Beihilfe-Tarife in der PKV Krankenversicherung für Beamte: Das musst Du beachten

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Der Staat sorgt für sein Personal: Ob im Bund, in den Länder oder Gemeinden – Beamte und Beamtinnen bekommen von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu allen Gesundheitsleistungen. In der Regel wird diese Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung kombiniert: Einen Teil der Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt übernimmt dann der Dienstherr, für den anderen Teil brauchst Du die private Krankenversicherung.
Durch die Beihilfe beteiligt sich der Staat an den Kosten für Gesundheit, Pflege und Geburten. Die Höhe der Beihilfe macht für Beamte und Beamtinnen in der Regel 50 Prozent aus.
Grundsätzlich deckt die Beihilfe immer nur einen Teil der Kosten ab. Für den Rest musst Du eine eigene Krankenversicherung abschließen. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bist Du aber befreit – unabhängig von der Höhe Deines Einkommens. Du hast also die Wahl, ob Du Dich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherst (§ 6 SGB V).
Allerdings bekommst Du die Beihilfe in den meisten Bundesländern nur, wenn Du Dich privat versicherst. Deshalb ist die überwiegende Mehrheit aller Beamten in der privaten Krankenversicherung.
Da Dein Dienstherr einen Großteil der Gesundheitskosten zahlt, brauchst Du in der PKV nur eine sogenannte Restkostenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer. Einen solchen zusätzlichen Beihilfe-Tarif brauchen dann auch die beihilfeberechtigten Angehörigen.
Möchtest Du lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben? Dann bekommst Du inzwischen in einigen Bundesländern die sogenannte pauschale Beihilfe. Pauschale Beihilfe bedeutet, dass Dein Dienstherr die Hälfte der Versicherungsbeiträge übernimmt, ähnlich wie beim Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten. Wenn Du Dich dagegen für eine private Krankenversicherung entscheidest, kann die Beihilfe je nach Bundesland auf bis zu 70 Prozent steigen, zum Beispiel wenn Du mehrere Kinder hast. Dafür können in der gesetzlichen Krankenversicherung Kinder und Eheleute kostenfrei familienversichert werden. In der PKV braucht dagegen jedes Familienmitglied einen eigenen kostenpflichtigen Tarif.
Die pauschale Beihilfe ist möglich in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bei der Einstellung kannst Du Dich also entscheiden, ob Du Dich privat oder gesetzlich versichern lassen möchtest. Warum die private Krankenversicherung für die meisten Beamte und Beamtinnen die bessere Wahl ist, erfährst Du weiter unten.
Welche Leistungen Dein Dienstherr bezahlt, wenn Du beim Arzt oder im Krankenhaus bist, unterscheidet sich zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den einzelnen Bundesländern.
So sind zum Beispiel Wahlleistungen bei Klinikaufenthalten wie die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in einigen Bundesländern beihilfefähig – in anderen nicht.
Außerdem wurden in vielen Bundesländern sogenannte Kostendämpfungs-pauschalen eingeführt – ein vom Sold abhängiger jährlicher Selbstbehalt. Andere Länder haben festgelegt, dass Beihilfeberechtigte pro Tag im Krankenhaus oder für jedes Medikament einen Betrag zuzahlen müssen. Wie hoch die Selbstbeteiligung oder die Zuzahlungen sind, variiert deutlich.
Einen ersten Eindruck über die unterschiedlichen Leistungen der Bundesländer kannst Du Dir auf der Website des DBB Beamtenbund und Tarifunion verschaffen. Spezialisierte Versicherungsmakler- und maklerinnen können Dir ebenfalls erklären, welche Regelungen für Dich gelten.
Du bist beihilfeberechtigt, wenn Du Beamtenanwärter, Referendarin, Beamter auf Probe oder Beamtin auf Lebenszeit bist. Zu den Berufsgruppen mit Beihilfeanspruch zählen beispielsweise Richterinnen, Lehrer oder Verwaltungsbeamte. Polizisten, Soldatinnen und Feuerwehrleute haben hingegen oft sogar Anspruch auf kostenfreie Heilfürsorge. Auch als pensionierter Beamter hast Du weiterhin Anspruch auf Beihilfe.
