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Steuer sparen

  • Der-Gute-2022
  • 19. August 2022 um 10:15
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  • monstermania
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    • 19. August 2022 um 12:36
    • #21
    Zitat von JackDawson

    Ja. Aber dieses Kind ist ab einem gewissen Alter in den meisten Bundesländern in der Lage, zu wählen. Eines der höchsten staatsbürgerlichen Rechte.

    Ja, aber auch 'nur' auf kommunaler Ebene. Was ich im Übrigen als sehr wichtig erachte, da viele kommunalen Entscheidungen auch Minderjährige direkt betreffen.

    BTW: Kann es sein, dass Du Dir immer nur einen Teilaspekt heraussuchst, der halbwegs in deine Argumentationslinie passt aber nicht auf grundsätzliche Themen eingehst!? :/

    Um auf das Thema zurück zu kommen. Was spricht gegen den Schutz eines minderjährigen Kindes, das von den Eltern 'geschenktes' Geld nicht einfach so nach Gutdünken von den Eltern 'zurückgeschenkt' werden darf?

    Wie bereist geschrieben. Ein volljähriges Kind, darf seinen Eltern jederzeit Geld schenken (auch Geld, was es mal von den Eltern geschenkt bekommen hat ;)).

    Ich sehe da absolut keine 'Querele' des Staates wenn die Rechte am Eigentum des Kindes geschützt werden.

  • JackDawson
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    • 19. August 2022 um 12:44
    • #22
    Zitat von monstermania

    Ja, aber auch 'nur' auf kommunaler Ebene. Was ich im Übrigen als sehr wichtig erachte, da viele kommunalen Entscheidungen auch Minderjährige direkt betreffen.

    BTW: Kann es sein, dass Du Dir immer nur einen Teilaspekt heraussuchst, der halbwegs in deine Argumentationslinie passt aber nicht auf grundsätzliche Themen eingehst!? :/

    Um auf das Thema zurück zu kommen. Was spricht gegen den Schutz eines minderjährigen Kindes, das von den Eltern 'geschenktes' Geld nicht einfach so nach Gutdünken von den Eltern 'zurückgeschenkt' werden darf?

    Wie bereist geschrieben. Ein volljähriges Kind, darf seinen Eltern jederzeit Geld schenken (auch Geld, was es mal von den Eltern geschenkt bekommen hat ;)).

    Ich sehe da absolut keine 'Querele' des Staates wenn die Rechte am Eigentum des Kindes geschützt werden.

    Nein, mittlerweile auch in einigen Bundesländern. Interessanterweise immer mit grüner Beteiligung... Wenn man sich die Erstwählerstimmverteilung anschaut weiß man auch, warum.

    "

    Um auf das Thema zurück zu kommen. Was spricht gegen den Schutz eines minderjährigen Kindes, das von den Eltern 'geschenktes' Geld nicht einfach so nach Gutdünken von den Eltern 'zurückgeschenkt' werden darf?

    Wie bereist geschrieben. Ein volljähriges Kind, darf seinen Eltern jederzeit Geld schenken (auch Geld, was es mal von den Eltern geschenkt bekommen hat ;)).

    Ich sehe da absolut keine 'Querele' des Staates wenn die Rechte am Eigentum des Kindes geschützt werden."

    Schlicht und einfach: Weil es 1. Konstellationen gibt, unter denen eine Schenkung zurückgefordert werden darf (z.B. wenn der Schenker selbst in Geldnot gerät) und 2. weil ich als Elternteil die Vermögenssorge habe und deshalb selbstverständlich über das Vermögen des Kindes verfügen darf. Und das will der Gesetzgeber ja auch (siehe z.B. bei Kaufverträgen, bei der Geschäftsfähigkeit)... Von daher sehe ich die obige Regelung als Systembruch an, der keinen Sinn ergibt.

    Im Ernstfall würde ich da aber auch nicht rummachen: Auf den Kinderkonten habe ich Vollmacht, dann würde einfach überwiesen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Thebat
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    • 19. August 2022 um 13:39
    • #23

    "Im Ernstfall würde ich da aber auch nicht rummachen: Auf den Kinderkonten habe ich Vollmacht, dann würde einfach überwiesen."

