Energiepreispauschale für Betriebsrentner

  • Wir haben letzte Jahr eine neue Gasheizung bekommen weil die 15 Jahre Alte Therme leider das zeitliche gesegnet hatte. Natürlich viel früher als gedacht, aber so ist das leben.


    Unser ursprünglicher Plan war auch auf WP zu gehen oder alternativ auf Hybrid als Gas/WP Kombi um zumindest einen kleinen Teil der PV-Anlage zu nutzen.

    Das Ergebnis war ernüchternd. 6 Fachfirmen + die Verbraucherzentrale hatten wir hier und keiner konnte uns ein wirtschaftlich annähernd Tragbares Konzept vorlegen. Wir wären ja sogar bereit finanziell etwas in Vorleistung zu gehen, sprich das es sich aktuell nicht lohnt und in Zukunft sich dann dreht. Auch aus Ökologischen Gesichtspunkten, wobei das natürlich auch aktuell noch schwammig ist bei ca. 50 % Graustrom-Anteil.

    Aber keine Modellrechnung hätte das nur annährend erreicht und das nach Förderung vom Staat.

    Bei meiner Schwester, Doppelhaus aus den 2000, das gleiche Bild. Da gibt es jetzt, nach ca. 8 Monaten Wartezeit auf die Therme, ebenfalls wieder eine Gasheizung. Es gab kein Modell oder Angebot was finanziell annehmbar gewesen wäre. Der Gaspreis müsste sich über die Lebensdauer der Heizung vervielfachen während der Strompreis stagniert um die bis zu 3-5 fache Investitionskosten (je nach Aufwand) nach Förderung wieder zu kompensieren.

  • Ich weiß nicht worauf du hinaus willst. Vielleicht würde es helfen, wenn du deinen Link selbst liest. §14 Absatz 1 schützt nämlich Eigentum und Erbe. Erst Absatz 2 hat die angesprochene Klausel. Und Absatz 3 präzisiert nochmal Absatz 2 und schränkt ihn deutlich ein. Sag doch einfach, dass du gerne alle Vermieter enteignen würdest. Und warum dann bei Vermietern aufhören, Aktionäre sind ja auch nur Heuschrecken die jedes Jahr per Dividende das Geld aus den Firmen ziehen wollen ohne selbst was dafür zu tun ;)


    Und gerade weil in Deutschland viele Menschen Mieter sind, muss man aufpassen. Bei der Wahl der Heiztechnik hat der Mieter kein Mitspracherecht, ebenso wenig bei Sanierungen. Ein Vermieter wird die nur machen wenn er dabei nicht draufzahlt. Praktischerweise hat man die letzten Jahre die Modernisierungsumlage so eingeschränkt, dass sie praktisch jede Sanierung für Vermieter unwirtschaftlich macht. Bei 3€ pro Quadratmeter kann man kaum die Fenster austauschen, geschweige denn eine Fußbodenheizung einbauen oder die Fassade dämmen. Entsprechend wird eine ideologisch forcierte Umstellung auf Wärmepumpe eben nur die Pumpe austauschen.

    Willst du den Vermieter auch zwingen eine Kernsanierung zu machen, dann wird man entsprechend §14 Abs 3 die Modernisierungsumlage auf eine realistische Größe anheben müssen. Einen Gefallen tut man dem Mieter auf keine Art.

  • in der Praxis sind die meisten Menschen Mieter (ca. 58%)

    Nein, nur die meisten Haushalte sind zur Miete. In den Eigentümerhaushalten leben in der Summe mehr Menschen, als in den Mieterhaushalten. Z.B. sind viele junge Singles Mieter.

    Und sowieso bezieht sich das nur auf Deutschland, in allen anderen EU-Ländern ist die Mieterquote niedriger.

  • Es wären keine massenhaften Subventionen nötig, wenn man sich an der Realität orientieren würde statt die Realität an die Ideologie anzupassen. Das ganze ist eh linke Tasche - rechte Tasche. Wobei das nicht ganz stimmt. Denn die Preise ziehen immer fleißig mit den Subventionen an und das wird auch hier so sein.


    Aber mir soll das erstmal egal sein. Die KfW zahlt mir für meinen Neubau einen Betrag bei dem es einem die Tränen in die Augen treibt und danach habe ich ein modernes gut gedämmtes Haus mit schöner Erdwärmepumpe. Da kann mir irgendwelche Vorschrift zur Heizungsmodernisierung auf absehbare Zeit vollkommen egal sein. Und ein bisschen Inflation durch das viele gedruckte Geld kommt mir auch nicht ganz ungelegen. Ich habe nämlich Cash geshortet ;)

  • Bekommen es nicht auch Rentner, die Vorauszahlungen leisten? Das Finanzamt hat doch wenig Möglichkeit bei Vorauszahlungen zwischen Selbständigen und Rentnern zu unterscheiden. Da sind die Datensätze gar nicht richtig sortierbar teilweise oder irre ich mich da?

  • Bekommen es nicht auch Rentner, die Vorauszahlungen leisten? Das Finanzamt hat doch wenig Möglichkeit bei Vorauszahlungen zwischen Selbständigen und Rentnern zu unterscheiden. Da sind die Datensätze gar nicht richtig sortierbar teilweise oder irre ich mich da?

