Hausgeld, SE Verwalter, WEG

  • Liebes Forum,

    ein Wohnungseigentümer schließt einen Sondereigentumsverwaltungsvertrag, nach Schenkung der Wohnung durch den Vater. Der SE-Verwalter bleibt der Gleiche. Alle Eigentümer in diesem Haus lassen dort in einer WEG verwalten.

    Im Vertrag ist geregelt das der SE-Verwalter bis zum 10. des Monats seine Gebühr vom Mietttreuhandkonto der WEG einziehen darf. Diese Gebühr geht also direkt von der Miete ab.

    Zu den eingehenden Mieten heißt es im Vertrag:

    Die eingegangen Mieten der Mieter werden jeweils bis zum 15. oder den darauffolgenden Werktag eines Monats auf ein vom Eigentümer zu benennendes Konto überwiesen, sofern die Mieten des Mieters auf das Miettreuhandkonto des SE-Verwalters gezahlt werden".
    Das trifft zu.

    Der Eigentümer bekam nun erstmalig vom SE-Verwalter eine Summe = Mieteinnahme für den August angewiesen.

    Die SE-Verwaltergebühr war abgezogen und auch das Hausgeld.

    Zum Hausgeld gibt es keine mündliche oder schriftliche Absprache, das der Verwalter so verfährt.

    Der Eigentümer findet das etwas eigenmächtig vom Verwalter, will aber hier zunächst um Rat und Input dazu bitten.

    Danke und Grüße

    ikopi

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  • Die WEG berechnet die Nebenkosten und stellt die Rechnung an den Eigentümer, parallel wird die Nebenkosten-Abrechnung dem Mieter zugestellt, dieser zahlt an den Eigentümer, da ja auch die Miete an ihn gezahlt wird. Der Eigentümer zahlt dann, meist in mehreren Raten über das Jahr alle Nebenkosten. So ist es zumindest bei mir gewesen, immer problemlos. Auch die Abschläge gingen an den Eigentümer. Es gibt da sicherlich verschiedene Modelle. Ich war mit dem von mir beschriebenen zufrieden, da es sehr übersichtlich war.

  • Hausgeld und Nebenkosten sind 2 verschiedene Dinge,

    Im hausgeld enthalten sind u.a. Versicherungen, Verwaltungsgebühren, wie auch Rücklagen für Reparaturen

    Die Höhe ergibt sich zum einen aus den Versicherungen als auch aus der Höhe der festgesetzten Gelder für Reparatur/Sanierung des Objekts, und sollte sich alles in Unterlagen der WEG finden lassen.

    Üblicherweise wird die Höhe jährlich mit Hilfe eines Haushaltsplans den die Verwaltung vorschlägt in der Eigentümer Gemeinschaft beschlossen.

  • Sorry für die Zwischenfrage:

    Ist denn eine Mietzahlung an den Verwalter "üblich"? Wenn ich Vermieter wäre, dann würde ich doch gern die Miete direkt vom Mieter haben?

    Also einzigen Vorteil sehe ich hier, dass der Verwalter sich "kümmert" falls die Miete ausbleibt und man die Verwaltergebühr und Hausgeld in dem Fall nicht bezahlt. Aber nach ein paar "du, du, du" und wenn dann immer noch nicht gezahlt wird vom Mieter, dann wird er das wohl an den Mieter weiterdelegiert.

    Kurzum: Ich sehe hier keine Vorteil und finde das komisch. Es ist aber in der Familie lediglich eine selbstgenutzte ETW vorhanden - keine Erfahrung wie das mit vermieteten Wohnungen im gleichen Objekt gehandhabt wird.

  • Sorry für die Zwischenfrage:

    Ist denn eine Mietzahlung an den Verwalter "üblich"? Wenn ich Vermieter wäre, dann würde ich doch gern die Miete direkt vom Mieter haben?

    Also einzigen Vorteil sehe ich hier, dass der Verwalter sich "kümmert" falls die Miete ausbleibt und man die Verwaltergebühr und Hausgeld in dem Fall nicht bezahlt. Aber nach ein paar "du, du, du" und wenn dann immer noch nicht gezahlt wird vom Mieter, dann wird er das wohl an den Mieter weiterdelegiert.