Wenn Du beihilfeberechtigt bist, können Deine Kinder grundsätzlich ebenfalls Beihilfe bekommen, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens ab dem 25. Lebensjahr endet der Anspruch auf Beihilfe (§ 80 Abs. 2 BBG, § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG und § 2 Abs. 2 Nr. 2 BKGG). Darüber hinaus kann Beihilfe gewährt werden, wenn das Kind wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu versorgen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 BKGG).
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen von Bundesbeamten erhalten Beihilfe, wenn ihre Einkünfte maximal 21.832 Euro brutto im Jahr betragen.
Entscheidend ist die Höhe des Einkommens im vorletzten Kalenderjahr vor dem Antrag auf Beihilfe. Die Einkünfte musst Du durch eine Kopie des Steuerbescheids nachweisen.
Für die Ehegatten oder Lebenspartner von Landesbeamten gelten je nach Bundesland unterschiedliche Einkommensgrenzen.
Bundesland | Einkommensgrenze |
Baden-Württemberg | 20.000 € |
Bayern | 21.832 € |
Berlin | 20.000 € |
Brandenburg | 17.000 € |
Bremen | 12.000 € |
Hamburg | 20.000 € |
Hessen | 19.488 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 21.832 € |
Niedersachsen | 20.000 € |
Nordrhein-Westfalen | 18.000 € |
Rheinland-Pfalz | 17.000 €¹ |
Saarland | 16.000 € |
Sachsen | 18.000 € |
Sachsen-Anhalt | 20.000 € |
Schleswig-Holstein | 20.000 € |
Thüringen | 18.000 € |
¹ Die Grenze liegt bei 20.450 Euro, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft vor dem 1. Januar 2012 geschlossen wurde.
Quelle: Beihilfeverordnungen der Länder (Stand: 28. Januar 2025)
Achtung: Ehegatten von Beamten, die sich privat versichern, um Beihilfe zu bekommen, sollten sich bewusst sein, dass im Falle einer Scheidung die Beihilfe entfällt. Sie müssen dann ihre private Krankenversicherung aufstocken, um die fehlende Beihilfe zu kompensieren, und das kann teuer werden. Nicht immer ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung möglich.
Sind Deine Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, dann können sie keine Beihilfe beanspruchen.
Als Beamtin bekommst Du mindestens 50 Prozent Beihilfe. Für Ehe- oder Lebenspartner liegt sie meist bei 70 Prozent und für Kinder bei 80 Prozent. Für Bundesbeamte ist das in Paragraf 46 Bundesbeihilfeverordnung geregelt. Bei Landesbeamten unterscheidet sich der Umfang der Beihilfe je nach Bundesland und ist in den Beihilfeverordnungen der Länder beziehungsweise des Bundes geregelt.
Gruppen mit Anspruch | Höhe der Beihilfe | |
Beihilfeberechtigte | Beamte von Bund, Ländern und Gemeinden, Richterinnen, Beamtenanwärterinnen, Referendare | 50 - 70 %¹ |
nahe Angehörige | Ehegatten und eingetragene Lebenspartner Kinder und Waisen | 70 % 80 % |
Versorgungsempfänger | pensionierte Beamte, ehemalige Richter oder Soldatinnen, Hinterbliebene von Beamten | 70 % |
Heilfürsorgeberechtigte | Soldatinnen, Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte | 100 % |
¹Der höhere Beihilfesatz gilt, wenn der Beamte oder die Beamtin zwei oder mehr Kinder hat.
Quelle: § 46 Bundesbeihilfeverordnung (Stand: 28. Januar 2025)
Von den in der Tabelle genannten Beihilfesätzen weichen einige Bundesländer in einzelnen Punkten ab. Es gilt immer die Beihilfeverordnung des zuständigen Dienstherrn. In Baden-Württemberg erhalten beispielsweise Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen von Personen, die nach dem 31. Dezember 2012 verbeamtet wurden, nur 50 Prozent Beihilfe.
