Absicherung der Eltern, evtl.Pflegefall

  • Weniger gefragt in diesem Fall dĂŒrfte allerdings der schon von einem anderen Foristen bemĂŒhte "Pflege-Bahr" sein. Mutmaßlich dreistelliger Beitrag - ok, Altersangaben stehen noch aus - , fĂŒnfjĂ€hrige Wartezeit und gerade mal 420 € monatlich im Pflegegrad 4 (netto entsprechend weniger) dĂŒrften keine entscheidende Rolle spielen.

    Waren es nicht mindestens 600€ p.M. als Mindestbedingung schon vor einigen Jahren? Das wĂ€re zweifellos keine tolle Lösung, aber vll. ein weiterer (kleiner) Baustein in einem Gesamtkonzept. Ich wĂŒrde an der Stelle von lb-fan wie gesagt mal die Gesamtsituationen rechnen: Ist nicht schön, sich solche Entwicklungen und TodesfĂ€lle der Eltern vorzustellen, aber die Fragen sind doch:


    a) Wie wÀre die Situation der Mutter allein?

    (Vermutlich durch private Pflegeversicherung neben der Beihilfe - hoffentlich vorhanden! - plus Beamtenpension und etwas gespartem nicht schlecht.)


    b) Wie wÀre die Situation des Vaters allein?

    (Vermutlich durch geringe Rente schlechter, aber die Hinterbliebenenversorgung der Mutter ist dabei ganz erheblich. Das wĂŒrde ich alles einmal genau ermitteln und aufsummieren, um zu wissen, was an Mitteln verfĂŒgbar wĂ€re!)


    c) Was wÀre, wenn beide PflegefÀlle werden und das ggf. auch noch lÀngerfristig?

    (Ich wĂŒrde vermuten, dass bei diesem Szenario am ehesten das Haus zur Disposition stĂŒnde, da es dann schnell wirklich um grĂ¶ĂŸere BetrĂ€ge geht und die Mittel/RĂŒcklagen hierfĂŒr knapp sind.)


    Was ich mich fragen wĂŒrde: Könnte man das Haus (ggf. nach Schenkung/Nießbrauch/Wohnrecht) praktikabel vermieten, um Einnahmen zu generieren, die man fĂŒr die Eltern verwenden könnte? Macht der o.g. Pflege-Bahr (bei allen Nachteilen, hohen Kosten, niedrigen Leistungen) in dem Alter trotzdem noch Sinn, um die entstandene LĂŒcke etwas zu schließen? Kann man Pflege vor Ort (ggf. durch Angehörige) oder durch Umbauten am Haus besser ermöglichen? Ich persönlich wĂŒrde mich auch fragen, ob/wieweit ich im Extremfall meine Eltern (oder realistischer: Ein Elternteil) in so einer Pflegesituation aus eigenen Mitteln unterstĂŒtzen könnte und was das fĂŒr mich bedeuten wĂŒrde (Lebensstandard, eigene Altersvorsorge).


    Aber das ist nur meine Meinung, gutes Gelingen bei den (zum GlĂŒck ja aktuell noch vorsorglichen) Planungen und Entscheidungen! :thumbup:

  • Ich meinte diese Geschichten mit Abzug bei großem Altersunterschied bzw. Heirat nach Eintritt in den Ruhestand.

    Ich auch - zumindest wurde bei einem Vorsorgevortrag vor ca. einem Jahr erklÀrt, dass die Ehe im Ruhestand 1 Jahr bestehen muss.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ich auch - zumindest wurde bei einem Vorsorgevortrag vor ca. einem Jahr erklĂ€rt, dass die Ehe im Ruhestand 1 Jahr bestehen muss.

    Das hier habe ich gefunden:


    Ein Sonderfall stellt die Situation dar, in der die Ehe erst nach dem Eintritt des Verstorbenen in die Pension geschlossen wurde und Letztgenannter zusÀtzlich das 65. Lebensjahr vollendet hat. Dann kann der hinterbliebene Partner zwar kein Witwengeld mehr erhalten, aber einen Antrag auf Unterhalt in Höhe des Witwengeldes stellen. Allerdings sind hier die Regeln in zwei Punkten etwas strenger: Die Ehe muss erstens lÀnger als zwei Jahre Bestand gehabt haben. Dabei geht es nur um den Status. Eine Ehepartnerschaft in Trennung, sogar ein bereits gestellter Antrag auf Scheidung spielen keine Rolle.

    Zweitens gibt es eine Begrenzung des Altersunterschiedes. Ist zum Zeitpunkt des Todes der verstorbene Partner Ă€lter als 80 Jahre und die Witwe jĂŒnger als 35, wird kein Unterhaltsgeld gezahlt.