    Zwischen den Nummern 3 bzw. 4 und der Nummer 7 sollte wohl zu unterscheiden sein oder nicht?


    https://dejure.org/gesetze/EStG/2.html

  • Sind das Tränen der Freude, weil der Betrag so hoch ist?

    Den Satz für ein 40+ Haus kann jeder nachschlagen. Wenig ist das nicht. Am Ende muss man sich aber im klaren sein, dass die Förderung gerne von den Baufirmen wieder aufgeschlagen wird.

    Mir wäre es auch lieber wenn ich weniger Geschiss mit Bürokratie und sinnlosen Vorschriften hätte (Retentionszisterne=Luft verbuddelt, Sickerpflaster bei Böden die fast nicht versickern,...) und dadurch Geld sparen könnte anstatt eine Förderung zu bekommen.

  • Da wirfst du mit Halbwissen um dich und kommst vorschnell zu Vorurteilen. Auf dem Unterboden aus Lehm kommt eine Tragschicht aus Schotter und eine Ausgleichsschicht aus Splitt, erst dann kommt der Pflasterstein. Wenn der Unterboden schlecht versickert, hast du Staunässe im Übergang zwischen Schotter und Lehm. Das führt dazu, dass erstens der Lehm am Übergang zu Matsch wird und der Unterbau dort einsinkt wo er belastet wird. Und zweites gefriert im Winter das Wasser im Unterbau. Beides führt dazu, dass ich vermutlich in 10 Jahren die komplette Einfahrt neu machen kann weil sich Spurrillen bilden wo die Autos lang fahren. Toll, oder?

    Besonders wenn man überlegt, dass ich ohne derart gut gemeinte aber nicht gut gemachte Vorschriften das Wasser einfach in die Grünflächen leiten würde wo es weniger Schaden anrichtet. Pflastern würde ich ja ohnehin, ich kenne niemanden der seine Einfahrt asphaltiert hätte.

    Und nein das ist nicht übertrieben. Sickerpflaster soll laut Herstellern bis kf=10^-5 verbaut werden, wir sind aber bei ca 10^-7, also zwei Größenordnungen schlechter. Ich werde also gezwungen ein Produkt falsch einzusetzen und nachher die Folgen zu tragen. Gut gemeint statt gut gemacht eben.


    Erschreckend, das Ahrtal-Starkregenereignis ist doch noch gar nicht solange her?! Nicht mal nen Jahr krass...

    https://de.wikipedia.org/wiki/…sserereignisse_an_der_Ahr

    Für alle die immer noch glauben, dass das Hochwasser in irgendeiner Art besonders war...

  • Sterne 22 hat vollkommen recht. Angestellte bekommen die Energiepreispauschale - auch mit höherem Gehalt , wenn auch in geringerer Höhe bei höherem Gehalt.

    Bruttorente: Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung erhielten männliche Rentner Ende 2019 durchschnittlich 1.139 Euro, wenn sie in einem der alten Bundesländer lebten. In den neuen Bundesländern lag die Durchschnittsrente hingegen bei 1.212 Euro im Monat. Rentenberechtigte Frauen bekamen in den alten Bundesländern hingegen eine durchschnittliche Rente von 710 Euro, während der Rentendurchschnitt der Rentnerinnen in den neuen Bundesländern bei 1.023 Euro lag. Hierbei handelt es sich um statistische Mittelwerte der brutto-Rentenbezüge vom 31.12.2019.
    Nettorente: Von der Bruttorente gehen 7,3 % Krankenkasse, 3,05 % Pflegeversicherung und - je nach Höhe- Steuern ab. In 2021 gab es 0% Rentenerhöhung (West).

    Rentner müssen auch die höheren Heizkosten und die höheren Lebenmittelpreise bezahlen, wie Angestellte. Die Forderung nach der Energiepreispauschale für Rentner ist also vollkommen berechtigt!

  • Hallo zusammen, mich würde interessieren ob Rentner beziehungsweise Betriebsrentner auch die Energiepreispauschale von 300 € erhalten und wenn ja wie? Wenn nein, mit welcher Begründung? Danke!

    Moin,

    in einem NDR-Radiobeitrag vergangene Woche (KW13/2022) wurde erläutert, dass Wohngeldbezieher die Pauschale bekommen sollen.

  • Bei Wohngeld ist es aber eine andere Pauschale, wenn ich es richtig verstanden habe.

    "Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Menschen mit kleineren Einkommen besonders stark. Sie will die Bundesregierung mit dem Heizkostenzuschuss zielgenau unterstützen.

    [...]

    Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:

    • bei einer Person 270 Euro
    • bei zwei Personen 350 Euro
    • für jede weitere Person 70 Euro

    Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 230 Euro."


    Quelle: https://www.bundesregierung.de…eizkostenzuschuss-2002324

  • Ah, danke.


    Zielgerichtete Hilfe durch Zuschüsse und Pauschalen geht rhetorisch in Richtung "zentraler Eckpfeiler"! ;)