eazy20-Kabelvertrag über Unitymedia/ Vodafone: Vertragserfüllung bei funktionseingeschränktem Router

  • VF möchte bei ihren Kabel-Anschlüssen gerne fremde Router aussperren.

    Aber die dürfen Dir keine Mietgebühr berechnen für ein Gerät, das Du selbst gekauft hast.

    Und das beweist, daß sie es nicht tun bzw. zumindest mal versuchen?

    Ich traue Vodafone ohne weiteres zu, daß sie das sehr wohl können (und auch tun).

    Wenn das dem Kunden nicht gefällt, kann er ja klagen, so das Kalkül (das wohl nicht selten auch aufgeht).

    "Aber ich habe doch keine Rechtsschutzversicherung, also muß ich mir das bieten lassen!"

    Erinnerst Du Dich an die Preiserhöhung von 1&1 in der Mindestvertragslaufzeit? Das durften die auch nicht und taten es trotzdem.

  • 1. Es kam im Telefonat mit Vodafone völlig ZUFÄLLIG heraus, dass egal wie man die FRITZ!Box (FB) erlangt, solang sie gebrandet ist, zahlt man immer monatliche 'Mietgebühr'. Selbst wenn sie aus einem anderen Vertrag schon mehr als abbezahlt ist und ein Verkäufer gebrauchter Ware diese FB nicht mehr retournieren musste (z. B. nach einer 'Strafzahlung' wg. nicht Retournierung). Das ist bei ALLEN gebrandeten FB als Secondhand-Ware der Fall, also Obacht bei Kauf über Kleinanzeigen etc. :!:

    Wie soll das denn funktionieren?

    Ich kaufe eine FB z.B. bei eBay und zahle dem Verkäufer einen Betrag. An wen soll man denn dann eine "monatliche Mietgebühr" zahlen? An den eBay-Verkäufer sicher nicht, solange er es nicht ins Angebot schreibt. Ansonsten gibts keinen Vertragspartner in diesem Geschäft.

  • Es kam im Telefonat mit Vodafone völlig ZUFÄLLIG heraus, dass, egal wie man die FRITZ!Box (FB) erlangt, solange sie gebrandet ist, man immer monatliche 'Mietgebühr' zahlt.

    Wie soll das denn funktionieren?

    Bei digitalen Geräten gibt es oftmals eine Fernwartungsmöglichkeit.

    Die fragen einfach die Daten des Geräts ab, und wenn sie ihr Branding finden, berechnen sie ohne Rückfrage eine Mietgebühr.

    Technisch ist das trivial.

  • Wie soll das denn funktionieren?

    Ich kaufe eine FB z.B. bei eBay und zahle dem Verkäufer einen Betrag. An wen soll man denn dann eine "monatliche Mietgebühr" zahlen? An den eBay-Verkäufer sicher nicht, solange er es nicht ins Angebot schreibt. Ansonsten gibts keinen Vertragspartner in diesem Geschäft.

    siehe Antwort von Achim Weiss.

    Das Grundprinzip ist natürlich, die FB muss erst von VF für den Kabelvertrag registriert/ freigeschaltet werden, sonst funktioniert diese am Anschluss gar nicht. Sie KÖNNEN damit auch ihre Bedingungen stellen.

    Die eBay-Verkäufer der gebrandeten FBs wissen davon fast nie was und dann hat der Käufer den Salat... :rolleyes:

    Und ungebrandete, nicht veraltete FBs für Kabel sind auch secondhand so teuer, dass man sie gleich neu kaufen kann.

  • Ich bleibe dabei:

    Wenn ich von einer dritten Partei ein Gerät kaufe, dann kann VF verhindern, dass das Gerät funktioniert, aber niemals kann VF eine Mietgebühr für ein Gerät von mir verlangen, dass sie mir nicht vermietet haben.

    Wenn der Verkäufer sein Mietgerät unberechtigt an mich verkauft, ist VF natürlich berechtigt von DIESEM die vereinbarte Miete oder eine sonstige Ablöse zu verlangen, aber nicht von mir. Schon deshalb weil ja die die bezahlte Leistung (Mietgerät) gar nicht erbracht wurde (bezahlte Hardware von Vodafone erhalten).