    Kannst du ja auch machen. Du darfst dich dann nur in den Folgejahren nicht mit den Kindern streiten (ab 18 haben sie Zugriff/Einsicht in alle Konten) und du darfst dich nicht vom Finanzamt erwischen lassen. Und du darfst dich nicht mit deiner Frau überwerfen, sofern sie Kenntnis von der Trickserei hat.

  • R.F.
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    • 19. August 2022 um 13:57
    • #24

    Richtig, das ist Untreue im strafrechtlichen Sinn, Vollmacht hin oder her. Wobei man sich von einem geschäftsunfähigen Kind ohnehin auch nicht so ohne weiteres wirksam eine Vollmacht erteilen lassen kann. Die Straftat verjährt übrigens frühestens fünf Jahre nach der Volljährigkeit des KIndes, wenn das Kind erst später davon erfährt, dann fünf Jahre nach Kenntniserhalt. Verglichen damit sind die Steuerfragen Kleinkram. Zumindest sollte man sich da bis weit in das Erwachsenenalter hinein mit dem Kind gut verstehen und jeder weiß, dass das nicht immer gelingt.

  • Der-Gute-2022
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    • 19. August 2022 um 14:08
    • #25

    wer sagte was was von Minderjährig---34 Jahre ist die Tochter

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    • 19. August 2022 um 15:46
    • #26
    Zitat von Der-Gute-2022

    wer sagte was was von Minderjährig---34 Jahre ist die Tochter

    Leider verselbständigen sich manche Diskussionen bevor alle Fakten bekannt sind.

    In dem Fall ist also zu bedenken, dass die Tochter dir maximal 20.000€ in 10 Jahren schenken kann.

  • Der-Gute-2022
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    • 19. August 2022 um 16:10
    • #27

    oder Sie bezahlt damit meine Rechnung :thumbup:

  • ichbins
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    • 19. August 2022 um 16:15
    • #28
    Zitat von JackDawson

    Dann sollte man sich vielleicht etwas finanziell bilden. Aber klar, Papa Staat ist für viele angenehmer.

    Das mag in vielen Fällen so sein, allerdings haben wir eine soziale Marktwirtschaft und kein Wildwest, heißt es wird immer Gruppen geben die auf staatliche Hilfen angewiesen sind und diese auch bekommen. Das ist auch mehr als in Ordnung so, manchmal geht es schneller als man denkt und man gehört dazu....

  • itschytoo
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    • 19. August 2022 um 16:51
    • #29
    Zitat von Der-Gute-2022

    oder Sie bezahlt damit meine Rechnung :thumbup:

    Wenn man jemand anderes Rechnung bezahlt ist das etwa keine Schenkung?

  • Amnesty
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    • 19. August 2022 um 17:59
    • #30

    Rechne doch einfach noch mal nach, wie viel man dank des Sparerpauschbetrags pro Jahr sparen kann und überlege dann noch mal, ob das der geeignete Ansatzpunkt für eine Grundsatzdiskussion über einen zu gefräßigen Staat ist.

  • TamInvest
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    • 20. August 2022 um 17:08
    • #31
    Zitat von monstermania

    Ja, aber auch 'nur' auf kommunaler Ebene. Was ich im Übrigen als sehr wichtig erachte, da viele kommunalen Entscheidungen auch Minderjährige direkt betreffen.

    Auf den ersten Blick schaut das immer ganz supi aus … wenn mit dem aktiven dann aber das passive Wahlrecht Hand in Hand geht, gelangt man jedoch schnell zu dem Punkt, dass nicht voll geschäftsfähige Personen plötzlich in kommunal besetzten Gremien sitzen, bspw. auch von Wirtschaftsunternehmen, und die sich daraus ergebenden Fragen, sind dann gar nicht mehr so easy supi …

  • CD1
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    • 21. August 2022 um 13:34
    • #32
    Zitat von Amnesty

    Rechne doch einfach noch mal nach, wie viel man dank des Sparerpauschbetrags pro Jahr sparen kann und überlege dann noch mal, ob das der geeignete Ansatzpunkt für eine Grundsatzdiskussion über einen zu gefräßigen Staat ist.

