Sind Aktien bei der neuen Reichensteuer vorteilhaft?

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  • Deine Ansicht ist - mit Verlaub - hier unerheblich.

    Den Tonfall finde ich - mit Verlaub - daneben.
    Wir tauschen hier (auch) Meinungen aus. Da kann man durchaus anderer Ansicht als die Rechtslage sein. Persönlich steht bei mir fest, dass meine Kinder erben werden, wenn ... Aber ich kann dem Gedanken, einfacher Menschen außerhalb derzeit festgelegter Erbfolgen bedenken zu wollen, sehr viel abgewinnen.

  • Den Tonfall finde ich - mit Verlaub - daneben.
    Wir tauschen hier (auch) Meinungen aus. Da kann man durchaus anderer Ansicht als die Rechtslage sein. Persönlich steht bei mir fest, dass meine Kinder erben werden, wenn ... Aber ich kann dem Gedanken, einfacher Menschen außerhalb derzeit festgelegter Erbfolgen bedenken zu wollen, sehr viel abgewinnen.

    Man könnte formulieren, dass unser aller Meinung hier in der Community (vorläufig) unerheblich ist, es sei denn es outet sich hier jemand als MdB, Staatssekretär oder Verfassungsrichter.

  • Man könnte formulieren, dass unser aller Meinung hier in der Community (vorläufig) unerheblich ist, es sei denn es outet sich hier jemand als MdB, Staatssekretär oder Verfassungsrichter.

    Ich denke, man kann auf die Unerheblichkeitsbewertung von Meinungen hier im Forum verzichten.

  • Auch die Idee von monstermania finde ich genial, dass der Erblasser selbst entscheiden kann, an welchen Erben er seinen Freibetrag überträgt.

    Der Erblasser hat keinen eigenen Freibetrag, sondern die Erben, und zwar jeder einzeln.

    Der Erblasser kann wohl entscheiden, wer wieviel bekommen soll.

  • Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass Familie besser gestellt sein sollte als beliebige Dritte.

    Familie ist aktuell im Erbrecht besser gestellt als beliebige Dritte. Man kann sich natürlich darüber streiten, wie weit "Familie" geht.

    Auf der anderen Seite sollte das deutsche Rechtssystem mal im 21. Jahrhundert ankommen, was unverheiratete Paare betrifft. Nicht nur beim Thema Erbschaft, auch im Familien- und Steuerrecht.

    Auch das ist bereits weitgehend der Fall. Das Kindschaftsrecht etwa ist schon seit vor 2000 vom Kind her gedacht, die Frage, ob die Eltern verheiratet sind, spielt so gut wie keine Rolle mehr. Mit etlichen Schmerzen der Konservativen ist die Ehe nicht mehr vom Geschlecht der Beteiligten abhängig. Schwule und Lesben sind diesbezüglich mittlerweile gleichgestellt. Als Paar hat man stets die Möglichkeit, sich "zusammenschreiben" zu lassen, wie es in der DDR allgemein hieß. Das klärt die rechtliche Lage und vermeidet Abgrenzungsschwierigkeiten.


    Was ist denn ein "unverheirates Paar" im Erbrechtssinne? Ein Paar, das seit Jahrzehnten zusammenlebt und erwachsene gemeinsame Kinder hat, würde man sicherlich so einstufen. Aber ab wann sollte die Eigenschaft "unverheirates Paar" denn gelten? Zweie, die sich in der Kneipe treffen und dann die Nacht miteinander verbringen, sind schließlich auch ein "unverheirates Paar".


    Meines Wissens genügt es erbrechtlich, daß eine Ehe geschlossen worden ist. Führt der schwerkranke und schwerreiche Partner seine blutjunge Lebensgefährtin zum Standesamt und überlebt dann die Hochzeitsnacht nicht, gelten für die junge Witwe erbrechtlich die Bestimmungen für eine Witwe. Rentenrechtlich nicht; für die Begründung einer Hinterbliebenenehe der gesetzlichen Rentenversicherung muß die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben. Diese Frist könnte man auch diskutieren oder modifizieren oder von Bedingungen abhängig machen (etwa einen Unfalltod ausschließen). Irgendwas ist immer.

