Neuerungen in der privaten Krankenversicherung

  • Ein Beamter kommt NIE in die Krankenversicherung der Rentner.

    Ist so und bleibt so bis zu einer eventuellen Gesetzesänderung.

    Das ist ein Nachteil für Beamte im Vergleich zu Angestellten. Der Bewertungsunterschied zwischen Pflichtversicherten (nur Renten beitragspflichtig) und freiwillig Versicherten (alle Einkünfte beitragspflichtig) kommt mir schon lange unsystematisch vor.

    Wer weiß? Vielleicht klagt der Beamtenbund das mal weg. Den Übergang zur Vollversteuerung der Renten haben ja auch Beamte angestoßen, die sich benachteiligt fühlten, daß sie ihre Pension vollversteuern müssen, wohingegen damals die Rente nur zu einem winzigen Teil versteuert wurde.

  • Das ist dann ja ein recht gravierender Nachteil der pauschalen Beihilfe. Habe noch kein Merkblatt o.ä. zur pauschalen Beihilfe gesehen, das auf diesen nachteiligen Umstand (keine KVdR) hinweist. Da wird meistens eher betont, dass die Beihilfe dann nicht auf 70% ansteigt in der Pension (wie bei der individuelle Beihilfe); die Verbeitragung von Kapitaleinkünften als Pensionär, da keine KVdR, scheint mir hier aber unter Umständen viel gewichtiger zu sein.

  • Das ist dann ja ein recht gravierender Nachteil der pauschalen Beihilfe. Habe noch kein Merkblatt o.ä. zur pauschalen Beihilfe gesehen, das auf diesen nachteiligen Umstand (keine KVdR) hinweist.

    Habe mir dazu mal das Hamburger Merkblatt zur pauschalen Beihilfe vom Februar 2019angeschaut und dort gefunden:

    Weitere Informationen zum Krankenversicherungsschutz:

    Informationen zum Krankenversicherungsschutz erhalten Sie von den Krankenkassen, den

    Krankenversicherungen oder unabhängigen Beratungsstellen. Diese können dabei auch die

    für diese Entscheidung maßgeblichen derzeitigen und beabsichtigten zukünftigen Lebensum

    stände berücksichtigen und Ihnen einen entsprechend angepassten Versicherungsschutz an-

    bieten.

    Die die Anträge auf Pauschale Beihilfe bearbeitenden Personalstellen verfügen nicht über die hierzu erforderlichen umfassenden Informationen und können deshalb in diesen Fragen keine Beratung anbieten.

    Stimmt, beneluxi. Kein Klartext dazu, dass die KVdR nicht in Frage kommt. Die für den Wortlaut des Merkblatts Verantwortlichen wussten das sehr wohl - zumindest hätten es wissen müssen. Und dann einen Dreizeiler mehr in ihr Merkblatt setzen können.

    Statt dessen schieben sie diesen Schwarzen Peter den Krankenkassen in die Schuhe.

    Immerhin klären sie die potenziellen Beihilfepauschalisten darüber auf, dass ihnen im Ruhestand der bis dahin gewohnte ermäßigte Beitragssatz (aktuell 14,0% statt 14,6 %) abhanden kommen wird:

    Folgen des Eintritts in den Ruhestand:

    Der Anspruch auf eine Pauschale Beihilfe bleibt auch im Ruhestand bestehen. Der GKV-Bei-

    tragssatz für freiwillig GKV versicherte Beamtinnen und Beamte steigt von 14,0 auf 14,6 Pro-

    zent. Die Zuständigkeit für die Zahlung der Pauschalen Beihilfe wechselt von der Personal-

    stelle zur Beamtenversorgung des Zentrums für Personaldienste. Die Zahlung erfolgt dann mit den Versorgungsbezügen.

    "Vergessen" hat man nebenbei auch noch den Zusatzbeitragssatz von ... OK, 2019 stand der noch nicht bei +2,5 %, aber so kurz, dass er keiner Erwähnung bedurfte, war der schon damals nicht.

    Nicht behandelt wurde auch die Frage, ob jemand den Pauschalpensionären einen Zuschuss zu ihren (14,6+x )% ihrer Ruhestandsbezüge zahlt.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Das ist dann ja ein recht gravierender Nachteil der pauschalen Beihilfe.

