Hallo zusammen,
danke für den Hinweis.
Ich lagere die HUK Frage aus.
LG
Hallo zusammen,
danke für den Hinweis.
Ich lagere die HUK Frage aus.
LG
Für meinen Teil halte ich es (1) für Sie sehr bezeichnend, dass schon der schlichte Hinweis darauf, dass ihre Ratschläge vor dem Hintergrund ökonomischer Eigeninteressen erfolgen, bei Ihnen für Puls sorgt und sie mit persönlichen Gegenangriffen loslegen,
Mir fällt da immer wieder der Unterschied zwischen Penicillin und einem Mönch ein. Penicillin ist ein Heilserum... und ein Mönch hat ein Seil herum... Womit wir zu Mönch kommen...
Wir sind überwiegend keine Mönche... und jeder von uns, von den Renntieren abgesehen, verkauft etwas. Der Eine verkauft seine Zeit für Geld, der Andere irgendwie dimensionierte 'Units'...
Ein Bäcker, zum Bleistift, verkauft Brot und Brötchen... Der Assekuranzmakler lebt überwiegend von einer sog. Courtage, die er für die Betreuung der Versicherungsverträge seiner Klienten von diversen Versicherern erhält. Jene Courtage ist ein kleiner Teil der Prämien (Beiträge), die ein jeder Versicherer (sogar ein Direktversicherer) für eigene oder fremde 'Kräfte' einkalkuliert hat. Insoweit ist die Betreuung durch den Assekuranzmakler (Sachwalter...) für den Kunden/Klienten kostenneutral.
Natürlich erhält ein Assekuranz-/Versicherungsmakler (you name ist) für bestimmte Abschlüsse auch eine Vermittlungsprovision, die in der Praxis bei 'gestandenen' Unternehmern einen verhältnismaßig keinen Teil an der gesamten Einnahmensituation ausmacht. (Man mag mich gerne korrigieren. Als Unternehmensberater im Bereich des Management Consulting habe ich u.a. auch einige Maklerfirmen, sowohl in der alten, wie auch in der neuen Welt, kennen lernen dürfen... und da stellte es sich so dar.)
Sicherlich findet man auch heute Provisions- bzw. Abschlussgetriebene unter den Vermittlern im Allgemeinen, also auch bei vielen Versicherungsmaklern (ich nenne sie gerne Pseudomakler. Einige derer werben sogar damit, zwünf bis drölf Versicherer zu vertreten, was absoluter Tünnef ist.); bei richtigen Versicherungsmaklern (die gemäß Mandat deren Klienten gegenüber (fast) allen Versicherern vertreten, überwiegt aber das Kundeninteresse. Wenn ein Produkt, das beim Abschluss eine Provisionszahlung auslöst, für den Kunden/Interessenten/Klienten nix ist, dann profitiert der Makler auf Sicht mehr, indem er vom Abschluss abrät. Nennt es Ehrenkodex oder Arbeitsmoral... oder gerne auch Kalkül.
Der Witz aus Kundensicht findet sich darin, den für ihn richtigen Ansprechpartner zu finden...
Müssten unsere Star Ökonomen nicht ne eindeutige Studie vorweisen können ob PKV nu gut oder schlecht ist für a) die Allgemeinheit und b)den Einzelnen privatversicherten?
ich glaube da wird es 20 verschiedene Studien mit genau so vielen verschiedenen Ergebnissen geben, je nachdem welche Kosten mit einbezogen werden. Was evtl hilfreich ist: der Blick auf andere Länder:
Das klingt in dem Artikel auch immer so schön. Aber mal paar Beispiele. Die gelobten Skandinavier schreiben dir quasi vor - Unterschiedlich je nach Land- zu welchem Arzt du gehen darfst. In Finnland zahlen Frauen ihre Frauenarztvorsorge selbst, außer sie haben einen guten Arbeitgeber, der eine gute BKV anbietet.
Die Niederlage wird immer als Vorbild genannt, weil sie ja quasi das System Bürgerversicherung umgesetzt haben, welches sich hier auch viele Wünschen. Aber wenn genau hingeschaut wird, ist für alle nur ein Grundschutz gleich, der unter dem der GKV liegt und der Rest wird über Zusatzversicherungen geregelt, wo die Schere dann viel mehr auseinandergeht als bei unserem System. Für den Grundschutz zahlen dort alle den gleichen Beitrag. Also der Millionär genausoviel wie der Geringverdiener. Unvorstellbar in unserem Land. Gut möglich, dass die Bevölkerung mit ihrem System zufrieden sind. Aber wenn das hier umgesetzt wird, würde das Ergebnis ganz anders ausfallen.