  • Ich bin der Ansicht, dass man es dem Erblasser überlassen sollte, wem er sein Erbe bzw. einen Teil davon steuerfrei hinterlassen möchte.

    Könnte man ja in der Form eines steuerfreien Erbfreibetrags machen, den der Erblasser beliebig unter seinen Liebsten verteilen kann (wenn er denn möchte). Wenn man nichts macht greift einfach die gesetzliche Erbfolge.

    Interessante Idee. Wenn ich aber darüber nachdenke, tauchen da eventuell auch einige Probleme in der Umsetzung auf.

  • Ich bin gespannt, wann die … Diskussion: nennen wir es Diskussion wieder in Richtung EZB und EU abbiegt.

    Für meinen Teil übrigens versuche ich - im Rahmen meiner Möglichkeiten - das (insbesondere nach Deinen so strengen Hinweisen präziser ja eher Ermahnungen) zu vermeiden.


    Davon ausgehend, daß ich mich bei derartigen Fragen - wie EU, EU-Verträge insbesondere AEUV, Euro, EZB usw. - im Zweifel an Dich wenden darf, um von Deiner diesbezüglichen überragenden Sach- und Fachkompetenz zu profitieren ...

  • Mein Statement in Bezug auf die unerhebliche Ansicht ist möglicherweise zu scharf und despektierlich formuliert, auch wenn dies nicht so von meiner Seite aus gemeint war. Referat Janders ist für mich ein hochgeschätzter Teilnehmer in diesem Forum, ich lese seine Beiträge stets gerne und habe bereits viel davon profitiert.


    Der Gedanke hinter dieser Formulierung war einfach, dass ich zahlreiche Menschen in meinem Bekannten- (und leider auch Verwandten-)kreise habe, die meinen aufgrund eines übergroßen Selbstbewusstseins (häufig gestützt durch hohe Geldvermögen) partiell über dem Gesetz zu stehen.


    Nun ist es aber so, dass wir in einem Staat mit einer Gesetzgebung leben, die für alle gilt, unabhängig davon, ob es uns passt oder nicht. Die einzige Möglichkeit daraus auszubrechen ist es, diese Gesellschaft zu verlassen. So lässt sich auf legalem (und ohne Tricks) Weg kaum eine Möglichkeit finden, direkte Nachkommen wie Kinder oder den Ehepartner komplett zu enterben, zumindest der Pflichtteil steht diesen immer zu. Begründung ist immer noch - wie schon erwähnt - dass man Teil einer Familie ist, die füreinander verantwortlich ist, in guten wie schlechten Zeiten.


    Noch einmal: es ging mir nicht um eine despektierliche Behandlung von Referat Janders, nichts läg mir ferner, es ging mir lediglich darum klar zu machen, dass individuelle Wünsche und Befindlichkeiten nicht über dem geltenden Recht stehen können.

  • Noch einmal: es ging mir nicht um eine despektierliche Behandlung von Referat Janders, nichts läg mir ferner, es ging mir lediglich darum klar zu machen, dass individuelle Wünsche und Befindlichkeiten nicht über dem geltenden Recht stehen können.

    Es ging in meiner Replik um deine Bezugnahme auf monstermania.
    Wenn wir hier Wünsche oder Meinungen äußern, ist das doch legitim. Damit stellt sich niemand über geltendes Recht. Rechtsprechung ist ein sehr dynamischer und sich stets weiterentwickelnder Prozess. Man sieht ja am aktuellen Beispiel der plötzlich obsoleten 60 Mrd. Euro wie relativ die "Richtigkeit" einer aktuellen Gesetzgebung sein kann.

  • madize

    Ich bin zum Glück was die Familie angeht im 'Bullerbü-Land' aufgewachsen. Ja, wenn die Welt doch für alle Kinder immer so unbeschwert wäre...

