Kostenlose Mitversicherung in der GKV soll wegfallen

  • Halte ich für unausgegoren, vorsichtig formuliert.

    In welche Steuerklasse rutscht regelmäßig der geschiedene (Kindes)unterhalt leistende Elternteil?

    Die Bedeutung des Begriffs "im Regelfall" ist bekannt? ;)

    Der genannte Personenkreis wird dadurch entlastet, dass Unterhalt absetzbar ist.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Die Bürgergeldempfänger müssen vom Staatshaushalt getragen werden, alles andere versteht dann keiner mehr.

    So sieht es aus. Der von KaffeeOderTee in #324 verlinkte Handelsblatt-Kommentar trifft den Nagel so ziemlich auf den Kopf.

    Die Übernahme der Bg-Empfänger-Behandlungskosten durch den Staat, also die Steuerzahler (darunter auch die PKV-Versicherten wie z. B. mich) ist längst überfällig. Darin sind sich alle einig, sogar die CDSU und SPD als Parteien, aber offenbar nicht als Regierung.

    Durchschlüge man endlich diesen Gordischen Knoten, könnte man sich vieles andere schenken. Nur ein Beispiel: Die Absenkung des Krankengeldes um weitere 5 %-Punkte. Dabei liegt das ausgezahlte Krankengeld schon jetzt um über 20 % niedriger als der seiner Berechnung zugrunde liegende Nettolohn - bei höheren Bezügen fehlen mitunter noch deutlich mehr.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Hallo,

    ich möchte noch einmal auf den Ausgangspunkt Entfall der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten zurückkommen.

    Die Expertenkommission nimmt auf Basis von Zahlen aus 2018 (!) an, dass es in 2027 ca. 1,77 Mio. Ehegatten ohne Kinder geben sollte, die beitragspflichtig werden könnten. Mit dieser Zahl habe ich erhebliche Probleme. Neben Eltern von Kindern (Altersbegrenzung?) und Pflegenden sollen auch Rentner von der eigenen Versicherung befreit werden. Man stellt ganz offensichtlich auf den Lifestyle- Ehegatten ab, der es nicht nötig hat, zu arbeiten. Nun kenne ich den in meinem Umfeld nicht – kann an meinem Umfeld liegen. Wenn überhaupt gibt es potenziell und bereits etwas ältere erwerbsunfähige Ehegatten, die es bisher nicht für notwendig erachteten, diese Erwerbsunfähigkeit offiziell feststellen zu lassen. Man hatte davon keine Vorteile. Auf die andere Ausweichmöglichkeit, statt Mini- dann Midi- Job, hat die Kommission selbst hingewiesen. Wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt, wird die Zahl der Bürgergeldempfänger erhöht.

    Kurzum, ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Entfall der Mitversicherung der Ehegatten zu größeren Mehreinnahmen der GKV führt; zu mehr Bürokratie aber garantiert.

    Gruß Pumphut

  • Ich habe mir gerade mal den Gesetzesentwurf angeschaut. Die Mitversicherung entfällt ja nicht mal. Das Mitglied (Hauptversicherter, also der eigentliche Beitragszahler) zahlt lediglich einen Beitragszuschlag - nicht der familienversicherte Ehegatte.

    Da aktuell auch viele getrennt lebende Ehegatten in der Familienversicherung sind, werden sich die Mitglieder vermutlich schnell um einen Scheidungstermin bemühen.

    Mir ist auch noch nicht ganz klar, wie das in der Praxis ablaufen soll. Ziehen die Arbeitgeber (wenn man mal jetzt nur die Arbeitnehmer nimmt) dann die (zusätzlichen) 3,5 % ebenfalls vom Gehalt ab und führen sie an die Krankenkassen ab?

    Anders wäre es ja für die Krankenkasse kaum zu stemmen (Beitragseinstufung, Einzug des Beitrags etc.).

  • Hallo,

    Die Mitversicherung entfällt ja nicht mal. Das Mitglied (Hauptversicherter, also der eigentliche Beitragszahler) zahlt lediglich einen Beitragszuschlag - nicht der familienversicherte Ehegatte.

    Der Beitrag wird direkt eingezogen, nicht zusammen mit dem eigenen Beitrag, den der Arbeitgeber abführt?

