Pflegezusatzversicherung Vergleich Die Pflege-Lücke mit einer privaten Zusatzversicherung schließen

Julia Rieder
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Pfle­ge­ver­si­che­rung deckt nicht alle Kosten für die Pflege ab. Deshalb solltest Du zusätzlich privat vorsorgen – zum Beispiel mit einer Pflegezusatzversicherung.
  • Für den privaten Zusatzschutz gibt es drei Modelle: die Pflegetagegeld-Versicherung, die Pflegekosten-Versicherung und die Pflege-Rentenversicherung.
  • Der Staat fördert den Abschluss einiger Pflegetagegeld-Verträge mit dem „Pflege-Bahr“. Die Förderung beträgt 5 Euro pro Monat, sie rechnet sich jedoch kaum.

So gehst Du vor

  • Eine Pflegezusatzversicherung ist nur für Dich geeignet, wenn Du Dir die relativ hohen Beiträge langfristig leisten kannst. Denn falls Du wegen Geldmangels kündigen musst, sind alle gezahlten Beiträge weg.
  • Alternativ kannst Du selbst das Geld für die Pflege ansparen und Deine Wohnsituation so gestalten, dass Du möglichst lange selbstständig Deinen Alltag bewältigen kannst.
  • Falls Du Dich für eine Zusatzversicherung entscheidest, empfehlen wir eine Pflegetagegeld-Versicherung. Auf welche Punkte Du im Vertrag achten solltest, erklären wir Dir weiter unten in diesem Ratgeber.

Immer mehr Menschen sind im Alter auf professionelle Pflege angewiesen. Doch eine angemessene Versorgung ist teuer, egal, ob zuhause oder im Heim. Die gesetzliche Pfle­ge­ver­si­che­rung hilft dabei, die wichtigsten Maßnahmen zu finanzieren. Als eine Art Teil­kas­ko­ver­si­che­rung übernimmt sie jedoch nie die gesamten Kosten. Die Differenz – oft mehrere Hundert Euro im Monat – müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen. Willst Du ausreichend für den Pflegefall vorsorgen, solltest Du daher überlegen, wie Du die Finanzierungslücke schließt.

Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Es lohnt sich, möglichst früh darüber nachzudenken, wie Du leben möchtest, wenn Deine Fitness nachlässt und wie sich das organisieren und finanzieren lässt. Eine Möglichkeit, für potenzielle Pflegekosten vorzusorgen, ist die Pflegezusatzversicherung. Je nach Modell decken die Verträge ganz oder teilweise Kosten ab, die die Pflichtversicherung nicht übernimmt.

Ob eine Zusatzversicherung für Dich sinnvoll ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Was Du sonst noch tun kannst, um für die Pflege vorzusorgen, erklären wir weiter unten in diesem Text.

Folgende zwei grundsätzliche Fragen solltest Du Dir stellen, bevor Du eine Pflegezusatzversicherung abschließt:

1. Könnte ich anders vorsorgen?

Zunächst solltest Du Dir einen Überblick darüber verschaffen, wie viel Geld Du im Alter voraussichtlich zur Verfügung haben wirst. Wie hoch sind Deine Rentenansprüche? Besitzt Du Vermögen in Aktien, Festgeld oder eine kapitalbildende Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung? Hast Du Mieteinnahmen? Wirst Du eine größere Summe erben? Wohnst Du in der eigenen Immobilie? Wie viel legst Du jeden Monat für die Altersvorsorge zurück? Könntest Du diesen Betrag noch etwas erhöhen, um ein Geldpolster für den Pflegefall anzusparen?

Wenn Du den Eigenanteil an Pflegekosten aus Deinem Vermögen stemmen kannst und auch bereit bist, dies zu tun, benötigst Du keine Pflegezusatzversicherung. Dabei solltest Du auch bedenken, dass 2019 nur jeder fünfte Pflegebedürftige in einem Heim versorgt wurde. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts.