Hessen nutzt für seine Landesbeamten ein anderes System als das in der Tabelle genannte. Das Land zahlt familienbezogene Zuschüsse: Alle Beihilfeberechtigten innerhalb einer Familie erhalten denselben Beihilfesatz und dieser steigt mit jedem beihilfeberechtigten Familienmitglied (§ 15 HBeihVO).
Wie hoch die Beihilfesätze im Einzelfall sind, regeln die Dienstvorschriften und die Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder. Damit Du nicht aufwendig nach der für Dich passenden Verordnung suchen musst, haben wir Dir eine schnelle Linkliste zusammengestellt.
Bundesländer | Bundesbeihilfeverordnung |
Baden-Württemberg | Beihilfeverordnung (BVO) |
Bayern | Bayrische Beihilfeverordnung (BayBhV) |
Berlin | Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) |
Brandenburg | Landesbeamtengesetz (LBG) |
Bremen | Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO) |
Hamburg | Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) |
Hessen | Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V) |
Niedersachsen | Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO) |
Nordrhein-Westfalen | Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) |
Rheinland-Pfalz | Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) |
Saarland | Beihilfeverordnung (BhVO) |
Sachsen | Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO) |
Sachsen-Anhalt | Besoldungs- und Versorungsrechtergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA) |
Schleswig-Holstein | Beihilfeverordnung (BhVO) |
Thüringen | Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) |
Quelle: Finanztip-Recherche, Stand: 28. Januar 2025
Da Bund und Länder immer nur einen Teil der Gesundheitskosten tragen, benötigst Du noch eine zusätzliche Krankenversicherung. Die meisten Beamten und Beamtinnen entscheiden sich für eine private Krankenversicherung. Wieso das so ist, erfährt Du weiter unten im Text.
PKV-Tarife für Staatsdiener sind so konzipiert, dass die Versicherung den Beihilfesatz auf 100 Prozent aufstockt. Allerdings übernehmen solche Restkostentarife nur Kosten für Behandlungen, die auch die Beihilfe zum Teil zahlt. Erstattet also die Beihilfe Kosten für Wahlleistungen im Krankenhaus, wie die Unterbringung im Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, so sind diese Bestandteil des Versicherungsschutzes. Andernfalls deckt auch der PKV-Tarif nur das Mehrbettzimmer ab.
Solche Einschränkungen im Leistungsumfang der Beihilfe zeigen sich nicht nur bei Krankenhausaufenthalten, sondern auch bei anderen Leistungen: Etwa wenn Du Zahnersatz oder eine Brille benötigst. Achtung: Bund und Länder können die Beihilfeverordnungen jederzeit ändern und Leistungen kürzen oder erweitern. Informier Dich deshalb genau, welche Leistungen Dein Dienstherr über die Beihilfe bezuschusst und welche Kosten Du selbst tragen musst. Dazu kann Dir Deine Beihilfestelle Auskunft geben.
Bei Behandlungen und Kosten, die nicht beihilfefähig sind, kannst Du Dir überlegen, sie aus eigener Tasche zu zahlen. Oder Du schließt zusätzlich zur Restkostenversicherung beispielsweise einen Beihilfe-Ergänzungstarif bei einem privaten Versicherer ab. Solche Ergänzungstarife erweitern gegen Aufpreis den Versicherungsschutz.
Wir haben für Dich eine Übersicht zusammengestellt, welche Leistungen ein guter PKV-Tarif bieten sollte. Darauf kannst Du vermerken, welche Leistungen Dir besonders wichtig sind und was der jeweilige Tarif in den einzelnen Bereichen leistet.
Hier bekommst Du einen Überblick über die wichtigsten Leistungen einer privaten Krankenversicherung.
