Freistellungsauftrag/ Steuer

  • Hallo zusammen,

    ich muss zugeben ich stecke neuer in der Materie. Die Angelegenheit mit dem Freistellungsantrag, v.a. bei verschiedenen Konten und unterschiedlichen Anlage im In- und Ausland fällt mir schwer. Ich möchte natürlich die mühsam eingefädelten Zinsen nicht verschenken/ bzw. übermäßig versteuern... Ich bitte um Nachsicht und Aufklährung.

    Hier also konkrete Fragen. Ich würde mich seeeeehr über eine kurze Antwort freuen!


    Was ist zu beachten bei einem laufenden Tagesgeldkonto in Schweden und den erwirtschafteten jährlichen Zinsen? Da kein Freistellungsantrag mögl., Muss Kapitalertragssteuer/ die Höhe der Zinsen in der Steuererklärung Kap. angeben werden? Wie ist korrekt vorzugehen? Was davon darf ich behalten?


    Was ist zu beachten bei einem Sparkonto in Schweden (über Weltsparen) bei Auszahlung mit Zinsen 01/24; Da kein Freistellungsantrag mögl., Muss Kapitalertragssteuer/ die Höhe der Zinsen in Steuererklärung Kap. angeben werden? Wie ist korrekt vorzugehen? Was davon darf ich behalten?


    Was ist zu beachten bei einem Sparkonto in Deutschland mit Auszahlung inkl. Zinsen 1/25 ->FSA muss doch nur/ erst in Höhe der anfallendenden Zinsen für das Jahr 2025 gestellt werden, oder?

    Was ist zu beachten bei thesaurierenden (ausländischen) ETF´s über scalable capitale (Baader Bank)? Wo muss, wann, was angegeben werden? Und v.a. muss trotz laufenendem Ansparplan (läuft über Jahrzehnte) überhaupt ein FSA eingerichtet werden oder nur bei Auszahlung zu Datum XY?
    Was ist zu beachten bei fortlaufenenden Einzelaktien bei s.c.? Was ist zu beachten bei Verkauf/ Auszahlung dieser?

    Gleiche letzgeschriebene Fragen zu laufenen Fonds im Depot im Inland.


    Puh! Danke schon einmal vorab.

    LG Franzi

  • Hallo zusammen,

    ich muss zugeben ich stecke neuer in der Materie. Die Angelegenheit mit dem Freistellungsantrag, v.a. bei verschiedenen Konten und unterschiedlichen Anlage im In- und Ausland fällt mir schwer. Ich möchte natürlich die mühsam eingefädelten Zinsen nicht verschenken/ bzw. übermäßig versteuern...

    Einfach vom Steuerberater machen lassen.

    Dann haben sich die 'mühsam eingefädelten Zinsen' aus dem Ausland doch so richtig gelohnt. :/

    Ansonsten einfach eine beliebige Steuersoftware anschaffen und die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben (Anlage KAP).

    Als relevantes Datum gilt im Übrigen der Zeitpunkt des Zuflusses. Wenn Du also im Januar 24 Deine Zinszahlung aus dem Ausland bekommen hast, mußt Du die Zinsen in Deiner Steuererklärung 2024 die man üblicherweise im Folgejahr macht angeben.


    PS: Wenn Du ohnehin Zinseinkünfte versteuern mußt, kannst Du Dir auch den ganzen Zinnober mit dem Freistellungsauftrag sparen und das komplett über die Steuererklärung machen!

    Im schlimmsten Fall 'verlierst' Du rund 260€, die Du erst mit der nächsten Steuerrückzahlung zurück bekommst.

  • Am Einfachsten ist es bei der Steuererklärung alle Zinsen/Gewinne anzugeben, dann wird dein Freibetrag berücksichtigt. Ausländische Zinsen musst du sowieso angeben. Damit wird dein Freibetrag berücksichtigt, auch ein bereits gestellter Freistellungsauftrag.

  • Danke für die bisherigen Antworten.

    Ich bin trotz allem nicht schlauer geworden.


