Lohnt sich die Sondertilgung noch?

  • Es spielt ja aucheine Rolle wie lange die Hypothek noch läuft, wie hoch die Restschuld ist und wieviel ich Sondertilgen kann.

    Dazu weiß keiner wie lange es 3-4 % Zinsen gibt.


    Mal angenommen ich könnte 5 % Sondertilgung leisten mache es aber nicht obwohl ich das Geld jetzt schon habe und weil ich jetzt gerade mehr Zinsen auf TG/FG bekomme. Und plötzlich, in 12-18 Monaten haben wir wieder einen Zinsatz von 0 % (mal völlig unabhängig davon ob das Realistisch ist)

    Jetzt müsste man mal ausrechen ob ich für diese 12-18 Monate mehr Zibsen bekomme gegenüber z.B. einer Restlaufzeit von 5 Jahren und die verpasste Sondertilgung für 2 Jahre (2023 & 24)


    Natürlich habe ich das Geld noch für spätere Sondertilgung oder gar als Eigenkapital bei der Anschlussfinanzierung. Aber es ist eben nicht pauschal gesagt das es besser ist auf Sondertilgung zu verzichten wenn man a) den Einlagenzinsatz der Zukunft nicht kennt und b) die individuelle Möglichkeiten der Sondertilgung heute und in Zukunft nicht kennt.


    Denn wenn ich das Geld für den Kredit oder z.B. die nächsten 3-4 Jahre Sondertilgung schon habe ist es eben nicht 100 % Sicher das TG/FG mehr Rendite bringt wenn ich Sondertilgungen verfallen lasse bei der im Mittel die Rendite über das Restlaufzeit des Kredites und der Eingesparten Zinsen über dem Mittel der Einlagen liegt.


    Ich Grunde ist auch das, je nach Konstellationen, schon eine Wette.

  • Das stimmt, aber ich vermute, der Punkt ist, dass man mit Sondertilgungen ggf. schon vor Ende der Zinsbindungsfrist (oder auch schon vor Ablauf der 10,5 Jahre, nach denen man ohnehin beliebig tilgen kann) fertig ist und dann die Rate wegfällt.

    Exakt. Ursprünglicher Laufzeit 15 Jahre = 15 Jahre Zinsbindung. Durch Sondertilgungen sind wir nach 8 fertig, also 2 Jahre vor der möglichen Kündigung.


    Was wurde jetzt in der Diskussion zu wenig beachtet? Daß für Dich Psychologie mehr zählt als Mathematik?

    Ich glaube nicht, dass man auf die Art und Weise antworten muss, aber das war ja von Ihnen in Bezug zu anderen Aussagen bereits öfter der Fall. Es hängt meines Erachtens wesentlich mehr dran, als nur zwei Zahlen zu vergleichen und dann zu sagen, die eine sei größer als die andere, also ist das für jeden das Beste.

    Wir haben uns entschieden und sehen das für uns als geschicktere Variante an, weil meine Frau derzeit kaum etwas zurücklegen kann. Und ja, wir leisten einen erheblichen Teil unseres Einkommens in unsere Sondertilgung. Da kann sich die Bank freuen und wir eben auch. Mittlerweile sind nach 5 Jahren Darlehenslaufzeit von 400.000€ noch 230.000€ übrig. Zinsersparnis etwa 43.000€ bis auf die Restlaufzeit gerechnet. Also so schlecht bin ich da nicht unterwegs. das frei werdende Kapital und die danach reduzierte Sondertilgung (nur auf zweites Darlehen) kann ich immer noch lange genug ansparen.

    Und by the way die Bank freut sich auch, wenn man zu 4% anlegt.

  • Denn wenn ich das Geld für den Kredit oder z.B. die nächsten 3-4 Jahre Sondertilgung schon habe ist es eben nicht 100 % Sicher das TG/FG mehr Rendite bringt wenn ich Sondertilgungen verfallen lasse bei der im Mittel die Rendite über das Restlaufzeit des Kredites und der Eingesparten Zinsen über dem Mittel der Einlagen liegt.

