Rentenausgleichszahlung steuerlicher Aspekt

  • Hallo.

    DRV (und Basisrente) sind Paragraph 10 im EStG, Riester ist 10a, die bAV läuft auch gesondert. Daher wären in deinem Fall nur die Beiträge zur DRV interessant, es sei denn der Steuerberater sagt etwas anderes.

  • Ich darf noch fünf Jahre arbeiten☺️

    Das ist erfreulich. So mancher wünschte sich, er könnte das auch.

    Ich ( Jahrgang 62) plane nächstes Jahr Rente zu beantragen und dann trotzdem noch ca. 2-3 Jahre weiterzuarbeiten.

    Das kann man machen.

    Um meine Steuerlast zu reduzieren, plane ich auch in die DRV einzuzahlen.

    Das kann man auch machen, mir geht allerdings der Sinn dieser Maßnahme nicht auf.

    [Man kann] ja wohl 27565 Euronen im Jahr steuerlich absetzen.

    Ich zahle knapp 15000 (mit AG) in die DRV.

    Dazu kommt noch meine Riester Renten Zahlung von 2000€ und meine VBL

    Muss ich das alles dazurechnen?

    Der Beitrag für die VBL fällt steuerlich bei Dir unter den Tisch, wie auch der grundsätzlich absetzbare Beitrag zur Arbeitslosenversicherung unter den Tisch fällt. Diese beiden zählen zusammen mit der Krankenkasse zu den begrenzt abziehbaren Sonderausgaben mit einem Höchstbetrag von1900 € jährlich. Dieser Betrag ist regelmäßig vom Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag übererfüllt, die ihrerseits auch dann komplett abgesetzt werden können, wenn sie über dem genannten Betrag liegen.

    Meines Wissens fällt in Höchstbetrag für die Alterssicherung nur der eigene Beitrag. Die obige Tabelle suggeriert aber etwas anderes.

    Riester geht meines Wissens separat.

    Ich würde dann durch meine doppelten Einkünfte 😉 doch etwas der DRV zukommen lassen.

    Da mein Betrag sicherlich schnell ausgeschöpft ist, kann ich evtl. etwas meiner Frau 👩 , die schon Rente bezieht, zukommen lassen?

    Wenn Ihr gemeinsam veranlagt werden, gelten die doppelten Beträge. Du kannst also möglicherweise noch sehr viel mehr Geld steuerlich abzugsfähig in die Rente stecken, als Du aktuell planst.

    Für mich ist die ganze Sache sehr spannend als Steuersparmodell.

    Oder liege ich da total falsch?

    In meinen Augen planst Du ein Nullsummenspiel, und für ein solches lohnt der Aufwand nicht.

    Du wirst nächstes Jahr 63 und erfüllst die Bedingungen für eine vorgezogene Rente. Du willst die Rente beantragen und weiterarbeiten. Damit bekommst Du Rente und Gehalt parallel, wodurch die Steuerlast progressiv steigt.

    Warum beansprucht man eine gesetzliche Rente vorzeitig? Ein Grund ist, Geld aus der Rente zu ziehen, dieses auf die Seite zu legen und anders anzulegen, natürlich besser als die Deutsche Rentenversicherung das täte. Im Extremfall hätte man zum Zeitpunkt des gesetzlichen Renteneintritts vier Jahresrenten auf der Seite, kein unerkleckliches Kapital.

    Kann man so machen. Ich würde diese Option ziehen und das Geld in mein Depot stecken, somit einen "Sicherheitsbaustein" aufs Spiel setzen.

    Was willst Du mit diesem Geld anfangen? Du willst es als Rente erhalten und dann umgehend in Form von Rentenbeiträgen zurück zur Deutschen Rentenversicherung schieben. Darin kann ich keinen großen Sinn erkennen. Wenn Du das vorhast, könntest Du die Rente gleich später beantragen. Dann bekommst Du während des Rests Deiner Berufstätigkeit keine Rente, müßtest die schlimme Steuer darauf nicht bezahlen, sparst Dir den Aufwand mit dem Nachzahlen der Rentenbeiträge und hast automatisch weniger oder keine Abzüge.

    Der Unterschied ist minimal, da muß man schon ganz genau hinschauen: Die Rente, die Du ab 2025 bekämest, würde zum größten Teil versteuert (83,5%), die Rentenbeiträge, die Du davon bezahlst, kannst Du vermutlich komplett absetzen. Für den vorzeitig bezogenen Anteil der Rente bleibt der Steuersatz (besser: der Steuerfreibetrag) lebenslang erhalten, das ist ein kleiner Vorteil für Dich.

    Insgesamt erscheint mir das geplante Verfahren aber als "durch die Brust ins Auge". Viel Unterschied kann das nicht machen, ein tolles Steuersparverfahren ist es jedenfalls nicht.

  • Vielen Dank für Eure Hinweise.

    Ich werde mich mal mit der Rentenversicherung und nächstes Jahr mit dem Steuerberater zusammen setzen.

