Gehaltsverhandlung: Mehr Brutto Jahresgehalt oder Vermietung des Arbeitszimmers an Arbeitgeber

  • Hallo Finanztip.de-Forum,


    ich befinde mich aktuell in der Gehaltsverhandlung mit meinem Arbeitgeber. Dieser hat mir zwei Optionen angeboten. Ich weiss leider nicht, welche der beiden die für mich vorteilhaftere Variante ist und würde mich freuen, wenn ihr mir dahingehend eure Meinung & Erfahrung mitteilen könnt.


    Hintergrund Informationen:

    - Aktuell 58.000€ Brutto Jahresgehalt

    - Verheiratet, Steuerklasse 4 (Zusammenveranlagung)

    - Miete Wohnung: 1600€ kalt

    - Nebenkosten Wohnung: 600€

    - Beruf: Fachinformatiker

    - Unbefristet angestellt

    - 100% im Homeoffice

    - Getrenntes Arbeitszimmer in der Wohnung

    - Größe der Wohnung: 142m2

    - Größe des Arbeitszimmers: 13,28m2

    - Im Arbeitsbetrieb ist kein fester Arbeitsplatz für mich vorhanden


    Folgende Optionen wurden mir angeboten:

    1. ENTWEDER 10.000€ Brutto Jahresgehalt mehr (also 68.000€ statt 58.000€)

    2. ODER Vermietung meines Arbeitszimmers mittels Untermietvertrag an meinen Arbeitgeber für eine pauschale monatliche Miete in Höhe von 770€ inkl. Nebenkosten etc.


    Fragen:

    1. Wenn ich mich für die Option mit dem Untermietvertrag entscheiden würde, kann ich mein Arbeitszimmer zukünftig weiterhin in meiner privaten Steuererklärung geltend machen?

    2. Wenn ich mich für die Option mit dem Untermietvertrag entscheiden würde, wie hoch wäre ungefähr die Steuernachzahlung, wenn ich die Mieteinnahmen unter Vermietung & Verpachtung meiner Steuererklärung geltend machen würde?

    3. Für welche Option würdet ihr euch persönlich entscheiden - Und wieso?


    Ich freue mich über jede Meinung und jeden Ratschlag!


    Beste Grüße

  • Ich bin Laie und kein Steuerberater, äußere somit meine unmaßgebliche Meinung. Mehr nicht. Wenn Du es genau wissen willst, müßtest Du einen solchen befragen.


    Die Anerkennung eines Arbeitszimmers in der Wohnung eines Angestellten ist steuerlich seit Jahren ein Zirkus ohne Ende. Das Abschreibvolumen ist dazuhin auf 1200 € im Jahr beschränkt. Die Home-Office-Pauschale bringt im Jahr bis zu 1260 € (bei Dir sollte die Anerkennung problemlos sein).


    Wäre ich betroffen, würde ich mir ersparen, diesbezüglich mit dem Kopf durch die Wand zu wollen.


    Ich weiß nicht, was das Finanzamt zu der geplanten Konstruktion sagt. Ich könnte mir vorstellen, daß Du die Homeoffice-Pauschale bei dem Deal draufgibst, weiß es aber nicht. Ich ahne auch nicht, was das Finanzamt zu einem Mietpreis von 60 €/m² und Monat sagt.


    Vor allem aber erkenne ich nicht, was Du an Vorteil durch die Konstruktion haben sollst.


    Ich würde vermutlich das Geld nehmen.


    Wenn Dir Dein Arbeitgeber etwas Gutes tun will, kann er Dir ja Deinen Telefonanschluß sponsern, bis 50 € im Monat ist das steuer- und abgabenfrei. Das Finanzamt läßt Dich ja Telefonate zählen (die beim üblichen "Telefonanschluß" mittlerweile völlig unbedeutend sind gegenüber der Internetnutzung, gerade bei einem Teleworker und erkennt pauschal gerade mal 20% der Kosten des Internetanschlusses als beruflich bedingt an.


    Andererseits sind 40 - 45 €/m kein Geld (wenn ich das mal mit dem vergleiche, was Internet vor 20 Jahren gekostet hat).

  • Nur ein paar Gedanken die mir dazu in den Kopf kommen:

    Wenn du das Geld nimmst, hast du 10.000 Euro brutto mehr, beim Vermieten des Zimmers nur 9240 Euro. Klingt für mich zunächst etwas schlechter.

    Dann denke ich an Rente und Arbeitslosengeld. Beide sollten bei höherem Gehalt ebenfalls höher ausfallen, da sie sich am Gehalt orientieren.

    Und zuletzt: Ein einmal vereinbartes Gehalt kann nicht ohne weiteres in der Zukunft gekürzt werden. Ein Untermietvertag schon. Und dann stehst du wieder mit weniger Geld da.