Die Statistik belegt außerdem, dass das Risiko für Pflegebedürftigkeit im hohen Alter stark zunimmt. 2019 war jeder Fünfte in der Altersgruppe zwischen 75 und 85 Jahren auf Pflege angewiesen. Von den 85- bis 90-Jährigen waren etwa die Hälfte pflegebedürftig. Ab einem Alter von 90 Jahren muss eine große Mehrheit der Senioren gepflegt werden (76 Prozent). Die Quote der Pflegebedürftigen hat in den vergangenen Jahren zugenommen.

Statistiken sagen natürlich wenig über Deine individuelle Wahrscheinlichkeit aus, pflegebedürftig zu werden. Wie lange Du gegebenenfalls gepflegt werden musst, lässt sich schwer prognostizieren. Die durchschnittliche Pflegedauer schwankt zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren je nach Art der Erkrankung, wegen der jemand pflegebedürftig wird. Der Barmer Pflegereport 2021 prophezeit, dass Seniorinnen, die 2019 pflegebedürftig wurden, mit einer Pflegedauer von knapp fünf Jahren rechnen müssen. Für Senioren erwarten die Autoren des Reports eine Pflegedauer von durchschnittlich dreieinhalb Jahren.

Die Tatsache, dass der Pflegefall meist erst spät im Leben eintritt, verschafft Dir jedoch Zeit, dieses Thema auf andere Weise als über eine private Pflegezusatzversicherung zu regeln: Die Beiträge, die Du für die Ver­si­che­rung zahlen würdest, kannst Du auch selbst ansparen. 50 Euro pro Monat, angelegt mit 4 Prozent Rendite, ergeben in 40 Jahren einen Betrag von über 58.000 Euro. Mit einem ETF-Sparplan an der Börse ist das trotz Inflation durchaus realistisch.

Wenn Du mit 40 Jahren beginnst, auf diese Weise vorzusorgen und im Alter von 80 Jahren pflegebedürftig wirst, hast Du also erst einmal ein finanzielles Polster. Voraussetzung für diesen Plan ist natürlich, dass Du das Geld nicht zwischenzeitlich aufbrauchst.

Bleibst Du von der Pflegebedürftigkeit verschont, kannst Du das Geld selbst nutzen oder vererben. Geld, das Du in eine Pflegezusatzversicherung eingezahlt hast, bekommst Du hingegen nicht zurück, wenn Du nicht pflegebedürftig wirst.

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Zum Ratgeber

2. Kann ich mir die Zusatzversicherung langfristig leisten?

Pflegezusatzversicherungen gehören zu den eher kostspieligen Verträgen. Ein Kunde, der mit 55 Jahren einen Pflegetagegeld-Vertrag abschließt, zahlt laut Stiftung Warentest etwa 90 Euro im Monat. Wer sich schon früher um den Vertrag kümmert, etwa mit 45 Jahren, muss rund 60 Euro im Monat einkalkulieren.

Bei einigen Anbietern musst Du die Ver­si­che­rungsbeiträge auch dann weiterzahlen, wenn Du pflegebedürftig bist. Eine Pause bei Zahlungsschwierigkeiten gewähren die Versicherer oft nur für eine begrenzte Zeit, zum Beispiel wenn Du vorübergehend arbeitslos bist. Die fehlenden Beiträge musst Du dann unter Umständen später auf einen Schlag nachzahlen.

Überlege Dir deshalb gut, ob Du Dir den Beitrag für die nächsten 30 oder 40 Jahre leisten kannst – auch im Rentenalter. Berücksichtige dabei auch, dass die Beiträge im Laufe der Zeit steigen können. In den vergangenen Jahren haben viele Pflegeversicherer ihre Beiträge deutlich erhöht. Ein Leser berichtete uns, dass die Pfle­ge­ver­si­che­rung seines Vaters den Beitrag im Mai 2020 mehr als verdoppelt hat. Derartige Preissteigerungen solltest Du verkraften können. Denn wenn Du die Ver­si­che­rung kündigen musst, weil sie zu teuer geworden ist, verlierst Du nicht nur den Ver­si­che­rungs­schutz, sondern auch alle bereits gezahlten Beiträge.

