Es ist also keineswegs die übliche Praxis, dass hier ALG bis zum 30.10. bewilligt wurde, der Normalfall wäre eine Bewilligung bis 31.10. gewesen.
Vielleicht hatte der Sachbearbeiter 'vergessen', dass der Oktober 31 Tage hat.
berghaus 20.02.24
Es ist also keineswegs die übliche Praxis, dass hier ALG bis zum 30.10. bewilligt wurde, der Normalfall wäre eine Bewilligung bis 31.10. gewesen.
Vielleicht hatte der Sachbearbeiter 'vergessen', dass der Oktober 31 Tage hat.
berghaus 20.02.24
Und noch zur Bewilligungsdauer von Arbeitslosengeld: Eigentlich wird immer bis zum Monatsende bewilligt. Nach den fachlichen Weisungen zur Umsetzung des SGB II ist Arbeitslosengeld im Regelfall für 12 Monate zu bewilligen und wenn der 12-Monats-Zeitraum nicht an einem Monatsletzten endet, ist bis zum Ende dieses Monats zu bewilligen. Es ist also keineswegs die übliche Praxis, dass hier ALG bis zum 30.10. bewilligt wurde, der Normalfall wäre eine Bewilligung bis 31.10. gewesen.
Denkbar wäre allerdings auch, dass der Anspruch auf ALG mit dem 31.10. erschöpft war.
Denkbar wäre allerdings auch, dass der Anspruch auf ALG mit dem 31.10. erschöpft war.
Warum dann 30.10.?
berghaus 20.02.24
Warum dann 30.10.?
berghaus 20.02.24
Sorry, meinte selbstverständlich mit dem 30.10.
Ich weiß auch nicht mehr genau, aber es hat sogar eine Dame von der Agentur angerufen und dies so bestätigt. Der Bewilligungsbescheid hatte auch von Anfang an nur den Zeitraum 01.11.2021 bis 30.10.2023 umfasst, warum auch immer. Jetzt warten wir mal ab.
Ich weiß auch nicht mehr genau, aber es hat sogar eine Dame von der Agentur angerufen und dies so bestätigt. Der Bewilligungsbescheid hatte auch von Anfang an nur den Zeitraum 01.11.2021 bis 30.10.2023 umfasst, warum auch immer. Jetzt warten wir mal ab.
Durch Ihre Angabe des Anspruchsbeginns (01.11.21) ist eindeutig belegt, dass der ALG Anspruch mit dem 30.10.23 erschöpft war. Denn
Mit anderen Worten: Das Arbeitslosengeld wird pro Tag gezahlt. Wenn man einen vollen Monat lang arbeitslos ist, erhält man für 30 Tage Arbeitslosengeld.
Wenn man einen vollen Monat lang arbeitslos ist, erhält man für 30 Tage Arbeitslosengeld.
Also ist man besser den ganzen Februar im Leistungsbezug.
Ja, das ist richtig, es zeigt aber auch, dass es dabei nur um die Berechnung der Höhe des Monatsbetrages an Arbeitslosengeld geht, nicht um den Bewilligungszeitraum. Arbeitslosengeld wird als Tagesbetrag berechnet und für jeden vollen Monat der Arbeitslosigkeit erhält der Arbeitslsose das 30-fache des Tagesbetrages, egal, ob der Monat 28, 29, 30 oder 31 Tage hat. Die formale Bezugsdauer ist trotzdem die gesamte Zeit der Arbeitslosigkeit, mit den entsprechenden Konsequenzen z. B. für die Krankenversicherung. Wer ab 01.07. arbeitslos ist und am 01.09. eine neue Stelle antritt, erhält Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.08. bewilligt und nicht etwa vom 01.07. bis 30.07 und dann wieder vom 01.08 bis 30.08., auch wenn für die Höhe des Arbeitslosengeldes nur mit 60 statt 62 Tagen für diesen Zeitraum gerechnet wird.
Ja, das ist richtig, es zeigt aber auch, dass es dabei nur um die Berechnung der Höhe des Monatsbetrages an Arbeitslosengeld geht, nicht um den Bewilligungszeitraum. Arbeitslosengeld wird als Tagesbetrag berechnet und für jeden vollen Monat der Arbeitslosigkeit erhält der Arbeitslsose das 30-fache des Tagesbetrages, egal, ob der Monat 28, 29, 30 oder 31 Tage hat. Die formale Bezugsdauer ist trotzdem die gesamte Zeit der Arbeitslosigkeit, mit den entsprechenden Konsequenzen z. B. für die Krankenversicherung. Wer ab 01.07. arbeitslos ist und am 01.09. eine neue Stelle antritt, erhält Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.08. bewilligt und nicht etwa vom 01.07. bis 30.07 und dann wieder vom 01.08 bis 30.08., auch wenn für die Höhe des Arbeitslosengeldes nur mit 60 statt 62 Tagen für diesen Zeitraum gerechnet wird.
