Sind Aktien bei der neuen Reichensteuer vorteilhaft?

  • Für nicht wenige Menschen gehört nämlich der eher altruistische Wunsch ihnen nahestehenden Menschen etwas zu hinterlassen auch zu ihren (ganz) wesentlichen Antrieben und Motivationen für wirtschaftliche Aktivitäten und Anstrengungen.

    Nun hast Du mich aber eiskalt erwischt und ich habe mich fast an meinem Mittagsbrötchen verschluckt!

    So So. Du hast also Deine unternehmerische Laufbahn (auch) gestartet um den Dir nahestehenden Menschen etwas zu hinterlassen.:saint:

    Ich lese recht viel und höre auch viele Podcast in denen Unternehmer Ihren Weg beschreiben und auch Ihre Gründe, warum Sie Ihr Geschäft gestartet haben. Aber ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern, dass Irgendeiner mal die Aussage getroffen hat: "Ich mach das nur, weil ich meinen mir Nahe stehenden Menschen irgendwann mal viel hinterlassen möchte."

    Ich will aber zugestehen, dass diese Einsicht wohl irgendwann im Leben eines Menschen reift. Bei dem einen Früher, bei dem Anderen leider nie. Das letzte Hemd halt halt keine Taschen.

    Das Recht jemandem etwas zu hinterlassen nimmt Dir oder mir doch auch niemand! Also scheint es Dir doch ganz offensichtlich um die konkrete Höhe der Besteuerung zu gehen die Du als ungerecht empfindest. Ich nehme mal an, natürlich auch nur aus rein altruistischen Motiven.;)

    Mal ein konkretes Beispiel (Geschwister).

    Bruder vererbt an Schwester 500.000€.

    Darauf muss die Schwester 97.500€ Erbschaftsteuer zahlen (hoffe ich hab nicht falsch gerechnet).

    Hoffentlich fühlen sich junge Menschen in Deutschland jetzt nicht zu sehr durch die 'horrende' Erbschaftssteuer abgeschreckt um sich wirtschaftlich zu betätigen und anzustrengen!

  • Übrigens: Versuchst Du ganz bewußt mir die Worte im Mund umzudrehen und/oder Aussagen in meinen Beitrag hinein zu interpretieren bzw. mir zu unterstellen, die da nicht drin stehen ?

    So So. Du hast also Deine unternehmerische Laufbahn (auch) gestartet um den Dir nahestehenden Menschen etwas zu hinterlassen.

    Wo steht da in meinem Beitrag auch nur ein einziges Wort, daß dies für ausnahmslos alle Menschen zwingend so gilt ? Was Du nämlich insinuierst, wenn Du unterstellst, dies wäre bei mir automatisch so gewesen.

    Für nicht wenige Menschen gehört nämlich der eher altruistische Wunsch ihnen nahestehenden Menschen etwas zu hinterlassen auch zu ihren (ganz) wesentlichen Antrieben und Motivationen für wirtschaftliche Aktivitäten und Anstrengungen.

    Es reicht doch einfachste Lesekompetenz (s. o. "für nicht wenige Menschen") um zu verstehen, daß dies gerade so (pauschal sprich gilt für alle) nicht gemeint war ?!

    So geht es bei Dir übrigens auch weiter. Siehe hier:

    Aber ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern, dass Irgendeiner mal die Aussage getroffen hat: "Ich mach das nur, weil ich meinen mir Nahe stehenden Menschen irgendwann mal viel hinterlassen möchte."

    (nachträglich gefettet von mir)

    Wo ich doch ausdrücklich geschrieben hatte (um klarzustellen, daß dies - in aller Regel - ein Aspekt von mehreren im Motivbündel ist)

    Für nicht wenige Menschen gehört nämlich der eher altruistische Wunsch ihnen nahestehenden Menschen etwas zu hinterlassen auch zu ihren (ganz) wesentlichen Antrieben und Motivationen für wirtschaftliche Aktivitäten und Anstrengungen.

    (nachträglich gefettet von mir)

    Als kleine Hilfe zum Lese-Verständnis ... "auch" soll bedeuten, es gibt noch andere bzw. weitere Antriebe und Motivationen - siehe daher auch den Plural bei Antrieben und Motivationen. Den bräuchte es nämlich gar nicht, wenn dies der einzige Aspekt im Motiv-Mix wäre.

    By the way: Für meinen Teil war mir schon als Angestellter wichtig (das war ich nämlich auch mal), daß meine (damalige) Partnerin gut abgesichert ist (u. a. auch mit Versicherungen) sowie im Fall meines Todes eine solide Versorgung hat (testamentarisch festgelegt). Für meinen Fall stimmt dies also (zufällig) - Deine oben getätigte Umdeutung bzw. Unterstellung bleibt natürlich nichtsdestotrotz falsch.

