DKB - Unberechtigte Abbuchungsvormerkungen / Fehler im Banking!?

  • Ich finde es gut, dass zeitnah auch die Vormerkungen angezeigt werden und der "Gesamte Kontostand" diese mit einbezieht. Würde nun zwar nicht von "Segen" schreiben wollen, aber als Feature sehe ich das positiv.

    Ja, ich finde das auch eher positiv. Andererseits - den TE hat es irritiert.

    Wäre wohl zu ambitioniert, sich eine Funktion zu wünschen, mit der man die Berücksichtigung der Vormerkungen ein- und ausschalten kann.

  • Ja, ich finde das auch eher positiv. Andererseits - den TE hat es irritiert.

    Wäre wohl zu ambitioniert, sich eine Funktion zu wünschen, mit der man die Berücksichtigung der Vormerkungen ein- und ausschalten kann.

    Mich hat nicht die Anzeige vorgemerkter Umsätze irritiert, sondern, wie oben beschrieben, dass
    - ich diese nicht zuordnen konnte, da keine entsprechenden Ausgaben erfolgt sind, gleichzeitig
    - ein unsinniger Verwendungszweck "Null" angezeigt wurde, und zudem
    - keinerlei Abrechnung vorliegt, die den Vorgang hätte aufklären können,
    sodass, alles zusammengenommen, die Vermutung eine Fehlers im Banking nahe lag. :)

    Unter diesen Aspekten betrachtet macht es auch keinen Unterschied, ob es sich um Vormerkungen handelt oder um bereits realisierte Abbuchungen. Vormerkungen sehen zu können hat grundsätzlich den Vorteil, dass man im Falle von Fehlern frühzeitig aktiv werden kann. Im konkreten Fall haben die unvollständigen Informationen zu den Vormerkungen aber zu Irritationen geführt. Und dann bin ich wieder bei dem Punkt, dass solche Probleme gar nicht erst auftreten würden, wenn eine Bank ERST Abrechnungen schickt und DANACH Abbuchungen initiiert. So wie man sonst im Leben doch auch ERST die Rechnung erhält und DANACH erst bezahlt, statt umgekehrt.

    Ohne erkennbare Vormerkungen würde man ggf. sein Konto unnötig überziehen bzw. es wäre nicht erkennbar, warum Buchungen womöglich nicht ausgeführt werden können, obwohl noch scheinbar ausreichende Kontodeckung vorhanden ist. Solange Vormerkungen Einfluss auf die Handlungsoptionen des Kunden haben, müssen diese Vormerkungen auch angezeigt werden, ansonsten wäre der Kunde ein Stück weit blind und es gäbe unzählige Nachfragen, warum den dies und das nicht funktioniert. Solche Zusammenhänge werden erst anhand von Vormerkungen erkennbar.

  • Ohne erkennbare Vormerkungen würde man ggf. sein Konto unnötig überziehen bzw. es wäre nicht erkennbar, warum Buchungen womöglich nicht ausgeführt werden können, obwohl noch scheinbar ausreichende Kontodeckung vorhanden ist. Solange Vormerkungen Einfluss auf die Handlungsoptionen des Kunden haben, müssen diese Vormerkungen auch angezeigt werden, ansonsten wäre der Kunde ein Stück weit blind und es gäbe unzählige Nachfragen, warum den dies und das nicht funktioniert. Solche Zusammenhänge werden erst anhand von Vormerkungen erkennbar.

    Sehe ich auch so.

    Nun wäre ja interessant zu erfahren, ob die vorgemerkten Beträge mit den errechneten Erwartungen übereinstimmen.

    Bei mir liegen die Differenzen für zwei ETFs jeweils im Cent-Bereich, wobei der Freistellungsauftrag beim größeren der beiden Beträge berücksichtigt wurde.

  • Nur eine Vermutung von mir:

    Eine Steuerabrechnung ist ein "offizielles" Dokument. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Bank die Steuerabrechnung erst erstellen darf, NACHDEM die Steuer auch abgeführt wurde.

    Dann sagen wir es mal so: Ein Informationsschreiben der Bank wäre hilfreich gewesen.

  • Dann sagen wir es mal so: Ein Informationsschreiben der Bank wäre hilfreich gewesen.

    Ja, da gehe ich auf jeden Fall mit.

