Fehlende Steuermitteilung der Comdirekt

  • Ich habe den Eindruck das mit den veralteten IT-Systemen ist ein grundsätzliches Problem bei Banken. Der Bedarf nach Cobol-Programmierern ist erschreckend hoch.

    Gibt es da evtl eine Übersicht welche Banken besonders ranzige IT haben, damit man rechtzeitig fliehen kann?

  • Mich würde ernsthaft interessieren, was der wahre Grund ist, warum die Comdirect sich damit so schwer tut?

    Wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt.


    Gruß

    In der Presse war zu entnehmen, dass die Kalkulation an die HSBC/HTNG ausgelagert wurde, die ein anderes Datenmodell verwenden und mangels erwartetem Ergebnis wieder alle Daten zurück übertragen werden musste, hinzu kam die comdirect Übernahme durch die Commerzbank.


    Ich stelle mir das so vor:

    erst x zu z und y zu z

    dann z zurück zu x aber inkl y

  • Hallo liebe Forums Freunde

    Ich habe mal wieder mit Vergnügen die Kommentare hier gelesen

    Es geht seit einiger Zeit durch die Presse, dass die Commerzbank comdirect und Postbank mit ihren Abrechnungen und vielen anderen Bescheinigungen hinterherhinken.

    Da wurde auch von fällen berichtet, wo selbst Kreditkartenzahlungen nicht mehr möglich waren, obwohl Deckung vorhanden war.

    Ich habe bei verschiedenen Banken, Aktiendepots und die Bescheinigungen bisher zeitnah erhalten

    Jetzt aber zur Sache.

    Mit den jährlichen Steuerbescheinigungen wird ja lediglich bestätigt, welche Beträge die Bank an das Finanzamt abgeführt hat

    Für die Steuererklärung ist das völlig unwichtig, weil die Steuer ja bezahlt worden Ist.

    Deshalb heißt die Steuer ja auch Abgeltungssteuer.

    Meines Wissens verlangt das Finanzamt nur bei sehr hohen Vermögen diese Bescheinigung, um festzustellen, ob es irgendwelche Vermögensverschiebungen gegeben hat, die möglicherweise steuerlich relevant sein könnten

    In solchen Fällen verlangt das Finanzamt aber den Depot Auszug und nicht die Steuerbescheinigung.

    Viel Erfolg wünscht McProfit

  • Es geht seit einiger Zeit durch die Presse, dass die Commerzbank comdirect und Postbank mit [der Jahressteuerbescheinigung] hinterherhinken.


    Ich habe bei verschiedenen Banken, Aktiendepots und die Bescheinigungen bisher zeitnah erhalten


    Mit den jährlichen Steuerbescheinigungen wird ja lediglich bestätigt, welche Beträge die Bank an das Finanzamt abgeführt hat.

    ... und ob man Gewinne beim Verkauf von Aktien oder sonstigen Wertpapieren gemacht hat und noch eine ganze Menge mehr.

    Für die Steuererklärung ist das völlig unwichtig, weil die Steuer ja bezahlt worden Ist.


    Deshalb heißt die Steuer ja auch Abgeltungssteuer.

    Das könnte man auch anders sehen.


    Wenn man beispielsweise Abgeltungssteuer auf einen Aktienverkauf bezahlt hat, beim Finanzamt aber noch einen Verlustvortrag stehen hat, dann reicht man die Steuerbescheinigung(en) ein, füllt die Anlage KAP aus und bekommt Abgeltungssteuer wieder.


    Dito wenn man bei einer Bank Abgeltungssteuer auf Zinsen oder Dividenden bezahlt hat, aber keinen Freistellungsauftrag erteilt hatte, reicht man die Steuerbescheinigung(en) ein, füllt die Anlage KAP aus und bekommt Abgeltungssteuer zurück.


    So eine Steuerbescheinigung kann für den Anleger und Steuerzahler also gutes Geld wert sein.