    Pension / Witwenrente von Beamten - Hinterbliebenenversorgung
    Im Sterbefall eines Beamten: Erfahre hier, wie die Witwenrente von Beamten in Deutschland gesetzlich geregelt ist und was zu beachten ist.
    vorsorgeweitblick.lv1871.de



    Aber ich glaube, wir entfernen uns etwas von der Eingangsfrage.

  • Ist lb-fan ĂŒberhaupt noch in der Diskussion dabei? Ich hatte schon in #6 mit Basisfragen versucht, einen Überblick ĂŒber die Gesamtsituation zu bekommen.


    Aber so war im Verlauf auch schon fĂŒr jeden was dabei (fast jeden - die Vorteile von Gold und Bargeld in so einer Situation wurden noch nicht genannt).


    Was ich mich fragen wĂŒrde: Könnte man das Haus (ggf. nach Schenkung/Nießbrauch/Wohnrecht) praktikabel vermieten, um Einnahmen zu generieren, die man fĂŒr die Eltern verwenden könnte? Macht der o.g. Pflege-Bahr (bei allen Nachteilen, hohen Kosten, niedrigen Leistungen) in dem Alter trotzdem noch Sinn, um die entstandene LĂŒcke etwas zu schließen? Ich persönlich wĂŒrde mich auch fragen, ob/wieweit ich im Extremfall meine Eltern (oder realistischer: Ein Elternteil) in so einer Pflegesituation aus eigenen Mitteln unterstĂŒtzen könnte und was das fĂŒr mich bedeuten wĂŒrde (Lebensstandard, eigene Altersvorsorge).

    Kurze Antwort: 1. Nein. 2. Nein. 3. Bei Einkommen (nur Deins, nicht Deiner Frau) ĂŒber 100.000 € brutto pro Jahr kannst Du herangezogen werden. Das Sozialamt freut sich natĂŒrlich, wenn Du auch ohne Zwang etwas beisteuerst.

  • Diese Infos sind entweder falsch oder veraltet: § 19 BeamtVG


    (1) Die Witwe eines Beamten auf Lebenszeit, der die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 erfĂŒllt hat, oder eines Ruhestandsbeamten erhĂ€lt Witwengeld. Dies gilt nicht, wenn

    1.die Ehe mit dem Verstorbenen nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, daß nach den besonderen UmstĂ€nden des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, daß es der alleinige oder ĂŒberwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, oder

    2.die Ehe erst nach dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand geschlossen worden ist und der Ruhestandsbeamte zur Zeit der Eheschließung die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes bereits erreicht hatte.


    Aber hast recht, wir gehen tatsÀchlich vom Thema weg...

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Kurze Antwort: 1. Nein. 2. Nein. 3. Bei Einkommen (nur Deins, nicht Deiner Frau) ĂŒber 100.000 € brutto pro Jahr kannst Du herangezogen werden. Das Sozialamt freut sich natĂŒrlich, wenn Du auch ohne Zwang etwas beisteuerst.

    Glaube die Antwort ist vielleicht doch etwas zu kurz! ;) Zu 1: Was spricht z.B. dagegen, einmal anzudenken, die Immobilie zu vermieten, auch um z.B. der Mutter den Standard der Pflege zu erhöhen? Zu 2: Möglichkeiten, doch noch eine Pflegeversicherung abzuschließen wĂŒrde ich zumindest prĂŒfen und ggf. abwĂ€gen. Zu 3: Der Punkt ist (wie meine anderen Punkte auch) doch keiner, bei dem es nur darum geht, blos nicht verpflichtend fĂŒr Pflegekosten herangezogen zu werden! Klar gibt es die 100T€-Grenze. Aber das Ziel sollte doch vielleicht nicht nur sein, möglichst alle Kosten auf das Sozialamt abzuwĂ€lzen, sodern auch ein möglichst guter Standard der Pflege bzw. eine möglichst gute oder eben bessere Pflege oder Einrichtung. Und warum sollte man sich als Kind, das ein Haus erbt, daran nicht auch finanziell beteiligen, indem man z.B. die MieteinkĂŒnfte des Hauses so lange fĂŒr die Pflege eines Elternteils weiterreicht, wie es eben nötig ist? Freiwillig natĂŒrlich und im Sinne der Eltern, nicht im Sinne der Kostenvermeidung...

  • Waren es [beim "Pflege-Bahr"] nicht mindestens 600€ p.M. als Mindestbedingung schon vor einigen Jahren? Das wĂ€re zweifellos keine tolle Lösung, aber vll. ein weiterer (kleiner) Baustein in einem Gesamtkonzept.