    Immerhin hast aber sogar Du offensichtlich erkannt ...

    Ich will aber zugestehen, dass diese Einsicht (anderen etwas zu hinterlassen bzw. für andere zu sorgen; Anmerkung von mir) wohl irgendwann im Leben eines Menschen reift.

    (Anmerkung in Klammern nachträglich von mir eingefügt)

    ... daß sich diese Haltung samt altruistischem Ansatz auch im Laufe des weiteren Lebens einstellen kann.

    Das letzte Hemd halt halt keine Taschen.

    Eine Binse und Banalität. Nichtsdestotrotz kann natürlich das eigene Vermögen auch über den eigenen Tod hinaus viele und erhebliche positive Auswirkungen entfalten. Wie unzählige Beispiele belegen - und wie es übrigens auch in meinem Fall sein wird (u. a. Vermächtnis, Testament, Stiftung von Todes wegen usw.).

    Als (tendenziell egoistisches) Lebensmotto gedeutet trifft diese Aussage ("Das letzte Hemd hat keine Taschen") meine Haltung ohnehin nicht ansatzweise.

    Hoffentlich fühlen sich junge Menschen in Deutschland jetzt nicht zu sehr durch die 'horrende' Erbschaftssteuer abgeschreckt um sich wirtschaftlich zu betätigen und anzustrengen!

    Das denke ich eher nicht. Wobei ja die extrem hohe Steuer- und Abgabenbelastung hierzulande nur ein Aspekt ist (neben vielen anderen). Viele junge Menschen in meinem Umfeld studieren zudem im Ausland (UK, Schweiz, USA usw.) - und danach "betätigen sie sich wirtschaftlich und strengen sich auch an". Aber eben dann auch überwiegend im Ausland.

    Insoweit geht die - wie Du es formulierst - "Abschreckung" dann ins Leere ... ;)

  • Ein wenig wundere ich mich über die hier teilweise vorhandene Meinung, Familienangehörige müssten erbrechtlich (bzw. erbsteuerrechtlich) mit fremden Menschen gleich gestellt werden...Hey, Jungs, das ist Familie, da steht man füreinander ein, auch auf der finanziellen Seite. Gerade bei Besitzern höherer Einkommen ist dies sogar gesetzlich geregelt bzw. angezeigt.

  • Für nicht wenige Menschen gehört nämlich der eher altruistische Wunsch ihnen nahestehenden Menschen etwas zu hinterlassen auch zu ihren (ganz) wesentlichen Antrieben und Motivationen für wirtschaftliche Aktivitäten und Anstrengungen.

    Ich erlaube mir dann auch mal zu fetten. ;)

    Nicht wenige = Viele?

    Oder doch wenige? :/

    wesentlichen Antrieben und Motivationen = Hauptgründe!? :/

    Wie bereits geschrieben. Ich habe bisher von keinem Gründer oder sich im Vermögensaufbau befindlichen Menschen in einem Interview/Podcast gehört, dass auch nur einer der Antriebe sich mit Vermögensaufbau, Immobilien oder einer Selbstständigkeit zu beschäftigen darin bestand anderen Menschen etwas hinterlassen zu wollen.

    Du kannst gerne ein entsprechendes Beispiel von den 'nicht wenigen' bringen wo ein 30 jähriger sagt: "Ich mach das auch damit ich meiner Familie mal was hinterlassen kann."

    Hey, Jungs, das ist Familie, da steht man füreinander ein, auch auf der finanziellen Seite. Gerade bei Besitzern höherer Einkommen ist dies sogar gesetzlich geregelt bzw. angezeigt.

    Ja, kann man doch auch. :/

    Wie ich oben kurz vorgerechnet habe, bleiben z.B. unter Geschwistern im Erbfall von 500 K€ über 400K€ als Erbe. Ist das zu wenig?

    Ein wenig wundere ich mich über die hier teilweise vorhandene Meinung, Familienangehörige müssten erbrechtlich (bzw. erbsteuerrechtlich) mit fremden Menschen gleich gestellt werden...

    Nun ja, es soll ja Familien in Deutschland geben, die untereinander nur noch per Anwalt kommunizieren. Ob das ohne das vorhandene Millionenerbe auch so wäre... :/

    Und warum muss ein Verwandter überhaupt im Erbrecht besser gestellt sein als ein 'Fremder'? Es gibt Menschen denen Freunde näher stehen als die eigene Familie! Im Gegensatz zur Familie kann man sich Freunde nämlich aussuchen. ^^

  • monstermania

    Werde darauf nicht mehr weiter eingehen - in den Bereich der Wortklauberei und Rabulistik mag und werde ich mich nicht begeben. Dazu ist in meinem Beitrag Nr. 102 bereits alles gesagt.