Das klingt in dem Artikel auch immer so schön. Aber mal paar Beispiele. Die gelobten Skandinavier schreiben dir quasi vor - Unterschiedlich je nach Land- zu welchem Arzt du gehen darfst. In Finnland zahlen Frauen ihre Frauenarztvorsorge selbst, außer sie haben einen guten Arbeitgeber, der eine gute BKV anbietet.
Die Niederlage wird immer als Vorbild genannt, weil sie ja quasi das System Bürgerversicherung umgesetzt haben, welches sich hier auch viele Wünschen. Aber wenn genau hingeschaut wird, ist für alle nur ein Grundschutz gleich, der unter dem der GKV liegt und der Rest wird über Zusatzversicherungen geregelt, wo die Schere dann viel mehr auseinandergeht als bei unserem System. Für den Grundschutz zahlen dort alle den gleichen Beitrag. Also der Millionär genausoviel wie der Geringverdiener. Unvorstellbar in unserem Land. Gut möglich, dass die Bevölkerung mit ihrem System zufrieden sind. Aber wenn das hier umgesetzt wird, würde das Ergebnis ganz anders ausfallen.
(im Zitat von mir fett gedruckt)
Ist das nicht auch in den (in den verlinkten WiWo-Artikel so gelobten) Niederlanden auch so geregelt?
Oder warum sonst kämen täglich scharenweise Holländer als "richtige" Privatpatienten in grenznah gelegene deutsche Praxen, um so einen Bogen um den ihnen zugewiesenen Gatekeeper zu machen?
Ja, ich meine der reine Grundschutz sieht das vor, müsste ich aber selber noch mal nachschauen
ich glaube da wird es 20 verschiedene Studien mit genau so vielen verschiedenen Ergebnissen geben, je nachdem welche Kosten mit einbezogen werden. Was evtl hilfreich ist: der Blick auf andere Länder:
Der Hahn in diesem Link kräht überdies auf dem gleichen drei Jahre alten (bertelsmännischen) Mist wie der Thomaner 'sche Hahn vom Beitrag 178
Ich habe noch Überlegungen zu folgenden Situationen:
1) Arbeitnehmer wechselt in PKV und wird arbeitslos (<55 Jahre)
Bei ALG II bleibt man in der PKV und erhält einen Zuschuss zur PKV von der Sozialbehörde
Bei ALG I Arbeitnehmer wird Versicherungspflichtig in der GKV, kann sich aber auf Antrag befreien lassen, wenn er in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht gesetzlich krankenversichert war. Heißt im Umkehrschluss für mich: Wenn man in den ersten 5 Jahren nach PKV-Eintritt arbeitslos wird, landet man zwangsläufig wieder in der GKV.
2) Arbeitnehmer fällt unter JAEG (JAEG-Grenze holt Gehalt ein) (<55 Jahre)
Laut § 8 SGB V kann der AN sich per Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen und trotz geringerem Einkommen in der PKV bleiben. Zahlt der AG dann eigentlich weiterhin die Hälfte des PKV-Beitrags?
Früher war die Befreiung ein enormer Schritt, denn sie galt scheinbar lebenslang.
Ein Rückkehr in die GKV war dann überhaupt nicht mehr möglich.
Inzwischen ist es jedoch scheinbar so, dass die Befreiung nur für die ausgeübte Tätigkeit gilt. D.h. wird der AN arbeitslos oder wechselt die Beschäftigung, gilt die Befreiung nicht mehr.
Liegt man mit der neuen Beschäftigung über der JAEG kann man wählen, ob man freiwillig in die GKV wechselt oder weiterhin in der PKV bleibt.
Aber was passiert in der Arbeitslosigkeit oder wenn man mit der neun Beschäftigung wieder unter der JAEG liegt? Kann man sich dann per Antrag auch wieder befreien lassen?
Könnte man also wenn man die Beschäftigung wechselt, grundsätzlich wieder in die GKV wechseln oder gilt das nur als Sondervereinbarung in Zusammenhang mit der vorherigen Befreiung nach § 8 SGB V?
3) Arbeitnehmer wird Berufsunfähig
Man bleibt ja dann in der PKV. Gibt es denn die Möglichkeit auf Grund des geringen Einkommens in die GKV zu wechseln?