    Typischerweise kommt die Steuerbescheinigung irgendwann im ersten Quartal. Schon das finde ich unangemessen lang, denn zu zugehörigen Daten stehen ja seit Anfang Januar fest - und sie sind im Computer. Das Blatt auszudrucken und spätestens am 15. Januar des Folgejahres an den Anleger zu versenden, sollte im Zeitalter der IT kein Hexenwerk sein.


    Vielleicht muß da ja auch die EU ran, wie bei den Überweisungen (bzw. den Zeiten, die solche brauchen dürfen).

  • ... Wenn man beispielsweise Abgeltungssteuer auf einen Aktienverkauf bezahlt hat, beim Finanzamt aber noch einen Verlustvortrag stehen hat, dann reicht man die Steuerbescheinigung(en) ein, füllt die Anlage KAP aus und bekommt Abgeltungssteuer wieder.

    ...

    Ja, aber McProfit hat zutreffend darauf hingewiesen, dass man die Steuer dann (fast immer) auch ohne Einreichung der Steuerbescheinigung zurück bekommt.


    Die Finanzverwaltung bittet ausdrücklich, keine Steuerbescheinigungen einzureichen. Wenn das Finanzamt ausnahmsweise doch die Steuerbescheinigung vorgelegt haben möchte, dann fordert es ausdrücklich dazu auf. Das macht es aber nur, wenn der Steuerpflichtige als unzuverlässig bekannt ist, wenn die erklärten Zahlen unplausibel sind oder wenn sehr hohe Kapitalerträge Zweifel an der Herkunft der Vermögenswerte aufkommen lassen. Es gibt also keinen Grund, mit der Steuererklärung zu warten, bis die Steuerbescheinigung vorliegt.

  • Meines Wissens nach wird die Abgeltungssteuer anonym an das Finanzamt abgeführt. Wenn ich nun von mehreren Banken Kapitalerträge bekomme und mir die Mühe spare den Freistellungsauftrag entsprechend zu verteilen und mir die gezahlten Steuern über die Steuererklärung wieder zurückholen will brauche ich doch diese Steuerbescheinigung um nachzuweisen, wieviel Steuern ich bezahlt habe, oder?

  • Ja, aber McProfit hat zutreffend darauf hingewiesen, dass man die Steuer dann (fast immer) auch ohne Einreichung der Steuerbescheinigung zurückbekommt.

    Eigentlich schreibt er das nicht. Er schreibt, daß die Steuerbescheinigung irrelevant sei, da die fällige Steuer als Abgeltungssteuer bereits an der Quelle eingehoben werde. Und das ist in manchen Fällen halt nicht gegeben, etwa denjenigen, die ich genannt habe.

    Die Finanzverwaltung bittet ausdrücklich, keine Steuerbescheinigungen einzureichen. Wenn das Finanzamt ausnahmsweise doch die Steuerbescheinigung vorgelegt haben möchte, dann fordert es ausdrücklich dazu auf.

    Das war mir nicht bekannt. Wo steht das so?

    Wenn das Finanzamt ausnahmsweise doch die Steuerbescheinigung vorgelegt haben möchte, dann fordert es ausdrücklich dazu auf. ... Es gibt also keinen Grund, mit der Steuererklärung zu warten, bis die Steuerbescheinigung vorliegt.

    Ich brauche in der Regel keine Anlage KAP einzureichen, weil bei mir die Abgeltungssteuer zu einer zutreffenden Besteuerung führt. Wollte ich aber Abgeltungssteuer wieder haben, die mir im Zuge eines Aktienverkaufs mit Gewinn einbehalten worden wäre, würde ich die Steuererklärung nicht ohne Anlage KAP und der zugehörigen Steuerbescheinigung einreichen. Die Zahlen auf dieser Bescheinigung unterliegen ja keiner Plausibilität, für Dritte schon garnicht. Wie will der Finanzbeamte prüfen, daß ich tatsächlich Aktiengewinne in Höhe von 25 T€ versteuert habe und nun von ihm die Abgeltungssteuer zurückhaben möchte?


