Erklärung für den höheren Lohnsteuerabzug als PKV-Versicherter:
Bei freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmern berücksichtigt der Arbeitgeber den hohen KV- und PV-Beitrag bereits bei der Lohnsteuerfestsetzung. Das wirkt wie ein entsprechend hoher Freibetrag.
Bei PKV-versicherten Arbeitnehmern wirkt sich der KV- und PV-Beitrag erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung aus.
Das verblüfft mich jetzt. Wie kommt das? Der Arbeitgeber weiß schließlich, was der PKV-versicherte Angestellte an Krankenkassenbeitrag bezahlt, schließlich zahlt er ihm ja einen hälftigen Zuschuß.
Insgesamt dürfte der Angestellte mit dem niedrigen Krankenkassenbeitrag bei sonst gleichen Verhältnissen netto mehr haben als der mit dem höheren Krankenkassenbeitrag.