Riester

  • Es ist definitiv so, dass Angestellte in Elternzeit Zulage berechtigt sind. Im ersten Jahr der Elternzeit wird der Mindestbeitrag für die Zulage jedoch noch vom Vorjahreseinkommen berechnet so dass hier die 60 Euro nicht reichen.
    Dafür muss man im ersten Jahr der Berufstätigkeit nach der Elternzeit weiterhin nur die 60 euro zahlen weil auch hier das vorhergehende Jahr zu Grunde gelegt wird und da der Verdienst ja dann auch 0 war.


    In dem beschriebenen Fall seid Ihr beide unmittelbar zulageberechtigt. Das mittelbare ist in den meisten Fällen dann wenn einer der Ehegatten nicht in der Rentenversicherung ist (bspw. Selbstständig oder Grenzgänger).

  • Hallo,


    seit ca. 12 Jahren habe ich und meine Frau eine fondgebundene Riesterrente bei der Aachen Münchener laufen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass das was noch erwirtschaftet wird die A & M sich in die Taschen über die Bearbeitungsgebühren checkt. Wo gibt es unabhängige Berater, die einem sagen können, wie man mit der Versicherung umgehen soll ? Also einfach still legen, da eine Vertragsauflösung sicherlich zu teuer kommt. Gibt es andere Lösungen ?

  • Wenn ich das Geld ohne Riester spare ist meine Rendite geringer ... aber ich brauche auf das Ersparte keine Steuern zu zahlen - oder?

  • Hallo!


    Gibt es denn eine aktuelle Bewertung von Riester-Banksparplänen? Der letzte Artikel zum Thema ist ja noch von Oktober letzten Jahres. Für einen Laien ist es nämlich wirklich sehr schwierig die vereinzelten, regionalen Produkte erst einmal zu finden und dann noch miteinander zu vergleichen. Wie ein Riester-Banksparplan mitsamt Vor- und Nachteilen funktioniert ist mir bewusst, nur fällt es mir schwer, das "beste" Produkt für mich zu finden.


    Ist die Empfehlung des Banksparplans der Bank in Gronau-Ahaus immer noch aktuell oder gibt es momentan empfehlenswertere Alternativen?

  • Hallo @Efler


    genau mit den gleichen Problemen kämpfen wir auch :). Der Markt hierfür ist sehr regional. Auch, wenn wir hier das Datum nicht aktualisisert haben, überprüfen wir hinter den Kulissen regelmäßig die Empfehlung.


    Der Sparplan der Volksbank Gronau Ahaus ist noch immer unsere Empfehlung. Da die Zinsen gesunken sind seit Oktober 2014 ist der garantierte Zins von 0,5 % noch wichtiger als seinerzeit. Durch die Zulagen kommen Sie trotzdem auf eine ordentliche Rendite.


    Beste Grüße


    Manuel

  • Hallo Gemeinde,
    ich hätte eine Frage zu den Höchstbeträgen bei Riesterverträgen.


    Ich bin verheiratet (gemeinsame Veranlagung), meine Frau zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein, ich bin nur mittelbar förderberechtigt. Wir haben beide je einen Riester-Vertrag. Ich zahle 60 Euro Jahresbeitrag, meine Frau 240.


    In der Diskussion habe ich gelesen, dass der maximal geförderte Betrag dann auf 2.160 Euro angehoben wird.


    Nun meine Frage: Ist es egal, in welchen Vertrag wir eine freiwillige Zuzahlung vornehmen um in Summe die 2.160 Euro zu erreichen oder muss die Zuzahlung in den unmittelbar geförderten Vertrag erfolgen.


    danke
    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Eine kurze und schnelle Antwort möchte ich gerne geben und zitiere aus dem Artikel von Finanztip:

    Riestern für Paare



    "Wenn beide Ehepartner in die Rentenversicherung einzahlen, können beide einen Riester-Vertrag
    abschließen und jeder erhält die Grundzulage. Der maximal geförderte Betrag erhöht sich dann auf 4.200 Euro. Die Kinderzulage kann aber nur einmal pro Ehepaar beantragt werden. Wir empfehlen, alle Kinderzulagen
    einem Partner zuzuteilen.


    Zahlt nur ein Ehepartner in die Rentenversicherung ein, ist der andere trotzdem mittelbar förderberechtigt. Um die Grundzulage zu erhalten, muss der zweite Ehepartner lediglich den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr in einen eigenen Riester-Vertrag einzahlen. Die Fördergrenze wird dementsprechend auf 2.160 Euro angehoben.