Bei Manzel geht es um einen Bezugszeitraum vom 01.11.21 bis 30.10.23. Da wurden seiner Frau also 24 Monate ALG 1 bewilligt und das wird nun einmal mit der Zeitschiene von 30 Tagen pro Monat berechnet. Somit ist der von der AfA berechnete Zeitraum bis 30.10. völlig korrekt. Denn mit diesem Datum war der Anspruch auf ALG erschöpft.
Da die Rente seiner Frau offensichtlich mit dem 01.11.23 begonnen hat, ist der 31.10.23 somit auch von der Krankenkasse als freiwillige Versicherung in der GKV korrekt herangezogen worden.
Ob die Berechnung an sich (Höhe des Beitrages) für diesen 31.10. und die dann folgende Zeit als Versicherte in der Krankenversicherung der Rentner korrekt war / ist möchte und kann ich nicht beurteilen.
Also ist man besser den ganzen Februar im Leistungsbezug.
Ja, das ist tatsächlich ein "riesiger" Vorteil
Hallo,
kurzer Zwischenstand:
Mit offiziellem Widerspruchsbescheid beharrt die Krankenkasse auf Ihrer Meinung. Die Rechtsschutzversicherung hat diesen nun geprüft und die Kostenübernahme für das Klageverfahren in erster Instanz zugesagt (das machen die ja nicht, wenn das aussichtslos wäre). Unsere Rechtsanwältin wird nun die Klageschrift bei Gericht einreichen.
Hallo,
kurzer Zwischenstand:
Mit offiziellem Widerspruchsbescheid beharrt die Krankenkasse auf Ihrer Meinung. Die Rechtsschutzversicherung hat diesen nun geprüft und die Kostenübernahme für das Klageverfahren in erster Instanz zugesagt (das machen die ja nicht, wenn das aussichtslos wäre). Unsere Rechtsanwältin wird nun die Klageschrift bei Gericht einreichen.
Hm, ist deren Justiziaren langweilig?
Wie haben die den Spaß denn begründet?
immer wieder die gleiche Leier: Die Begründung mag korrekt sein, aber sie betrifft nun mal die freiwillig Versicherten, was aber in unserem Fall (pflichtversichert) überhaupt nicht interessiert. Soll jetzt das Sozialgericht entscheiden.
Da bin ich mal gespannt wie das ausgeht.
Hallo zusammen,
gibt es hierzu was Neues? Oder gar eine Auflösung des Rätsels?
Danke & Gruss
Manzel :
Wie ging es denn aus?
Manzel :
Wie ging es denn aus?
Wäre in der Tat interessant zu erfahren.
Manzel :
Wie ging es denn aus?
Der Nutzer Manzel hat sich das letzte Mal am 23. März 2024 im Forum eingezeichnet. Es ist wenig wahrscheinlich, daß er uns am Ergebnis seines Falles teilhaben läßt - und per e-Mail erreichen können wir hier ihn ja nicht.
Es ist davon auszugehen, daß bei klarer Rechtslage die betroffene Krankenkasse ihren Fehler erkannt und ergo eingelenkt hat.
Mir erschien das Ganze seltsam. Die Kassen sind doch auch nicht hinterm Mond zuhause.
Sehr schade, daß hier keine Rückmeldung vom TE erfolgt.
Mir erschien das Ganze seltsam. Die Kassen sind doch auch nicht hinterm Mond zuhause.
Die Kassen vielleicht nicht, aber doch eventuell der ein oder andere Kässler?
In dem Fall also der, der so lange auf dem 31.10. herumgeritten, bis sein Gaul, die Kasse, ihn abgeworfen, also ihm den Fall entzogen hat. Siehe auch die Ansicht von Achim Weiss
Sehr schade, daß hier keine Rückmeldung vom TE erfolgt.
Haben wir öfter hier. Diese TE lassen die Foristen im Ungewissen zurück. Meine Oma, die immer richtig lag, hätte hier wohl von schlechter Erziehung gesprochen.