Sind auch private Rentenversicherungen (teilweise?) ein Umlagesystem oder nicht?

  • Wie von Hornie in Rentenfaktor und Bewertung der DRV vorgeschlagen, verlagere ich mal einen Teil der Diskussion aus dem Thread dort in die Gesprächsecke.

    Wenn es zur Allgemeinbildung gehört, was @TamInvest in RE: Rentenfaktor und Bewertung der DRV anmerkt, stellt dann die Erwirtschaftung der Zinsen für die private Rentenversicherung ein Umlagesystem dar oder nicht? Ist es kein Umlagesystem, nur weil von den Arbeitnehmern "Zinsen" zu erwirtschaften sind und nicht (gesetzliche) Rentenversicherungsbeiträge" - d.h. liegt es an dem Namen der "Abgabe"? Oder ist der relevante Unterschied, dass die Auszahlung der Zinsen nicht sofort erfolgt, sondern einem Konto zugeschrieben wird? Aber worin besteht diesbezüglich der Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung, wo geldwerte Rentenpunkte gutgeschrieben werden und wo auch von einem Verzinsungsäquivalent gesprochen wird?

    Das eben genannte bezieht sich erst einmal auf die Verzinsung, nicht auf den Kapitalstock. Den gibt's bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Da "rauschen" die Rentenversicherungsbeiträge durch zu den Auszahlungene der Renten. Passiert das bei der privaten Rentenversicherung auch, sobald parallel Einzahkungen und Auszahlungen abgewickelt werden - mit einem gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung vorhandenem größerem Kapitalvolumen (anstelle eines "Puffers"), dessen einziger Zweck aber die Verzinsung ist, womit wir letztendlich wieder beim oben genannten Aspekt sind?

  • KaffeeOderTee 22. November 2023 um 08:02

    Hat den Titel des Themas von „Sind auch private Rentenversicherungen (tweilseise?) ein Umlagesystem oder nicht?“ zu „Sind auch private Rentenversicherungen (teilweise?) ein Umlagesystem oder nicht?“ geändert.
  • Hallo.

    Rechtlich ist es zulässig bei Rentenversicherungen von Kapitaldeckung zu sprechen, auch wenn das eigentlich Augenwischerei ist.

    Eine Volkswirtschaft (oder ein Versicherungskollektiv) kann nicht sparen, es sei denn im Sinne vom Aufbau einer langfristig haltenden Infrastruktur.

    Just my 10 Pf. ;)

  • Eine Volkswirtschaft (oder ein Versicherungskollektiv) kann nicht sparen, es sei denn im Sinne vom Aufbau einer langfristig haltenden Infrastruktur.

    Die Sollbruchstelle hier ist halt, dass ein staatliches Rentensystem auf ein Land beschränkt ist, während Kapitaldeckung international sein kann. Und da wir weltweit sehr unterschiedliche Dynamik haben, macht es Sinn, seine Altersvorsorge nicht nur auf Deutschland zu beschränken. Das ist jedem hier klar, schließlich investieren wir international. Wenn es für die Einzelperson gilt, muss man fragen, warum das für die Gesellschaft nicht gelten soll.

  • Die Sollbruchstelle hier ist halt, dass ein staatliches Rentensystem auf ein Land beschränkt ist, während Kapitaldeckung international sein kann. Und da wir weltweit sehr unterschiedliche Dynamik haben, macht es Sinn, seine Altersvorsorge nicht nur auf Deutschland zu beschränken. Das ist jedem hier klar, schließlich investieren wir international. Wenn es für die Einzelperson gilt, muss man fragen, warum das für die Gesellschaft nicht gelten soll.

    Ich stelle nicht in Abrede, dass es sinnvoll oder zumindest verlockend sein kann, Arbeit zu delegieren, an dem von mir beschriebenen Prinzip ändert sich dadurch nichts.

    Es bleibt Augenwischerei, selbst wenn ich es nicht selbst mache, sondern meine Frau mir durch die Augen wischt. ;)

  • Hallo.

    Rechtlich ist es zulässig bei Rentenversicherungen von Kapitaldeckung zu sprechen, auch wenn das eigentlich Augenwischerei ist.

    Du meinst hier die private Rentenversicherung?

    Ich muss da noch mal nachfragen, weil ich mit meiner Frage eingehends die private RV in die Nähe der gesetzlichen RV gerückt habe. D.h. ich war mit meiner Frage dabei, die Grenzen aufzuheben (zu verwischen).

    Deshalb muss ich noch mal nachfragen, auf welche Form der RV Dein Satz oben sich bezieht.

  • Du meinst hier die private Rentenversicherung?

    Ich muss da noch mal nachfragen, weil ich mit meiner Frage eingehends die private RV in die Nähe der gesetzlichen RV gerückt habe. D.h. ich war mit meiner Frage dabei, die Grenzen aufzuheben (zu verwischen).

    Deshalb muss ich noch mal nachfragen, auf welche Form der RV Dein Satz oben sich bezieht.

