Häufig kommt bei der DKB der Beleg zur Zinszahlung erst einige Tage nach der Überweisung.
Zinszahlung 02. Januar für Vorjahr, in Steuererklärung Anlage KAP für Vorjahr
- User_Unknown
- Erledigt
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Die Abrechnung ist in den "Details" zur Buchung einzusehen. Das ist bei mir mit Steuerabzug abgerechnet, als erster Zufluss im Jahr 2024 wäre es noch freigestellt.
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die Banken melden dem Bundesamt für Finanzen die Kapitaleinnahmen (zum Verständnis : nicht die Höhe des Freistellungsauftrages).
Nein. Das tun sie eben nicht. Denn dann könnte man sich den ganzen Zirkus ja sparen und die Daten einfach abrufen.
Sie melden die tatsächlich freigestellten Erträge.
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Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben
Das Zufluss- bzw. Abflussprinzip wird durch § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 2 EStG durchbrochen. Danach werden bestimmte Einnahmen/Ausgaben unabhängig vom tatsächlichen Zufluss/Abfluss steuerrechtlich dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen: Unter diese Regelung fallen z. B. Zinsen, Miet- und Pachtzahlungen, Renten, Versicherungsbeiträge. Die Vorschrift ist jedoch nicht auf sonstige Bezüge anwendbar.
Für die hier so hitzig diskutierte Vorabpauschale und die Steuer darauf gilt das auch nicht. Sie gehört logisch unzweifelhaft zu den Kapitaleinkünften des gerade abgelaufenen Jahres, wird aber amtlich am 2.1. des Folgejahres (so möglich) gebucht und versteuert.
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Das hat auch niemand behauptet. Dein geäußertes Thema 'Vorabpauschale' spielt hier in diesem Thread keine Rolle
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Nein. Das tun sie eben nicht. Denn dann könnte man sich den ganzen Zirkus ja sparen und die Daten einfach abrufen.
Sie melden die tatsächlich freigestellten Erträge.
Vielen Dank für die Berichtigung. Du hast natürlich recht. Ich war heute früh noch ohne Kaffee
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Dein geäußertes Thema 'Vorabpauschale' spielt hier in diesem Thread keine Rolle
Doch, selbstverständlich. Ich habe es oben ja erläutert.
Generell gilt bei der Steuer das Zuflußprinzip: Eine Buchung gehört zu dem Tag, an dem sie gebucht ist.
Es gibt aber Ausnahmen von diesem Prinzip: Eine Rentenzahlung etwa, die am 28.12.2023 für den Januar 2024 erfolgt, wird im Jahr 2024 versteuert, obwohl sie im Jahr 2023 zugeflossen ist. Sinngemäß mag es sein, wenn eine Zinszahlung fürs Jahr 2023 am 02.01.204 wertgestellt wird, daß sie dennoch steuerlich ins Jahr 2023 zählt.
Eine Ausnahme stellt die Vorabpauschale dar: Obwohl sie für das Vorjahr gilt, wird sie regelmäßig im neuen Jahr gebucht, und es ist auch regierungsamtlich festgestellt, daß sie zum neuen Jahr gehört und dort versteuert wird.
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Lassen wir es....
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Vielleicht freut es den Einen oder Anderen ja, wenn spätestens in 12 Monaten diese Frage erneut aktuell wird:
Auf allen meiner Tagesgeldkonten wurden die Zinsen mit Valuta 31.12. gebucht. (Darunter: Consorsbank, Renault-Bank direkt, Bank11, Raiffeisenbank Hochtaunus, ...)
Wünsche einen guten Rutsch 🚀
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Liebes Forum,
könnt ihr auch zu folgendem Fall was sagen? (Ich meine, es geht um das gleiche Prinzip "Steuerjahr"):
Mein Bruder hat kurz vor Weihnachten seiner Versicherungsgesellschaft mitgeteilt, dass er eine Zuzahlung zu seinem Rürupvertrag leisten möchte - was bei einigen tausend € erhebliche Auswirkungen hätte.
Die Gesellschaft hat sich am 27.12. für die Zuzahlung bedankt und schreibt, dass diese für den 1.12.2024 fällig ist und seinem Konto zugerechnet wird.Nun hat die Gesellschaft aber bisher noch nicht abgebucht - die Abbuchung ist für den 3.1. geplant laut Online-Banking.
Was nun? Gilt die Zahlung damit als "IM DEZEMBER 2024" oder "IM JANUAR 2025" getätigt??
Wäre ein ganz schöner Unterschied für die Steuer...
Das einzige was er zun könnte, wäre noch gaaaaanz fix eine Echtzeit-Überweisung zu machen...Wir bewerben uns hiermit für den "Preis zum kurzfristigsten Hilferuf des Jahres 2024"!