Der Beitrag, den Du bei Vertragsabschluss zahlst, wird in den kommenden Jahren wahrscheinlich steigen. Das liegt unter anderem daran, dass Pflege immer teurer wird, etwa durch steigende Löhne oder eine bessere Versorgung. Auch politische Reformen können dafür sorgen, dass Versicherte umfassendere Pflegeleistungen erhalten. Daraus resultierende Kostensteigerungen können die Versicherer an die Kunden weitergeben und den Beitrag erhöhen.

Eine Pflegezusatzversicherung muss man sich deshalb leisten können. Kümmere Dich zunächst um alle wirklich wichtigen Ver­si­che­rungen wie Haftpflicht-, Be­rufs­un­fä­hig­keits- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Auch die Altersvorsorge hat Vorrang. Denn über Deine Altersvorsorge kannst Du im Rentenalter frei verfügen, unabhängig davon, ob Du pflegebedürftig wirst oder nicht. Und das Ersparte kannst Du beliebig verwenden, für Pflegekosten oder auch für andere Ausgaben.

Wenn Du keinen finanziellen Spielraum hast, um Geld für Pflegekosten zurückzulegen oder eine Zusatzversicherung zu zahlen, gibt es andere Möglichkeiten, für das Leben im Alter vorzusorgen. So lassen sich etwa Pflegekosten reduzieren, indem Du Dich frühzeitig mit altersgerechtem Wohnen beschäftigst und Deinen Alltag so organisierst, dass Du möglichst wenig auf die Hilfe von Pflegekräften angewiesen bist. Mehr dazu liest Du am Ende unseres Ratgebers.

Welche Varianten der Pflegezusatzversicherung gibt es?

Wenn Du Dich für eine Pflegezusatzversicherung interessierst, kannst Du zwischen drei verschiedenen Modellen wählen: der Pflegekosten-Versicherung, der Pflege-Rentenversicherung und der Pflegetagegeld-Versicherung.

Allen Modellen ist gemein: Wie viel die Ver­si­che­rung kostet, hängt von Deinem Alter und Deiner Gesundheit ab, sowie davon, wie viel die Ver­si­che­rung Dir im Pflegefall zahlen soll. Je später Du die Ver­si­che­rung abschließt, desto höher sind die Beiträge. Vor dem Vertragsschluss musst Du Gesundheitsfragen beantworten. Hast Du bereits Erkrankungen, verlangt die Ver­si­che­rung in der Regel einen Risikozuschlag.

Neben den drei genannten Modellen gibt es noch eine Sonderform: den sogenannten Pflege-Bahr. Mit dieser Variante fördert der Staat unter bestimmten Bedingungen den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.

Ein kurzer Überblick über die vier Varianten des privaten Pflegeschutzes:

1. Pflegetagegeld

Bei einer Pflegetagegeld-Versicherung vereinbarst Du mit der Ver­si­che­rung eine feste Summe pro Tag, die Dir bei Pflegebedürftigkeit ausgezahlt wird. Die Höhe des Tagegelds hängt vom Pflegegrad ab. Das bedeutet, die Pflegebedürftigkeit muss bei Dir offiziell festgestellt worden sein. Bei einem niedrigen Pflegegrad bekommst Du meist nur einen Teil der vereinbarten Summe, den vollen Tagessatz gibt es erst bei schwerer Pflegebedürftigkeit.

Der Vorteil am Pflegetagegeld: Du kannst das Geld von der Ver­si­che­rung frei verwenden. So kannst Du es nutzen, um die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim zu finanzieren. Du kannst damit aber auch eine Haushaltshilfe oder einen Menü-Bringdienst bezahlen oder Freunde und Familie für ihre Unterstützung honorieren.

Das Pflegetagegeld erhältst Du unabhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten. Du musst also keine Rechnungen bei der Ver­si­che­rung einreichen. Und falls am Ende des Monats noch ein Teil des Tagegelds übrig ist, kannst Du den Betrag ansparen.