    Es geht ja eventuell nicht nur um den sparerpauschbetrag. Wenn die Tochter keine eigenen Einnahmen hat, was ich bei der 34 jährigen nicht vermute, aber bei kleinen Kindern die Regel ist, kann man schon einiges sparen.

    Angenommen ich schenke meiner neugeborenen in ihr Depot einen etf, der 10.000€ im Plus ist. Wenn ich ihn verkaufe zahle ich Kapitalertragssteuer. Wenn sie ihn nach der Schenkung verkauft kann ich für sie 1. Eine nichtveranlagung beantragen. Das heißt die Kapitalertragssteuer werden erst gar nicht abgeführt. Und 2. Eine Steuererklärung machen und ihren vollen Freibetrag ausnutzen.

    Das spart schon einen netten 4 Stellingen Betrag.

    Vorsicht mit der Familienversicherung!

    LG Christian

  • Pantoffelheld
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    • 25. August 2022 um 20:26
    • #33
    Zitat von JackDawson

    ...weil ich als Elternteil die Vermögenssorge habe...

    Ja.

    Zitat von JackDawson

    und deshalb selbstverständlich über das Vermögen des Kindes verfügen darf.

    Nein, selbstverständlich darfst Du das nicht.

    Das Vermögen des Kindes ist das Vermögen des Kindes. Du darfst es noch nicht einmal zum Unterhalt des Kindes selbst verwenden, denn dafür sind die Eltern zuständig. Noch viel weniger darfst Du es für Deine eigenen Zwecke entnehmen. https://www.anwalt.de/rechtstipps/du…ben_087700.html wobei zusätzlich erhebliche strafrechtliche Konsequenzen drohen https://dejure.org/gesetze/StGB/246.html .

  • JackDawson
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    • 5. September 2022 um 09:42
    • #34
    Zitat von Pantoffelheld

    Ja.

    Nein, selbstverständlich darfst Du das nicht.

    Das Vermögen des Kindes ist das Vermögen des Kindes. Du darfst es noch nicht einmal zum Unterhalt des Kindes selbst verwenden, denn dafür sind die Eltern zuständig. Noch viel weniger darfst Du es für Deine eigenen Zwecke entnehmen. https://www.anwalt.de/rechtstipps/du…ben_087700.html wobei zusätzlich erhebliche strafrechtliche Konsequenzen drohen https://dejure.org/gesetze/StGB/246.html .

    Man könnte in dem Fall schon diskutieren, ob es überhaupt Vermögen des Kindes ist - nach den tatsächlichen Verhältnissen erfolgt die Schenkung im vorliegenden Fall ja eher zum Schein.

    Eine Strafbarkeit nach 246 StGB kommt nicht in Betracht, weil es an einem körperlichen Gegenstand fehlt. Einschlägig wäre 266 StGB. Wäre innerhalb der Familie aber ein Antragsdelikt, dass das Kind einen Strafantrag stellt, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

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    • 5. September 2022 um 18:37
    • #35
    Zitat von JackDawson

    Eine Strafbarkeit nach 246 StGB kommt nicht in Betracht, weil es an einem körperlichen Gegenstand fehlt. Einschlägig wäre 266 StGB. Wäre innerhalb der Familie aber ein Antragsdelikt, dass das Kind einen Strafantrag stellt, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

    Danke für die kleine Jura-Nachhilfe. Ich würde allerdings weder mit 246 noch mit 266 StGB gerne in Konflikt kommen.

    Wichtig war mir vor allem die Botschaft, dass ich das begründet für eine total blöde Idee halte.

  • JackDawson
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    • 6. September 2022 um 13:39
    • #36
    Zitat von Pantoffelheld

    Danke für die kleine Jura-Nachhilfe. Ich würde allerdings weder mit 246 noch mit 266 StGB gerne in Konflikt kommen.

    Wichtig war mir vor allem die Botschaft, dass ich das begründet für eine total blöde Idee halte.

    Immer gerne...

    Unabhängig von der Diskussion würde ich schon aus moralischen Aspekten nicht ans Geld der Kinder gehen - Das werden sie früh genug brauchen (Studium, erstes Auto...)

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    Grover Norquist

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