Was passiert nach der 72. Woche wenn das Krankentagegeld aufhört und keine BU hat?
Insbesondere da auch noch der AG-Anteil mit gezahlt werden muss, ist das für einen Berufsunfähigen kaum noch möglich.
Höchstens mit einer hohen BU-Versicherung (was ich keinesfalls möchte).
Selbst mit voller Erwerbsminderungsrente wird man die Beiträge + Lebensunterhalt nicht bezahlen können. Oder gibt es noch Möglichkeiten? Kann man über den Partner (wenn er in der GKV) ist über die Familienversicherung mit rein?
Alles anzeigenIch habe noch Überlegungen zu folgenden Situationen:
1) Arbeitnehmer wechselt in PKV und wird arbeitslos (<55 Jahre)
Bei ALG II bleibt man in der PKV und erhält einen Zuschuss zur PKV von der Sozialbehörde
Bei ALG I Arbeitnehmer wird Versicherungspflichtig in der GKV, kann sich aber auf Antrag befreien lassen, wenn er in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht gesetzlich krankenversichert war. Heißt im Umkehrschluss für mich: Wenn man in den ersten 5 Jahren nach PKV-Eintritt arbeitslos wird, landet man zwangsläufig wieder in der GKV.
2) Arbeitnehmer fällt unter JAEG (JAEG-Grenze holt Gehalt ein) (<55 Jahre)
Was vor und was in der Klammer steht, sind 2 Paar Stiefel. Hier geht es wohl konkret um den Sachverhalt in der Klammer.
Laut § 8 SGB V kann der AN sich per Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen und trotz geringerem Einkommen in der PKV bleiben. Zahlt der AG dann eigentlich weiterhin die Hälfte des PKV-Beitrags?
Am AG-Zuschuss ändert sich nichts, jedenfalls nicht solange wie der AN nicht auch noch unter die Beitragbemessungsgrenze rutscht (bisher hat ihn ja ausschließlich die deutlich höhere Entgeltgrenze eingeholt.
Früher war die Befreiung ein enormer Schritt, denn sie galt scheinbar lebenslang.
Ja, "unwiderruflich" wurde frei übersetzt in "lebenslänglich". Dabei gibt es da einen kleinen, aber feinen Unterschied.
Ein Rückkehr in die GKV war dann überhaupt nicht mehr möglich.
Das haben sie am Vordereingang so behauptet, und gleichzeitig die Hintertür dafür offengelassen.
Inzwischen ist es jedoch scheinbar so, dass die Befreiung nur für die ausgeübte Tätigkeit gilt. D.h. wird der AN arbeitslos oder wechselt die Beschäftigung, gilt die Befreiung nicht mehr.
Ja, ist seit einigen Jahren offiziell geworden.
Liegt man mit der neuen Beschäftigung über der JAEG kann man wählen, ob man freiwillig in die GKV wechselt oder weiterhin in der PKV bleibt
Da mache ich mal ein Fragezeichen dran. Woher soll hier das Recht zum freiwilligen Beitritt herkommen?
Aber was passiert in der Arbeitslosigkeit oder wenn man mit der neun Beschäftigung wieder unter der JAEG liegt? Kann man sich dann per Antrag auch wieder befreien lassen?
Ein "eingeholter Befreiter" wird arbeitslos, also ein anderer Befreiungstatbestand? Dann wird er (< 55 J.) deshalb versicherungspflichtig. Er könnte sich ggf. (siehe oben) wieder befreien lassen, muss es aber nichtKönnte man also wenn man die Beschäftigung wechselt, grundsätzlich wieder in die GKV wechseln
Bei Bezügen << JAEG und < 55 J muss man sogar dahin wechselnoder gilt das nur als Sondervereinbarung in Zusammenhang mit der vorherigen Befreiung nach § 8 SGB V?
Unter § 8 SGB 5 sind alle Befreiungstatbestände nacheinander aufgeführt. Du meinst sicher den ersten in der Aufzählung, als von der JAEG überholt zu werden?
Sondervereinbarungen gibt da m. W. nicht. Entweder gilt die Befreiung weiter oder es tritt Versicherungspflicht ein. Fälle > 54 J. einmal außen vor gelassen.
3) Arbeitnehmer wird Berufsunfähig
Man bleibt ja dann in der PKV. Gibt es denn die Möglichkeit auf Grund des geringen Einkommens in die GKV zu wechseln?
nein
Was passiert nach der 72. Woche wenn das Krankentagegeld aufhört und keine BU hat?