    Nur so viel noch (ob diese Deine Berechnungen so stimmen, weiß ich nicht - hatte auch damals keine konkreten Zahlen; der "Fall" war mir zudem eher gleichgültig). Die Steuerbescheide habe ich mir nicht zeigen lassen - dafür bitte ich um Dein Verständnis ...

    Wie ich oben kurz vorgerechnet habe, bleiben z.B. unter Geschwistern im Erbfall von 500 K€ über 400K€ als Erbe. Ist das zu wenig?

    Darum ging es im konkreten Fall nicht. Wie Du ganz leicht hättest lesen können (s. Nr. 74 vorletzter Abs.) kam es damals zu mehreren Todesfällen der (bereits älteren) Geschwister in relativ kurzer Zeit hintereinander, die jedenfalls im Ergebnis dazu führten, daß binnen einiger weniger Jahre das ursprüngliche Erbe ziemlich umfänglich (im Ergebnis) an den Fiskus ging. Das hatte mir damals eine sehr betagte Dame so berichtet - an deren Glaubwürdigkeit aus meiner Sicht keinerlei Zweifel bestehen. Auch bleibe ich dabei: Den Freibetrag halte ich für unangemessen um nicht zu sagen lächerlich und die (erbrechtliche) Gleichbehandlung von "Verwandten" mit "völlig fremden Dritten" für abwegig bzw. lebensfremd. Das nur noch am Rande.

    An der Stelle bin ich aus der "Diskussion" mit Dir dieses Thema betreffend raus (zu den Gründen siehe schon Nr. 102).

  • Gilt der Mindestlohn beim Erben nicht? Dass die Gewerkschaft da nichts macht!

    Ob solche Mindestlöhne und/oder Mindesteinkommen die Probleme wirklich lösen ?

    Wie ein kluger Mann nämlich mal vermutete: In Deutschland müssen eventuell mehr Menschen mit einem intellektuellen Existenzminimum auskommen denn mit einem finanziellen ...

    Meine Befürchtung: Jedenfalls bezüglich Wirtschafts- und Finanzkompetenz könnte das eventuell sogar zutreffen.

  • Mal ein konkretes Beispiel (Geschwister).

    Bruder vererbt an Schwester 500.000€.

    Darauf muss die Schwester 97.500€ Erbschaftsteuer zahlen (hoffe ich hab nicht falsch gerechnet).

    Ja, doch.

    Über 300.000€ sind 25% fällig, macht 120.000€. Bei einer Million sind 30% fällig. Das ist dann auch der Steuersatz für nicht Verwandte.

    Randnotiz:

    Sind zunächst keine Erben bekannt, wird ein Erbenermittler eingeschaltet, der dann von den ermittelten Erben nochmals 30% für sich einsackt. Dies auf Basis einer Vergütungsvereinbarung, ohne deren Unterzeichnung es überhaupt nichts gibt.

    Im Grunde ist die Erbschaftssteuer aber nur für diejenigen ein Kloß, die sich nicht beizeiten um ihr Erbe kümmern. Sind keine Ehepartner oder Kinder da, ist eine Stiftung möglicherweise eine steuergünstigere Alternative.

  • Okay, wenn das Mindesteinkommen nicht wichtig ist, dann wird halt nicht mehr geerbt. Meinetwegen.

    Kryptisch. Zudem: Wie man von der mir gestellte Frage (Nr. 108) sich zu derartigen Schlussfolgerungen versteigen kann, entzieht sich (mal wieder) meiner Kenntnis.

    Aber nicht gleich wieder die Meinung ändern.

    Fast noch seltsamer. Wieso "wieder" ... ? Meine Meinung zu solchen - im weitesten Sinne - Finanz-Fragen hatte ich (gezwungenermaßen) ich den letzten > 50 Jahren nur ganz wenige Male geändert. Dann allerdings signifikant. Und auch das war nur den jeweils damals signifikanten veränderten Rahmenbedingungen - in diesem Finanz-Spiel - geschuldet.

    Deutlich interessanter hätte ich eine Anmerkung zu dieser These gefunden

    Wie ein kluger Mann nämlich mal vermutete: In Deutschland müssen eventuell mehr Menschen mit einem intellektuellen Existenzminimum auskommen denn mit einem finanziellen ...

    Und noch viel mehr zu dieser meiner Befürchtung

    Meine Befürchtung: Jedenfalls bezüglich Wirtschafts- und Finanzkompetenz könnte das eventuell sogar zutreffen.

