Energiepreispauschale für Betriebsrentner

  • Sterne 22 hat vollkommen recht. Angestellte bekommen die Energiepreispauschale - auch mit höherem Gehalt , wenn auch in geringerer Höhe bei höherem Gehalt.

    Bruttorente: Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung erhielten männliche Rentner Ende 2019 durchschnittlich 1.139 Euro, wenn sie in einem der alten Bundesländer lebten. In den neuen Bundesländern lag die Durchschnittsrente hingegen bei 1.212 Euro im Monat. Rentenberechtigte Frauen bekamen in den alten Bundesländern hingegen eine durchschnittliche Rente von 710 Euro, während der Rentendurchschnitt der Rentnerinnen in den neuen Bundesländern bei 1.023 Euro lag. Hierbei handelt es sich um statistische Mittelwerte der brutto-Rentenbezüge vom 31.12.2019.
    Nettorente: Von der Bruttorente gehen 7,3 % Krankenkasse, 3,05 % Pflegeversicherung und - je nach Höhe- Steuern ab. In 2021 gab es 0% Rentenerhöhung (West).

    Rentner müssen auch die höheren Heizkosten und die höheren Lebenmittelpreise bezahlen, wie Angestellte. Die Forderung nach der Energiepreispauschale für Rentner ist also vollkommen berechtigt!

  • Hallo zusammen, mich würde interessieren ob Rentner beziehungsweise Betriebsrentner auch die Energiepreispauschale von 300 € erhalten und wenn ja wie? Wenn nein, mit welcher Begründung? Danke!

    Moin,

    in einem NDR-Radiobeitrag vergangene Woche (KW13/2022) wurde erläutert, dass Wohngeldbezieher die Pauschale bekommen sollen.

  • Bei Wohngeld ist es aber eine andere Pauschale, wenn ich es richtig verstanden habe.

    "Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Menschen mit kleineren Einkommen besonders stark. Sie will die Bundesregierung mit dem Heizkostenzuschuss zielgenau unterstützen.

    [...]

    Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:

    • bei einer Person 270 Euro
    • bei zwei Personen 350 Euro
    • für jede weitere Person 70 Euro

    Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 230 Euro."


    Quelle: https://www.bundesregierung.de…eizkostenzuschuss-2002324

  • Ah, danke.


    Zielgerichtete Hilfe durch Zuschüsse und Pauschalen geht rhetorisch in Richtung "zentraler Eckpfeiler"! ;)