    Kurzum: Ich sehe hier keine Vorteil und finde das komisch. Es ist aber in der Familie lediglich eine selbstgenutzte ETW vorhanden - keine Erfahrung wie das mit vermieteten Wohnungen im gleichen Objekt gehandhabt wird.

    Normalerweise nicht, kenne ich auch nicht. Alle Zahlungen an die Verwaltung habe ich vorgenommen und von den Mietern alles bekommen, wäre bei der Steuererklärung sonst ein mächtiges Chaos gewesen.

  • Leider erschließen sich mir diese Beiträge überhaupt nicht:-( Sorry

    Meine Frage bezog sich auf das Hausgeld und ob die oben geschilderte Verfahrensweise korrekt ist bzw. gibt es dazu Regeln oder kann der Verwalter machen was er will ?

    Der der das Geld bekommen muss ist klar, aber alles ohne Abstimmung mit dem Eigentümer ?

  • Nochmals die Höhe des hausgeldes legt die WEG üblicherweise jährlich fest.

    Der Verwalter handelt nach den Vorgaben der WEG!

    Wenn nicht getan prüfe doch erstmal bitte AlLE Beschlüsse der WEG, wenn euch Unterlagen fehlen dann fordere diese an. Und lies dort nach! Was wie beschlossen wurde.

    Diese Unterlagen werden eigentlich vom EX Eigentümer dem neuen Eigentümer übergeben und sind eigentlich auch Teil des Kaufvertrages. In einem Exposé eines Maklers stehen solche Details zumindest die Höhe bei regulären Käufen (bei euch ist es ja eine Schenkung, offensichtlich mit fehlenden Infos) auch drin,

  • Mensch, dann mach einfach eine Vertragsanpassung. Der SE-Verwalter zahlt die Miete abzgl. seiner Gebühren an dich aus und du zahlst das Hausgeld selber an die WEG.

    Ist zwar dumm sich dann einen SE-Verwalter zu gönnen, aber wer zu viel Geld und Zeit übrig hat, der kann das natürlich trotzdem machen.

    Warum lässt du dir das ganze nicht einfach mal von deinem Vater erklären, der hat doch den Verwalter ursprünglich beauftragt?

  • ikopi 15. August 2024 um 19:27

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Das ist aber nur dann vergleichbar, wenn die anderen Eigentümer ebenfalls das Sondereigentum vom Verwalter verwalten lassen. Laut Eingangspost hat der TE hier ja eher einen Einzelvertrag mit dem Verwalter und es ist nicht ersichtlich wie dies bei den anderen Wohnungseigentümern ist. Denn wenn diese ihr Sondereigentum nicht verwalten lassen, kann der Verwalter das Hausgeld gar nicht einbehalten.

    Du kannst ja mal anonymisiert den Vertrag hochladen, ich kann mir gut vorstellen, dass dies doch irgendwo geregelt ist.

    Generell stelle ich mir aber ebenfalls die Frage, warum man sich bei den vielen Fragen nicht einfach an den Vater wendet welcher ja überfahrun mit genau dem Objekt und genau der Verwaltung hat. Wenn die Wohnung ein Schenkung war, sollte das Verhältnis ja relativ gut sein.

  • Man sollte auch mal überlegen, warum man sich überhaupt einen SE-Verwalter gönnt. Leute die das machen, wollen in der Regel mit der ganzen Vermietungsgeschichte nichts zu tun haben. Die wollen monatlich ihr Geld bekommen und alles andere (Mieterwechsel, Besichtigungen, Wohnungsabnahmen, Mahnwesen, WEG-Versammlung etc.) soll der Verwalter übernehmen.

    Da wäre es ja unsinnig, wenn man sich die Warmmiete auszahlen lässt, um dann selber monatlich das Hausgeld an die WEG-Verwaltung zu überweisen. Dann müsste man ja auch eventuelle Nach- und Sonderzahlungen im Blick behalten und die Fristen kontrollieren. Damit übernimmt man dann freiwillig einen Teil der Aufgaben, für die man quasi den SE-Verwalter bezahlt.

    Grundsätzlich kann man ja vertraglich alles frei regeln, aber Sinn macht das dann nicht unbedingt.