Hallo,
ist das angemessen, wenn man in einer Woche mehrere Wohnungsbesichtigungen gemacht hat und dafür in Hotels übernachtet im Höhe von ca. 600€? Die Wohnungssuche fand an einem sehr weit entfernten Ort statt, sodass das die einzige Möglichkeit war. Liegt es nur an mir ein ungutes Gefühl zu haben diese abzusetzen?
Ist das irgendwie geregelt, wie zB man darf nur Übernachtungen für eine einzige Besichtigung machen?
Wie prüfte der Beamte das nach, dass man tatsächlich mehrere (oder überhaupt eine) Besichtigung gemacht hat (und nicht einfach Urlaub)?