Insbesondere da auch noch der AG-Anteil mit gezahlt werden muss, ist das für einen Berufsunfähigen kaum noch möglich.
Höchstens mit einer hohen BU-Versicherung (was ich keinesfalls möchte).
Wer A wie Arbeitsunfähigkeit richtig absichert - und das machst du doch hoffentlich? - sollte das bei B wie Berufsunfähigkeit genauso tun. Egal ob gesetzlich oder privat versichert.Selbst mit voller Erwerbsminderungsrente wird man die Beiträge + Lebensunterhalt nicht bezahlen können. Oder gibt es noch Möglichkeiten? Kann man über den Partner (wenn er in der GKV) ist über die Familienversicherung mit rein?
zu 1) ja, passt so wie geschrieben
zu 2) und 3) steht oben etwas zwischen Deinen Zeilen - okay?
JAEG-Grenze
... ist nebenbei doppelt gemoppelt, denn die JAEG ist schon die Grenze. Wovon? Vom JAE
Nothing for uncool
Alexis
Die Niederlage wird immer als Vorbild genannt, weil sie ja quasi das System Bürgerversicherung umgesetzt haben, welches sich hier auch viele Wünschen. Aber wenn genau hingeschaut wird, ist für alle nur ein Grundschutz gleich, der unter dem der GKV liegt und der Rest wird über Zusatzversicherungen geregelt, wo die Schere dann viel mehr auseinandergeht als bei unserem System. Für den Grundschutz zahlen dort alle den gleichen Beitrag. Also der Millionär genausoviel wie der Geringverdiener. Unvorstellbar in unserem Land. Gut möglich, dass die Bevölkerung mit ihrem System zufrieden sind. Aber wenn das hier umgesetzt wird, würde das Ergebnis ganz anders ausfallen.
Sorry, bin gerade darüber gestolpert. Ein 1974er Freudscher Verschreiber?
Kann ich leider nicht mehr korrigieren
Kann ich leider nicht mehr korrigieren
ist ja auch gar nicht nötig
Naja theoretisch sind Ökonomen ja Wissenschaftler und nicht einfach nur akademische Lobbyisten... . Ja in der Wissenschaft gibt es dennoch immer auch verschiedene Meinungen und Sichtweisen aber in diesem Fall müsste es sich ja relativ leicht ausrechnen lassen was für wen besser ist.
@Pablo, wenn du ein Kerl bist, gibs zu: Nach dieser Replik hat bis jetzt jedenfalls auch noch kein Hahn gekräht.
Zumindest nicht hier im Forum
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit falls man ein Kind bekommt es in der GKV der Partnerin mit zu versichern auch wenn man der Hauptverdiener und in der PKV ist?
Fall 1:
AN ist verheiratet.
AN ist in der GKV und bekommt ein Kind und versichert es über die GKV. Ein Jahr später wechselt er in die PKV. Oder AN fällt unter JAEG ist einige Zeit gesetzlich, versichert das Kind in der GKV und wechselt dann selbst wieder in die private.
Wird hierdurch automatisch auch die GKV für das Kind gekündigt und er muss es in die private aufnehmen?
Fall 2:
AN ist nicht verheiratet.
Hier kann dann unabhängig vom Versicherungsstatus des Partners das Kind über die Familienversicherung der GKV rein.
Wie ist es aber wenn dann nach z.B. einem Jahr geheiratet wird. Fliegt das Kind dann durch die Ehe aus der GKV der Partnerin raus oder bleibt es drin?
zu 1) ja, passt so wie geschrieben
zu 2) und 3) steht oben etwas zwischen Deinen Zeilen - okay?
Vielen Dank für die Antwort.
Ja Arbeitsunfähigkeit wird per Krankentagegeld abgesichert. Eine BU möchte ich jedoch nicht.
Im absoluten Worst Case sollte man aber wieder in die GKV rutschen sobald man nach anhaltender Berufsunfähigkeit Sozialhilfe erhält oder? Oder könnte man über die Familienversicherung des Partners dann mit rein? Kennt sich da jemand aus?
Alles anzeigenGibt es eigentlich eine Möglichkeit falls man ein Kind bekommt es in der GKV der Partnerin mit zu versichern auch wenn man der Hauptverdiener und in der PKV ist?
Fall 1:AN ist verheiratet.