    Ich traue VF auch viel zu. Vom Aussperren unerwünschter Geräte bis zur" Gebühr für die Benutzung nicht von Vodafone bereitgestellt Hardware"*, aber routinemäßig Geld für eine nicht erbrachte Leistung verlangen... Nein.

    * das wäre auch illegal, spätestens seit der Routerfreiheit

  • Die eBay-Verkäufer der gebrandeten FBs wissen davon fast nie was und dann hat der Käufer den Salat... :rolleyes:

    Seien Sie Mal nicht so devot.

    Wenn Ihnen jemand ein nicht nutzbares Gerät verkauft, muss er es zurücknehmen.

    Und nein, wenn da jemand schreibt "Privatverkauf, keine Rücknahme", ändert das daran nichts.

  • Sasove und Achim Weiss - mir ist durchaus klar, wie das technisch funktioniert. Man muss die Box für seinen Anschluss bei VF hinterlegen lassen. Damit haben sie die MAC und wissen, ob es eine ehemalige Provider-Box ist.

    Allerdings habe ich beim Kauf der Box über eBay kein Vertragsverhältnis mit VF bzgl. des Mietens dieser Box begonnen.

  • Ich verstehe das so:

    Das ändert aber nichts daran, dass diese bei eBay gekaufte FB immer noch Eigentum von VF ist. Wenn VF ihre eigene Box via MAC Adresse oder was auch immer bei Dir identifiziert haben und Du die Freischaltung wünscht dann berechnen Sie Dir halt die Mietkosten für ihr Eigentum. Das ist rechtlich vermutlich nicht mal zu beanstanden. Dass Du bei eBay dafür Geld bezahlt hast interessiert VF nicht, da die Box nicht Dein Eigentum ist (und auch nicht durch den eBay Verkauf geworden ist).

    Ich bin ja auch ein Maximierer und Sparbrötchen, aber im Falle vom (Kabel-)Internet habe ich immer gerne die 5€ für die gemietete Fritte bezahlt und bin damit allen Problemen aus dem Weg gegangen.

  • Ich verstehe das so:

    Das ändert aber nichts daran, dass diese bei eBay gekaufte FB immer noch Eigentum von VF ist. Wenn VF ihre eigene Box via MAC Adresse oder was auch immer bei Dir identifiziert haben und Du die Freischaltung wünscht dann berechnen Sie Dir halt die Mietkosten für ihr Eigentum. Das ist rechtlich vermutlich nicht mal zu beanstanden. Dass Du bei eBay dafür Geld bezahlt hast interessiert VF nicht, da die Box nicht Dein Eigentum ist (und auch nicht durch den eBay Verkauf geworden ist).

    Ich bin ja auch ein Maximierer und Sparbrötchen, aber im Falle vom (Kabel-)Internet habe ich immer gerne die 5€ für die gemietete Fritte bezahlt und bin damit allen Problemen aus dem Weg gegangen.


    Ich denke, dass das durchaus zu beanstanden ist.

    Derjenige, der auf eBay die Box kauft, geht mit diesem Kauf kein Vertragsverhältnis mit VF bzgl. der Miete dieser Box ein.

    Wem berechnet VF denn diese Miete vor dem Kauf? Dem Verkäufer?

  • Ich verstehe das so:

    Das ändert aber nichts daran, dass diese bei eBay gekaufte FB immer noch Eigentum von VF ist. Wenn VF ihre eigene Box via MAC Adresse oder was auch immer bei Dir identifiziert haben und Du die Freischaltung wünscht dann berechnen Sie Dir halt die Mietkosten für ihr Eigentum. Das ist rechtlich vermutlich nicht mal zu beanstanden. Dass Du bei eBay dafür Geld bezahlt hast interessiert VF nicht, da die Box nicht Dein Eigentum ist (und auch nicht durch den eBay Verkauf geworden ist).

    Ich bin ja auch ein Maximierer und Sparbrötchen, aber im Falle vom (Kabel-)Internet habe ich immer gerne die 5€ für die gemietete Fritte bezahlt und bin damit allen Problemen aus dem Weg gegangen.

