Beihilfe-Tarife in der PKV Was privat krankenversicherte Beamte beachten müssen

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Beamter oder Beamtin bekommen Du und Deine Familie einen Zuschuss zur Gesundheitsversorgung, die sogenannte Beihilfe.
  • Einen Großteil der Gesundheitskosten zahlt der Dienstherr. Für die Restkosten musst Du eine private Kran­ken­ver­si­che­rung abschließen.
  • Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat keinen Anspruch auf Beihilfe. Immer mehr Bundesländer zahlen ihren Beamten jedoch einen Zuschuss zur gesetzlichen Ver­si­che­rung.

So gehst Du vor

  • Informiere Dich bei der für Dich zuständigen Beihilfestelle über Deinen Beihilfeanspruch. 
  • Überlege, wie umfassend Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung die Beihilfe ergänzen muss. Unsere Übersicht zeigt, was ein guter PKV-Tarif bieten sollte.

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Der Staat sorgt für sein Personal: Ob im Bund, in den Länder oder Gemeinden – Beamte und Beamtinnen bekommen von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu allen Ge­sund­heits­leis­tung­en. In der Regel wird diese Beihilfe mit einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung kombiniert: Einen Teil der Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt übernimmt dann der Dienstherr, für den anderen Teil brauchst Du die private Kran­ken­ver­si­che­rung.

Was ist die Beihilfe?

Durch die Beihilfe beteiligt sich der Staat an den Kosten für Gesundheit, Pflege und Geburten. Die Höhe der Beihilfe macht für Beamte und Beamtinnen in der Regel 50 Prozent aus. 

Grundsätzlich deckt die Beihilfe immer nur einen Teil der Kosten ab. Für den Rest musst Du eine Kran­ken­ver­si­che­rung abschließen. Von der Ver­si­che­rungspflicht in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung bist Du aber befreit – unabhängig von der Höhe Deines Einkommens. Du hast also die Wahl, ob Du Dich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherst (§ 6 SGB V).

Allerdings bekommst Du die Beihilfe nur, wenn Du Dich privat versicherst. Deshalb ist die überwiegende Mehrheit aller Beamten in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. Immer mehr Bundesländer bieten neuen Beamten aber einen Zuschuss zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung an. Details dazu liest Du am Ende dieses Textes.

Meist entscheiden sich Beamtinnen und Beamte für eine sogenannte Restkostenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer. Einen solchen zusätzlichen Beihilfe-Tarif brauchen dann auch die beihilfeberechtigten Angehörigen.

Welche Beamte haben Anspruch auf Beihilfe?

Du bist beihilfeberechtigt, wenn Du Beamtenanwärter, Referendarin, Beamter auf Probe oder Beamtin auf Lebenszeit bist. Zu den Berufsgruppen mit Beihilfeanspruch zählen beispielsweise Richterinnen, Lehrer oder Verwaltungsbeamte. Polizisten, Soldatinnen und Feuerwehrleute haben hingegen oft sogar Anspruch auf kostenfreie Heilfürsorge. Auch als pensionierter Beamter hast Du weiterhin Anspruch auf Beihilfe.

Bekommen auch Ehegatten und Kinder Beihilfe? 

Wenn Du beihilfeberechtigt bist, können Deine Kinder grundsätzlich ebenfalls Beihilfe bekommen, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens ab dem 25. Lebensjahr endet der Anspruch auf Beihilfe (§ 80 Abs. 2 BBG, § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG und § 2 Abs. 2 Nr. 2 BKGG). Darüber hinaus kann Beihilfe gewährt werden, wenn das Kind wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu versorgen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 BKGG)

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen erhalten Beihilfe, wenn ihre Einkünfte eine bestimmte Summe nicht übersteigen. Bis 2023 lag diese Grenze bei 20.000 Euro. Laut dem Bundesverwaltungsamt wurde diese Grenze auf 20.878 Euro erhöht. Das Gesetz muss noch an entsprechender Stelle geändert werden.

Entscheidend ist die Höhe des Einkommens im vorletzten Kalenderjahr vor dem Antrag auf Beihilfe. Die Einkünfte musst Du durch eine Kopie des Steuerbescheids nachweisen.

Beachte die unterschiedlichen Einkommensgrenzen in den einzelnen Bundesländern.