AN ist in der GKV und bekommt ein Kind und versichert es über die GKV. Ein Jahr später wechselt er in die PKV. Oder AN fällt unter JAEG ist einige Zeit gesetzlich, versichert das Kind in der GKV und wechselt dann selbst wieder in die private.Wird hierdurch automatisch auch die GKV für das Kind gekündigt und er muss es in die private aufnehmen?
Fall 2:
AN ist nicht verheiratet.
Hier kann dann unabhängig vom Versicherungsstatus des Partners das Kind über die Familienversicherung der GKV rein.
Wie ist es aber wenn dann nach z.B. einem Jahr geheiratet wird. Fliegt das Kind dann durch die Ehe aus der GKV der Partnerin raus oder bleibt es drin?
Zu1: Sind beide verheiratet und der privatversicherte verdient über JAEG (was bei Angestellten eh der Fall ist) kann das Kind der in der Familienversicherung bleiben, wenn das GKV Mitglied mehr verdient als der PKV Partner.
Wenn die Voraussetzungen entfallen, muss das Kind freiwillig in der GKV versichert werden oder privat.
Zu 2: ab Ehe gleiche Voraussetzungen wie oben
Hallo,
ich bräuchte auch kurzfristig Hilfe bzgl. Wechsel GKV in PKV.
Ich habe bereits einen Vertrag unterschrieben, befinde mich aber noch im Widerrufszeitraum.
Wie ich jetzt erfahren habe, kann bzw. wird sich nach Wechsel von der GKV in die PKV die Lohnsteuer erhöhen.
Grund ist der geringere als Vorsorgeauf- wand zu berücksichtigende Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ich habe von einem Kollegen erfahren, das es bei ihm eine 100€ höhere Lohnsteuer/ Monat ausgemacht hat.
Kann mir jemand helfen und einen Tipp bzgl. Vergleichsrechnung geben?
Gibt es online etwas?
Danke und viele Grüße
Steuern sollten der letzte Punkt sein, der die Entscheidung gKV/pKV beeinflusst.
Die Differenz zwischen Beitrag gKV und pKV multipliziert mit dem Grenzsteuersatz (ergibt sich aus dem Jahresbrutto) sollte sich wohl relativ schlank ermitteln lassen.
Alles anzeigenHallo,
ich bräuchte auch kurzfristig Hilfe bzgl. Wechsel GKV in PKV.
Ich habe bereits einen Vertrag unterschrieben, befinde mich aber noch im Widerrufszeitraum.
Wie ich jetzt erfahren habe, kann bzw. wird sich nach Wechsel von der GKV in die PKV die Lohnsteuer erhöhen.
Grund ist der geringere als Vorsorgeauf- wand zu berücksichtigende Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ich habe von einem Kollegen erfahren, das es bei ihm eine 100€ höhere Lohnsteuer/ Monat ausgemacht hat.
Kann mir jemand helfen und einen Tipp bzgl. Vergleichsrechnung geben?
Gibt es online etwas?
Danke und viele Grüße
hallo Alex7284 ,
vorab: Keine Steuerberatung
Mach Dir keinen unnötigen Stress. Das mit der Steuer pendelt sich spätestens mit deinem Einkommensteuerbescheid ein.
Erklärung für den höheren Lohnsteuerabzug als PKV-Versicherter:
Bei freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmern berücksichtigt der Arbeitgeber den hohen KV- und PV-Beitrag bereits bei der Lohnsteuerfestsetzung. Das wirkt wie ein entsprechend hoher Freibetrag.
Bei PKV-versicherten Arbeitnehmern wirkt sich der KV- und PV-Beitrag erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung aus. Wenn Du diesen Effekt zeitlich vorziehen willst, lege dem AG eine entsprechende Bescheinigung der PKV vor, dann kommt der in die Gänge.
Fairerweise hätte dein PKV-Fuzzi dich darauf hinweisen müssen (gilt unisono auch beim Kollegen mit dem 100 € Lohnsteuerplus). Die Frage ist natürlich, ob er nicht wollte oder nicht konnte. Oder ob du es vergessen hast, dass er es doch gemacht hat.
Mach einfach mal die Probe aufs Exempel. Zieh dir online einen Brutto-Nettolohnrechner auf, gib deine Einkommenswerte ein und variiere von gesetzlich nach privat. Bei privat kannst du als Beitrag eingeben, was du willst, der Rechner tut so, als wenn du gar nicht versichert wärst.
Das hat aber nichts zu bedeuten.
Gruß
Alexis