    Ich würde persönlich das Geld nehmen.

  • Dein Arbeitszimmer ist dann futsch, weil es der Raum deines Arbeitgebers ist. Du machst stattdessen eine Anlage V in der Steuererklärung, in der du die Mieteinnahmen abzüglich der anteiligen Ausgaben für die Wohnung als Einkünfte versteuert.


    Ich würde das Geld nehmen. Ist weniger Aufwand und unterm Strich nehmen sich vermutlich beide Varianten nicht viel.

  • Wenn du das Arbeitszimmer an deinen AG vermietest, musst du die Mieteinnahmen wohl versteuern. Außer es gibt eine Sonderregelung für genau diese Konstellation.


    Meiner Logik nach könntest du das Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen, weil du ja in einem Raum arbeitest, den der AG dir zur Verfügung stellt. Ob der Raum in deiner Wohnung ist oder in einem x-beliebigen Bürogebäude, wo dein AG auch was mietet, scheint für mich wenig relevant zu sein.

    Aber wie gesagt - meine persönliche Meinung, meine persönliche Logik. Ob es nicht irgendwelche Spezialregelungen gibt, weiß ich nicht.

  • Ja, irgendwie ist die Konstruktion mit der Miete gewöhnungsbedürftig und den Vermieter wird man dafür auch fragen müssen.


    Finanziell ist allerdings entgegen der oben geäußerten Ansicht die Mietvariante deutlich besser. Von 10.000 € Barlohnerhöhung bleiben nach Abzug der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ungefähr 8.400 € übrig gegenüber 9.240 € Mieteinnahmen. Von beidem geht dann gleichermaßen Einkommensteuer ab, aber auch da ist die Mietvariante günstiger. Von den Mieteinnahmen können die anteiligen Wohnungskosten vollständig als Werbungskosten abgezogen werden. Zusätzlich bleibt vom Arbeitseinkommen die Home-Office-Pauschale von 1.260 € steuerfrei. Bei der Barlohnvariante können dagegen entweder die Pauschale oder die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer abgesetzt werden, aber nicht beides kumulativ.


    Unter dem Strich und über den Daumen gepeilt dürfte damit die Mietvariante effektiv wohl so etwa 1.100 bis 1.200 Euro mehr in Kasse bringen. Sie verursacht dafür aber mehr Aufwand und wie das Finanzamt auf den sportlichen qm-Preis reagieren wird, weiß ich nicht. Aber für gewöhnlich werden die nur hellhörig, wenn die Einnahmen ungewöhnlich niedrig sind, nicht wenn sie ungewöhnlich hoch sind. Eher bekommt der Arbeitgeber bei der nächsten Lohnsteueraußenprüfung ein paar kritische Fragen zu hören, aber das ist dann sein Problem.

  • Eher bekommt der Arbeitgeber bei der nächsten Lohnsteueraußenprüfung ein paar kritische Fragen zu hören, aber das ist dann sein Problem.

    Es könnte das Problem des TE werden, wenn der AG den Mietvertrag kündigt oder eine Änderungskündigung, um eine geringere Miete zahlen zu müssen, schickt.

    Das einmal vereinbarte Gehalt bekommt der AG nicht so leicht gesenkt.

  • Was sagt überhaupt dein Vermieter dazu das du untervermieten möchtest?


    Gibts da nicht Klauseln oder zeitliche Befristungen?

    Was ist wenn du längere Zeit durch Krankheit ausfällst?

    Da ist der Mietvertrag schnell gekündigt.


    Was ist mit Deiner Hausratversicherung und übernimmt die sowas?


    Darf dein Arbeitgeber den Arbeitsplatz auch an jemanden Fremden vergeben den du dann in die Wohnung lassen müsst?


    Ich würde das mit diesem mehr Geld machen, aber vielleicht übersehe ich auch einen riesengroßen Vorteil?

  • Finanziell ist allerdings entgegen der oben geäußerten Ansicht die Mietvariante deutlich besser.

    Ist das so?

    Von 10.000 € Barlohnerhöhung bleiben nach Abzug der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ungefähr 8.400 € übrig gegenüber 9.240 € Mieteinnahmen.

    Der anteilige Rentenbeitrag erhöht später mal die Rente, die Beiträge zur Krankenkasse und zur Pflegekasse kann man als verloren ansehen, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sehe ich auch als verloren, obwohl man sagen könnte, daß er den Anspruch auf Arbeitslosengeld erhöht. Aber man rechnet ja nicht damit, daß man arbeitslos wird.

    Von den Mieteinnahmen können die anteiligen Wohnungskosten vollständig als Werbungskosten abgezogen werden. Zusätzlich bleibt vom Arbeitseinkommen die Home-Office-Pauschale von 1.260 € steuerfrei.