Einkommensgrenze für beihilfeberechtigte Ehegatten

Bundesland

Einkommensgrenze

Baden-Württemberg

20.000 €

Bayern

20.000 €

Berlin

17.000 €

Brandenburg

17.000 €

Bremen

12.000 €

Hamburg

18.000 €

Hessen

19.488 €

Mecklenburg-Vorpommern

17.000 €

Niedersachsen

18.000 €

Nordrhein-Westfalen

18.000 €

Rheinland-Pfalz

20.450 €¹

Saarland

16.000 €

Sachsen

18.000 €

Sachsen-Anhalt

20.000 €

Schleswig-Holstein

18.000 €

Thüringen

18.000 €

¹ Die Grenze liegt bei 17.000 Euro, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dem 31. Dezember 2011 geschlossen wurde. Dasselbe gilt, wenn der Beihilfeanspruch nach dem 1. Januar 2021 begründet wurde und die Ehe davor geschlossen wurde.
Quelle: Beihilfeverordnungen der Länder (Stand: 10. August 2023)

Achtung: Ehegatten von Beamten, die sich privat versichern, um Beihilfe zu bekommen, sollten sich bewusst sein, dass im Falle einer Scheidung die Beihilfe entfällt. Sie müssen dann ihre private Kran­ken­ver­si­che­rung aufstocken, um die fehlende Beihilfe zu kompensieren, und das kann teuer werden. Nicht immer ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Ver­si­che­rung möglich.

Sind Deine Familienmitglieder in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung versichert, dann können sie keine Beihilfe beanspruchen.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Als Beamtin bekommst Du mindestens 50 Prozent Beihilfe. Für Ehe- oder Lebenspartner liegt sie meist bei 70 Prozent und für Kinder bei 80 Prozent. Für Bundesbeamte ist das in Paragraf 46 Bundesbeihilfeverordnung geregelt. Bei Landesbeamten unterscheidet sich der Umfang der Beihilfe je nach Bundesland und ist in den Beihilfeverordnungen der Länder beziehungsweise des Bundes geregelt.

 Gruppen mit AnspruchHöhe der Beihilfe
BeihilfeberechtigteBeamte von Bund, Ländern und Gemeinden, Richterinnen, Beamtenanwärterinnen, Referendare50 - 70 %¹
nahe AngehörigeEhegatten und eingetragene Lebenspartner
Kinder und Waisen

70 %

80 %

Versorgungsempfängerpensionierte Beamte, ehemalige Richter oder Soldatinnen, Hinterbliebene von Beamten70 %
HeilfürsorgeberechtigteSoldatinnen, Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte100%

¹ Der höhere Beihilfesatz gilt, wenn der Beamte oder die Beamtin zwei oder mehr Kinder hat.
Quelle: § 46 Bundesbeihilfeverordnung (Stand: 21. Februar 2024)

Von den in der Tabelle genannten Beihilfesätzen weichen einige Bundesländer in einzelnen Punkten ab. Es gilt immer die Beihilfeverordnung des zuständigen Dienstherrn. In Baden-Württemberg erhalten beispielsweise Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen von Personen, die nach dem 31. Dezember 2012 verbeamtet wurden, nur 50 Prozent Beihilfe.

Hessen nutzt für seine Landesbeamten ein anderes System als das in der Tabelle genannte. Das Land zahlt familienbezogene Zuschüsse: Alle Beihilfeberechtigten innerhalb einer Familie erhalten denselben Beihilfesatz und dieser steigt mit jedem beihilfeberechtigten Familienmitglied (§ 15 HBeihVO). 

Wie hoch die Beihilfesätze im Einzelfall sind, regeln die Dienstvorschriften und die Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder. Damit Du nicht aufwendig nach der für Dich passenden Verordnung suchen musst, haben wir Dir eine schnelle Linkliste zusammengestellt.

Beihilfeverordnungen der Länder

Bundesländer Verordnung
Baden-WürttembergBeihilfeverordnung (BVO)
BayernBayrische Beihilfeverordnung (BayBhV)
BerlinLandesbeihilfeverordnung (LBhVO)
BrandenburgLandesbeamtengesetz (LBG)
BremenBremische Beihilfeverordnung (BremBVO)
HamburgHamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO)
HessenHessische Beihilfenverordnung (HBeihVO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO)
Nordrhein-WestfalenBeihilfenverordnung NRW (BVO NRW)
Rheinland-PfalzBeihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO)
SaarlandBeihilfeverordnung (BhVO)
SachsenSächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO)
Sachsen-AnhaltBesoldungs- und Versorungsrechtergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA)
Schleswig-HolsteinBeihilfeverordnung (BhVO)
ThüringenThüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV)

Quelle: Finanztip-Recherche, Stand: 21. Februar 2024

Welche Leistungen gibt es in der Beihilfe?

Doch bei den Aufwendungen für medizinische Leistungen gibt es große Unterschiede zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den einzelnen Bundesländern.

So sind zum Beispiel Wahlleistungen bei Klinikaufenthalten wie die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in einigen Bundesländern beihilfefähig – in anderen nicht.

Außerdem wurden in vielen Bundesländern sogenannte Kostendämpfungspauschalen eingeführt ­­– ein vom Sold abhängiger, jährlicher Selbstbehalt. Andere Länder haben festgelegt, dass Beihilfeberechtigte pro Tag im Krankenhaus oder für jedes Medikament einen Betrag zuzahlen müssen. Wie hoch die Selbstbeteiligung oder die Zuzahlungen sind, variiert deutlich. 