    Dazu kam aber (auch mal wieder) nix.

    In diesem Sinne ...

  • Sovereign

    Fass doch mal bitte deine Ansicht zur Erbschaftssteuer in drei kurzen Sätzen zusammen. Irgendwie schaffst du es nicht dich kurz zu fassen. Romane lese ich nämlich lieber von richtigen Autoren.

  • Ich bin gespannt, wann die … Diskussion: nennen wir es Diskussion wieder in Richtung EZB und EU abbiegt.

  • Ein wenig wundere ich mich über die hier teilweise vorhandene Meinung, Familienangehörige müssten erbrechtlich (bzw. erbsteuerrechtlich) mit fremden Menschen gleich gestellt werden...Hey, Jungs, das ist Familie, da steht man füreinander ein, auch auf der finanziellen Seite. Gerade bei Besitzern höherer Einkommen ist dies sogar gesetzlich geregelt bzw. angezeigt.

    Ich hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen...ist mir einfach zu viel Text. Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass Familie besser gestellt sein sollte, als beliebige Dritte. Auf der anderen Seite sollte das deutsche Rechtssystem mal im 21. Jahrhundert ankommen, was unverheiratete Paare betrifft. Nicht nur beim Thema Erbschaft, auch im Familien- und Steuerrecht.

  • Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass Familie besser gestellt sein sollte, als beliebige Dritte.

    Ich bin der Ansicht, dass man es dem Erblasser überlassen sollte, wem er sein Erbe bzw. einen Teil davon steuerfrei hinterlassen möchte.

    Könnte man ja in der Form eines steuerfreien Erbfreibetrags machen, den der Erblasser beliebig unter seinen Liebsten verteilen kann (wenn er denn möchte). Wenn man nichts macht greift einfach die gesetzliche Erbfolge.

  • Hallo liebe Forumsfreunde

    Die meisten Vorschläge hier zu Regelung der Erbschaftssteuer sind sehr interessant.

    Leider steckt überall der Teufel im Detail.

    Forumsfreund LebenimSueden hat auf eine nicht mehr passende Regelung hingewiesen:

    Unverheiratete Paare haben im Todesfall nur einen Freibetrag von 20.000 €,

    Eheleute dagegen 500.000 €

    Dieser Unterschied passt auch meiner Meinung nach nicht mehr in die Zeit,

    zumal ich selbst persönlich lange Zeit in einer eheähnlichen Beziehung gelebt habe

    Auch die Idee von monstermania finde ich genial, dass der Erblasser selbst entscheiden kann, an welchen Erben er seinen Freibetrag überträgt.

    leider ist es hierzuLande so dass selbst gute Vorschläge von Praktikern im politischen Alltag zerredet werden.

    Schöne Grüße von McProfit

  • Ich bin der Ansicht, dass man es dem Erblasser überlassen sollte, wem er sein Erbe bzw. einen Teil davon steuerfrei hinterlassen möchte.

    Könnte man ja in der Form eines steuerfreien Erbfreibetrags machen, den der Erblasser beliebig unter seinen Liebsten verteilen kann (wenn er denn möchte). Wenn man nichts macht greift einfach die gesetzliche Erbfolge.

    Deine Ansicht ist - mit Verlaub - hier unerheblich. Es geht um ein Rechtsprinzip, welches besagt, dass eine Familie mit Rechten und Pflichten füreinander einsteht und miteinander verbunden ist. Die Familie ist Kernzelle unserer Gesellschaft, das drückt sich durch solche Regelungen wie die Pflicht zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung aus, aber auch auf der anderen Seite gewisse Vorzüge in finanzieller Hinsicht. Aus diesem Grund wäre es kontraproduktiv, wildfremde Menschen Familienangehörigen gleich zu stellen. In diesem Fall müssten man dann auch die Familienangehörige aus der Haftung im Unterstützungsfall herausnehmen.

    Mit "Familienangehörige" meine ich in der heutigen Zeit ausdrücklich auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften, wenn diese sich denn tatsächlich als Bedarfsgemeinschaft versteht und z. B. durch Eheschließung auch vor dem Gesetzgeber so verbunden hat.

  • In der Realität gibt es allerdings viele Fälle, in denen Menschen lieber ihr Vermögen an Fremde vererben als an die Verwandtschaft. Gründe sind da vielfältig, meistens aber wird die Hilfe gewürdigt, damit relativiert sich das Ganze ein wenig. Allerdings muss ich zugeben noch einmal geheiratet zu haben, hier spielte die gegenseitige Absicherung eine große Rolle, nicht nur Erbe sondern auch die Regelung der Witwenrente.