    Auf den teuren Steuerberater möchte ich verzichten. Die großen Anlage und Zinsen, wie vllt. vermutet, habe ich nicht. Steuererklärung mache ich seit Jahren selbst. Es ist ja nur wichtig, ob, was und wo eingetragen wird. Selbstverständlich aktuell für 2023, monstermania.

    Wenn ich Zinsen bspw. aus dem Ausland angebe, welcher Freibetrag (Wo, wenn nich bei einer Inländischen Bank, sollte ich den angegeben haben?) wird dann berücksichtigt, ichbins?


    Eine kurze konkrete Info an die jeweils oben stehenden unterschiedlichen Fragen wünsche ich mir...

    Gibt es eine Person, welche sich berufen fühlt?


    MfG

  • Habe immer das Buhl Steuerprogramm, dort gebe ich in der Anlage KAP alle Erträge ein, Zinsen und Gewinne, bei den deutschen Banken sind die Steuern sehr übersichtlich, die ausländischen trägst du analog ein. Sollte der Freibetrag durch den Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft sein, werden die dir zustehenden 1000€ durch die Steuererklärung ausgeglichen.

  • Hallo,


    wie meine Vorredner schon angemerkt haben, muss die Anlage KAP ausgefüllt werden. Es gilt aber meine ich das Zuflussprinzip. Zinsen, welche Dir erst in 2024 zugeflossen sind, gehören in die Steuererklärung 2024. Zinsen aus Januar 2025 dann in die Steuererklärung 2025.


    Kapitalerträge in der Steuererklärung
    Wer die Anlage KAP ausfüllen muss - und wer es tun sollte
    www.finanztip.de

  • Ganz ehrlich: bei so vielen Fragen und Überlegungen zum FSA würde ich es auch einfach halten und den Gedanken von Monstermania noch mal aufgreifen.

    PS: Wenn Du ohnehin Zinseinkünfte versteuern mußt, kannst Du Dir auch den ganzen Zinnober mit dem Freistellungsauftrag sparen und das komplett über die Steuererklärung machen!

    Im schlimmsten Fall 'verlierst' Du rund 260€, die Du erst mit der nächsten Steuerrückzahlung zurück bekommst.

    Habe ich selbst jahrelang so gehandhabt.

  • Habe immer das Buhl Steuerprogramm, dort gebe ich in der Anlage KAP alle Erträge ein, Zinsen und Gewinne, bei den deutschen Banken sind die Steuern sehr übersichtlich, die ausländischen trägst du analog ein. Sollte der Freibetrag durch den Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft sein, werden die dir zustehenden 1000€ durch die Steuererklärung ausgeglichen.

    Das mache ich genauso.


    Und den Freibetrag habe ich der Einfachheit halber komplett bei meiner "Hausbank" hinterlegt, wo auch das Depot läuft. So spare ich mir das Aufteilen und Rechnen. Im Grunde gibt es dann nur 3 Kategorien von Kapitalerträgen:

    1) Kapitalerträge bei der "Hausbank", über den Freibetrag abgedeckt.

    2) Kapitalerträge bei allen sonstigen Banken (und der "Hausbank", soweit Freibetrag überschritten), die Kapitalertragsteuer abführen - alle deutschen Banken und viele ausländische.

    3) Kapitalerträge bei allen sonstigen Banken, die keine Kapitalertragsteuer abführen (manche ausländische Banken).


    Von jeder Bank bekommt man irgendwann in den ersten drei Monaten des Jahres eine Steuerbescheinigung, auf der alle Kapitalerträge bei dieser Bank aufgeführt sind.


    Diese Daten trägt man dann in die Anlage Kap in der Steuererklärung ein. Soweit eine (ausländische) Bank noch keine Kapitalertragsteuer abgeführt hat (und man auch keinen Freibetrag mehr übrig hat), wird das im Rahmen des Steuerbescheids berücksichtigt. Selbst machen oder rechnen muss man da gar nichts, einfach nur alle Daten eintragen, das Finanzamt macht den Rest.


    Ich nutze seit Jahren die Steuersoftware Tax von Buhl, dieses Jahr Tax24. Ich finde das Programm bequemer, intuitiver und selbsterklärender als Elster, das ist mir die 16,99 EUR (oder so) Kosten wert.