    [von mir eingefĂŒgt]


    Ja, Beim Pflegegrad 5 wĂ€ren es mindestens 600 € (bei Beginn in jungen Jahren auch deutlich mehr). Ich hatte den ' wahrscheinlicheren' Pflegegrad 4 angesetzt; das war zugegebenermaßen leicht zu ĂŒberlesen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Gibt auch noch LĂ€nder...

  • Ja, aber die Landesregelungen unterscheiden sich in der Hinsicht nicht wesentlich von den Bundesregelungen sondern beziehen sich oft explizit auf die Regelungen (BeamtStG, BeamtVG) des Bundes. Gerade die Absicherung der Familie "des Beamten" gehört zu den althergebrachten GrundsĂ€tzen des Berufsbeamtentums und hat nicht nur sprichwörtlich verfassungsrang. Da können die LĂ€nder nicht dran rĂŒtteln und nach belieben die Hinterbliebenenversorgung kĂŒrzen. Die Unterschiede liegen eher in den Details wie Beihilferegelungen etc. und nicht in den grundsĂ€tzlichen Regelungen zur Alters-/Hinterbliebenenversorgung. Aber zurĂŒck zum Thema:


    Wahrscheinlich meint Pantoffelheld mit seiner sehr kurzen Antwort implizit die Situation bei einer Durchschnittsrente von vielleicht 1.500€ brutto und dann vll. 1.200€ netto ohne weitere EinkĂŒfte wie Betriebsrenten etc. Dann ist ein Aufstocken der Pflegeleistungen wirklich kaum machbar. Bei einer Beamtenpension der Mutter von realisitsch vll. 2.300€ netto (!) und vll. Leistungen von gut 2.200€ der Pflegeversicherung bei vollstationĂ€rer Pflege, kĂ€me man auf +-4.500€ p.M., die zur VerfĂŒgung stehen. Je nach Region ist dafĂŒr eine vollstationĂ€re Pflege realistisch, das sind zumindest geschĂ€tzte Zahlen aus den letzten Jahren. Angenommen es gĂ€be noch eine Pflegeversicherungsleistung von rund 600€ p.M. und Mieteinnahmen des Hauses von (netto) knapp 1.000€, dann wĂ€re besagte Mutter rund 1.500€ besser gestellt. Und 4.500€ oder 6.000€ ist an der Stelle ein Unterschied. Genau das wĂŒrde ich wie gesagt fĂŒr beide Elternteile einmal ĂŒberschlagsweise durchrechnen. Ich wĂŒrde unterstellen, dass damit je nach Region und Situation eine bessere Pflege ermöglicht werden wĂŒrde.


    Hat hierzu jemand Erfahrungen gemacht? Wie war das bei euch bzw. euren Eltern? Gibt es Zuzahlungen und wenn ja in welcher Höhe und lohnt sich das aus eurer Sicht in Hinblick auf die Versorgung und LebensqualitÀt der Betroffenen?

  • Vorab: In den im Heim ĂŒblichen Pflegegraden 3 bis 5 ist es finanziell fĂŒr den Eigenanteil egal, welchen Pflegegrad Du hast, weil die Kosten mit der Kostenerstattung ansteigen. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse bleibt der Eigenanteil immer bis auf wenige Euro gleich.


    Hier in der Gegend kĂ€me man mit 4500 € Gesamtkosten bei PG 3 tatsĂ€chlich ungefĂ€hr hin. Es ist noch die Frage, ob das monatliche Taschengeld von fast 200 dort enthalten ist oder separat lĂ€uft. Nach Abzug der Pflegekasse bleiben ca. 2000 € Eigenanteil, der sich aus dem Pflegeteil, Unterkunft und Verpflegung zusammensetzt. Der wird noch gemindert durch die ZuschĂŒsse zum Eigenanteil aber nur der Pflegekosten von 15 % (ab dem ersten Monat) bis 75 % (ab dem vierten Jahr), so dass dort gerade bei langer Aufenthaltsdauer eine spĂŒrbare Entlastung eintritt.


    Wer also mit einer ĂŒberdurchschnittlichen Rente/Pension von gut ĂŒber 2000 € und einigen Tausend Euro Ersparnissen ins Heim kommt, könnte erst mit den Ersparnissen die LĂŒcke fĂŒllen sie spĂ€ter zunehmend durch die höheren ZuschĂŒsse zum Eigenanteil decken. Der erspart sich das AusfĂŒllen eines Antrages zur Hilfe zur Pflege mit langer Bearbeitungszeiten und vielen nervigen RĂŒckfragen.


