Jobwechsel und Neuaufstellung der Altersvorsorge

  • Hallo zusammen,


    nach nunmehr 17 Jahren im öffentlichen Dienst steht zum Jahreswechsel auch ein Jobwechsel in die freie Wirtschaft mit entsprechender Gehaltsänderung an. Das sehe ich als Anlass, meine Altersvorsorge durchzuchecken.


    Momentan in Nutzung:


    1. 2x bAV

    • Vertrag 1: 5 EUR pro Monat, (aus steuerlichen Gründen wurde Vertrag 2 angelegt, seitdem dümpelt der Vertrag eben so rum) in diesem Vertrag liegen rund 3000 EUR Kapital
    • Vertrag 2: 200 EUR pro Monat (leider sehr konservativ angelegt mit Garantiezins [1,75% meine ich]), Vertragsguthaben müsste deutlich über Vertrag 1 liegen, eine genaue Summe habe ich gerade nicht da

    2. Fondsriester über Deka (niedrige Kosten, recht gute Wertentwicklung, aber ohne Rentenfaktor, daher hier eher die Überlegung, kurz vor Renteneintritt förderschädlich zu kündigen)


    3. Zusatzversorgungskasse durch Arbeit im öffentl. Dienst (wird ab 1.1. ruhen, aber eine kleine Rente erzeugen [Höhe müsste ich nochmal prüfen, habe um die 300 EUR im Hinterkopf)



    Wo liegt die Zukunft?


    Riester möchte ich erstmal weiter besparen (2100 EUR pro Jahr abzgl. 175 EUR Zulage) in der Hoffnung, dass eine Riester-Reform in den nächsten Jahren das Produkt wieder interessanter macht.


    Zum Thema bAV gibt's einen Beitrag bei Finanztip, in dem erwähnt wird, dass es für Gutverdiener (und in dieses Spektrum gerate ich ab 1.1. hinein) uninteressant ist, wenn der AG nur seinen Pflichtanteil beisteuert (das wird bei mir der Fall sein). Mein Gedanke war ursprünglich, das Guthaben der beiden "Altverträge" in einen neuen übertragen zu lassen und diesen mit möglichst hohem Aktienanteil anzulegen. Durch den Artikel ist dieser Gedanke jetzt aber als unsinnig anzusehen.



    Wie würdet ihr vorgehen? Klar habe ich schon ETF-Sparpläne und werde diese ab 1.1. auch ordentlich aufstocken. Dennoch möchte ich gern eine Variante haben, die mir eine monatliche Auszahlung zusätzlich zur gesetzl. Rente zusichert... Gibt es da neben einer ETF-Police (mit möglichst geringen Kosten) eine Alternative?



    Vielen Dank für Euren Input!

  • Das soll jetzt nicht herablassend klingen, aber in Bezug auf Deine Altersvorsorge sind 3.000 EUR Kapital praktisch gar nichts, völlig irrelevant. Was soll aus diesen BAVen schon rauskommen? Garantiezins 1,75%, und dann wahrscheinlich noch Kosten hier und Kosten da…


    Bei Riester kenne ich mich nicht aus (von so etwas habe ich mich immer fern gehalten), wird allgemein ja eher kritisch besprochen.


    Wenn Du eine lebenslange, feste monatliche Auszahlung haben möchtest, kannst Du zu Rentenbeginn auch anderweitig angespartes Kapitel in eine Sofortrente umwandeln. Dafür brauchst Du nicht jetzt schon einen völlig unrentables Produkt zu besparen.

  • Nach nunmehr 17 Jahren im öffentlichen Dienst steht zum Jahreswechsel [2024/205] ein Jobwechsel in die freie Wirtschaft mit entsprechender Gehaltsänderung an. Das sehe ich als Anlass, meine Altersvorsorge durchzuchecken.

    Momentan in Nutzung:


    1. 2x bAV

    - Vertrag 1: 5 EUR pro Monat, (aus steuerlichen Gründen wurde Vertrag 2 angelegt, seitdem dümpelt der Vertrag eben so rum) in diesem Vertrag liegen rund 3000 EUR Kapital

    Ein Tropfen auf dem heißen Stein, wie FinanzPanda schon schreibt. Eine Rente läuft überschlägig 250 Monate; von 3000 € Kapital hast Du also etwa 12 € im Monat zu erwarten.