    Die pauschale Beihilfe ist quasi ein Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Dass sich Erwartungshaltungen darüber hinaus nicht erfüllen ist ggf. mit einer Enttäuschung verbunden, aber ein Nachteil gegenüber der "normalen" Beihilfe ist es nicht. Da geben sich beide Varianten der Beihilfe nichts, denn mit dem Zugang zur KVdR haben beide nichts zu tun.

  • [Die Tatsache, daß ein Beamter als Pensionär in der GKV nicht pflichtversichert wird (KVdR), sondern freiwillig versichert bleibt] ist dann ja ein recht gravierender Nachteil der pauschalen Beihilfe. Habe noch kein Merkblatt o.ä. zur pauschalen Beihilfe gesehen, das auf diesen nachteiligen Umstand (keine KVdR) hinweist. Da wird meistens eher betont, dass die Beihilfe dann nicht auf 70% ansteigt in der Pension (wie bei der individuellen Beihilfe); die Verbeitragung von Kapitaleinkünften als Pensionär, da keine KVdR, scheint mir hier aber unter Umständen viel gewichtiger zu sein.

    Diesen Nachteil hat der Beamte möglicherweise schon früher.

    Ein Angestellter ist in der GKV nur dann freiwillig versichert, wenn er über der Beitragsbemessungsgrenze verdient ("JAEG"), somit Höchstbeitrag bezahlt. Daß er prinzipiell von seinen Kapitaleinkünften Beitrag zahlen muß, kommt deswegen faktisch nicht zum Tragen.

    Das mag bei einem Beamten anders sein, der in seiner aktiven Zeit in der GKV versichert ist. Der ist immer freiwillig versichert, auch wenn er unter der JAEG verdient und muß dann seine Kapitaleinkünfte angeben und verbeitragen. Allerdings besteht die Kappung beim Höchstbeitrag, zwischen sein Gehalt und die JAEG dürften in der aktiven Zeit weniger Kapitaleinkünfte passen als im Ruhestand.

    Wieviel es ausmacht, wird man sich im Einzelfall ausrechnen müssen.

    Ich halte den Unterschied der Beitragsberechnung zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitgliedern für eine Ungerechtigkeit (Verstoß gegen das Prinzip "Gleichheit vor dem Gesetz"). Ich könnte mir gut vorstellen, daß die Unterscheidung fällt, wenn ein Betroffener sie vor Gericht angreifen würde.

  • Nicht behandelt wurde auch die Frage, ob jemand den Pauschalpensionären einen Zuschuss zu ihren (14,6+x )% ihrer Ruhestandsbezüge zahlt.

    Sorry, das muss ich wieder einrollen, denn schon auf Seite 1 steht, dass die pauschale Beihilfe auch bei Ruhegehaltsbezügen gezahlt wird. Das entspricht dann quasi dem DR-Anteil am KVdR-Beitrag.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wer weiß? Vielleicht klagt der Beamtenbund das mal weg.

    Halte ich für unwahrscheinlich. Der dbb lehnt die pauschale Beihilfe vehement ab, warum sollte man sie dann attraktiver machen?


    Ich halte den Unterschied der Beitragsberechnung zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitgliedern für eine Ungerechtigkeit (Verstoß gegen das Prinzip "Gleichheit vor dem Gesetz").

    Sehe ich nicht so. Gleichheit vor dem Gesetz greift nur bei gleichen Sachverhalten. Wir haben hier aber ungleiche Sachverhalte (pflichtversichert vs. freiwillig versichert).

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Ich halte den Unterschied der Beitragsberechnung zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitgliedern für eine Ungerechtigkeit (Verstoß gegen das Prinzip "Gleichheit vor dem Gesetz"). Ich könnte mir gut vorstellen, daß die Unterscheidung fällt, wenn ein Betroffener sie vor Gericht angreifen würde.

    Sehe ich nicht so. Gleichheit vor dem Gesetz greift nur bei gleichen Sachverhalten. Wir haben hier aber ungleiche Sachverhalte (pflichtversichert vs. freiwillig versichert).

    Was vor dem Gesetz gleich oder ungleich ist, kann ein juristischer Laie nicht sicher erkennen. Ob hier wirklich ungleiche Sachverhalte vorliegen? Man wird es zumindest diskutieren können.

  • Ist denn bekannt, woran sich die Höhe der pauschalen Beihilfe bemisst? Ist es ausschließlich der Sold bzw. die Pension oder erhöht sich die Beihilfe auch durch andere Einkommensarten (Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Nebeneinkünfte etc.) auf die ich als freiwillig in der GKV Versicherter ja ebenfalls Krankenversicherungsbeiträge zu bezahlen habe.