Bei der Suche nach einer passenden privaten Krankenversicherung solltest Du Dich von einem erfahrenen Makler oder einer erfahrenen Maklerin unterstützen lassen. Die Makler und Maklerinnen kennen die Beihilfevorschriften und können mit Dir gemeinsam prüfen, welche Leistungen Du und Deine Familie brauchen.
Daher haben wir für Dich nach geeigneten Versicherungsmaklern und -maklerinnen gesucht. Diese haben wir nach formalen Kriterien wie Erfahrung, Marktabdeckung und Anzahl der Berater ausgewählt. Was Du bei der Beratung beachten solltest, haben wir im Ratgeber zur privaten Krankenversicherung festgehalten.
Mit unserer Checkliste kannst Du nochmal gegenprüfen, ob Dich der Makler zu allen relevanten Punkten beraten hat. Die Checkliste kannst Du Dir ebenfalls ganz einfach herunterladen.
Verändert sich etwas in Deinem Leben – Du bekommst Nachwuchs, gehst in Pension oder wirst geschieden – dann kann es passieren, dass Du plötzlich mehr oder weniger Beihilfe bekommst als zuvor. Daran musst Du auch Deine private Krankenversicherung anpassen. Das ist aber problemlos möglich.
Ist Dein Beihilfesatz gesunken oder fällt die Beihilfe komplett weg, wird Deine PKV dadurch allerdings teurer. Melde Dich am besten direkt bei Deiner Versicherung, wenn sich etwas an der Beihilfe ändert. Dafür musst Du der Versicherung einen Nachweis von der Beihilfestelle mit dem neuen Beihilfesatz vorlegen. Normalerweise hast Du sechs Monate Zeit, um eine Anpassung bei der Versicherung zu beantragen. Danach kann die Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Bei Fragen kannst Du Dich auch nochmal an Deinen Versicherungsmakler oder Deine Versicherungsmaklerin wenden.
Die meisten Beamten und Beamtinnen entscheiden sich für eine private Krankenversicherung. Kein Wunder: Beamte und Beamtinnen kommen so in den Genuss einer privaten Krankenversicherung und das zu einem niedrigeren Preis. Laut Verband der privaten Krankenversicherung kostet die PKV für Beamte im Schnitt 270 Euro im Monat. Zum Vergleich: PKV-Versicherte ohne Beihilfeanspruch zahlen durchschnittlich 623 Euro im Monat.
Du kommst also für vergleichsweise wenig Geld an eine hochwertige medizinische Versorgung. Privatpatienten erhalten oft schneller Termine und eine bevorzugte Behandlung.
Als Beamter und Beamtin kommst Du außerdem viel einfacher in die PKV als ein Angestellter oder Selbstständiger. Wenn Du als Angestellter oder Selbstständiger in die private Krankenversicherung wechseln möchtest, musst Du in der Regel zahlreiche Gesundheitsfragen beantworten. Bei Vorerkrankungen ist der Versicherungsschutz oft nur mit einem Risikozuschlag zu haben.
Für Beamtinnen und Beamten bietet die private Krankenversicherung aber eine Öffnungsaktion: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn des Beamtenverhältnisses haben Du und Deine Familie einen erleichterten Zugang zur PKV. Die privaten Versicherer haben sich verpflichtet, keine Interessenten abzulehnen und Risikozuschläge von maximal 30 Prozent auf den Beitrag zu erheben. Für die meisten Beamten dürfte daher die PKV die sinnvollere und günstigere Lösung sein.
Ausnahmsweise kann es für Dich sinnvoller, sein in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, wenn Du sehr wenig verdienst, beispielsweise weil Du dauerhaft in Teilzeit arbeitest und deshalb nur niedrige GKV-Beiträge zahlen müsstest. Denn im Gegensatz zur PKV bemisst sich der Beitrag bei der GKV nach Deinem Gehalt.
Auch wenn Du viele Kinder hast, profitierst Du von der kostenlosen Familienversicherung der GKV. Denn in der PKV benötigt jedes Kind einen separaten kostenpflichtigen Vertrag.