    - Vertrag 2: 200 EUR pro Monat (leider sehr konservativ angelegt mit Garantiezins [1,75% meine ich]), Vertragsguthaben müsste deutlich über Vertrag 1 liegen, eine genaue Summe habe ich gerade nicht da.

    Obwohl Monat für Monat 200 € Gehalt in diesen Vertrag gehen, ist er Dir offensichtlich so unwichtig, daß Du noch nicht einmal präsent hast, was damit ist. Na denn.

    2. Fondsriester über Deka (niedrige Kosten, recht gute Wertentwicklung, aber ohne Rentenfaktor, daher hier eher die Überlegung, kurz vor Renteneintritt förderschädlich zu kündigen)

    Warum beabsichtigst Du, einen Vertrag weiter zu bedienen, von dem Du heute schon weißt, daß Du ihn kündigen willst? Warum kündigst Du ihn dann nicht gleich?

    3. Zusatzversorgungskasse durch Arbeit im öffentl. Dienst (wird ab 1.1. ruhen, aber eine kleine Rente erzeugen (Höhe müsste ich nochmal prüfen, habe um die 300 EUR im Hinterkopf)

    Dieser Vertrag wird im Normalfall bis zum Renteneintritt schlafen. Wenn Du willst, könntest Du ihn allerdings auch weiterzahlen.

    Riester möchte ich erstmal weiter besparen (2100 EUR pro Jahr abzgl. 175 EUR Zulage) in der Hoffnung, dass eine Riester-Reform in den nächsten Jahren das Produkt wieder interessanter macht.

    Wie soll das gehen? In welcher Form soll dieses Produkt "wieder interessanter" werden? War es denn jemals interessant? Erwartest Du, daß Rendite vom Himmel regnet - oder wie kann ich mir das vorstellen?

    Zum Thema bAV gibt's einen Beitrag bei Finanztip, in dem erwähnt wird, dass es für Gutverdiener (und in dieses Spektrum gerate ich ab 1.1. hinein) uninteressant ist, wenn der AG nur seinen Pflichtanteil beisteuert (das wird bei mir der Fall sein). Mein Gedanke war ursprünglich, das Guthaben der beiden "Altverträge" in einen neuen übertragen zu lassen und diesen mit möglichst hohem Aktienanteil anzulegen. Durch den Artikel ist dieser Gedanke jetzt aber als unsinnig anzusehen.

    Generell sind Versicherungslösungen aller Art nicht besonders rentabel. Das gilt für privat abgeschlossene und beruflich abgeschlossene Versicherungslösungen gleichermaßen.


    Berufliche Altersversorgungen werden meist durch Entgeltumwandlung realisiert. Die Einzahlung ist dann steuer- und sozialversicherungsfrei. Die "Steuerfreiheit" ist für viele Deutsche der Schlüsselreiz. Der Durchschnittsdeutsche macht praktisch alles, was steuerlich absetzbar ist, ohne weiter über die Rentabilität der Konstruktion nachzudenken. Im vorliegenden Fall handelt es sich ja nicht um eine Steuerersparnis, sondern nur um eine Steuerverschiebung in spätere Jahre, denn die Auszahlung wird ja steuerpflichtig sein. Weiterhin "spart" der Alterssparer Sozialversicherungsbeiträge. Durch den geringeren Rentenbeitrag bekommt er später mal entsprechend weniger Rente, den jetzt gesparten Krankenversicherungsbeitrag zahlt er später mal nach. Der Arbeitgeber spart dadurch um die 20% Sozialversicherungsbeiträge, er zahlt somit weniger, wenn er statt 20% für Sozialversicherungsbeiträge nur 15% auf den Sparbeitrag drauflegt.


    Wäre ich in gleicher Situation und hätte ich die Wahl, würde ich mich nicht daran beteiligen, sondern auf eigene Faust sparen.

    Wie würdet ihr vorgehen? Klar habe ich schon ETF-Sparpläne und werde diese ab 1.1. auch ordentlich aufstocken. Dennoch möchte ich gern eine Variante haben, die mir eine monatliche Auszahlung zusätzlich zur gesetzl. Rente zusichert... Gibt es da neben einer ETF-Police (mit möglichst geringen Kosten) eine Alternative?

    Es ist schon die Frage, ob eine Police irgendwelcher Art als Alternative zu bezeichnen ist. Wenn man mich fragt, würde ich sagen: Nein.