    Wir wissen alle nicht wie die Zinsen in ein paar Jahren stehen werden, aber man kann ja auch jederzeit wieder sondertilgen anstatt in FG anzusparen.


    Wenn 2025+ die Zinsen wieder so schlecht sind, dass sich das Differenzgeschäft nicht lohnt, dann tue ich in den Jahren eben wieder sondertilgen.

    Stand heute kann es sich mathematisch lohnen in FG anzusparen und am Ende zu tilgen - natürlich hängt das stark vom Darlehenszins ab.

  • Wir machen das ähnlich, bzw. noch die gesteigerte Variante davon, weil wir noch einen deutlich niedrigeren Zinssatz haben als ihr und einen Kredit, bei dem man die Rate reduzieren kann. Wir haben also schon vor gut einem Jahr die Rate soweit wie möglich reduziert und legen die Differenz in Festgeld an.

    Das ist mir noch gar nicht eingefallen, da muss ich nächste Woche mal mit meiner Bank telefonieren.


    Danke für den Hinweis! :)

  • Natürlich kann man das.


    Aber mal angenommen ich habe eine Hypothek über 100.000 € 1,5 % Zinsen mit noch 7 Jahre Restlaufzeit und kann Sondertilgungen über 5 %, also 5000 € machen.


    Ich habe jetzt aber schon 10.000 € und könnte 400 € monatlich zur Seite legen.

    Natürlich kann ich dieses Geld für die nächsten 1-2 Jahre für 3-4 % anlegen.


    Wenn aber in 2 Jahren keine 3-4 % mehr bekomme sondern nur noch 0 %. Kann ich natürlich immer noch sondertilgen.

    Inzwischen hat sich mein Kapitalstock auf ca. 20 000 € erhöht (Verzinsung mal außen vor)

    Die Restlaufzeit der Hypothek beträgt jetzt noch 5 Jahre.

    4 Jahre könnte ich eh schon Sondertilgung leisten und das 5 Jahr auch noch weil ich ja 4 Jahre lang weiter 4800 € zusätzlich angespart habe.


    Ich habe in den 2 Jahren wo ich mein Geld auf TG/FG geparkt habe gute Zinsen gemacht, die Restlichen 5 Jahten nicht mehr wodurch sich die Sondertilgung zu 1,5 % wieder lohnt.


    Allerdings muss ich bei der Rechnung berücksichtigen das ich 2 Jahre lang einen auch nicht Sondertilgetilgt habe. Diese beiden Möglichkeiten kommen nicht zurück.

    In der Summe habe ich also für die ganzen 7 Jahre eine sichere Rendite von 1,5 % verpasst denn selbst wenn ich die letzten Jahre alle Sondertilgung leiste bin ich immer 10.000 € höher in der Restschuld noch während der Laufzeit.


    Bei diesem Beispiel von 1,5 % Hypothek Zinsen mag das noch für TG/FG sprechen, auch wenn die Differenz über 7 Jahre gerade mal bei groben 800-1000 € liegt.

    Bei 2 % Hypothekzinsen wird das hingegen schon eine Enge Kiste, außer die Zinsen für TG/FG bleiben länger so hoch.


    Und dabei ist der Effekt das mit jeder Sondertilgung der monatliche Tilgungsanteil steigt und somit noch schneller Getilgt und noch weniger Zinsen gezahlt werden in der Rechnung nicht berücksichtigt.


    Und genau deshalb ist das verstreichen einer Sondertilgung kein Zins Differenz Geschäft sondern eine Wette/Spekulation auf länger anhaltend gute Zinsen auf TG/FG.


    Das ist aber nur ein Beispiel und sieht bei jedem komplett anders aus weshalb ich es vermeide das ganze als "gute Idee" oder gutes Geschäft zu verkaufen.