Die Entscheidung für den pauschalen Zuschuss ist allerdings unwiderruflich. Du verzichtest also für die gesamte Dauer Deines Dienstverhältnisses auf die reguläre Beihilfe. Ziehst Du in ein Bundesland um, das keinen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung anbietet, musst Du Deine Krankenkassenbeiträge komplett selbst zahlen.
Einigen Berufsgruppen gewährt der Staat die sogenannte freie Heilfürsorge. Weil deren Aufgaben besonders risikoreich und gefährlich sind, übernimmt der Dienstherr – also Bund oder Land – die Kosten für die Gesundheitsversorgung zu 100 Prozent.
Zu den Berufsgruppen gehören etwa:
Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr,
Polizistinnen und Polizisten oder
hauptberufliche Feuerwehrleute.
Ein privater Versicherungstarif wäre wegen des hohen Berufsrisikos zu teuer. Die Leistungen der freien Heilfürsorge sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
Deine Familie kann in der Heilfürsorge allerdings nicht mitversichert werden. Sie hat unter denselben Bedingungen Anspruch auf Beihilfe wie die Angehörigen anderer Beamter. Sie benötigt daher eine zusätzliche Restkostenversicherung.
Der Anspruch auf freie Heilfürsorge endet mit dem Ruhestand. Nachdem Du aus dem aktiven Dienst ausgeschieden bist, erhältst Du Beihilfe und brauchst eine private Krankenversicherung für die Restkosten. Weil es mit zunehmendem Alter immer teurer und schwieriger wird, eine gute PKV zu bekommen, solltest Du unbedingt eine Anwartschaftsversicherung abschließen für den Zeitraum, in dem Du Anspruch auf Heilfürsorge hast. Die Anwartschaft kannst Du dann ohne eine Gesundheitsprüfung in eine Restkostenversicherung für Beihilfeempfänger umwandeln. Wie das funktioniert, erklären wir Dir im Ratgeber für die Anwartschaftsversicherung.
Als Beamter hast du schon viel Sicherheit – trotzdem ist es wichtig, sich mit den Beihilfevorschriften auseinanderzusetzen, damit Du im Krankheitsfall gut abgesichert bist. Entscheidest Du Dich als Beamter oder Beamtin für eine private Krankenversicherung, dann geh den Weg unbedingt über einen unabhängigen Versicherungsmakler.
Beamte und Beamtinnen bekommen von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu Gesundheitsleistungen wie Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Das nennt sich Beihilfe. Die Beihilfe deckt aber meist nur 50 Prozent der Kosten ab. Die restlichen Kosten müssen Beamte und Beamtinnen daher mit einer privaten Krankenversicherung abdecken.
Beihilfe bekommen unter anderem Beamte, Beamtenanwärterinnen und Referendare im Beamtenverhältnis. Kinder von Beamten erhalten ebenfalls Beihilfe bis zum 25. Lebensjahr. Auch Ehegatten und Lebenspartnerinnen können unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe erhalten.
Zusätzlich zur Beihilfe schließen Beamte und Beamtinnen in der Regel eine private Krankenversicherung ab, um die restlichen Kosten zu decken. Das nennt sich Restkostenversicherung. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, einen Beihilfe-Ergänzungstarif abzuschließen, falls bestimmte Leistungen weder von der Beihilfe noch von der Restkostenversicherung übernommen werden. Bei der Wahl eines passenden Tarifs solltest Du Dir von einem Versicherungsmakler oder einer Honorarberaterin helfen lassen.
Für manche risikoreichen Berufsgruppen übernimmt der Staat 100 Prozent der Gesundheitsversorgung. Das gilt zum Beispiel für Soldaten, Polizistinnen und hauptberufliche Feuerwehrleute. Erst im Ruhestand benötigst Du dann eine private Krankenversicherung. Den Anspruch auf eine private Krankenversicherung solltest Du Dir aber frühzeitig sichern. Denn mit zunehmendem Alter wird es schwieriger, eine Krankenversicherung abzuschließen.
So sicherst Du Dir den Anspruch auf die private Krankenversicherung
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