    All diese Konstruktionen funktionieren gleich: Man hat zu Anfang ein gewisses Kapital, das man im Sinne eines Auszahlplans auf die geplante Laufzeit verteilt. Unsicherheitsfaktor dabei ist der Kapitalertrag in dieser Zeit. Lassen wir den mal zur Seite, nehmen wir ihn mit 0 an (Bargeld unter der Matratze).


    Die Laufzeit ist die durchschnittliche fernere Lebenserwartung des Kunden. Fernere Lebenserwartung deswegen, weil ein Kunde mit 65 rechnerisch ein höheres Sterbealter hat als ein Neugeborener seines Geburtsjahrgangs hatte. Ein deutscher Mann mit 65 Jahren lebt im Durchschnitt noch 18 Jahre, wird also 83 Jahre alt, nicht nur 78 wie bei seiner Geburt. Bei einem Versichertenkollektiv mitteln sich frühere und spätere Sterbefälle aus, als Einzelperson hat man diesen Mittelungseffekt natürlich nicht. Und doch: Aus Sicherheitsgründen legen die Versicherungen 5 Jahre Marge drauf, verteilen rechnerisch das Geld der obigen Kunden nicht auf 18, sondern auf 23 Jahre, wodurch die Monatsrente natürlich sinkt.


    Bestimmte Riesterkonstruktionen sind so gebaut: Man kombiniert bei ihnen einen (deterministischen) Auszahlplan von 65 bis 85 Jahren mit einer Rentenversicherung, die erst ab dem Jahr 85 zahlt. Wenn diese Rentenversicherung allerdings mit 30% des Kapitals im Jahr 65 kalkuliert wird, bedeutet das, daß die Versicherung mit einer Lebenserwartung von weiteren 10 Jahren, also einem Sterbealter von 95 Jahren kalkuliert. Auch das kostet den Kunden letztlich Rentenhöhe.


    Ich bin bekanntlich kein Freund des "Sparen fürs Alter", wohl aber unbedingt ein Freund des Sparens. Geld auf der Seite schafft Unabhängigkeit, Sicherheit, wenn Du so willst, und das ist in jeder Lebensphase nützlich. Wenn Du hinreichend konsequent sparst (Du solltest Du aber tun!), hast Du zu Beginn Deines Ruhestandes ein hinreichendes Polster für einen Großteil der Fährnisse des Ruhestands.


    Eine Sicherheit erreicht man damit nicht, die kann man als Normalverdiener und Normalvermögender aber ohnehin nicht erreichen. Ob man selbst mal im Pflegeheim landet, für wie lang und zu welchen Kosten, halte ich für unkalkulierbar. Ich sehe das als einen Schwarzen Peter. Wenn man diesen gezogen hat, hat man verloren, egal ob man vorher versucht hat, dafür finanziell Vorsorge zu treffen oder nicht.

  • Berufliche Altersversorgungen werden meist durch Entgeltumwandlung realisiert. Die Einzahlung ist dann steuer- und sozialversicherungsfrei. Die "Steuerfreiheit" ist für viele Deutsche der Schlüsselreiz. Der Durchschnittsdeutsche macht praktisch alles, was steuerlich absetzbar ist, ohne weiter über die Rentabilität der Konstruktion nachzudenken. Im vorliegenden Fall handelt es sich ja nicht um eine Steuerersparnis, sondern nur um eine Steuerverschiebung in spätere Jahre, denn die Auszahlung wird ja steuerpflichtig sein. Weiterhin "spart" der Alterssparer Sozialversicherungsbeiträge. Durch den geringeren Rentenbeitrag bekommt er später mal entsprechend weniger Rente, den jetzt gesparten Krankenversicherungsbeitrag zahlt er später mal nach. Der Arbeitgeber spart dadurch um die 20% Sozialversicherungsbeiträge, er zahlt somit weniger, wenn er statt 20% für Sozialversicherungsbeiträge nur 15% auf den Sparbeitrag drauflegt.

    Entgeltumwandlung führt zu nachgelagerter Besteuerung ergo Steuerverschiebung, richtig! Nur ist der Steuersatz im Rentenfall idR wesentlich geringer als im Fall der Einzahlung/ Entgeltumwandlung. D.h. was ohne Entgeltumwandlung dem Fiskus zufiele, landet so in der individuellen Altersversorgung, richtig?