Aufgrund der flexiblen Einsatzmöglichkeiten halten wir das Pflegetagegeld für die sinnvollste Variante der Pflegezusatzversicherungen.

Achte darauf, dass Du die Ver­si­che­rungsbeiträge nicht weiter zahlen musst, wenn Du pflegebedürftig wirst und dass die Einstufung von der Pflegekasse in einen Pflegegrad ausreichend ist, um Leistungen von der Zusatzversicherung zu bekommen.

2. Pflegekosten-Versicherung

Pflegekosten-Versicherungen gibt es in unterschiedlichen Varianten. Allen gemein ist, dass Du angefallene Pflegekosten nachweisen musst. Die Ver­si­che­rung zahlt also nur, wenn Du Rechnungen vom Pflegedienst oder Pflegeheim einreichst. Das ist ein Nachteil gegenüber Pflegetagegeld-Tarifen. Wirst Du von Angehörigen oder Freunden gepflegt, verzichten die Anbieter in der Regel auf einen Kostennachweis. Du solltest aber darauf achten, ob die Ver­si­che­rung bei einer solchen Laienpflege deutlich weniger Geld auszahlt.

Bei einem Pflegekosten-Tarif übernimmt die Ver­si­che­rung einen Teil der Restkosten, die Du aus eigener Tasche zahlen müsstest, nachdem Du Geld von der gesetzlichen Pfle­ge­ver­si­che­rung bekommen hast. Einige Tarife verdoppeln oder verdreifachen die Leistungen der gesetzlichen Pfle­ge­ver­si­che­rung, andere übernehmen einen festgelegten Prozentsatz der Restkosten. Je nach Tarif kann es passieren, dass Du trotz Ver­si­che­rung auf einem Teil der Pflegekosten sitzen bleibst.

Außerdem wichtig zu wissen: Häufig beteiligen sich Pflegekosten-Versicherungen nur an Pflegeleistungen, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Pfle­ge­ver­si­che­rung enthalten sind. Das bedeutet, bei einem Heimaufenthalt bekommst Du den Zuschuss nur zu den Kosten für die Pflege im Heim. An Ausgaben für das Essen und das Wohnen in der Pflegeeinrichtung beteiligt sich die Zusatzversicherung nicht.

3. Pflege-Rentenversicherung

Eine Pflege-Rentenversicherung funktioniert etwas anders als die bisher vorgestellten Varianten. Während bei Pflegetagegeld- und Pflegekosten-Versicherungen die Beiträge mit der Zeit steigen können, ist der Beitrag bei Pflege-Rentenversicherungen für die gesamte Laufzeit festgelegt. Dafür sind diese Tarife jedoch von Anfang an deutlich teurer.

Von der Pflege-Rentenversicherung erhältst Du eine monatliche Rente, wenn bei Dir Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Die Zahlung ist meist nach dem Pflegegrad gestaffelt. Die volle Rente gibt es unter Umständen erst bei Pflegegrad 5. Bei einigen Anbietern kannst Du selbst festlegen, welchen Prozentsatz der versicherten Rentensumme Du bei welchem Pflegegrad erhalten möchtest. Über das Geld kannst Du frei verfügen. Es spielt keine Rolle, ob Du im Heim oder zuhause gepflegt wirst.

Falls Du Dich für eine Pflege-Rente entscheidest, solltest Du darauf achten, dass es auch bei niedrigen Pflegegraden schon Geld gibt. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes hatte 2019 die Hälfte aller Pflegebedürftigen Pflegegrad 1 oder 2. Aufgrund der hohen Kosten raten wir von Pflege-Rentenversicherungen jedoch eher ab.

4. Pflege-Bahr: Staatlich geförderter Zusatzschutz

Der Staat fördert mit dem „Pflege-Bahr“ ausschließlich Pflegetagegeld-Versicherungen. Die Anbieter dürfen niemandem die Ver­si­che­rung verweigern, sie verzichten auf die übliche Gesundheitsprüfung. Außerdem muss Versicherten mit Pflegegrad 5 mindestens ein Pflegegeld von 600 Euro im Monat gezahlt werden. Die Leistungen für die Pflegegrade 1 bis 4 sind gestaffelt.

