrieben.

    Es ging mir darum, daß Arbeitnehmer und Rentner nicht per se eine Steuererklärung abgeben müssen, nur weil sie Arbeitnehmer oder Rentner sind. In bestimmten Fällen schon, wie von dir dargelegt.

  • Für mich ein Beispiel für den „übergriffigen“ Staat.

    Diese Sicht kann ich nicht nachvollziehen.

    Wenn man keine zusätzlichen absetzbaren Ausgaben hat, entspricht der Vorschlag genau der Steuer, die ohnehin anfällt (als Arbeitnehmer ist diese bereits abgeführt, als Rentner ist sie zu zahlen).

    Wer relevante absetzbare Ausgaben hatte, kann diese ergänzen und zahlt damit weniger Steuern.
    Wer zusätzliche Einnahmen hatte, muss ohnehin eine reguläre Steuererklärung abgeben.

    Insofern ist der Festsetzungsvorschlag eher ein Serviceangebot als ein Eingriff.

    Das FA kann einen von sich aus oder auf Antrag von der Abgabepflicht befreien.

    Der Festsetzungsvorschlag deckt aber m.W. folgendes Szenario nicht ab, weil das FA die gezahlte Kapitalertragssteuer nicht kennt:
    Meine Eltern waren als Rentner jahrelang nicht zur Abgabe verpflichtet. Durch gestiegene Zinserträge entstand jedoch ein Anspruch auf eine Steuererstattung mittels Günstigerprüfung. Hätte ich keine Steuererklärung für sie abgegeben, wären ihnen diese Erstattungen entgangen.

  • Hallo pmeinl,

    ein Serviceangebot wäre es, wenn vom FA käme, sie müssen eine Steuererklärung abgeben; die bei uns vorliegenden Daten haben wir schon ausgefüllt und denken sie an die gesetzliche Abgabefrist.

    Die Konstruktion, wer nicht widerspricht stimmt zu und außerdem noch mit Fristverkürzung ist m.E. übergriffig. So nach dem Motto, wir als Staat wissen schon, was für dich gut ist. Sorry, da bin ich als gelernter Ossi ziemlich dünnhäutig.

    Gruß Pumphut

  • ein Serviceangebot wäre es, wenn vom FA käme, sie müssen eine Steuererklärung abgeben; die bei uns vorliegenden Daten haben wir schon ausgefüllt und denken sie an die gesetzliche Abgabefrist.

    Die Konstruktion, wer nicht widerspricht stimmt zu und außerdem noch mit Fristverkürzung ist m.E. übergriffig. So nach dem Motto, wir als Staat wissen schon, was für dich gut ist. Sorry, da bin ich als gelernter Ossi ziemlich dünnhäutig.

    Die Steuerschuld besteht doch ohnehin. Die Steuerpflicht entsteht durch das Erreichen der Einkommensgrenzen, nicht erst durch einen Festsetzungsvorschlag. Bei Angestellten ist sie bereits via Lohnsteuer abgeglichen; bei Rentnern (die über dem Grundfreibetrag liegen) ist sie eine gesetzliche Bringschuld.

    Das FA schickt m.W. den Festsetzungsvorschlag nach Ablauf der regulären Abgabefrist. Erst danach beginnt die einmonatige Frist, nach welcher der Vorschlag als festgesetzt gilt, falls man keine Änderungen meldet.

    Falls man an dem Vorschlag nichts auszusetzen hat, gibt es doch gar kein Problem. Andernfalls vermeidet der Festsetzungsvorschlag nur das sonst unumgängliche Mahnverfahren (mit Androhung von Zwangsgeldern und Schätzung) bei Nichtabgabe einer Erklärung.

  • Das FA schickt m.W. den Festsetzungsvorschlag nach Ablauf der regulären Abgabefrist. Erst danach beginnt die einmonatige Frist, nach welcher der Vorschlag als festgesetzt gilt, falls man keine Änderungen meldet.

    Falls man an dem Vorschlag nichts auszusetzen hat, gibt es doch gar kein Problem. Andernfalls vermeidet der Festsetzungsvorschlag nur das sonst unumgängliche Mahnverfahren (mit Androhung von Zwangsgeldern und Schätzung) bei Nichtabgabe einer Erklärung.

    Bei einem Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte endet die Frist aber nicht am 31.7. der Folgejahres.


    Demnach ist es in diesem Fall eine erhebliche Fristverkürzung.


    Oder es geht um die, die zur Abgabe verpflichtet sind. Da wäre es dann der Versuch der Finanzbehörden, Einnahmen auf Kosten der Steuerzahler zu generieren.

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