    Ersteres stimmt (etwa 2.400 € im Jahr). Ob zweiteres stimmt, darüber traue ich mir kein Urteil zu. Ist das denn weiterhin "Home-Office", wenn der Vermieter quasi den Raum zur Verfügung stellt?


    Als Laie vermute ich, daß das Finanzamt hier keine Homeoffice-Pauschale akzeptieren wird. Aber vielleicht liege ich da ja daneben.


    Für den Arbeitgeber ist die Untermietvariante allerdings günstiger. Erstmal ist der Betrag als solcher geringer, zum zweiten spart er natürlich auch Sozialabgaben.

  • Mit der Home-Office-Pauschale ist es wie mit jeder Pauschale, wenn die Voraussetzungen vorliegen (x Tage im Jahr Heimarbeit), ist sie ohne weiteres zu berücksichtigen. Genauso wie jeder Arbeitnehmer die Werbungskostenpauschale und jeder Steuerpflichtige die Sonderausgabenpauschale bekommt, auch wenn im Einzelfall überhaupt keine entsprechenden Kosten entstanden sind.

  • Der Mit der Home-Office-Pauschale ist es wie mit jeder Pauschale, wenn die Voraussetzungen vorliegen (x Tage im Jahr Heimarbeit), ist sie ohne weiteres zu berücksichtigen. Genauso wie jeder Arbeitnehmer die Werbungskostenpauschale und jeder Steuerpflichtige die Sonderausgabenpauschale bekommt, auch wenn im Einzelfall überhaupt keine entsprechenden Kosten entstanden sind.

    Der Fragesteller sitzt bei der Bermietungs-Variante aber ja nicht mehr im Homeoffice, sondern in einem durch seinen Arbeitgeber angemieteten Büro. Somit kann es ja auch keine Homeoffice-Pauschale mehr geben.

  • Ich sehe bisher keinen einzigen Vorteil für die Variante mit der Vermietung.

    Im besten Fall sind beide Varianten finanziell identisch.

    Durch die hier entstehende Diskussion sieht man aber schon, dass die Vermietung definitiv mit viel mehr Aufwand verbunden ist.

  • Mit der Home-Office-Pauschale ist es wie mit jeder Pauschale, wenn die Voraussetzungen vorliegen (x Tage im Jahr Heimarbeit), ist sie ohne weiteres zu berücksichtigen.

    Ist das Wissen, auch bezgl. dieser speziellen Konstruktion? Oder eine forsche Vermutung?

  • Du hast aber nicht gelesen, was der BFH da entschieden hat? Er hat entschieden, dass die Kosten in vollem Umfang absetzbar sind und die Beschränkungen des Abzugs für häusliche Arbeitszimmer nicht gelten. Davon abgesehen hat die Entscheidung nichts mit der Home-Office-Pauschale zu tun. Und auch sonst scheint der hier versammelte steuerliche Sachverstand es nicht für nötig gehalten zu haben, wenigstens mal einen kurzen Blick ins Gesetz zu werfen.


    Nach dem Gesetz ist für die Home-Office-Pauschale nur erforderlich dass die Arbeitsleistung in der "häuslichen Wohnung" erbracht wird. Es spielt keine Rolle, ob diese "häusliche Wohnung" Eigentum des Arbeitnehmers ist, von ihm gemietet wurde, er dort unentgeltlich wohnen darf oder worauf sonst seine Wohnnutzung beruht. Bis jetzt ist auch unbestritten, dass es unschädlich ist, wenn die Wohnung vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Bezug auf das Arbeitsverhältnis überlassen wurde.

  • Der BFH hat in dem Urteil klar gestellt, dass ein an den AG vermietetes AZ nicht mehr als häusliches AZ gilt. Somit arbeitet der AN nicht mehr Zuhause sondern in einem Büro des AG, was m.E. die Homeoffice Pauschale ausschließt.


    Du kannst aber gerne auf die Urteile in 3-4 Jahren warten.

  • Moin & erst mal vielen lieben Dank für jede einzelne Antwort :)


    Ich denke ich werde mich für die Brutto Gehaltserhöhung entscheiden, mir ist der Aufwand und die gewisse Unsicherheit für ca. 1100 - 1200€ mehr Netto im Jahr durch die Mietvariante einfach zu hoch.


    wie das Finanzamt auf den sportlichen qm-Preis reagieren wird

    Das ist auch meine größte Sorge an der Sache... laut meinen Recherchen könnte das dann als Liebhaberei bewertet werden können. Und auf Stress mit dem Finanzamt habe ich überhaupt keine Lust.


    Zudem lohnt sich das Absetzen des häuslichen Arbeitszimmers in meinem Fall durch die hohen Wohnungskosten enorm, auf diesen Vorteil würde ich ungerne verzichten wollen, auch wegen etwaiger Investitionen in das Arbeitszimmer.