    Das betrifft alles die Basisversorgung, die ich aber hier im Wesentlichen total in Ordnung finde. Schickere Residenzen gibt es auch noch.

  • War es beim Pflege-Bahr nicht so, dass es keine GesundheitsprĂŒfung geben darf, sprich alle genommen werden mussten? Altersbedingt dĂŒrfte es trotzdem sehr teuer werden, anschauen wĂŒrde ich es mir ggf. trotzdem mal, vielleicht geht und passt da ja ergĂ€nzend noch was: https://www.finanztip.de/pflegezusatzversicherung/

    Ja, allerdings mit 5 Jahre Wartezeit. Im Prinzip kann ein bereits querschnittsgelĂ€hmter Motorradfahrer noch so eine Versicherung abschließen, einzige Bedingung ist, dass noch kein Pflegeantrag gestellt wurde.


    Nichts worĂŒber man in solchen FĂ€llen schnell entscheiden kann oder möchte, aber ja enormer Moral Hazard ist bei dem Pflege-Bahr möglich und deshalb sehr unwirtschaftlich fĂŒr Normalos.

  • Nichts worĂŒber man in solchen FĂ€llen schnell entscheiden kann oder möchte, aber ja enormer Moral Hazard ist bei dem Pflege-Bahr möglich und deshalb sehr unwirtschaftlich fĂŒr Normalos.

    Genau, aber gerade weil der Pflege-Bahr fĂŒr Normals nicht so wirtschaftlich ist, ist er doch gerade gut fĂŒr diejenigen mit Vorerkrankungen. Und wenn es bis zu einer Pflegesituation noch 5 Jahre dauern sollte, hĂ€tte man sich so einen Baustein zur BewĂ€ltigung der Kosten gesichert.


    Dass der Vater in der Immobilie wohnt.

    Das wĂ€re natĂŒrlich ein Grund... ;)

  • Pflege-Bahr: Das Perpetuum Mobile ist nicht erfunden, auch nicht bei den Versicherern. Es geht damit los, dass bei gleichbleibender Leistung die BeitrĂ€ge steigen. Auch im Leistungsfall muss die PrĂ€mie weiter gezahlt werden. In der Pflegesituation muss die Leistung der Versicherung hoch genug sein, sonst bezahlt man erst jahrelang eine Versicherung und muss dann doch zum Sozialamt. Und wie bei jeder Sachversicherung ist am Ende das eingezahlte Geld weg, egal ob man die Leistung gebraucht hat oder nicht. Das Geld der ersten 5 Jahre ist auch dann weg, selbst wenn Du es in der Zeit gebraucht hĂ€ttest.

  • Das stimmt alles und ich bin gewiss kein Fan des Pflege Bahr! Aber: Es wĂ€re aus meiner Sicht der einzige Versicherungsvertrag, der bei der beschriebenen Situation ĂŒberhaupt noch in Frage kommt. Ob so ein Vertragsabschluss dann was bringt, hĂ€ngt wie geschrieben zweifellos von den UmstĂ€nden (5-Jahres-Frist, Dauer der Pflegesituation, etc.) ab!

  • Hat hierzu jemand Erfahrungen gemacht? Wie war das bei euch bzw. euren Eltern? Gibt es Zuzahlungen und wenn ja in welcher Höhe und lohnt sich das aus eurer Sicht in Hinblick auf die Versorgung und LebensqualitĂ€t der Betroffenen?

    Meine Erfahrung ist, dass man die Kosten keinesfalls unterschĂ€tzen soll und dass jeder zusĂ€tzliche Aufwand einen potenziell sehr großen Unterschied in der Versorgung und LebensqualitĂ€t der Betroffenen ausmacht.


    Meine Mutter ist seit ca. drei Jahren in einem Pflegeheim (Pflegegrad 5). Das Heim hat einen höheren BetreuungsschlĂŒssel als die von den gesetzlichen Krankenkassen oder SozialĂ€mtern "vorgegebenen" BetreuungsschlĂŒssel. Allein dadurch sind die PflegesĂ€tze deutlich höher als 4.500 Euro und zusĂ€tzlich wird der Zuschuss der Pflegeversicherung pauschal um mehr als 10% gekĂŒrzt, angeblich weil die "Wirtschaftlichkeit" nicht durch einen Vertrag mit den SozialĂ€mtern und gesetzlichen Kassen garantiert sei. Allein dadurch sind die Eigenanteile deutlich höher als bei Finanztip berichtet.