Sind alle Kriterien erfüllt, hast Du einen Anspruch auf eine Förderung von 5 Euro im Monat, sofern Du selbst mindestens 10 Euro monatlich in die Pflege-Zusatzversicherung einzahlst. Du musst Dich nicht selbst um die Förderung kümmern. Die Ver­si­che­rung kalkuliert den Zuschuss ein und beantragt die monatliche Zulage von 5 Euro.

Das Tagegeld aus dem Pflege-Bahr reicht allerdings oft nicht aus. Viele Versicherer bieten daher auch Kombi-Tarife an, mit einem geförderten und einem nicht geförderten Teil. Ein weiteres Problem beim Pflege-Bahr: Weil die Anbieter niemanden ablehnen dürfen, verlangen sie einen höheren Beitrag. Denn es ist damit zu rechnen, dass vor allem Menschen mit Erkrankungen dieses Angebot nutzen. Die Versicherer versuchen, mit den hohen Beiträgen vorzusorgen für den Fall, dass sie deshalb besonders häufig Leistungen zahlen müssen.

Aufgrund der geringen Leistungen und relativ hohen Beiträge ist der Pflege-Bahr für Gesunde nicht attraktiv. Es ist damit zu rechnen, dass die Beiträge für Pflege-Bahr-Tarife in den kommenden Jahren steigen werden. Auch wenn Du pflegebedürftig bist, musst Du die Ver­si­che­rung weiterzahlen. Im schlechtesten Fall übersteigt der Beitrag irgendwann die Leistungen, die Du von der Ver­si­che­rung bekommst. Wir halten diese Variante der Pflegezusatzversicherung deshalb für nicht empfehlenswert.

Welche Punkte sind bei Pflegezusatzversicherungen wichtig?

Wichtigstes Auswahlkriterium für eine Pflegezusatzversicherung ist, dass das Angebot Deine finanzielle Lücke im Pflegefall abdeckt und für Dich auch langfristig bezahlbar ist. Um zu bestimmen, wie hoch die Absicherung sein muss, solltest Du versuchen, grob abzuschätzen, wie viel Geld Du im Ruhestand übrig haben wirst. Dazu brauchst Du einen Überblick über Dein zu erwartendes Einkommen (Rentenansprüche, Kapitalerträge, Mieteinnahmen) und Deine Fixkosten.

Demgegenüber steht der Eigenanteil, den Du voraussichtlich für die Pflege zahlen musst. Zur Orientierung kannst Du die Angaben der Stiftung Warentest nutzen. Diese geht für die Pflege im Heim von einer Finanzierungslücke von 1.500 Euro aus, unabhängig vom Pflegegrad. Für die ambulante Pflege trifft die Zeitschrift „Finanztest“ folgende Annahmen:

Finanzierungslücke bei Pflege zuhause

Pflegegrad 1

125 Euro

Pflegegrad 2

500 Euro

Pflegegrad 3

1.100 Euro

Pflegegrad 4

2.200 Euro

Pflegegrad 5

2.200 Euro

Quelle: Finanztest (Stand: Februar 2020)

Auf diese Merkmale im Vertrag solltest Du achten

Neben der passenden Höhe der Absicherung gibt es noch weitere Kriterien, die gute Tarife aus unserer Sicht erfüllen sollten:

Zahlt unabhängig von Art der Pflege und Pflegegrad - Du solltest sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege Leistungen bekommen. Außerdem sollte die Ver­si­che­rung bei allen fünf Pflegegraden zahlen, nicht nur bei besonders starker Pflegebedürftigkeit.

Gleiches Geld für Profi- und Laienpflege - In der ambulanten Pflege sollte der Vertrag gleich hohe Leistungen vorsehen, egal ob Dich ein Angehöriger oder ein professioneller Pflegedienst versorgt oder beide.