    Die 3,5 % dürften in der Regel nicht kostendeckend sein und der Arbeitgeber des berufstätigen Partners ist nicht involviert.

    Wirklich nicht? Wenn der AG ganz einfach einen höheren Gesamtsozialversicherungsbeitrag abführen muss, dann muss er auch den AG- Anteil oben drauf zahlen.

    Wie sollte das überhaupt gehändelt werden? Der AG des Hauptversicherers erfährt wie, dass sein Mitarbeiter einen bisher familienversicherten Ehegatten hat, der auch noch unter keine Ausnahme fällt? Wie erfährt er Änderungen?

    Egal welche Variante kommt, mir ahnt schlimmes.

    Gruß Pumphut

  • Irgendwo wurde mal gesagt (sorry Quelle weiß ich nicht mehr), dass dies über die Krankenkassen passieren soll. Den Arbeitgeber geht das Einkommen des Ehepartners wahrlich nichts an. Wie man diese Ausgaben ggf. über die Steuer absetzen kann finde ich auch noch spannend. Dazu habe ich bisher nichts gehört.

  • Die 3,5 % dürften in der Regel nicht kostendeckend sein und der Arbeitgeber des berufstätigen Partners ist nicht involviert.

    Also dazu habe ich von meinem AG folgende Ansage: "Wir werden die freiwilligen sozialen Leistungen solcher betroffener Mitarbeiter künftig so justieren, dass für uns keine Mehrkosten durch diese Reform entstehen". Das sind Umsatzbeteiligungen etc., manche haben so was. Will sagen: "Diese 3,5 % wirst auf jeden Fall DU ALLEIN tragen, wir finden schon Wege das zu umgehen." Es ist also egal ob der AG einen formalen Beitrag leistet oder nicht - rechts unten auf dem Gehaltszettel steht, dass der AN das alleine zahlt, Ende Ansage.

    Und da ich erst jetzt einsteige und die 17 vorigen Seiten nicht alle gelesen habe: finde nur ich es merkwürdig, dass 2 Themen irgendwie wenig Beachtung finden, auch bei den Beiträgen von Herrn Tenhagen im Spiegel? Erstens, wie viele Personen von einem "Gutverdiener-Einkommen" abhängen - 2 oder 5 machen doch wohl einen Unterschied, oder? Der Gesetzesentwurf schweigt dazu, das finde ich inkompetent vom Expertenkreis. Zweitens: diese Abschaffung wird in meinem Fall konkret dazu führen, dass wir recht genau das weniger konsumieren werden, was mir an Lasten auferlegt wird. Schließlich kann ich jeden Euro nur einmal ausgeben. Wenn die KI Gemini recht hat, fallen bei Eintritt obiger Ansage ud der aktuellen Reform jährliche Mehrkosten von 3000 bis 4000 Euro netto an (Beitrag für Partner, Beitragserhöhung durch Erhöhung der BBG, faktische Lohnkürzung durch AG). Also abgesehen davon, dass ich die von Herrn Tenhagen genannten Zahlen für unvollständig und somit für realitätsfern halte: man entzieht diese Milliarden doch 1:1 dem eigentlichen Wirtschaftskreislauf. Also eine Konjunkturbremse. Oder wo genau liegt hier mein Denkfehler?

    Viele der Betroffenen gelten übrigens wegen "über 55" als nicht mehr vermittelbar und auf dem Arbeitsmarkt als chancenlos in der Krise, also nix mit "such Dir nen Job" - es gibt grade nicht genug, egal was Experten daherreden. Also kann man sich auch oft nicht selbst helfen, wir sind wieder bei der Konjunkturbremse.

    Und es sei noch angemerkt: viele der Mitversicherten tragen über Ehrenamt wie Nachbarschaftshilfe für Senioren sehr wohl zum Staat bei, und diese Arbeit wird grade als wertlos erklärt. Kann man gut finden, muss man aber nicht. Sollte mein Partner mit 63 doch noch einen Job finden, um den Verlust etwas zu lindern, ist es damit natürlich vorbei. Bitte hinterher nicht sagen "das haben wir nicht gewußt" oder "wer konnte das ahnen" - doch, konnte man.

  • Egal welche Variante kommt, mir ahnt schlimmes.