    Ich habe gedacht es wäre sinnvoller das „ Zusatzeinkommen Rente „ in die DRV einzuzahlen.

    Aber ich werde mir auch mal die andere Sache durchrechnen lassen.

    Ich weiß ja auch nicht wieviel von den beiden Einkünften durch die Steuerprogression übrig bleiben.

    Das Geld vielleicht zu je 50 % in TG und ETF? Mal schauen mit was für einer Summe ich dort planen kann.

  • Wenn Du nächstes Jahr in Rente gehst, dann wirst Du (von einem GdB von min. 50)hast Du nichts geschrieben) 13,2% Abschlag in der Rente haben. Die VBL-Rente wird (sofern Du die Rente von der DRV als Vollrente beantragst) gleichzeitig starten, aber maximal 10,8% Prozent Abschlag haben, so zumindest mein letzter Stand. Müsste man in der aktuellen Satzung der VBL nachlesen können.

    Wenn Du weiterarbeitest, während Du die Rente beziehst, wären zusätzliche Werbungskosten aus steuerlicher Sicht wohl ganz interessant.

    Falls Du nicht gerade kurze Zeit später die 45 Jahre vollbekommst, klingt Dein Plan grundsätzlich überzeugend.

  • Ich werde mich mal mit der Rentenversicherung und nächstes Jahr mit dem Steuerberater zusammen setzen.

    Mach das!

    Ich habe gedacht, es wäre sinnvoller das "Zusatzeinkommen Rente" in die DRV einzuzahlen.

    ... wo es herkommt.

    Du beziehst zusätzlich Rente mit Abschlag. Das bringt Dich hoch in der Progression. Um den Steueranstieg zu mindern, steckst Du das Geld wieder in die Rente, was zusätzlich Punkte bringt und dann mit 67 eine höhere Rente, die den Rentenabschlag dann wieder ausgleicht. Rechte Tasche - Linke Tasche. Nullsummenspiel.

    Das Geld vielleicht zu je 50 % in TG und ETF? Mal schauen mit was für einer Summe ich dort planen kann.

    Wenn man an der Schwelle zum Ruhestand steht, kann eine Vermögensbilanz und eine mittelfristige Finanzplanung kein Schaden sein.

  • Wir investieren (bisher) kein zusätzliches Geld in die GRV. Ich setzte Überwiegend auf ETF und ziehe das auch wohl auch bis zu meinem Rentenbeginn durch.

    Der Vergleich mit Aktien-ETFs halte ich oft für ein Totschlagargument, denn wir wissen alle, dass langfristig (aber unter großen Schwankungen) Aktien die besten Renditen bringen.

    Die GRV zähle ich zum sicheren Baustein und GRV-Einzahlungen sollten als eine Umschichtung innerhalb der sicheren Anlagen betrachtet werden.

    Finanzplanung braucht immer das ganze Bild. :)

    Wenn man auf den Ruhestand zugeht, lohnt sich eine private Vermögensbilanz und eine zumindest mittelfristige Finanzplanung.

    Klar: Aktien-ETF und ein "Sicherheitsbaustein" sind zwei Paar Stiefel.

    Aber Standard-Riester und private Rentenversicherung kann man mit der gesetzlichen Rente vergleichen. Unter diesen dreien ist die gesetzliche Rentenversicherung vermutlich der beste Deal. Sie hat nur den Nachteil, daß man lediglich begrenzte Mengen hineinstecken kann bzw. sollte. Man darf nicht in beliebiger Höhe freiwillige Beiträge leisten und man sollte nicht über das steuerlich absetzbare Maß freiwillige Beiträge leisten.

    Wer mit 65 eine Kapitallebensversicherung über 70.000 € ausbezahlt kommt, und der Finanzprodukteverkäufer dient einem eine Sofortrente an, der wäre mit freiwilligen Rentenbeiträgen vermutlich besser dran - aber die bekommt er in die Rentenversicherung vermutlich nicht oder nicht sinnvoll hinein.

    Wenn es darum geht, 10 oder 20 T€ zu stauen, wäre die Deutsche Rentenversicherung meine erste Präferenz - als Teil der übergeordneten Finanzplanung.

    die GRV [könnte] eine Alternative neben Anleihen und Tagesgeld sein. Und dann sollte es aus steuerlichen Gründen eine Überlegung sein, dieses über mehrere Jahre zu verteilen.

    Wir haben das Thema ja gerade: Es bringt eine größere Steuerersparnis, wenn man die Zahlung splittet. Weiter dabei zu beachten ist allerdings der steigende Punktwert: Die spätere Zahlung im nächsten Jahr bringt eine höhere Steuerersparnis, aber je nach Zahlungszeitpunkt ggf. weniger Punkte. Im ersten Quartal des Folgejahres bekommt man Entgeltpunkte noch zum Preis des Vorjahres, ab dem zweiten Quartal werden sie teurer.

    Jeder, der diese Option ziehen will, möchte sich seinen Einzelfall selber ausrechnen.