    Die Anwartschaft der GRV leidet natürlich im Fall der Entgeltumwandlung. Dem steht doch aber ein Leistungsanspruch aus anderer Versicherung gegenüber. Und dieser soll den Verlust nicht mindestens kompensieren können?

  • Das soll jetzt nicht herablassend klingen, aber in Bezug auf Deine Altersvorsorge sind 3.000 EUR Kapital praktisch gar nichts, völlig irrelevant. Was soll aus diesen BAVen schon rauskommen? Garantiezins 1,75%, und dann wahrscheinlich noch Kosten hier und Kosten da…

    Dass die "kleine" BAV keinen nennenswerten Einfluss hat, ist mir völlig klar; die habe ich nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Mein ursprünglicher Gedanke war, die beiden BAV (die in meinen Augen totes Geld sind und dank Inflation eigentlich nur noch verlieren) durch eine neue mit brauchbarer Wertentwicklung zu ersetzen. Der Gedanke ist durch den Finanztip-Artikel aber schon wieder unwahrscheinlich geworden..


    Wenn Du eine lebenslange, feste monatliche Auszahlung haben möchtest, kannst Du zu Rentenbeginn auch anderweitig angespartes Kapitel in eine Sofortrente umwandeln. Dafür brauchst Du nicht jetzt schon einen völlig unrentables Produkt zu besparen.


    Das kann tatsächlich eine Option werden, die ich so nicht auf dem Schirm hatte.

  • Das kann tatsächlich eine Option werden, die ich so nicht auf dem Schirm hatte.

    Ja, das ist, wenn man eine “ewig” laufende Rente einkaufen möchte, keine schlechte Möglichkeit. Was einem klar sein muss: Auch diese Dinger sind so kalkuliert, dass der Anbieter damit im Schnitt (!) sehr gut Geld verdient. Das heißt, aller Wahrscheinlichkeit nach wäre es für dich finanziell besser, das Geld selbst in der Hand zu behalten und nach und nach zu verbrauchen. Du müsstest meist a die 100 werden, damit sich das halbwegs rentiert.


    Psychologisch ist das aber für viele Leute schwierig. Ich persönlich finde es gut, wenn zumindest die grundlegenden Lebenshaltungskosten durch zeitlich unbegrenzte Rentenzahlungen gedeckt sind. Das kann je nach Fall aber sogar schon durch die gesetzliche Rente gegeben sein, oder es reicht eine eher kleine Zusatzrente. Den Rest würde ich eher selbst verwalten.

  • Dem steht doch aber ein Leistungsanspruch aus anderer Versicherung gegenüber. Und dieser soll den Verlust nicht mindestens kompensieren können?

    Mein Lieblingsartikel zum Thema bAV:

    Betrübliche Altersversorgung – leider oft eine herbe Enttäuschung - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Betriebliche Altersvorsorge heißt: der Arbeitgeber schließt für seine Arbeitnehmer eine Kapitallebens-, Renten- oder fondsgebundene Lebensversicherung ab. Ist…
    hartmutwalz.de


    Meine eigene Erfahrung: bAV (Entgeldumwandlung) mit Garantieverzinsung: 2,75%.

    Stillgelegt wurde das Ganze 2013.

    Ich bekomme weiter jedes Jahre meine Standmeldung mit der garantierten Rente (ab 2037). Seit 2013 hat sich die garantierte Rentenhöhe nicht um einen Cent erhöht! =O

    D.H. mein Geld 'gammelt' jetzt noch weitere 13 Jahre in der bAV zu einer Effektivverzinsung von 1,6% p.a. rum. Und zwar noch bis 2037!

    Was soll ich ab 2037 mit dieser 'tollen' Rente anfangen? Und dann bekomme ich jeden Monat eine Rente, die ich versteuern darf und deren Kaufkraft dann weiter mit jedem Jahr sinkt.

    Toll! <X


    Ich werde bei meiner bAV die Option der einmaligen Kapitalabfindung nehmen. Dann kann ich mir zumindest ab 2037 noch ein paar schöne Urlaube von dem Geld gönnen.

    Der Abschluss der bAV war (bisher) die schlechteste finanzielle Entscheidung meines Lebens.


    PS: Es geht auch anders. Meine Partnerin hat eine bAV, bei der der AG 100% der Beiträge übernimmt. Das ist dann natürlich geschenktes Geld!

  • FinanzPanda, monstermania , zunächst vielen Dank für die Beiträge!

    Die Kritik lasse ich mal stehen, wenngleich jeweils der Einzelfall zu betrachten ist.