    Um einen kundigen Foristen eines einschlägigen (Krankenversicherungs-)Forums zu zitieren, der nebenbei den Gesetzesentwurf verlinkt hat:

    "das gibt ein Chaos !!!!!!"

    Womit er nicht komplett danebenliegen dürfte.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Durch immer neue Beitrags- und Steuererhöhungen ein Fass ohne Boden stopfen zu wollen, grenzt an Wahnsinn. Eine nachhaltige Strukturreform beginnt bei der Eigenverantwortung.

    1. Alle in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
    2. 30 % Eigenanteil auf alle Leistungen, damit jeder die Kosten kennt und selbst entscheiden kann, ob ein Arztbesuch wirklich notwendig ist.

    30 % Eigenanteil ist zu hoch und verlässt den Charakter einer Versicherung. Wenn allen Privaten in die GKV müssten, ändert sich finanziell fast nichts und das Land wird mit Prozessen überzogen. Was wird z. B. aus den Altersrückstellungen?

    Ein irgendwie gearteter Selbstbehalt erscheint sinnvoll, gerade bei Zweit- und Drittmeinungen.

    Aus Gründen der Transparenz erscheint es mir richtig, dass Transferleistungsempfänger die Versicherung direkt aus dem Bundeshaushalt bezahlt bekommen, den letztlich alle Steuerbürger stemmen müssen.

  • Heute ist mir noch ein schöner Fall der kostenlosen Mitversicherung über den Weg gelaufen.

    Ein Bekannter ist krank und kann nicht arbeiten, Krankengeld ist seit 2 Jahren ausgelaufen und Stütze vom Amt gibt keine weil seine Ehefrau arbeitet. Ist aus seiner Sicht auch in Ordnung das es nichts vom Amt gibt.

    Aktuell ist er auf die Unterstützung seiner Frau angewiesen und ist zum Glück auch über diese krankenversichert.

    Ich bin mal gespannt ob man auch von ihm 200€ abkassieren möchte/wird. In letzter Konsequenz würde das bedeuten das seine Frau das für ihn zahlen müsste. Oh was werden die sich freuen.

    Zusätzlich noch das Ehegattensplitting weg, dann können sie ihr Häuschen verkaufen. :thumbup:

    Solche Einzelfälle wird es immer geben. Das ändert aber nichts daran das für ihn eben Kosten anfallen die

  • Sollte mein Partner mit 63 doch noch einen Job finden, um den Verlust etwas zu lindern, ist es damit natürlich vorbei. Bitte hinterher nicht sagen "das haben wir nicht gewußt" oder "wer konnte das ahnen" - doch, konnte man.

    In der Presse wurde gesagt, dass dies nicht für Rentner angewendet werden soll und auch nicht für diejenigen kurz vor der Rente. Ich vermute ganz stark, dass dieser Fall raus ist. Die genaue Regelung ist mir noch nicht bekannt.

  • Ich kann nicht beurteilen bei der Flut an Beiträgen, ob dies erwähnt war, sonst einfach weiterscrollen:

    Zum Thema Löcher stopfen: Wie würde es euch gefallen, wenn euer Gehalt plötzlich nicht (eher) steigt, sondern schlicht gekürzt wird?

    Ist zwar nicht neu, hat mir gestern aber erst eine betroffene Bekannte erzählt:

    "Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine pauschale Honorarkürzung um 4,5 % für fast alle psychotherapeutischen Leistungen"

    Die Petition war erfolgreich, aber ob das damit vom Tisch ist, vermutlich nicht...

  • Info

    Es gibt eine Petition Aktenzeichen: Pet 2-20-15-827-036941

    Zitat

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Bürgergeldversicherte in der gesetzlichen
    Kranken- und Pflegeversicherung vom Bund und nicht von den Pflichtversicherten und
    freiwilligen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden.
    Versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld und Kinderkrankung sollen
    ebenfalls vollständig vom Bund getragen werden

    Ich könnte aber nur ein Folge-Dokument finden:

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_20…ruendungpdf.pdf

    Zitat

    Der Bitte der Petentin um Veröffentlichung ihrer Eingabe auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages hat der Ausschuss entsprochen. Es gingen 226 Mitzeichnungen
    und 17 Diskussionsbeiträge ein.

    Auf https://epetitionen.bundestag.de/ habe ich diese Petition unter dem Aktenzeichen nicht finden können(?!)

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