  • Das Thema Steuerliche Absetzbarkeit von Ausgleichszahlungen in die GRV, beschäftigt mich weiter, hoffe ich bin hier noch richtig.

    • Das reguläre Renteneintrittsalter erreiche ich im Jahr 2026
    • Ich beabsichtige im 2. Halbjahr 2025 vorzeitig in Rente (mit Abschlag) zu gehen
    • 2024 möchte ich eine Ausgleichszahlung vornehmen, die als Teilzahlung vorgesehen ist
    • 2025 erfolgt die nächste Teilzahlung, auch wenn ich dann schon die Rente erhalte
    • 2026 würde die letzte Teilzahlung erfolgen. Dann wäre ich aber komplett in Rente

    Frage: kann ich für 2025 und 2026 die Ausgleichszahlungen steuerlich absetzen?

    Freue mich über Tipps von Ihnen/Euch

  • Das Thema Steuerliche Absetzbarkeit von Ausgleichszahlungen in die GRV, beschäftigt mich weiter, hoffe ich bin hier noch richtig.

    • Das reguläre Renteneintrittsalter erreiche ich im Jahr 2026
    • Ich beabsichtige im 2. Halbjahr 2025 vorzeitig in Rente (mit Abschlag) zu gehen
    • 2024 möchte ich eine Ausgleichszahlung vornehmen, die als Teilzahlung vorgesehen ist
    • 2025 erfolgt die nächste Teilzahlung, auch wenn ich dann schon die Rente erhalte
    • 2026 würde die letzte Teilzahlung erfolgen. Dann wäre ich aber komplett in Rente

    Frage: kann ich für 2025 und 2026 die Ausgleichszahlungen steuerlich absetzen?

    Freue mich über Tipps von Ihnen/Euch

    Ja, die Zahlungen sind ja weiter Altersvorsorgeaufwand.

    Aus der Einleitung des Paragraphen 10 EStG:

    "Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:"

    Da gibt es keine Begrenzung auf Arbeitnehmer oder Nicht-Rentner. Also alles easy.

  • Ja, die Zahlungen sind ja weiter Altersvorsorgeaufwand.

    Aus der Einleitung des Paragraphen 10 EStG:

    "Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:"

    Da gibt es keine Begrenzung auf Arbeitnehmer oder Nicht-Rentner. Also alles easy.

    Danke sehr! Hab mir wohl unnötig Sorgen gemacht, weil die DRV nur die Ausgleichszahlungen bis zum regulären Renteneintrittsalter (2026) akzeptiert- die steuerliche Behandlung seitens des Finanzamtes ist aber ein andere Sache. So verstehe ich das hoffentlich richtig?

  • Rentenrecht und Steuerrecht sind getrennt zu betrachten. Wenn es um Beitragspflicht (Gehalt, etc.) geht, da laufen die beiden auch einmal parallel, aber ansonsten reden wir von unterschiedlichen Sportarten. ;)

    Abschläge kann man auch nach Rentenbeginn noch ausgleichen, aber nur bis Erreichen der Regelaltersgrenze.

    Mann kann aber auch nach Rentenbeginn (bei Teilrentenbezug sogar noch nach Erreichen der Regelaltersgrenze) freiwillige Beiträge zahlen, sofern man nicht laufend pflichtversichert ist. Falls der Bedarf besteht.

  • Wie viele Rentenpunkte kann man sich eigentlich zukaufen? Welche Obergrenze gibt es da?

    Über Paragraph 187a SGB 6 darf "nur" die Abschläge bei einer vorgezogenen Rente ausgleichen.

    Du forderst Dir eine Auskunft an. In der wird berücksichtigt, dass Du aktuell X Entgeltpunkte hast und bis zum Beginn der Rente wohl noch Y Entgeltpunkte erwirtschaften wirst. Von diesen X + Y = Z Entgeltpunkten werden die entsprechenden Abschläge (ausgedrückt in Entgeltpunkten) ausgerechnet, die werden dann in Euros umgerechnet und das ist dann der Maximalbetrag, den die Rentenversicherung gewillt ist anzunehmen.

  • Über Paragraph 187a SGB 6 darf "nur" die Abschläge bei einer vorgezogenen Rente ausgleichen.

    Du forderst Dir eine Auskunft an. In der wird berücksichtigt, dass Du aktuell X Entgeltpunkte hast und bis zum Beginn der Rente wohl noch Y Entgeltpunkte erwirtschaften wirst. Von diesen X + Y = Z Entgeltpunkten werden die entsprechenden Abschläge (ausgedrückt in Entgeltpunkten) ausgerechnet, die werden dann in Euros umgerechnet und das ist dann der Maximalbetrag, den die Rentenversicherung gewillt ist anzunehmen.

    aaaah. Danke Dir. Also könnte man z.B. wenn man vorgezogen in Rente geht die max. 14,4% Rentenabschläg in Rentenpunkte ausgleichen. Richtig?