Geldmarkt-ETF - auch geschütztes Sondervermögen

  • Hallo,


    ist z.B. der Geldmarkt-ETF : Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF 1C Acc. - WKN DBX0AN

    auch Sondervermögen und bei einer Bankenpleite geschützt ?


    Parke in diesem ETF im Moment ca. 200K als Reserve und liege damit ja über den 100K Einlagensicherung. Das Aktien und Aktien-ETF´s geschützt sind ist mir bekannt. Aber gilt das auch für Geldmarkt-ETF´s.


    Mfg

    Thorsten

  • Ja.

    Evtl nochmal informieren was Geldmarkt-Fonds sind, wenn man schon 200k darin investiert. Nur in das investieren, was man auch versteht ;)

    Danke für die schnelle Antwort.

    In Bezug auf den zusätzlichen, sicherlich gut gemeinten Hinweis: Meine jetzige Frage stand bei der Auswahl damals nicht im Vordergrund und ich vermute es wäre hier ziemlich still im Forum, wenn alle immer über alles so tiefgehend informiert wären. Aber ich nehme den Hinweis trotzdem zum Anlass mich in die Thematik weiter zu vertiefen.

  • Wenn Du weiterlesen möchtest. Bei https://gerd-kommer.de/geldmarktfonds/ ist Deiner auch auf auf der Empfehlungsliste.


    Es kommt auch immer auf den eigenen Maßstab an. Die einen jammern schon, wenn sie mal 200 € verzockt haben, für andere sind 2000 € Spielgeld. Ok, bei 200k wird die Luft langsam dünn. Aber wenn die Frage spät kam war es doch nicht zu spät. Wenn jetzt alle Achtung gerufen hätten, dann könntest Du jetzt noch die Kartoffeln aus dem Feuer zu holen.


    Was war eigentlich am Donnerstag 9.2.2023 los? Auch den Montag 21.11.2022 hätte ich bei einem echten Geldmarkt-ETF nicht erwartet.

  • Hallo zusammen,

    hier noch eine aktuelle Infoquelle:


    https://www.finanztip.de/podcast/auf-geldreise/folge-142/


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    Tagesgeldkonten unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Danach ist Dein Gespartes von bis zu 100.000 Euro geschützt, sollte die Bank pleitegehen.


    Für Geldmarkt-ETFs gibt es


    keine gesetzliche Einlagensicherung,


    aber etwas Ahnliches: Sie gehören zum Sondervermögen. Sollte Dein ETF-Anbieter insolvent werden, darf er nicht an Deine ETF-Anteile gehen, um Gläubiger auszuzahlen. Dein Investment bleibt also unangetastet.


    LG

  • Um den klassischen Cash-Puffer scheint es mir bei 200K nicht mehr zu gehen.


    Monatsnetto von 33K wäre schon herausragend. ;)

  • Weil diese dann nicht über die Einlagensicherung in dieser Höhe abgedeckt sind, ebenfalls kein geschütztes Sondervermögen.

    Sorry - wenn ich nachfrage - welche von meinen Fragen hast du beantwortet?


    Ich verstehe deine Antwort nicht - könntest du bitte versuchen die Frage verständlich zu beantworten.


    Vorab besten Dank

  • Beide, bei TR gibt es 4% wenn da aber 200k angelegt werden sind bei Pleite 100k offen. Weiterhin liegt es dort dann nicht in einem Geldmarkt ETF und fällt daher nicht unter geschütztes Sondervermögen.