    Das ganze hat so viele Variablen das bei jeder Konstellationen das ganze anders aussieht und Niemand vorher weiß ob seine Rechnung so aufgeht. Denn keiner weiß wie lange es 3-4 % auf Einlagen gibt.

  • Natürlich kann ich dieses Geld für die nächsten 1-2 Jahre für 3-4 % anlegen.

    Wieso so kurz?

    Wenn man den Weg geht, dann mit Commitment, heißt, man legt das Geld in einem FG bis kurz vor Ablauf der Zinsbindung.


    Dieses Jahr angelegt für x Jahre, nächstes Jahr x-1, etc.

    Damit sichert man sich die "guten" Zinsen auch dauerhaft.


    Natürlich kann man auch Pech haben und in zwei, drei Jahren sind die Zinsen höher und man wäre mit kürzeren FG oder gar TG besser dran gewesen aber man ist mit langer Anlage jetzt auf jeden Fall besser dran als sondergetilgt zu haben.

  • Das ist mir noch gar nicht eingefallen, da muss ich nächste Woche mal mit meiner Bank telefonieren.


    Danke für den Hinweis! :)

    Gerne!


    Schau mal in deinen Vertrag! Bei uns (ING) ist das standardmäßig vorgesehen, dass man zweimal kostenlos die Rate im Bereich von 1-10% Tilgung verändern darf. Regulär waren wir bei 6,5% Tilgung, da wirkt sich die Reduktion auf 1% so richtig aus. Wer nur 2% tilgt, hat weniger Spielraum.


    Wir fanden das mit der möglichen Ratenanpassung eher beruhigend im Hinblick auf mögliche Schicksalsschläge (beide gleichzeitig längerfristig arbeitslos o.ä.). Eine „taktische“ Reduzierung hatten wir bei Vertragsschluss gar nicht als Anwendungsfall auf dem Schirm.

  • Zuletzt haben wir sogar Festgeld auf 10 Jahre angelegt. Klar, das ist maximal unflexibel, man kommt vor Ablauf nicht dran. Andererseits haben wir Notreserve etc. ohnehin anderweitig abgedeckt, wir müssen also auch nicht drin. Bei der PBB Direkt gab (gibt immer noch) es 10-jähriges Festgeld zu 4,25%, man kann jährliche Auszahlung oder Zinseszins mit Versteuerung erst am Ende wählen. Wir haben letzteres gewählt, weil unser Freibetrag schon anderweitig ausgeschöpft ist, damit landet man dank Zinseszins effektiv bei 5,16% vor Steuern, und zwar für die nächsten 10 Jahre, also auch dann, wenn die Zinsen in den nächsten Jahren nochmal runtergehen sollten.

    Dieses 10-Jahres-Festgeld haben wir auch genommen - allerdings nach längerem Überlegen ohne die Endfällige Zinseszins-Variante.

    Hier war mir auf 10 Jahren die Gefahr zu groß, dass die pauschale 25% Kapitalertragssteuer fällt, und ich nach 10 Jahren den Zinsertrag komplett in einem Jahr als Einkommen versteuern muss - das wäre mir dann zu teuer gekommen.

    So lege ich die Zinsen jedes Jahr lieber selber an

  • Dieses 10-Jahres-Festgeld haben wir auch genommen - allerdings nach längerem Überlegen [nicht die e]ndfällige Zinseszins-Variante.


    Hier war mir auf 10 Jahren die Gefahr zu groß, dass die pauschale 25% Kapitalertragssteuer fällt, und ich nach 10 Jahren den Zinsertrag komplett in einem Jahr als Einkommen versteuern muss.

    Ob die Abgeltungssteuer fällt, ist natürlich Spekulation. Ich glaube es nicht, und zwar deswegen nicht, weil schon mit der Abgeltungssteuer Geldinvestitionen im weitesten Sinne gegenüber Immobilieninvestments deutlich benachteiligt sind, was ich verfassungsrechtlich für bedenklich halte.