    Allerdings macht sich das fĂŒr die Versorgung und LebensqualitĂ€t deutlich bemerkbar. Die PflegekrĂ€fte wirken nicht gehetzt, sondern haben mehr Zeit fĂŒr individuelle und liebevolle Zuwendung. Das Essen hat ein gehobenes Niveau (eher Restaurant als Krankenhaus). Es gibt Musikveranstaltungen, einen schönen Garten zum Spazierengehen, schöne Zimmer bzw. Apartments etc. etc.


    ZusĂ€tzlich zu den reinen Pflege- und Unterbringungskosten fĂŒr das Heim zahlen wir aber auch privat fĂŒr z.B. zusĂ€tzliche Physiotherapie jeden Tag (auch am Wochenende). Die Krankenkasse zahlt davon nur 2x pro Woche. Daneben erhĂ€lt sie 1-2x pro Woche Ergotherapie.


    ZusĂ€tzlich haben wir eine private Seniorenbetreuerin engagiert, die unsere Mutter an den Tagen besucht, an denen niemand aus der Familien vorbeikommt. Das ist wichtig, weil sie sich ĂŒberhaupt nicht mehr bewegen kann, auch im Rollstuhl nicht mehr. So stellen wir sicher, dass sie trotzdem regelmĂ€ĂŸig an die frische Luft kommt und Abwechslung in ihren Tag kommt (Musik, Vorlesen, BeschĂ€ftigung etc.). Nichts davon wĂŒrde das Sozialamt oder die Krankenkasse bezahlen.


    Die eigentliche Pflege ist ja nur die reine Grundversorgung ("satt und sauber"). Jede LebensqualitĂ€t, die darĂŒber hinausgeht ist 100% privat - egal ob gutes Essen, frische Luft, Mobilisation, Unterhaltung, Gesellschaft, Kultur o.Ă€.


    Mir ist klar, dass meine Mutter trotz ihrer schweren BeeintrÀchtigung - Gott sei Dank - in einer sehr privilegierten Pflegesituation ist, die sich viele Menschen nicht leisten können.


    Denjenigen, die sich gute Pflege leisten könn(t)en, und dazu zĂ€hlen vermutlich auch die Eltern des TE, wĂŒrde ich aber empfehlen, sich nicht allein auf die gesetzlichen Leistungen oder das Sozialamt zu stĂŒtzen bzw. auf die vermeintlich niedrigen "Eigenanteile" (diese beziehen sich nĂ€mlich nur auf das absolute Minimum und das ist zwar besser als nichts, aber nicht der Standard, den man sich fĂŒr seine eigenen Eltern wĂŒnscht, vor allem wenn sie vorher ein aktives Leben gefĂŒhrt und eventuell sogar Wohlstand aufgebaut haben).


    Mehr geht immer und jedes kleine Extra macht fĂŒr einen pflegebedĂŒrftigen Menschen einen potenziell sehr großen Unterschied.

  • Wanderslust: Danke fĂŒr die Beschreibung! Und das ist genau die Beschreibung der GrĂŒnde weswegen ich fĂŒr meine Eltern nicht primĂ€r plane, möglichst alle Kosten durch das Sozialamt covern zu lassen! Und stattdessen je nach Situation auch bereit wĂ€re, auch eigene Mittel zuzuschießen!


    FĂŒrchte die traurige Wahrheit bleibt aber, dass das nur geht und Sinn macht, wenn die monatlichen NettoalterseinkĂŒnfte bei mindestens 2.000€, besser 2.500€ pro Person liegen plus Pflegeversicherungsleistungen!


    Ich wĂŒrde es fĂŒr die konkrete Situation und die konkreten Eltern(teile) einmal ĂŒberschlagen und dann ĂŒberlegen, was realistisch in Frage kommt! Bei der Mutter des TO sollte es vermutlich klappen, beim Vater wird es wahrscheinlich schwieriger, aber da hilft es wirklich, mal etwas zu rechnen


  • FĂŒrchte die traurige Wahrheit bleibt aber, dass das nur geht und Sinn macht, wenn die monatlichen NettoalterseinkĂŒnfte bei mindestens 2.000€, besser 2.500€ pro Person liegen plus Pflegeversicherungsleistungen!

    Wenn Deine Eltern (oder Du/Ihr fĂŒr sie) noch eine Pflegezusatzversicherung in Höhe von zB 2.000 oder 3.000 Euro abschließen könnten, wĂŒrde es ja vermutlich schon reichen, wenn die BeitrĂ€ge aus den laufenden EinkĂŒnften bezahlt werden könnten.


    Viele lassen sich von den vergleichsweise hohen BeitrÀgen abschrecken, aber die relativieren sich sehr schnell, wenn man erst die monatlichen Kosten der Pflege und Betreuung sieht.