    Hätte ich in diesem Fall die Steuererklärung ohne Bescheinigung eingereicht, würde der Finanzbeamte sie vermutlich nachfordern, und ich müßte ihm dann antworten: "Ich kann die Bescheinigung nicht liefern. Es ist zwar schon November, aber meine Depotbank hat die Steuerbescheinigung für das Vorjahr immer noch nicht erstellt." Was für ein Kuddelmuddel!

  • Meines Wissens nach wird die Abgeltungssteuer anonym an das Finanzamt abgeführt. Wenn ich nun von mehreren Banken Kapitalerträge bekomme und mir die Mühe spare den Freistellungsauftrag entsprechend zu verteilen und mir die gezahlten Steuern über die Steuererklärung wieder zurückholen will brauche ich doch diese Steuerbescheinigung um nachzuweisen, wieviel Steuern ich bezahlt habe, oder?

    Nein, nur wenn das Finanzamt die Steuerbescheinigung sehen will, muss sie vorgelegt werden und das Finanzamt will sie so gut wie nie sehen. Da gilt das gleiche, was für alle Belege gilt. Seit 2017 gibt es keine Belegpflicht mehr und die Finanzverwaltung bittet ausdrücklich darum, mit der Steuererklärung keine Belege einzureichen. Das ist auch konsequent, weil ja normalerweise auch kein Sachbearbeiter mehr die Erklärungen manuell bearbeitet. Du brauchst und sollst auch für Werbungskosten, Sonderausgaben, Spenden, Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen keine Belege mehr einreichen. Wenn das Finanzamt trotzdem ausnahmsweise einen Nachweis haben will, wird das mitgeteilt. Das kommt aber - jedenfalls in Hessen - in 08/15-Fällen praktisch nicht vor, sondern nur, wenn der Computer bei den eingelesenen Daten darüber stolpert, dass etwas unplausibel ist oder die Angaben weit außerhalb der Norm liegt.

  • Das ist natürlich richtig. Trotzdem sind solche Klimmzüge, wie du sie oben beschrieben hast, bei der Steuererklärung überflüssig.

  • Freitag, 10.11.2023

    Hallo lieber Forumsfreund Achim Weiss

    Ich habe schon vermutet, dass Du mir wie so oft immer wieder Beispiele zeigst, bei denen es eben anders läuft als "normal" und daher lerne ich immer wieder etwas dazu.

    Ich freue mich aber, dass andere Forumsfreunde hier und vor allem @epsilon2 

    meinem pragmatischen Kommentar aus der Praxis eher zugestimmt haben.

    In der Tat ist es richtig, dass ich in diesem Forum hier immer eher über meine eigenen praktischen Erfahrungen im Laufe vieler Jahrzehnte berichte unabhängig davon ob diese nun mit den Steuervorschriften völlig übereinstimmen.

    Ich habe daher nur informiert, dass ich bei verschiedenen Banken ein Depot unterhalte, Hausbank (u.a. wegen der bequemen Rückholung der dopelt bezahlten ausländischen Quellensteuer bei europäischen Aktien außerhalb Deutschlands,

    ING (wegen der professionellen Webseite und den geringen VERWAHR-GEBÜHREN, und TARGO weil ich dort mal mit ETF Anlagen einen neuen Versuch gemacht habe

    (ETF gab es in den 80er und 90er Jahren noch nicht, daher bin ich extrem in Einzelaktien)

    Doch jetzt zur SACHE

    Bei allen Banken erhalte ich die jährliche Steuerbescheinigung, alles sehr umfangreich und meist zeitnah.

    Das Finanzamt will diese Belege von mir nicht sehen

    Es kann auch sein, weil ich meine Steuererklärung durch einen Steuerberater machen lasse. Und dass in diesem Fall die Beifügung von Belegen nicht notwendig ist weil das FA davon ausgeht, der Steuerberater hat das geprüft.