    Man sollte nicht vergessen, daß man bereits für den Erhalt der Kaufkraft eines Geldinvestments einen gewissen Ertrag braucht, von dem der Anleger infolge der Inflation überhaupt nichts hat. Insoweit halte ich (anders sicher als so mancher Gewerkschafter) es für sehr wohl angemessen, daß "leistungslose" Kapitalerträge geringer besteuert werden als Arbeitslohn. In inflationären Zeiten gibts für die gleiche Arbeit im nächsten Jahr z.B. 5% mehr. Ein Vermögen muß diesen Zahlenzuwachs selbst erbringen.


    Ich könnte mir vorstellen, daß das Verfassungsgericht bei der aktuellen Regelung mit Stirnrunzeln stillhält. Wenn allerdings die Besteuerung von Geld (das heißt: In Geldeswert direkt faßbaren Vermögenswerten) gegenüber Immobilien (Steuerfreiheit für das Eigenheim, Steuerfreiheit nach 10 Jahren für vermietete Immobilien) weiter verschärft wird (etwa mit einer Vermögensteuer oder einer Erhöhung der Abgeltungsteuer), könnte ich mir vorstellen, daß das Verfassungsgericht dazwischengrätscht.


    Klar: Das ist nichts als meine Vermutung, so wie Du vermutest, daß Die Kapitalertragsteuer fallen könnte zugunsten einer Vollversteuerung der Erträge.

  • Wieso so kurz?

    Wenn man den Weg geht, dann mit Commitment, heißt, man legt das Geld in einem FG bis kurz vor Ablauf der Zinsbindung.

    Na klar ist das auch eine Variante, eine von vielen Möglichen.


    Und genau deshalb schrieb ich ja das man das individuell betrachtet und berechnen muss und nicht pauschalisieren kann.

    Ich könnte hier zahlreiche Beispiel Berechnungen aufführen wo ich wiederlegen kann das es sich nicht lohnt oder der Renfitevorteil bei xy Laufzeit zu gering ist.

    Es werden aber mindest genauso viele User das wiederum wiederlegen weil es bei ihnen anders ist.


    In solchen Berechnungen gibt es so viele Variablen das es darauf keine 100 % Pro oder Kontra Antwort gibt und jeder Fall individuell betrachtet werden muss.


    Und nicht falsch verstehen, ich/Wir haben auch schon Geld zur Tilgung als FG geparkt und machen es im November/Dezember nochmal für 2025.

    Allerdings ist das bei uns von der Rendite schon ein Grenzfall.

  • Wenn allerdings die Besteuerung von Geld (das heißt: In Geldeswert direkt faßbaren Vermögenswerten) gegenüber Immobilien (Steuerfreiheit für das Eigenheim, Steuerfreiheit nach 10 Jahren für vermietete Immobilien) weiter verschärft wird (etwa mit einer Vermögensteuer oder einer Erhöhung der Abgeltungsteuer), könnte ich mir vorstellen, daß das Verfassungsgericht dazwischengrätscht.

    Man könnte ja auch beides höher versteuern müssen…


    Aber das ist im Moment nicht ansatzweise absehbar. Und selbst wenn es geändert wird, könnte ich mit vorstellen, dass es Übergangsregelungen gibt für vor einem Stichtag angelegte Gelder, ähnlich wie bei den Aktien vor 2009. Aber ja, alles pure Spekulation. Aus Angst vor Veränderung der Rechtslage ein nach heutiger Rechtslage suboptimales Modell zu wählen, ist für mich keine Option. Genauso wie ich auch meine persönliche Situation in 10 Jahren nicht kenne. Ich plane Stand heute mit bestem Wissen. Und wenn sich etwas unerwartet verändert, dann ist das eben so und ich muss von dieser Lage aus neu planen.

  • Ich finde in der Diskussion wird eines noch zu wenig beachtet.

    Was wurde jetzt in der Diskussion zu wenig beachtet? Daß für Dich Psychologie mehr zählt als Mathematik?