    Für die Berechnung der Zulagen und des Mindestanteils werden immer die Angaben des Vorjahrs verwendet. Das gilt für die Kinderzulage, aber auch bei einer Scheidung oder einer Änderung des Gehalts."


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/riester/foerderung/#ixzz3j9mVnZ11

    • Offizieller Beitrag

    Die Antwort liegt wohl in Ihren Beweggründen bzw. dem Ziel was Sie mit Ihrer Riester-Rente verfolgen.


    Um die volle Zulage zu erhalten, sollte die Besparung spätestens 2016 angepasst werden.

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  • Hallo zusammen,


    Frage: Lohnt es sich mit einem Riester Fondssparplan im Alter von 56 Jahren zu beginnen?
    Der Riester wäre bei mir zusätzlich zu meinen beiden ETF (MSCI World und DAX) Sparplänen.
    Eine Sparrate die zur Maximalföderung führt könnte ich mir leisten.
    Oder soll ich das Geld lieber in meinen derzeitigen Sparplänen unterbringen?
    Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich sterbe bevor das Riestergeld aufgebraucht ist?


    Mfg
    Klaus

  • Die zweite Frage ist einfach - riestern lohnt sich in der Auszahlphase nur wenn man alt wird, wenn man stirbt ist das Geld weg - so funktioniert eine Rentenversicherung.


    Die erste Frage kann man nicht mit ja oder nein beantworten:
    Die Förderung beträgt knapp 8 %, 154 Euro auf 1.946 Euro Maximalbetrag, das ist gut.
    Die Anlage erfolgt beim Alter 56 Jahre bereits weitgehend in Staatsanleihen, das ist schlecht, da ich davon ausgehe dass da kaum Rendite rum kommt. s. https://www.sutorbank.de/filea…hl/fairriester-Matrix.pdf


    Mein persönliches Fazit (54 Jahre): Ich überlege meinen schon lange laufenden Vertrag beitragsfrei zu stellen, da die aktuellen Wertzuwächse aus früh gekauften Aktienfondsanteilen stammen und inzwischen auch nur noch Staatsanleihen gekauft werden.
    Ich habe für mich eine Rechnung gemacht mit einem selbst organiserten Fonds-Einzahl und Auszahlplan. Dies scheint mir - wenn man in der Auszahlphase weiter auf Aktien setzt - die bessere Wahl zu sein. Dazu einfach mal einen Auszahlrechner googeln, z.B, http://auszahlplan.rechner.wiwo.de/rechner/wiwo/auszahlplan/ oder in Excel die Funktion RMZ bemühen

  • Danke Kater.Ka und muc.
    Das sich nach meinem Ableben dann andere über das Restgeld freuen, habe ich mir gedacht.
    Hätte ich gewusst, dass der Großteil der Anlagesumme jetzt in Anleihen angelegt wird, hätte über Riester garnicht nachgedacht.
    So ein Spielchen was wäre wenn, habe ich für meine ETFs schon in Excel programmiert. Und wenn ich da vorsichtig mit 5% p.a. in der Ansparphase und dann mit 1,7% in der Auszahlphase rechne sieht das auch ganz gut aus. :)


    Schönen Restsonntag noch
    Klaus

  • Hallo kbecker,
    da widerspreche ich mal ganz flott den beiden Vorrednern.
    1. das Geld ist nicht per se weg. Während der Einzahlung wird es den Angehörigen übertragen, sprich Frau und kindergeldberechtigten Kindern. Während der Auszahlung kann dann eine Mindestdauer der Auszahlung vereinbart werden, die Rentengarantiezeit. Solange bekommt dann jemand Rente, auch wenn Du verstirbst. Ist eher ein schlechter Deal, aber das Geld ist nicht einfach weg.
    2. Geht es beim Riester nur auf der einen Seite um die staatliche Förderung der Zulagen. Die zweite Förderung ist die Steuerförderung. Wenn Du also jetzt Deine Beiträge komplett von der Steuer absetzen kannst und auch im Grenzsteuersatz verdienst, ist die Förderung hier vermutlich viel höher, je nachdem eben bis zu 45%. Dann stellt sich die Frage nach der Steuerbelastung in der Auszahlung. Das kannst Du ja im Zweifel heute schon absehen. Wenn diese dann viel niedriger ist, lohnt sich ein Riester unter Umständen doch.
    3. Das Argument mit der Anlage in Staatsanleihen zieht allerdings. Du wirst hier keinen großen Anteil an Aktien haben und damit per se eine niedrigere Verzinsung.
    Bei gleichem Anlagerisiko lohnt sich der Riester mehr als z.B. ein Rentenfonds. Bei einem Vergleich mit einer aktienorientierten Anlage muss man genauer rechnen.
    Gruß
    Alexander