    (z.B. fließen nicht zwangsnotwendig stets die VL in Entgeltumwandlung - baV ein.)

    Was soll man jungen Menschen denn stattdessen raten? Die gesetzliche Rente wird nicht reichen und wer weiß, ob ein evtl. ETF Sparplan durchgehalten wird bzw seine Erträge nicht anderweitig abgeflossen sind, bis das Rentenalter erreicht ist?

  • Was soll man jungen Menschen denn stattdessen raten? Die gesetzliche Rente wird nicht reichen und wer weiß, ob ein evtl. ETF Sparplan durchgehalten wird bzw seine Erträge nicht anderweitig abgeflossen sind, bis das Rentenalter erreicht ist?

    Wenn sie mit 4 den zweiten Marshmellow abwarten konnten, ETF-Sparplan. Wenn nicht, ein möglichst günstiges Produkt, das einen ETF-Sparplan verpackt.

  • Entgeltumwandlung führt zu nachgelagerter Besteuerung ergo Steuerverschiebung, richtig! Nur ist der Steuersatz im Rentenfall idR wesentlich geringer als im Fall der Einzahlung/ Entgeltumwandlung. D.h. was ohne Entgeltumwandlung dem Fiskus zufiele, landet so in der individuellen Altersversorgung, richtig?

    Nachrechnen.

    Die Anwartschaft der GRV leidet natürlich im Fall der Entgeltumwandlung. Dem steht doch aber ein Leistungsanspruch aus anderer Versicherung gegenüber. Und dieser soll den Verlust nicht mindestens kompensieren können?

    Nachrechnen.


    Ich beschäftige mich gerade mit Rentenfaktoren. Der Rentenfaktor bezeichnet die monatliche Zahlung, die aus einem Kapital von 10.000 € zu erwarten ist. Bei einem Rentenbeginn mit 65 läuft eine Rente für einen Mann im Durchschnitt etwa 18 Jahre, für eine Frau etwa 21 Jahre. Sagen wir mal 250 Monate, das läßt sich leicht rechnen.


    Beim Verfahren Matratze reichen 10.000 € 250 Monate, wenn man (ohne jeden Kapitalertrag) jeden Monat 40 € aus der Matratze zieht. Das wäre Rentenfaktor 40.


    Unter normalen Umständen müßte allerdings ein Kapitalertrag dazukommen, der dann mit der Kapitalrückzahlung ausgeschüttet wird. Der Rentenfaktor müßte somit höher sein (auch, wenn der Kapitalertrag ggf. versteuert werden muß).


    Das muß eine Rentenversicherung erstmal formal schlagen. Doch das ist nicht genug. Denn Auszahlungen von Altersvorsorgeverträge müssen regelmäßig versteuert und/oder verbeitragt werden.


    Damit ein solcher Vertrag die Matratze schlägt (oder ein konservatives Depot mit festverzinslichen Papieren) müssen diese Abzüge berücksichtigt werden.


    Horst Talski hat mal eine Sammlung von Rentenfaktoren initiiert. Die dort gemeldeten Rentenfaktoren erreichen die obigen 40 allenfalls selten, dabei gelten diese für Rentenversicherungen, von denen im Auszahlungsfall noch etwas abgezogen wird. Das heißt: All die, die dort von ihrer Rentenversicherung berichten, lägen besser, wenn sie mit 65 ihr Geld in einem abgehoben und unter die Matratze gesteckt hätten.


    Der Steuersatz im Ruhestand ist typischerweise niedriger als in der aktiven Zeit. Fragt sich halt, wieviel niedriger. Ich habe das mal für einen Fall konkret nachgerechnet. Da war der Grenzsteuersatz vor dem Ruhestand 39% (also nahe am Spitzensteuersatz (ohne Reichensteuer)). Nach dem Ruhestand betrug der Grenzsteuersatz 29%. Das ist niedriger, aber nicht so viel niedriger wie vermutet.


    Praktisch nirgendwo ist davon zu lesen, daß "sozialversicherungsfreie" Einzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung den gesetzlichen Rentenanspruch mindern. Der Rentenbeitrag beträgt überschlägig 20%, gehen 200 € pro Monat in die bAV, gehen 40 € weniger in die gesetzliche Rente. Unterstellen wir, daß die bAV sich gleich rentiert wie die gesetzliche Rente, mindert die Einzahlung in die bAV den gesetzlichen Rentenanspruch um 20% der entsprechenden bAV-Auszahlung. Das ist sicherlich mehr als nichts. Bekommt der fleißige bAB-Einzahler am Ende 300 € aus der bAV, hat er dadurch 60 € weniger gesetzliche Rente.