  • Ein wie ich finde kluger Beitrag zur aktuellen Neid-Debatte um die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe:

    PKV: Weniger Privilegien bei der Terminvergabe? Einfach nur eine dumme Idee - WELT
    Privatversicherte sollen bei der Terminvergabe beim Arzt nicht mehr bevorzugt werden, fordern Parteien und Verbände. Wirkungsvoll wäre das aber nicht einmal…
    www.welt.de

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ein wie ich finde kluger Beitrag zur aktuellen Neid-Debatte um die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe:

    https://www.welt.de/wirtschaft/art…dumme-Idee.html

    Ohne die PKV und die rund 12% (?) privat Vollversicherten gäbe es so manche bis diverse Arzt-Praxen in Deutschland gar nicht mehr, da sich diese schlicht nicht mehr tragen würden. Was wäre damit für die gesetzlich Krankenversicherten gewonnen ? Zumal in nicht ganz wenigen Gegenden die ambulante medizinische Versorgung schon heute eher medioker oder sogar problematisch ist - gerade für Ältere und/oder Leute, die nicht mehr fahren können, kein Auto haben, einen eher schlechten ÖPNV vor Ort haben usw.

    Was bei solchen Themen (wie GKV und GRV) immer auffällt: Die Entscheider über das System sind oftmals in dem System selbst nicht integriert sprich dort (Zwangs)Mitglied - sondern in anderen Systemen und/oder haben solche Systeme jedenfalls etabliert (PKV, Pension (Beamte), berufsständige Versorgungswerke (verkammerte Berufe), Politiker (eigene Regelungen in Sachen Altersvorsorge) usw.).

    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...

  • Ein wie ich finde kluger Beitrag zur aktuellen Neid-Debatte um die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe:

    Wenn man das medizinische Personal von Bürokratie befreien wollte, warum dann nur halbgare Vorschläge?

    Wenn man die medizinische Dienstleistung von der Ökonomie trennt (dem Heiler den Kaufmann austreibt), dann wäre doch tatsächlich etwas gewonnen und nicht nur eine Nebelkerze gezündet.

  • Hm, ob man ein knappes und teures Gut ganz ohne ökonomisches Denken wirklich besser verteilt bekommt? Freiberuflich tätige Ärzte durch staatliche Gesundheitsämter zu ersetzen ist glaube ich nicht zielführend.

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  • Vermutlich würde Deutschland in wenigen Minuten untergehen, schaffte man die private Krankenversicherung ab und schickte alle Menschen in die gesetzliche Einheitskrankenkasse.

    Denn die Trennung in Privatkassen und GKV ist bekanntlich alternativlos (wie der Schlieffen-Plan und die Kriegserklärung an Frankreich und Russland 1914).

    In diesem Sinne weiter so

    (Bin privat versichert und kenne die devoten Blicke der Sprechstundengehilfinnen..)

  • Vermutlich würde Deutschland in wenigen Minuten untergehen, schaffte man die private Krankenversicherung ab und schickte alle Menschen in die gesetzliche Einheitskrankenkasse.

    Privatleistungen würde man damit nicht abschaffen, das zeigen Erfahrungen aus vielen Ländern mit Einheitskrankenkasse: Die Leute mit Zusatzversicherung kommen dort schneller dran und haben Zugang zu mehr Gesundheitsleistungen (was Vor- und Nachteil sein kann).

    In Deutschland sind niedergelassene Ärzte sehr auf dem Rückmarsch, weil es sehr viel mehr Ärztinnen gibt als früher, die das finanzielle Risiko der Niederlassung scheuen. Es gebe so gut wie keine niedergelassenen Augenärzte mehr. Dafür schießen Medizinische Versorgungszentren wie Pilze aus dem Waldboden, das sind von Fachfremden finanzierte Unternehmen, in denen nicht nur die Fachangestellten, sondern auch die Ärzte angestellt sind - mit meist hohen Umsatzvorgaben. Es heißt, solche MVZs seien speziell für Privatversicherte ein teures Pflaster.

  • Dafür schießen Medizinische Versorgungszentren wie Pilze aus dem Waldboden, das sind von Fachfremden finanzierte Unternehmen, in denen nicht nur die Fachangestellten, sondern auch die Ärzte angestellt sind - mit meist hohen Umsatzvorgaben. Es heißt, solche MVZs seien speziell für Privatversicherte ein teures Pflaster.