    Ich stelle mir den Aufwand, eine aktuelle Berechnung automatisiert zur Verfügung zu stellen, auch nicht exorbitant groß vor. Die Daten sind alle im Onlinebanking vorhanden - Depotwert Anfang 2023, Basiszins, Berechnungsformel, unterjährige Käufe/Verkäufe und Ausschüttungen.

  • Wenn ich Zinsen oder Dividenden versteuern muss werde ich doch aich nicht vorher informieren wenn kein oder ein zu geringer FSA vorliegt.

    Wenn ich Aktien oder ETF mit gewinnen verkaufe werde ich auch nicht vorher informiert sondern sehe das dann nachträglich auf der Abrechnung.

    Es wird gerade so getan als wäre die Vorabpauschale etwas komplett neues dabei gibt es die Regelungen seit Jahren. Nur werden sie dieses Jahr, für viele, das erste Mal relevant.

    Also aus welchem Grunde sollte die Bank so etwas vorher ankündigen wenn ich dich derjenige bin der für mein Depot und seine Steuern verantwortlich bin? Die Bank ist nur zur Umsetzung verpflichtet für alle anderen Entscheidungen incl. Verpflichtungen der Inhaber des Depots bzw der Besitzer des Sondervermögen.

    Die Bank kann ja nichts dafür das ich das Produkt oder seine Regelung nicht verstanden oder mich nicht informiert habe.

  • Die ING hat es vergangenes Jahr korrekt gemacht. Da wurde am 16.01. ordnungsgemäß abgerechnet und mitgeteilt, dass per 02.01. eine Vorabpauschale von 0,00 € zu zahlen war. Wird wohl dieses Jahr auch wieder so sein, nur mit dem Unterschied, dass der Betrag diesmal nicht 0,00 € sein wird, sondern das Konto abrechnungswirksam rückwirkend belastet werden wird. Bei der DKB wird es wahrscheinlich ähnlich gehandhabt werden.

  • DKB: Die bis gestern vorgemerkten VAP-Beträge sind verschwunden, nicht gebucht. Im alten Banking finden sich zwar im Postfach für Wertpapierdokumente Einträge zur Ertragsabrechnung, aber Fehlermeldung beim Aufruf der Dokumente.

  • Es wird gerade so getan als wäre die Vorabpauschale etwas komplett neues dabei gibt es die Regelungen seit Jahren. Nur werden sie dieses Jahr, für viele, das erste Mal relevant.

    Genau, für viele ist das dieses Jahr auch was komplett Neues. Aber das wird sich alles einspielen. Nächstes Jahr fragt keiner mehr (oder jedenfalls deutlich weniger).

  • DKB: Die bis gestern vorgemerkten VAP-Beträge sind verschwunden, nicht gebucht. Im alten Banking finden sich zwar im Postfach für Wertpapierdokumente Einträge zur Ertragsabrechnung, aber Fehlermeldung beim Aufruf der Dokumente.

    Kann ich bestätigen. Bin jetzt wieder 78 cent reicher. Erstmal nen Kaffee holen...

  • Mich hat nicht die Anzeige vorgemerkter Umsätze irritiert, sondern, wie oben beschrieben, dass
    (...)
    - ein unsinniger Verwendungszweck "Null" angezeigt wurde, und zudem

    Aus IT-Sicht ist der Verwendungszweck nicht so unsinnig. NULL ist ein Indikator, dass ein Wert fehlt bzw. nicht gesetzt wird. Und ein passender Verwendungszweck wurde ja nachgereicht.

  • Genau so ist es. Bei Gutschriften ohne Verwendungszweck wird bei der DKB in der Umsatzübersicht als Verwendungszweck "Null" angezeigt.

  • Aus IT-Sicht ist der Verwendungszweck nicht so unsinnig. NULL ist ein Indikator, dass ein Wert fehlt bzw. nicht gesetzt wird. Und ein passender Verwendungszweck wurde ja nachgereicht.

    Als Kunde möchte ich mit den IT-Problemen der Bank nicht belästigt werden, sondern klare, verständliche Informationen erhalten. Ich spreche mit der Bank ja auch so, dass mich die Leute dort verstehen können und schicke denen keinen Assemblercode. Zudem zahle ich für die Leistungen und erwarte dann auch entsprechende, kundenorientierte Leistungen.