    Ich glaube nicht, dass man auf die Art und Weise antworten muss,

    Natürlich nicht. Andererseits ist natürlich keine Antwort auch eine Antwort. Und daß Du auf eine schlichte Rückfrage gleich angefaßt reagierst, ist auch eine Antwort.


    Mathematik ist neutral. Es ist völlig eindeutig, daß es bei vergleichbarer Bonität für den Darlehensnehmer finanziell günstiger ist, sein Geld zu höherem Zins anderswo anzulegen, statt ein niedrigverzinsliches Darlehen zu sonderzutilgen. Und gerade bei größeren Beträgen ist 1% davon halt auch nennenswert.


    Wenn ich mich recht entsinne, hat LebenimSueden diese Idee aufgenommen, der sogar den Vorteil hat, daß er bei seinem Darlehen die Tilgung reduzieren darf, somit also die Rate erniedrigen kann. Das verbessert seinen Spareffekt.

    Für Dich hingegen ist offensichtlich der Schuldenstand die maßgebliche Größe (statt des Saldos), deswegen wählst Du bewußt die finanziell ungünstigere Methode und fühlst Dich wohl damit.


    Dein Geld, Deine Entscheidung.

  • Natürlich nicht. Andererseits ist natürlich keine Antwort auch eine Antwort. Und daß Du auf eine schlichte Rückfrage gleich angefaßt reagierst, ist auch eine Antwort.

    Es geht ein bisschen um den Ton der Musik!


    Stimmt die Mathematik als Hilfswissenschaft ist nützlich, rational, wertungsfrei und emotionslos. Die 5 ist größer als die 4 in einem bestimmten Zahlenraum. Aber nicht immer ist die richtige mathematische Lösung auch die richtige ethische, moralische oder persönliche Lösung.


    Bsp. Ich weiche mit dem Auto einem Hindernis aus und übersehe zwei Personen. Ein 6 jähriges Kind und mit seinem 90jährigen Opa. Ich fahre frontal drauf zu, der Opa stößt das Kind weg, leider wird es aber einen der beiden erwischen. Kind Sterbewahrscheinlichkeit 51%, Opa Sterbewahrscheinlichkeit 49% bezogen auf den Unfall. Soll ich jetzt mathematisch den Opa nehmen oder das Kind? Achim Weiss


    Und jetzt zum konkreten Fall. Mein Ziel so schnell wie möglich fertig werden kostet Geld richtig. Jetzt wie viel.


    Neben der Annahme, dass dieses Konstrukt erst ab dem Jahr 2023 aufgrund der gestiegenen Zinsen überhaupt ergeben hat folgende Annahmen: Ich habe die 20000 einfach rumliegen und könnte Sondertilgen, lege aber das Geld zu 4% an. Also habe ich bei meinem Beispiel 4% auf 20000€ ungefähr 800€ Zinseinnahmen und 20000€ * 1,5% etwa 300€ Zinskosten, die ich mir durch die Sondertilgung sparen kann. Für Achim Weiss ich vernachlässige jetzt unterjährige Tilgungen und die darauf basierenden Zinsveränderungen.


    Zinsdifferenzvorteil 500€ vor Steuer. So mache ich das aber nicht.

    Ich spare die 20.000€ an zu 4% und Sondertilge im nächsten Jahr. Heißt 800€ Zinsertrag vor Steuer bis 31.12. und ab 01.01. 300€ Zinsersparnis durch die Sondertilgung.


    Was mathematisch stimmt, ich habe keinen Zinseszinseffekt auf den angesparten Betrag, weil die die Tagesgeldposition ausgebe. D.h. die nächsten 4% sind wieder nur auf 0-20.000€ und nicht auf 20.800€. Was insgesamt einen Differenzbetrag von 800€ * 4% ausmacht, also 32€. Den Zinseszinseffekt habe ich aber weitaus stärker, da längere Laufzeit beim der Darlehenszinsersparnis. Der Zinseszinseffekt bei der Anlage wirkt sich bei meiner Restlaufzeit (mit allen Sondertilgungen 4 Jahre) also kaum aus (4* ungefähr 32€). Derzeit spare ich mir bei 1000€ Tilgung je nach Darlehen etwa 500€ an Zinsen, allerdings natürlich mit abnehmender Tendenz und auf die gesamte Laufzeit gerechnet.