    Stimmt. Und was da bei der Behandlung des Grauen Star läuft hatte sogar schon die TV-Gemüter beschäftigt.

  • Hm, ob man ein knappes und teures Gut ganz ohne ökonomisches Denken wirklich besser verteilt bekommt?

    In zentralistischen und/oder sozialistischen Systemen hat man das jedenfalls immer wieder aufs Neue geglaubt und versucht ... Preise setzen Signale (Knappheiten/Überangebote) worauf alle Marktteilnehmer reagieren und waren daher immer und überall zentralistisch-planwirtschaftlichen, sozialistischen Ansätzen weit überlegen. Wer die Preise des Marktes nicht leisten kann, dem muß in einer Sozialen Marktwirtschaft durch gezielte Subjektförderung geholfen werden, dabei bleiben die Marktmechanismen nämlich weitgehend erhalten.

    Für Top-Sportler und auch andere Protagonisten (insbesondere politische) der Nomenklatura war beispielsweise auch bzw. selbst in der DDR, der UdSSR und den Ostblock-Staaten damals die medizinische Versorgung wirklich top. Ist mir aus eigener Anschauung bekannt. :)

    Wenn man die medizinische Dienstleistung von der Ökonomie trennt (dem Heiler den Kaufmann austreibt), dann wäre doch tatsächlich etwas gewonnen und nicht nur eine Nebelkerze gezündet.

    Da "medizinische Dienstleistungen" eher nicht optional sind sondern wie das "Wohnen" beispielsweise auch für die allermeisten zwingend sind:

    Wie es aussieht, wenn "man die Bereitstellung von Wohnraum samt der Dienstleistung Verwaltung und Instandhaltung von der Ökonomie trennt" ("dem Wohnungen zur Verfügungen Stellenden den Kaufmann austreibt") - habe ich anhand von Angehörigen, Bekannten und Freunden u. a. in der DDR live anschauen und erleben dürfen. =O

    Für Top-Sportler und auch andere Protagonisten (insbesondere politische) der Nomenklatura war beispielsweise auch in der DDR, der UdSSR und den Ostblock-Staaten damals das Wohnen angenehm bis top. Ist mir aus eigener Anschauung bekannt. :)

    Besuche (Ende der 70er/Anfang der 80er) im freistehende Einfamilienhaus mit großzügigem Garten und Doppelgarage, darin zwei zügig gelieferte Volvos der 240er Reihe, einmal als Limousine 242 und einmal als Kombi 245 ... (für Otto Normalverbraucher in der DDR lag die Wartezeit für einen Wartburg (würde ich als Fahrzeug ungern mit einem Volvo einem Vergleich unterziehen ,,,) bei rund 12 bis 15 Jahren ...) - um nur ein Beispiel von damals aus vielen zu nennen ...

  • Privatleistungen würde man damit nicht abschaffen, das zeigen Erfahrungen aus vielen Ländern mit Einheitskrankenkasse: Die Leute mit Zusatzversicherung kommen dort schneller dran und haben Zugang zu mehr Gesundheitsleistungen (was Vor- und Nachteil sein kann).

    Oder lassen sich im Ausland behandeln.

    In Deutschland sind niedergelassene Ärzte sehr auf dem Rückmarsch, weil es sehr viel mehr Ärztinnen gibt als früher, die das finanzielle Risiko der Niederlassung scheuen. Es gebe so gut wie keine niedergelassenen Augenärzte mehr.

    Das gilt auch in anderen medizinischen Fachbereichen (Stichwort: Zahnmedizin - um nur ein Beispiel zu nennen), wo der Anteil der Zahnärztinnen seit Jahren steigt. Diese bevorzugen aber später zumeist eher eine risikoarme Festanstellung mit 13 oder 14 Gehältern, bezahltem Urlaub und ohne Personalverantwortung usw. statt einer Praxisgründung oder Praxisübernahme mit finanziellem hohen Engagement sowie unternehmerischer Verantwortung, Personalverantwortung, Patientenakquisition, Pflege der Website usw. und das Ganze ohne bezahlten Urlaub.

    Die Damen bzw. Zahnärztinnen sollten nur als Sachgesetzlichkeit im Auge haben: Ohne ein gegründete oder übernommene Praxis kann auch keine der Damen da fest angestellt werden ...