    (Ist aber nur eine mögliche Vermutung).

    Es ist jedoch so, dass das Finanamt in meinem Fall immer einen DEPOT-AUSZUG sehen will was sonst unüblich ist weil das Depot ja nicht steuerpflichtig ist (zumindest solange es keine Vermögenssteuer gibt)

    Der Steuerberater hat mir das so erklärt, dass bei größeren Vermögen das Finanzamt sehen will ob es zum VORJAHR irgendwelche VERSCHIEBUNGEN gegeben hat die ja möglicherweise Schenkungssteuerpflichtig oder Einkommensteuerpflichtig wären.

    Z.B. Übertragung eines Depots an ein Kind, an die Ehefrau oder einen Verwandten oder sonstigen Menschen.

    Ich weiß aber nicht bei welchen Vermögens-Beträgen solche Vermögens-Nachweise verlangt werden.

    Falls ich Euch nicht langweile mit meinem mal wieder viel zu langen Kommentar - fällt mir gerade noch etwas ein.

    Nicht das Finanzamt sondern in diesem Fall die ING Bank hat mich tatsächlich persönlich angeschrieben und mich um eine ausführliche Auskunft gebeten woher ich mein Geld habe, das ich bei der ING Bank angelegt habe.

    Wohlgemerkt es handelt sich um Geld das ich ganz offiziell erhalten habe zum Beispiel von einem Käufer der bei mir einer Immobilie gekauft hat und den Kaufpreis auf die ING überwiesen hat und das auch von einem deutschen Bankkonto.

    Ihr seht, es gibt hinter den Kulissen nicht nur beim FA sondern auch bei den Banken gewisse Kontrollmechanismen so dass man hierzulande immer "gläserner" wird.

    Als steuerehrlicher Schwabe der ich nun mal bin habe ich kein Problem damit, es hat mich aber schon überrascht.

    Viele Grüße aus Stuttgart McProfit

    und nochmal sorry für den langen Text

    (man kann aber auch wegklicken)

  • Wie teuer ist denn diese Dienstleistung bei deiner Hausbank ;)? Ist eine Frage am Rande, denn ich bin unter anderem in schweizerischen und französischen Aktien investiert.

  • Wie teuer ist denn diese Dienstleistung bei deiner Hausbank ;)? Ist eine Frage am Rande, denn ich bin unter anderem in schweizerischen und französischen Aktien investiert.

    Was die ING dafür verlangt, weiß ich nicht, die Targobank wollte für die Rückforderung von Quellensteuer pro Vorgang um die 50 €. Wenn man Gebühren sparen will, kann man die Belege von 3 Jahren sammeln und auf einmal einreichen. Zwar kann man die Schweizer Quellensteuer 4 Jahre rückwirkend erstatten lassen, aber pro Formular nur 3 Jahre aufführen, so daß eine Rückforderung von 4 Jahre zwei Vorgänge sind.


    Der Aufwand, wenn man das selber macht, ist nicht besonders groß, aber diese Einschätzung ist halt relativ. Man braucht dafür den sog. "Tax-Voucher", den man von der ING kostenfrei zur Dividendenabrechnung dazubekommt, den andere Banken aber mit 10 bis 20 € berechnen. Man füllt elektronisch ein Formular aus, an das man die Tax-Vouchers als Scans anhängst (oder gleich als .pdf, denn man bekommt sie vermutlich von seiner Depotbank so). Ein Stück Papier braucht man trotzdem, das muß man ausdrucken, vom Finanzamt abstempeln lassen und dann tatsächlich im Umschlag in die Schweiz schicken. Die Erstattung erfolgt in Schweizer Franken, die meisten Banken berechnen für die schwere Arbeit des Umrechnens der Währung zwischen 10 und 25 €. Ich habe das im letzten Jahr mal gemacht, lief smooth und schnell (Spesen in meinem Fall: 1,80 € Porto und 12,50 € Umrechnungsentgelt).