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Ich meine es gibt eine Ausnahme für knapp nach dem neuen Jahr angegeben Zahlungen die ganze klar fürs letzte Jahr gedacht sind.
Damit wäre es dann ok.
Aber von meiner Meinung könnt ihr Euch nichts kaufen.
Also, entweder Steuerberater aus dem Urlaub klingeln, nichts tun und hoffen oder Überweisen und den Fallout mit der Versicherung überleben.
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Was nun? Gilt die Zahlung damit als "IM DEZEMBER 2024" oder "IM JANUAR 2025" getätigt??
Wäre ein ganz schöner Unterschied für die Steuer...Zufluss-/Abfluss-Prinzip | Haufe Finance Office Premium | Finance | HaufeZusammenfassung Begriff Nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip sind Einnahmen/Ausgaben dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in denen sie zugeflossen sind bzw.…www.haufe.de -
Mein Bruder hat kurz vor Weihnachten seiner Versicherungsgesellschaft mitgeteilt, dass er eine Zuzahlung zu seinem Rürupvertrag leisten möchte - was bei einigen tausend € erhebliche Auswirkungen hätte.
Wer diesbezüglich auf Nummer sicher gehen will, notiert sich als letzten Termin den 15.12. des jeweiligen Jahres im Kalender.
Die Gesellschaft hat sich am 27.12. für die Zuzahlung bedankt und schreibt, dass diese für den 01.12.2024 fällig ist und seinem Konto zugerechnet wird.
Wenn die das dann so verbuchen, mag es in Ordnung sein. Besser, man läßt solche Dinge nicht auf den letzten Moment ankommen. Das Ende des Dezembers ist ja jedes Jahr von vielen Feiertagen geprägt, so daß man nach dem 2. Advent nie sicher sein kann, ob es noch im laufenden Jahr klappt.
Prinzipiell kann man im Bereich von +/- 10 Tagen manche Buchungen noch ins passende Jahr buchen (in beide Richtungen). Eine Betriebsrente für den Januar 2025, die am 30.12.2024 angekommen ist, zählt steuerlich zum Jahr 2025.
Jetzt ist es ohnehin, wie es ist.
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Ich hänge mich mal hier an, weil Themenverwandt. Trade Repiblic hat heute Morgen die Zinsen für das Verrechnungskonto, Zeitraum Dezember 2024, gutgeschrieben. Ausweislich der Abrechnung wurde keine Steuer abgeführt. Dabei ist der Freistellungsauftrags für 2024 vollständig erschöpft. Für 2025 habe ich keinen erteilt.
Also hätte doch Steuer abgeführt werden müssen?
Dabei kann es sich doch denklogisch nur um einen Fehler bei TR handeln.
Wie soll ich in der Sache eurer Meinung nach vorgehen?
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Wie soll ich in der Sache eurer Meinung nach vorgehen?
auf eine Berichtigung seitens TR warten.
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auf eine Berichtigung seitens TR warten.
Trade Republic bietet leider in vielen Bereichen eine katastrophale Abwicklung von normalen Bankgeschäften.
Deshalb wundert mich das nicht. Vielleicht gibt es irgendwann in den nächsten Monaten eine so genannte Steuerkorrektur.
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Mein Bruder hat kurz vor Weihnachten seiner Versicherungsgesellschaft mitgeteilt, dass er eine Zuzahlung zu seinem Rürupvertrag leisten möchte - was bei einigen tausend € erhebliche Auswirkungen hätte.
Hat dein Bruder denn einen renditestarken und kostengünstigen Rürup Vertrag?
Leider gibt es sehr viele schlechte Verträge und wenn das Geld erstmal im Vertrag ist hilft die Steuererstattung auch nichts mehr. Da lassen sich sehr viele von der angeblichen Steuererstattung blenden. Das ganze ist nur eine Steuerverlagerung ins Rentenalter.
Kommt dann noch ein Renditeschwacher Vertrag dazu kann es sehr gut passieren das noch nichtmal der Kaufkrafterhalt des eigenen Kapitals nach Steuererstattung erreicht wird.
Oft sind diese Verträge teuer und kaufkraftvernichtende Geldgefängnisse. Aber vielleicht ist es ja bei deinem Bruder anders….
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Das kann ich leider nicht sagen Horst Talski . Ich weiß nur, DASS er einen Rürupvertrag hat.
Update zu meiner ursprünglichen Frage: Offenbar hat der Anbieter mitgeteilt, dass er den Betrag, der am 22.12.24 als Sonderzahlung in Auftrag gegeben, der aber erst am 3.1.2025 abgebucht wurde, als Zahlung für 2024 zählt. Somit ist die Sonderzahlung steuerlich 2024 absetzbar.