    Da beziehe ich mich auf den netten Versicherungskonzern (oder VVaG) von nebenan, also das klassische private Versicherungsunternehmen.

  • Die Sollbruchstelle hier ist halt, dass ein staatliches Rentensystem auf ein Land beschränkt ist, während Kapitaldeckung international sein kann. Und da wir weltweit sehr unterschiedliche Dynamik haben, macht es Sinn, seine Altersvorsorge nicht nur auf Deutschland zu beschränken. Das ist jedem hier klar, schließlich investieren wir international. Wenn es für die Einzelperson gilt, muss man fragen, warum das für die Gesellschaft nicht gelten soll.

    Aber wenn international angelegt wird, dann lässt man halt einen weiter entfernten "Kollegen" dafür arbeiten. Es hängt davon ab, in welcher Grössenordnung man für den Begriff "Solidargemeinschaft" denkt. Gewinnerzielung durch Abschöpfung im Ausland könnte auch als "Ausbeutung" im Sinne einer moderneren Form von "Kolonisierung" stattfinden. Es sei denn, es ist zum beiderseitigen Vorteil und beide profitieren davon.

    Da sind wir dann wieder beim Aufbau oder Erhalt von Infrastruktur - hier oder dort.

  • Nein, eine private Rentenversicherung ist kein Umlagesystem.

    Das eben genannte bezieht sich erst einmal auf die Verzinsung, nicht auf den Kapitalstock. Den gibt's bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Da "rauschen" die Rentenversicherungsbeiträge durch zu den Auszahlungen der Renten. Passiert das bei der privaten Rentenversicherung auch, sobald parallel Einzahlungen und Auszahlungen abgewickelt werden - mit einem gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung vorhandenem größerem Kapitalvolumen (anstelle eines "Puffers"), dessen einziger Zweck aber die Verzinsung ist, womit wir letztendlich wieder beim oben genannten Aspekt sind?

    Das ist ein technisches Detail, das mit dem Prinzip nichts zu tun hat. Es ist sinnvoll, daß eine Versicherungsgesellschaft Beträge saldiert und somit etwa die Versicherungsbeiträge des Versicherten A nicht speziell markiert und individuell anlegt, sondern sie dem Versicherten B auszahlt, für den ansonsten individuell Anlagen aufzulösen wären. Das wird im Binnenverhältnis korrekt verbucht.

    Würden (rein theoretisch) zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Versicherten in der Sparphase ihre Versicherungen kündigen und ihr Guthaben auszahlen lassen, so bliebe noch genügend Geld übrig für die Versicherten in der Leistungsphase, die dann im Laufe ihrer Lebenserwartung dieses Geld ausbezahlt bekommen würden.

    Würden hingegen bei einem Umlagesystem von jetzt auf gleich alle Einzahlungen wegfallen, fielen damit auch von jetzt auf gleich alle Auszahlungen weg.

  • Nein, eine private Rentenversicherung ist kein Umlagesystem.

    Das ist ein technisches Detail, das mit dem Prinzip nichts zu tun hat. Es ist sinnvoll, daß eine Versicherungsgesellschaft Beträge saldiert und somit etwa die Versicherungsbeiträge des Versicherten A nicht speziell markiert und individuell anlegt, sondern sie dem Versicherten B auszahlt, für den ansonsten individuell Anlagen aufzulösen wären. Das wird im Binnenverhältnis korrekt verbucht.

    Würden (rein theoretisch) zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Versicherten in der Sparphase ihre Versicherungen kündigen und ihr Guthaben auszahlen lassen, so bliebe noch genügend Geld übrig für die Versicherten in der Leistungsphase, die dann im Laufe ihrer Lebenserwartung dieses Geld ausbezahlt bekommen würden.

    Würden hingegen bei einem Umlagesystem von jetzt auf gleich alle Einzahlungen wegfallen, fielen damit auch von jetzt auf gleich alle Auszahlungen weg.

    Da muss ich sofort an unsere früheren Diskussionen zum Thema "Run-Off" denken. Und auch an strauchelnde Pensionsfonds. Die Sicherheit der Leistungsphase scheint mir nicht ganz so ideal hoch zu sein. Da der Anlagehorizont auch für die Versicherung länger läuft, sind auch durch die Versicherung Durststrecken zu überwinden - z.B. durch nachfolgende gute Jahre und bestimmt auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten vom Abschluss neuer Verträge. Wenn da Kapital abgezogen wird oder nicht mehr im erhofften Masse zufliesst/nachkommt, dann wird das auch für ein Versicherungsunternehmen und dessen Kunden sicher nicht ohne Konsequenzen sein.

  • Würden (rein theoretisch) zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Versicherten in der Sparphase ihre Versicherungen kündigen und ihr Guthaben auszahlen lassen, so bliebe noch genügend Geld übrig für die Versicherten in der Leistungsphase, die dann im Laufe ihrer Lebenserwartung dieses Geld ausbezahlt bekommen würden

    Hmmm. Stimmt das wirklich? Was war denn da letztens in Italien los?

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