    Wenn seine Bank die Erstattung also für einen übernimmt, dafür nur 50 € nimmt, und man das nur alle 3 Jahre machen läßt, liegt das von den Spesen her ggf. in der gleichen Größenordnung, wie wenn man es selber macht - und man spart sich halt die Arbeit.


    Französische Aktien lagert man als Kleinanleger sinnvollerweise bei der DKB, und zwar deswegen, weil die DKB meines Wissens die einzige Depotbank ist, über die man eine Vorabreduktion der französischen Quellensteuer beantragen kann. Dafür muß man wiederum zu seinem Finanzamt tigern und ein Formular abstempeln lassen, das reicht man über die DKB ein, woraufhin der französische Fiskus die Quellensteuer auf 12,8% reduziert, die voll auf die deutsche Steuerschuld anrechenbar sind. Macht man das nicht, so kassiert der französische Fiskus 28%, von denen nur 12,8% anrechenbar sind. Es gibt eine theoretische Möglichkeit, die 15% aus Frankreich zurückzufordern, das geht aber nur über eine Bank und dürfte von den Spesen so teuer sein, daß es sich für einen Kleinanleger nicht lohnt. Die Vorabreduktion kostet bei der DKB m.W. 11,90 € und gilt 3 Jahre.

  • Danke für deine ausführliche Erläuterung.


    Die DKB möchte neuerdings 30 Euro für die Vorabbefreiung.

    Gilt das dann für sämtliche franz. Aktien?

  • Ja, das gilt für alle französischen Aktien. Wenn das immer noch für drei jahre ist, dann sind 30 € auch immer noch günstiger als überall sonst, falls es von anderen überhaupt angeboten wird.


    Ertragsabrechnung und Tax Voucher für die schweizerische Finanzverwaltung gibt es bei der ING kostenfrei.

  • Danke für deine ausführliche Erläuterung.

    Gern geschehen!

    Die DKB möchte neuerdings 30 Euro für die Vorabbefreiung.

    Gilt das dann für sämtliche franz. Aktien?

    Ja.


    Bei mir war das Papier aber nur für 2 Jahre einzusetzen. Ich hatte damals Total, die zahlen am 06.01. oder so die erste Dividende, das haut dann terminlich nicht mehr hin. Der frz. Fiskus will einen Finanzamtsstempel vom betreffenden Jahr, und das Papier 10 Tage vor der ersten Wirksamkeit vorliegen haben. Vordatieren wird nicht akzeptiert. Also habe ich die Vorabbefreiung schon nach 2 Jahren erneuert.


    Auch 30 € ist nicht teuer, das ist über die verringerte Quellensteuer schnell wieder hereingespart. Wenn Du mehr als nur ein bißchen mit französischen Aktien machst, ist die Vorabbefreiung auch für 30 € ein No-Brainer.


    Im Grunde ist das Verfahren ärgerlich, gerade für Kleinanleger. Die Amis haben das besser gelöst. Da baut wohl jemand darauf, daß das Verfahren für den Kleinanleger zu kompliziert ist und er die überzahlte Quellensteuer nicht zurückfordert. Argument gegen französische Aktien.

  • Geht es da nicht auch um Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit durch den Bankkunden bzw. Steuerzahler? Der buchungstechnische Vogang kann ja eine gewisse Komplexität haben, z.B. was Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen betrifft.

    Wenn die Daten - wie vorher hier gesagt - anonym abgeführt werden - dann könnten da ja auch Fehler passiert sein, die sich ohne genauen Nachweis der Bank nicht überpüfen lassen.

    Und: Selbst wenn man den Termin für die Abgabe der Steuerklärung mit Hinweis auf den noch fehlenden KAP Nachweis der Bank verschieben könnte und das Finanzamt das akzeptieren würde: Vielleicht will ich selbst meine Steuererklärung möglichst rasch abgewickelt haben, weil ich weiss, dass ich Geld zurückerstattet bekomen werde. Warum soll ich da eine Verzögerung akzeptieren müssen?