Orientierung am gesetzlichen System - Um Mittel aus einer privaten Pflegezusatzversicherung zu erhalten, musst Du nachweisen, dass Du pflegebedürftig bist. Am einfachsten ist das, wenn sich der private Anbieter an den Pflegegraden der gesetzlichen Pfle­ge­ver­si­che­rung orientiert. Auf eine Untersuchung durch eigene Ärzte sollte der Anbieter verzichten, wenn die gesetzliche Ver­si­che­rung Dich als pflegebedürftig einstuft. Die Zusatzversicherung sollte zudem die Definition der Pflegegrade aus dem gesetzlichen System übernehmen.

Verzicht auf Wartezeit - Der Vertrag sollte keine Wartezeit vorsehen, bevor Du Leistungen beantragen kannst. Dann zahlt die Ver­si­che­rung auch, falls Du schon in den ersten Monaten oder Jahren nach Vertragsabschluss pflegebedürftig wirst.

Kostenlos im Pflegefall - Bei einigen Angeboten musst Du die Ver­si­che­rungsbeiträge immer weiterzahlen, selbst dann, wenn Du schon Leistungen von der Pflegezusatzversicherung bekommst. Um die finanzielle Belastung im Pflegefall so niedrig wie möglich zu halten, ist es hilfreich, wenn schon bei einem geringen Pflegegrad keine Beiträge mehr anfallen. Tarife mit einer solchen Beitragsbefreiung sind aber tendenziell teurer.

Erhöhungsoptionen - Die Inflation und Veränderungen Deiner Lebenssituation können dafür sorgen, dass die Leistungen, die Du im Vertrag vereinbart hast, im Alter nicht mehr reichen. Deshalb ist es nützlich, wenn ein Tarif die Möglichkeit bietet, Leistungen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Manchmal kannst Du die versicherten Summen zu bestimmten Anlässen hochsetzen, etwa wenn der Partner stirbt, der Dich hätte pflegen sollen. Viele Versicherer bieten auch eine sogenannte Leistungsdynamik an. Damit werden die Zahlungen der Ver­si­che­rung regelmäßig erhöht, wenn Du tatsächlich pflegebedürftig bist. Achte aber darauf, ob es ein Höchstalter für die Erhöhungen gibt und ob mit den besseren Leistungen auch der Beitrag steigt.

Beitragspause möglich - Bei Zahlungsschwierigkeiten ist es gut, wenn Du eine Beitragspause mit Deiner Ver­si­che­rung vereinbaren kannst. Oft ist das an bestimmte Bedingungen wie Arbeitslosigkeit geknüpft. Je mehr Anlässe ein Anbieter als Grund für eine Beitragspause akzeptiert und je weniger Unterlagen und Nachweise er dafür fordert, desto besser. Achte außerdem darauf, ob Du während der Pause weiterhin Ver­si­che­rungs­schutz hast und ob Du die fehlenden Beiträge später nachzahlen musst.

Vorerkrankungen beim Abschluss richtig angeben

Wenn Du eine Pflege-Zusatzversicherung abschließt, prüft die Ver­si­che­rung zunächst Deinen Gesundheitszustand. Die Anbieter sind nämlich nicht verpflichtet, jeden zu versichern. Trotzdem solltest Du alle Fragen zur Gesundheit vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.

Vorerkrankungen, nach denen im Antrag gefragt wird, darfst Du auf keinen Fall verschweigen. Zwar droht dann gegebenenfalls ein Risikozuschlag auf den Beitrag. Doch wenn falsche oder fehlende Angaben später ans Tageslicht kommen, kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Ver­si­che­rung Deinen Vertrag kündigt und Du keine Leistungen erhältst.