    Bei meinem größeren Darlehen könnte man tatsächlich eher drüber nachdenken, die Rate ist nach Beendigung des kleinen nicht mehr kriegsentscheidend und die "Sondertilgungsverpflichtung" reduziert sich ebenfalls.

    Warum ich da jetzt in der anderen Rechnung auf Unsummen verzichten soll erschließt sich mir nicht. 132€ Zinsverzicht, um nach 8 Jahren anstelle von 15 Jahren fertig zu werden und kein Zinsänderungsrisiko zu haben.

    Ja die Rahmenbedingungen sind in der Realität andere, es ist ein vereinfachtes Beispiel.

  • Was mathematisch stimmt, ich habe keinen Zinseszinseffekt auf den angesparten Betrag, weil die die Tagesgeldposition ausgebe. D.h. die nächsten 4% sind wieder nur auf 0-20.000€ und nicht auf 20.800€

    Die Grundannahme ist natürlich, dass man Zinserträge nicht verprasst, sondern wieder anlegt. Wer keine Disziplin an den Tag legt und aus der "Tagesgeldsondertilgung" in 3 Jahren ein neues Auto finanziert, macht besser die richtige SoTi.

  • Es geht ein bisschen um den Ton der Musik!

    Mathematik ist neutral. Es ist völlig eindeutig, daß es bei vergleichbarer Bonität für den Darlehensnehmer finanziell günstiger ist, sein Geld zu höherem Zins anderswo anzulegen, statt ein niedrigverzinsliches Darlehen zu sonderzutilgen. Und gerade bei größeren Beträgen ist 1% davon halt auch nennenswert.

  • Schau mal in deinen Vertrag! Bei uns (ING) ist das standardmäßig vorgesehen, dass man zweimal kostenlos die Rate im Bereich von 1-10% Tilgung verändern darf. Regulär waren wir bei 6,5% Tilgung, da wirkt sich die Reduktion auf 1% so richtig aus. Wer nur 2% tilgt, hat weniger Spielraum.

    Bin gerade meinen Thread nochmal durchgegangen und bezüglich eurer Vorgehensweise (Anpassung der Rate) kam mir eine Frage in den Sinn:

    Habe ich es richtig im Hinterkopf, dass eine solche Anpassung des Vertrages dazu führt, dass die Frist für das Sonderkündigungsrecht (10 Jahre) neu startet? Wenn ja, war euch das wahrscheinlich bewusst und relativ egal wegen eures sehr niedrigen Zinses, richtig?

  • Bin gerade meinen Thread nochmal durchgegangen und bezüglich eurer Vorgehensweise (Anpassung der Rate) kam mir eine Frage in den Sinn:

    Habe ich es richtig im Hinterkopf, dass eine solche Anpassung des Vertrages dazu führt, dass die Frist für das Sonderkündigungsrecht (10 Jahre) neu startet? Wenn ja, war euch das wahrscheinlich bewusst und relativ egal wegen eures sehr niedrigen Zinses, richtig?

    Ich habe kurz darüber nachgedacht, es ist mir aber nicht gelungen, rauszufinden, ob das wirklich eine Auswirkung hätte. Für uns macht es keinen Unterschied. Der Zins ist auf 15 Jahre fest und so niedrig, dass ich nicht wüsste, warum wir nach 10 Jahren kündigen sollten. Nach 15 Jahren wird ohnehin komplett getilgt. Bei uns kommt noch dazu, dass die Vollauszahlung nochmal deutlich nach Vertragsschluss lag, d.h. wir könnten ohnehin erst irgendwo zwischen 11 und 12 Jahren raus.