  • Hallo @kbecker


    generell ist es so: je später man mit Riester beginnt, desto mehr lohnt sich ein Riester-Vertrag. Die Rendite kommt dann vor allem aus den Zulagen und weniger aus der tatsächlichen Geldanlage. Deshalb ist in diesem Fall ein Banksparplan wohl das naheliegendste und einfachste. Wir haben in unserem Artikel zwei Beispiele durchgerechnet:


    Bei 30 Jahren Laufzeit machen die Zulagen etwa 2 % p.a. Renditeunterschied aus, bei 15 Jahren schon 4 % p.a. http://www.finanztip.de/riester/banksparplan/


    Beste Grüße


    Manuel

  • Das Jahresende naht - und da stellt sich die Frage: To Riester or not to Riester.


    Folgende Situation:

    • Meine Frau ist SV-pflichtig beschäftigt, ist somit unmittelbar förderberechtigt. Sie verdient oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, muss also zur Ausschöpfung der gesamten Förderungvon 154€ den Höchstbeitrag (2100 - Zulagen) zahlen
    • Ich bin als Freiberufler nur mittelbar (aufgrund meiner Ehepartnerin) förderberechtigt. Ich bekomme die gesamte Zulage von 154€ auf einen Minimal-Vertrag (60€ pro Jahr).
    • Wie haben einen Sohn (geb. 2014), er hat daher Anrecht auf eine Zulage von 300€


    Zusammengefasst: Wir haben das Anrecht auf 608€ Zulagen pro Jahr bei einer Eigentleistung von unter 2000€. Klingt nicht nach einem schlechten Deal...


    Die Fragen die sich mir stellen:

    • Habe ich genug Vertrauen in das Riester-System, dass ich glaube, dass es mehr Sinn macht eine so illiquide Anlageform wie Riester zu nutzen, statt das Geld in ein ETF Depot zu stecken?
    • Wenn ja - welches Produkt macht Sinn? Tendiere momentan zum Banksparplan, zumindest bis ein bissel Geld zusammengekommen ist - da bei den Minimalbeiträgen für mich die Gebühren von Fairr prohibitiv hoch sind.
    • Wie sieht es bei einem Sparplan (Bank oder Fonds) mit dem Thema Rentenversicherung aus? Wenn ich das richtig verstehe, wird das angesparte Kapital beim Renteneintritt in eine Rentenversicherung eingezahlt, die dann die lebenslange Rente zahlt. Was wenn das verbleibende Leben nicht mehr so furchtbar lang andauert? Was passiert mit dem verbleibenden Kapital - ist das weg? Wird es vererbt?


    Für mich stellt sich das Ganze so dar:


    Vorteile Riester:

    • Ordentliche Zulagen bei überschaubarer Eigenleistung
    • Steuerliche Nutzbarkeit

    Nachteile Riester:

    • Unflexibel
    • Abhängig von staatlicher Willkür
    • Relativ hohe Kosten
    • Starke Einschränkung von Einmalzahlung (30% bei Renteneintritt oder für selbst genutztes Wohneigentum)
    • Großes Fragezeichen beim Thema Vererbbarkeit


    Bin für hilfreiche Tips dankbar!


    Beste Grüße,
    Elias

  • Die Vererbbarkeit ist der riesen Nachteil bei Riester, genau wie bei der betrieblichen Altersvorsorge. Hier musst Du zwischen Anspar- und Auszahlungsphase differenzieren.


    Hier siehst Du einen ersten Überblick.


    http://www.riester-rente-ratge…ester-rente-vererben.html
    Der Todesfallschutz kostet m.E. zu viel.


    Ich habe kein Riester habe aber für meine Frau, die in Elternzeit ist und noch geraume Zeit nicht vollzeit arbeiten und schon gar nicht über der BBG verdienen wird aber einen fairr abgeschlossen. Ansichtssache ob ein Banksparplan da klüger gewesen wäre. Aber bei Minimalbeiträgen 454 € Zulagen zu kriegen ist m.E. unschlagbar