Güterstand in der Ehe. Errungenschaftsgemeinschaft die bessere alternative zur geltenden Zugewinngemeinschaft

  • So pauschal würde ich das jetzt nicht behaupten wollen...


    Vielen Dank für den Artikel.

    Interessant finde ich besonders die Definition von "wesentlicher Teil des Vermögens".


    Ich wusste, dass wenn ein Ehepartner allein in Grundbuch einer Immobilie eingetragen ist, beide bei Verkauf unterschreiben müssen wegen "wesentlicher Teil des Vermögens".

    Ich fand das damals, als ich meine erste Wohnung gekauft habe ziemlich ungerecht, dass die Eigentümerin ihre eigene Wohnung nicht alleine verkaufen durfte sondern der Ehemann mit unterschreiben musste - obwohl sie die Wohnung selbst vor der Ehe gekauft und selbst finanziert hatte und alleine im Grundbuch stand!

    Mir hat man dann erst erklären müssen, dass das auch dem Schutz des Partners dient.


    Dass man aber tatsächlich bis zu 90% seines Vermögens weggeben darf, ohne dass der Partner davon wissen muss....

    Sorry, wenn es tatsächlich um den Schutz des Partners ginge, dann hätte ich die Grenze so gesetzt, dass maximal 30% weggegeben werden können.


    Grüße,

    DerDenker

  • Eigentlich wäre es sinnvoll, sich vor der Ehe mit all diesen Fragen zu befassen und zu besprechen, wie man das in der Ehe handhaben will. Gerade wenn man jung ist und erstmals heiratet, weiß man vieles einfach nicht...


    Zitat von Artikel von Finanztip


    Wert des Anfangsvermögens festlegen - Manchmal legen Eheleute den Wert des Anfangsvermögens fest, um spätere Streitigkeiten darüber zu vermeiden.

    Ja... Durchaus sinnvoll. Bei langen Ehen kann man Gefahr laufen, dass die Banken nach 10 Jahren die Kontoauszüge nicht mehr haben oder nicht mehr zur Verfügung stellen und man dann keinen Nachweis über sein Vermögen mehr hat.

  • Ich wusste, dass wenn ein Ehepartner allein in Grundbuch einer Immobilie eingetragen ist, beide bei Verkauf unterschreiben müssen wegen "wesentlicher Teil des Vermögens".

    Nein, der Ehepartner muss nicht unterschreiben. Ich habe letztes Jahr meine ETW verkauft, mein Mann trat nicht in Erscheinung. Wahrscheinlich hat mich der Notar gefragt hat, ob ich noch mehr Vermögen besitze, erinnern tue ich mich nicht mehr daran.

    So blieb es dann beim Passus "der Verkäufer versichert, durch dieses Rechtsgeschäft nicht über sein Vermögen im Ganzen oder den wesentlichen Teil seines Vermögens zu verfügen."


    Es ist aber bestimmt möglich, den Kaufvertrag anzufechten bei Falschaussage. Fragt sich nur, wann das dem Ehepartner auffällt. ;)

  • Hallo zusammen,

    es betrifft Frau und Mann, allerdings mehrheitlich die Frauen, da sie weniger erwerbstätig sind als die Männer.

    Ein Mann würde sich nicht auf die Zugewinngemeinschaft einlassen bzw. wenn die meisten Männer nicht oder weniger erwerbstätig wären würd die Errungenschaftsgemeinschaft Standard sein. Mal eine mögliche These.

    Interessant, dass wir mit der Zugewinngemeinschaft international in der Minderheit sind.

    LG

  • Ist eine Errungenschaftsgemeinschaft wirklich vorteilhaft für den wirtschaftlich schwächeren Partner?

    Zitat

    In der Errungenschaftsgemeinschaft haben die Ehegatten neben dem gemeinsamen Vermögen auch jeweils ein Sondervermögen, das aus Vermögenswerten besteht, die sie vor der Ehe besaßen oder während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erworben haben


    Das gemeinschaftliche Vermögen setzt sich - vereinfacht ausgedrückt - daraus zusammen, was die Ehegatten während der Ehe mittels deren beruflichen oder gewerblichen Verdiensten erstehen werden. Erlischt das eheliche Zusammenleben durch eine Trennung oder Scheidung, wird nur gemeinschaftliches, vorhandenes Vermögen geteilt

    Bei der Zugewinngemeinschaft wäre das Erbe oder Vermögen vor der Heirat zwar auch außen vor, aber die Wertsteigerung wird dem Zugewinn zugerechnet. Da profitiert der geschiedene, selbst mittellose Partner deutlich.

  • Hallo zusammen,

    das Einkommen gehört dem der es verdient.

    Kein Einkommen kein Verdienst.

    Die Hausarbeit usw. wird nicht vergütet.

    Zugewinnausgleich berechnen
    Wer sich scheiden lässt, kann die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen. Finanztip zeigt Dir, wie Du den Zugewinnausgleich berechnest.
    www.finanztip.de

    LG

  • Hallo zusammen,

    die Zugewinngemeinschaft ist nicht mehr passend für nicht erwerbstätige Frauen.

    https://www.finanztip.de/zugewinngemeinschaft/

    LG

    Das ist doch etwas pauschal.


    Wenn beide Ehepartner sich Erwerbs- und Carearbeit gleichberechtigt teilen und so BEIDE Ehepartner die Möglichkeit haben, finanziell unabhängig zu sein und Vermögen aufzubauen, stimme ich Dir zu.


    Die Realität zeigt aber leider, dass immer noch viele davon ausgehen, dass natürlich die Frau Elternzeit nimmt (der Vater dann die zwei Alibimonate am Ende für gemeinsames Reisen oder Renovierungsarbeiten zu Hause) und im Anschluss die Frau maximal Teilzeit arbeitet, weil der Mann natürlich nicht seine Stunden reduzieren kann.


    Sehr polemisch, ich weiß, aber in vielen Fällen ist das leider immer noch die traurige Wahrheit.


    Wenn wir unser Mindset dahingehend ändern würden, dass es völlig normal ist, dass beide Elternteile eine zeitlang während ihrer Karriere ihre Arbeitszeit reduzieren, würden Frauen im Job weniger benachteiligt (da dass Ausfallrisiko beide Geschlechter beträfe), Frauen würden besser fürs Alter vorsorgen (Stichwort Rentenpunkte) und vor allem im Job bleiben und dort auch weiterkommen, um potenziell mehr Geld zu verdienen.


    Ich bin vollkommen d’accord, dass eine Ehe nicht als Versorgung gesehen werden sollte. Aber sobald ein Partner durch die Familiengründung beruflich und damit finanziell zurück steckt und dadurch erst dem anderen Partner die volle Erwerbsarbeit ermöglicht, muss der schwächere Partner dafür einen Ausgleich erhalten.