Falls Du gesundheitliche Einschränkungen hast, ist eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage sinnvoll. Ein Ver­si­che­rungsmakler oder -berater fragt dann bei verschiedenen Anbietern nach, ob und zu welchen Konditionen diese Dich versichern würden. Das Besondere dabei ist, dass persönliche Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum in dieser Anfrage geschwärzt sind. So bekommst Du ein realistisches Bild davon, welches Angebot für Dich am besten geeignet ist, ohne zu riskieren, dass ein Versicherer Dich ablehnt. Denn nach einer Ablehnung kann es schwierig werden, überhaupt einen Vertrag zu bekommen.

Welche Alternativen zur Pflegezusatzversicherung gibt es?

Falls Du Dir keine Pflegezusatzversicherung leisten kannst oder willst, gibt es weitere Möglichkeiten, für den Pflegefall vorzusorgen. Eine solide Altersvorsorge und Geldanlage sind eine gute Basis, um zusätzliche Kosten im Alter abzufedern.

Außerdem ist es sinnvoll, sich frühzeitig altersgerechte vier Wände zu suchen. Ein Zuhause, in dem Du nicht mit langen Treppen oder einer hohen Badewanne kämpfen musst, kann helfen, möglichst lange selbstbestimmt zu leben. Das ist nicht nur angenehmer, sondern spart auch Kosten. Denn solange Du Dich selbstständig versorgen kannst, musst Du keine Pflegekraft bezahlen.

Bist Du bereits pflegebedürftig, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro für Umbauten, die Deine Wohnung pflegegerechter machen. Da das aber nicht immer ausreicht, ist es sinnvoll, bei jeder ohnehin anstehenden Modernisierung zu überlegen, ob sich das Zuhause barrierefreier gestalten lässt. Dazu kannst Du Dich beraten lassen. Einen Überblick über die bundesweiten Beratungsangebote findest Du zum Beispiel bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung. Einen Kredit für altersgerechte Umbauten kannst Du über das KfW-Programm 159 bekommen.

Auch spezielle Formen des Wohnens können das Leben im Alter erleichtern. In vielen Orten gibt es Mehrgenerationen-Projekte, die das Zusammenleben von Menschen verschiedenen Alters fördern. Die Bewohner helfen sich gegenseitig bei der Bewältigung ihres Alltags und planen gemeinsame Freizeitaktivitäten. Ein anderes Konzept ist Wohnen für Hilfe. Dabei stellen Senioren Studierenden ein Zimmer zur Verfügung. Die Studierenden zahlen Nebenkosten, aber keine Miete und helfen den Gastgebern dafür im Alltag, zum Beispiel bei Haus- und Gartenarbeit oder täglichen Erledigungen.

Auch Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige sind eine Möglichkeit, benötigte Hilfe kostengünstiger zu organisieren. Die Bewohner können Betreuungs- und Unterstützungsangebote gemeinsam nutzen und sich die Kosten dafür teilen. Eine Pflege- Wohngemeinschaft kannst Du selbst organisieren, es gibt jedoch auch Anbieter, die entsprechende Projekte leiten. Auf dem Serviceportal Zuhause im Alter des Bun­des­fa­mi­lien­mi­ni­ste­ri­ums findest Du zahlreiche Informationen zu Wohnmodellen für Senioren, Hilfsangeboten und Beratungsstellen.

Hilfe zur Pflege

Sollte es soweit kommen, dass Du den Eigenanteil der Pflegekosten nicht alleine stemmen kannst, kannst Du beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Diese Unterstützung nahmen nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen 2020 rund 9 Prozent der Pflegebedürftigen in Anspruch. Bevor Du Hilfe zur Pflege bekommst, musst Du jedoch Dein Vermögen aufbrauchen – 5.000 Euro (Stand 2022) darfst Du aber als Schonvermögen behalten. Bei Ehepaaren gilt eine Grenze von 10.000 Euro.

Sofern Du Kinder hast, kann es sein, dass das Sozialamt das Geld von Deinen Kindern zurückfordert. Denn Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen. Seit Januar 2020 werden Kinder aber erst in die Pflicht genommen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Details dazu liest Du in unseren Ratgebern zum Elternunterhalt und dem sogenannten Schonvermögen beim Elternunterhalt.

Autor
Julia Rieder

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