In München gibt es Staffelmiete, jedes Jahr 5% auf die Kaltmiete und irgendwann darf der Mieter 100% vom Gehalt dem Vermieter überweisen.
Unsinn! Das kann ich sagen ohne in München gewohnt zu haben bisher. Siehe § 557a BGB. Staffelmiete muss ein konkreter Erhöhungsbetrag sein und kann nicht einfach prozentual immer weitergehen.