Kaminkehrer

  • Wir haben in unserem Haus neben einer Nachtspeicherheizung einen Kachelofen der mit Holz geschürt wird. Der Kaminkehrer kommt zur Prüfung alle 3 Monate was, nach meiner Ansicht, eigentlich völlig überhöht ist. Wie oft muß der Kamin jährlich nach Gesetzeslage gereinigt bzw. geprüft werden?

  • Schnelle Suche im Netz sagt, dass die Pflichtintervalle für eine Feuerstättenschau deutlich länger sind.


    War jetzt aber kein Gesetzestext oder andere Vorschrift dabei, daher keine absolute Sicherheit.

  • Meiner war gestern da und hat sich um den Kachelofen-Kamin und die Gasheizung gekümmert. Er sagte, der Kamin sei in 2 Jahren wieder dran, die Gasheizung in einem.
    Ich kenne die offiziellen Regeln nicht. Könnte sein, dass solche Sachen in Deutschland länderweise verschieden geregelt sind. Wohne jedenfalls in BaWü.

  • Man muss hier zwischen 3 Punkten unterscheiden:


    1. Feuerstätten (wird vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt)

    -> 2x innerhalb von 7 Jahren

    -> Rechtsgrundlage ist SchfHwG §14


    2. Regelmäßige Kontrolle der Heizung (wird vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt)

    -> Zeitraum ist meines Wissens abhängig von der Art der Heizung


    3. Kehrarbeiten (z.B. bei der Verwendung eines Kaminofens - kann von jedem Schornsteinfeger durchgeführt werden, muss dann aber dem Bezirksschornsteinfeger nachgewiesen werden)

    -> Ich kenne hier die Regel, dass 2x pro Jahr der Kamin gekehrt werden muss. Zumindest ist es bei allen mir bekannten Objekten mit Kaminofen so (NRW und RP)

  • Bei mir in Bayern ist es ein Termin pro Jahr. Wir haben Gasheizung und im Wohnzimmer einen Kachelkamin, der allerdings höchstens 0-3 x pro Jahr befeuert wird.


    Der Kaminkehrer hat den netterweise als Notkamin deklariert, weil wir sonst irgendwelche Umrüstarbeiten durchführen müssten.