    Alles nicht so toll!

  • Was soll man jungen Menschen denn stattdessen raten? Die gesetzliche Rente wird nicht reichen und wer weiß, ob ein evtl. ETF Sparplan durchgehalten wird bzw seine Erträge nicht anderweitig abgeflossen sind, bis das Rentenalter erreicht ist?

    Das Problem ist da und lässt sich auch nicht verleugnen. Ich kenne einige jüngere und ältere Menschen in meinem Umfeld, für die sparen ein generelles Problem ist.

    Nur, warum muss die Lösung eine teure und unflexible Versicherung sein von der der Versicherte nachher kaum etwas hat!?

    Die Gefahr ist auch, dass man sich jahrelang in falscher Sicherheit wiegt. Ich habe ja jetzt eine bAV oder private RV abgeschlossen und damit ist das Thema abgehakt.

    Das böse Erwachen kommt dann ja zumeist erst im höheren Alter, wenn man anfängt mal nachzurechnen. Und auf einmal merkt, dass die Prognosen der Versicherungen leider nicht Realität geworden sind.


    Ich habe mit 18 eine kapitalbildende Lebensversicherung und mit 30 eine bAV abgeschlossen. Na, damit sollte ich doch wirklich Safe sein in Sachen AV? <X

  • Was soll man jungen Menschen denn stattdessen raten?

    -Sich selber Finanzschlau zu machen

    -Auf Kosten zu achten

    -Unnötige Versicherungsprodukte meiden (Versichern und sparen immer trennen)

    -seinen Vermögensaufbau in die eigenen Hände zu legen

    -keine Angst vor dem eigenen Geld haben

    -über Geld reden

    -Geld klug investieren ( in Finanzprodukte, Bildung und Erlebnisse)


    Aufzählung unvollständig.


    Viel Erfolg beim Menschen finanzschlau zu machen.

  • Die Anwartschaft der GRV leidet natürlich im Fall der Entgeltumwandlung.

    Ich war über den Begriff Anwartschaft gestolpert, den ich aus dem PKV-Reich kenne, wo man für monatliches Geld ohne eigentliche Versicherungsleistungen nur das Recht auf Wiedereinstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung bewahren kann.


    Der Ausdruck Anwartschaft ist bei der GRV unüblich und auch nicht zutreffend, denn Du hast da keine Anwartschaft, sondern bist nach der Wartezeit voll versichert mit allen Leistungen. Man denkt immer (zuerst / nur) an die Altersrente, aber es gibt auch noch die Rente bei Erwerbsunfähigkeit oder Reha-Maßnahmen.


    Wenn wir es übersetzen in "Entgeltumwandlung mindert die Beiträge in die GRV und damit spätere Rentenzahlungen" bin ich aber voll dabei. Achim Weiss hat oben schon überschlagen, was das ungefähr bedeutet.


    Ich möchte da noch den Hinweis hinzufügen, dass die Leistungen der GRV jährlich angepasst werden und dabei der durchschnittlichen Gehaltsentwicklung folgen. Diese Dynamik wird in den Rentenfaktoren der privaten Rentenversicherungen nicht abgebildet. Alle dort genannten Werte müssten noch mit der durchschnittlichen Inflation abgezinst werden, um sinnvoll vergleichen zu können. Wenn dem Fragesteller mit Alter 37 heute eine Rente von z.B. 500 € monatlich ab 67 versprochen wird, was ist die denn mit 67 wert? Und mit 87?

  • Ein Rentenpunkt der GRV dürfte danach in 30 Jahren bei 2% Inflation einen Wert von über 70€ haben.

    Inflationsrechner


    Wie Achim Weiss oben angemerkt hat fehlen bei 200€ mtl. in die bAV eingezahlt ca. 40€ Einzahlung in die GRV. Das macht im Jahr ca. 500€ aus.

    Ein Rentenpunkt kostet heute ca. 8500€. Damit verliert man durch die bAV ca. 0,06 Rentenpunkte pro Jahr. Das macht bei 30 Jahren ca. 1,8 Rentenpunkte.