    Richtig, genau so ist es. :thumbup:

    Und ob ein Privatverkäufer das weiß bzw. man am Ende ohne viel Aufwand den Kauf rückabwickeln kann... So oder so ärgerlich.

    Wenn die Miete knapp 50 % Aufschlag auf den Tarif ausmacht, denkt man halt mal über Alternativen nach. Ergo am Ende die kostenlose VF-WiFi-Station.

    VF berechnet manchmal sogar eine 'Strafgebühr' für ein nicht retourniertes Leihgerät, verlangt es aber nicht zurück (das war der Fall bei dem Privatverkäufer, dessen FB ich überlegt hatte zu kaufen). Solang das Leihgerät nicht in Verwendung ist, kostet es natürlich keine Miete. Sobald man es registriert (ü. MAC-Adresse o. Seriennnr.), wird die Miete wieder berechnet. Ob das bei einem anderen Kunden ist, (der ja auch ein Vertragsverhältnis hat), ist doch VF egal. Geld ist Geld.

    Fazit:
    Kaufe keinen Router bei Ebay.
    Entweder mieten oder Neugerät kaufen.
    Mach (möglichst) keinen Vertrag mit VF.

    Genau, zumindest keinen gebrandeten.

    Ob das bei 1&1 oder Telekom anders läuft, bezweifle ich stark. Diese machen meiner Erfahrung nach die gleichen oder ähnlich kundenunfreundliche Probleme...

    Hat schon jemand eine von diesen gebrandete FB seconhand gekauft und in seinem bestehenden Vertrag kostenlos genutzt?

    Beschränkt sich das Problem auf Kabelverträge, weil vielleicht bei DSL keine Registrierung zur Nutzung notwendig ist - Plug & Play? Oder muss bei DSL auch erst freigeschaltet werden?

    VG

  • Beschränkt sich das Problem auf Kabelverträge, weil vielleicht bei DSL keine Registrierung zur Nutzung notwendig ist - Plug & Play? Oder muss bei DSL auch erst freigeschaltet werden?

    Soweit ich weiß, liegen bei DSL die Zugangsdaten im Router und der Provider muss die Boxen nicht freischalten/bei sich hinterlegen.
    Ich erinnere mich dunkel (ist lange her), dass die Easybox 803 oder 804 (?) die Zugangsdaten aus dem Netz gezogen hat, in der später gekauften FB musste ich die Zugangsdaten manuell hinterlegen. Also nicht ganz Plug and Play.

  • Ob das bei 1&1 oder Telekom anders läuft, bezweifle ich stark. Diese machen meiner Erfahrung nach die gleichen oder ähnlich kundenunfreundliche Probleme...

    1und1 0 Probleme. Nach 24 Monaten gehört der Router dir und du musst auch keine Miete mehr zahlen. Musst das allerdings bei 1und1 nochmal anstossen, sonst buchen die weiter ab. DSL funzt ja sowieso komplett anders als DOCSIS. Da musst du ja keine Geräte im Netz registrieren, sondern es läuft über separate Zugangsdaten

  • VF berechnet manchmal sogar eine 'Strafgebühr' für ein nicht retourniertes Leihgerät, verlangt es aber nicht zurück

    Das verstehe ich nicht.

    VF sagt also: "Ich buchen Ihnen jetzt Geld ab, auch wenn Sie mein gerät pflichtgemäß zurückschicken."?

    Wenn man es nach Aufforderung nicht zurück schickt, und deswegen eine Strafe zahlt, wäre ja jetzt nicht verwunderlich.

    Ob das bei einem anderen Kunden ist, (der ja auch ein Vertragsverhältnis hat), ist doch VF egal. Geld ist Geld.

    Wie kann das für Dich normal sein?

    Das wäre verständlich, wenn die "Routermiete" eine Gebühr dafür wäre ein Gerät ans Netzwerk anschließen und nutzen zu dürfen. Das genau sind aber die normalen Internet-Gebühren.

    Die Routermiete bekommt Vodafone dafür, dass sie DIR ein Gerät leihen, dass Du nutzen darfst und dafür erhält Vodafone eine Nutzungsentschädigung.

    Du bezahlst ein Gerät zweimal und findest das normal?