    In der Realität sieht es jedoch oft anders aus. In meinem erweiterten Bekanntenkreis habe ich mehrere Menschen, die Ihren Vater heute nur als 'Erzeuger' bezeichnen. :/

    Ist sehr unschön, wenn man dann plötzlich 50-60 Jahre nach der 'Samenspende' Post vom Amt bekommt und die Beerdigungskosten für einen Menschen übernehmen soll, der sich niemals um sein Kind gekümmert bzw. Interesse gezeigt hat.

    Und keine Sorge, ich bin nicht so empfindlich. Wer eine eigene Meinung hat, sollte auch andere Meinungen akzeptieren. Zum Glück muss ich ja auch keine Gesetze machen! ;)

  • monstermania In der Tat können dies herausfordernde Situationen sein, wenn man für die Beerdigungskosten aufkommen soll für einen solchen "Erzeuger". Man hat dann aber immer noch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen und damit dann auch aus dieser Verpflichtung herauskommen... (aber dann ist halt auch der eventuelle Nachlass futsch).

    Und ja, es hilft ungemein (wiederum: keine Verallgemeinerung, aber doch Tendenz) in einem halbwegs "normalen" Umfeld aufgewachsen zu sein, wo es nicht um große Nachlassmillionen geht. Dort reduziert sich nach dem Ableben eines Menschen der Neid und die Missgunst doch auf ein Minimum. Die Menge und Art des Nachlasses lässt doch gerade bei vermögenden Verhältnissen die Nachkommen häufig an der Zuneigung und Anerkennung des Erblassers zweifeln...

  • Man hat dann aber immer noch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen und damit dann auch aus dieser Verpflichtung herauskommen... (aber dann ist halt auch der eventuelle Nachlass futsch).

    Wenn das Amt wegen der Beerdigungskosten bei einem Kind ankommt, ist i.d.R. keine Erbmasse vorhanden gewesen aus dem die Beerdigung hätte bestritten werden können.

    Dann hält sich das Sozialamt an die Familienangehörigen.

    Und zumeist muss man dann auch als Kind zahlen es sei denn der 'Erzeuger' hat sich gegenüber dem Kind nachweißbar extrem verhalten (z.B. Misshandlung, usw.).

  • In der Tat können dies herausfordernde Situationen sein, wenn man für die Beerdigungskosten aufkommen soll für einen solchen "Erzeuger". Man hat dann aber immer noch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen und damit dann auch aus dieser Verpflichtung herauskommen ...

    Ich wäre mir da nicht so ganz sicher. Meines Wissens hat die Bestattungspflicht mit einem Erbe nichts zu tun.


    Zitat von der verlinkten Seite:

    Schlägt man das Erbe zwar aus, ist aber der nächste unterhaltspflichtige Angehörige, so müssen die Kosten dennoch getragen werden.

  • Freitag 17.11.2023

    Hallo liebe Forums-Freunde

    Es war wieder für mich köstlich die vielen unterschiedlichen Kommentare hier zu lesen

    Ich bin ja vermutlich einer der ältesten Forums Teilnehmer hier, daher ist dieses Thema für mich nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch wichtig,

    Hinzu kommt dass ich nun mal zu den vermögende Menschen gehöre mit teilweise komplizierten Vermögenswerten und damit noch komplizierterer Bewertung.

    Weil das noch nicht alles ist:

    auch noch eine bunte Vergangenheit mit Ehen und Lebensgefährtinnen, dazu auch noch Kindern, Neffen und Cousine. Und dann auch noch eine gemeinnützige Stiftung

    Ich erzähle euch dieses Beispiel nur,

    damit ihr seht:

    reines Schubladendenken, wie von einigen Kommentaren vorgeschlagen - oft nicht funktioniert.

    Da ich viele Jahrzehnte auch beruflich mit Erdgemeinschaften zu tun hat, kenne ich auch von dieser Seite die unglaublich unterschiedlichen Situationen, die man hier gar nicht auf die Schnelle schreiben kann. Daher solltet Ihr sehr zurückhaltend sein mit pauschalen Ratschlägen - wie eine gerechte Erbschaftssteuer aussehen könnte.

    Viele Grüße und ein entspanntes Wochenende wünscht euch Mentspanntes Wochenende wünscht euch McProfit