    Bei einem Wert eines Rentenpunktes von über 70€ in 30ig Jahren verliere ich so über 120€ an Rentenansprüche in 30ig Jahren.

    Diesen Verlust muss eine bAV nach Steuern auch erstmal aufbringen in 30ig Jahren.


    Leider fällt uns Menschen langfristiges Rechnen und Denken sehr schwer. Die Kraft der Inflation wird massiv unterschätzt und dem Anzugträger gegenüber Zuviel Vertrauen geschenkt.

    Ruckzuck hat man einen Vertrag unterschrieben der sich leider sehr oft nur für den lohnt der das Stück Papier zum unterschreiben mitgebracht hat.


    Alles nur grob überschlagen.....


    Viel Erfolg bei eueren Finanzentscheidungen.

  • Ich war über den Begriff Anwartschaft gestolpert, den ich aus dem PKV-Reich kenne, wo man für monatliches Geld ohne eigentliche Versicherungsleistungen nur das Recht auf Wiedereinstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung bewahren kann.


    Der Ausdruck Anwartschaft ist bei der GRV unüblich und auch nicht zutreffend, denn Du hast da keine Anwartschaft, sondern bist nach der Wartezeit voll versichert mit allen Leistungen.

    Hier irrt der Verfasser:


    "Im Sozialversicherungsrecht werden durch die Beitragszahlungen Anwartschaften auf die Versicherungsleistung begründet. So erwirbt der Versicherungspflichtige oder freiwillig Versicherte durch Einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung Rentenanwartschaften, die Eigentumsschutz im verfassungsrechtlichen Sinn (Art. 14 GG) genießen.[2]"

    Anwartschaft – Wikipedia

  • Ich möchte da noch den Hinweis hinzufügen, dass die Leistungen der GRV jährlich angepasst werden und dabei der durchschnittlichen Gehaltsentwicklung folgen.

    Stand heute ja. Wie lange das noch so finanzierbar ist, wird sich zeigen.


    Bei der Pflegeversicherung gibt es ja gerade schon Stimmen, dass es “nicht die Aufgabe der Pflegeversicherung sein kann, das Vermögen reicher Leute zu schonen”. Mit anderen Worten: Die Idee ist, eine Versicherung in eine soziale Transfereinrichtung umzubauen. Ob das passiert ist natürlich völlig offen. Aber der Slogan “die GRV kann nicht dazu da sein, reichen Leuten noch mehr Geld in den Allerwertesten zu schieben” findet bei dem entsprechenden Klientel bestimmt auch Anklang…

  • Ich möchte da noch den Hinweis hinzufügen, dass die Leistungen der GRV jährlich angepasst werden und dabei der durchschnittlichen Gehaltsentwicklung folgen.

    Stand heute ja. Wie lange das noch so finanzierbar ist, wird sich zeigen.

    Die Rentner stellen einen immer größeren Teil der Wählerschaft, und sie wählen mehr als andere Wählergruppen die Union.


    Ich sehe es schon kommen: Der Bundeshaushalt geht zum größten Teil in den sozialen Konsum - und für die Investitionen gestaltet man "Sondervermögen". Denn für Investitionen seien die Schulden, die man aufnimmt, ja rechtzufertigen. Daß eigentlich ein Teil des Bundeshaushalts für Investitionen vorgesehen sein sollte, wird in den Hintergrund geschoben.


    Wir dürften uns darin einig sein, daß angesichts der Demographie die Renten langfristig fallen müssen (am besten sozialverträglich dadurch, daß die Steigerungen hinter den Lohnsteigerungen zurückbleiben). So hatte es der Bundestag mit vielen Schmerzen bereits beschlossen, aber SPD-Heil hat das mit seinem "Rentenpaket II" ja gerade zurückgenommen. Es wird seine SPD nicht retten, aber den Bundeshaushalt auf ewig belasten.


    Die Union wird diese Pläne mit Blick auf ihre Wählerschaft nicht zurücknehmen.


    Und ein Schröder, der die sachliche Notwendigkeit vor die Parteiräson stellt, ist weit und breit nicht in Sicht.

  • Sehe ich auch so. Daher auch mein Gefühl, dass es bei der Rente auf eine “soziale” Ausgestaltung hinauslaufen könnte. Die breite Wählerschaft wird nicht verschreckt, und bei denen, die willens und in der Lage waren sich privat noch etwas auf die Seite zu legen, wird abgeschöpft…


    Aber alles Spekulation.