Einen ersten Eindruck über die unterschiedlichen Leistungen der Bundesländer kannst Du Dir auf der Website des Dbb Beamtenbund und Tarifunion verschaffen. 

Wie finden Beamte die passende PKV?

Da Bund und Länder immer nur einen Teil der Gesundheitskosten tragen, benötigst Du noch eine zusätzliche Kran­ken­ver­si­che­rung. Die meisten Beamten und Beamtinnen entscheiden sich für eine private Kran­ken­ver­si­che­rung. Wieso das so ist, erfährt Du weiter unten im Text. 

PKV-Tarife für Staatsdiener sind so konzipiert, dass die Ver­si­che­rung den Beihilfesatz auf 100 Prozent aufstockt. Allerdings übernehmen solche Restkostentarife nur Kosten für Behandlungen, die auch die Beihilfe zum Teil zahlt. Erstattet also die Beihilfe Kosten für Wahlleistungen im Krankenhaus, wie die Unterbringung im Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, so sind diese Bestandteil des Ver­si­che­rungs­schutzes. Andernfalls deckt auch der PKV-Tarif nur das Mehrbettzimmer ab.

Solche Einschränkungen im Leistungsumfang der Beihilfe zeigen sich nicht nur bei Krankenhausaufenthalten, sondern auch bei anderen Leistungen: Etwa wenn Du Zahnersatz oder eine Brillen benötigst. Achtung: Bund und Länder können die Beihilfeverordnungen jederzeit ändern und Leistungen kürzen oder erweitern. Informier Dich deshalb genau, welche Leistungen Dein Dienstherr über die Beihilfe bezuschusst und welche Kosten Du selbst tragen musst. Dazu kann Dir Deine Beihilfestelle Auskunft geben. 

Bei Behandlungen und Kosten, die nicht beihilfefähig sind, kannst Du Dir überlegen, sie aus eigener Tasche zu zahlen. Oder Du schließt zusätzlich zur Restkostenversicherung beispielsweise einen Beihilfe-Ergänzungstarif bei einem privaten Versicherer ab. Solche Ergänzungstarife erweitern gegen Aufpreis den Ver­si­che­rungs­schutz.

Lade Dir unsere Leistungsübersicht herunter 

Wir haben für Dich eine Übersicht zusammengestellt, welche Leistungen ein guter PKV-Tarif bieten sollte. Darauf kannst Du vermerken, welche Leistungen Dir besonders wichtig sind und was der jeweilige Tarif in den einzelnen Bereichen leistet.

Leistungsübersicht 

Hier bekommst Du einen Überblick über die wichtigsten Leistungen einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. 

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Wo kannst Du Dich beraten lassen?

Bei der Suche nach einer passenden privaten Kran­ken­ver­si­che­rung solltest Du Dich von einem erfahrenen Makler oder einer erfahrenen Maklerin unterstützen lassen. Die Makler und Maklerinnen kennen die Beihilfevorschriften und können mit Dir gemeinsam prüfen, welche Leistungen Du und Deine Familie brauchen. 

Daher haben wir für Dich nach geeigneten Ver­si­che­rungsmaklern und -maklerinnen gesucht. Diese haben wir nach formalen Kriterien wie Erfahrung und Qualifikation ausgewählt. Was Du bei der Beratung beachten solltest, haben wir im Ratgeber zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung festgehalten.

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    Mit unserer Checkliste kannst Du nochmal gegenprüfen, ob Dich der Makler zu allen relevanten Punkten beraten hat. Die Checkliste kannst Du Dir ebenfalls ganz einfach herunterladen. 

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    Kannst Du den Tarif in der PKV ändern?

    Verändert sich etwas in Deinem Leben – Du bekommst Nachwuchs, gehst in Pension oder wirst geschieden – dann kann es passieren, dass Du plötzlich mehr oder weniger Beihilfe bekommst als zuvor. Daran musst Du auch Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung anpassen. Das ist aber problemlos möglich. 

    Ist Dein Beihilfesatz gesunken oder fällt die Beihilfe komplett weg, wird Deine PKV dadurch allerdings teurer. Melde Dich am besten direkt bei Deiner Ver­si­che­rung, wenn sich etwas an der Beihilfe ändert. Dafür musst Du der Ver­si­che­rung einen Nachweis von der Beihilfestelle mit dem neuen Beihilfesatz vorlegen. Normalerweise hast Du sechs Monate Zeit, um eine Anpassung bei der Ver­si­che­rung beantragen. Danach kann die Ver­si­che­rung eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Bei Fragen kannst Du Dich auch nochmal an Deinen Ver­si­che­rungsmakler oder Deine Ver­si­che­rungsmaklerin wenden.

    Warum ist eine PKV für Beamte sinnvoll?

    Die meisten Beamten und Beamtinnen entscheiden sich für eine private Kran­ken­ver­si­che­rung. Kein Wunder: Beamte und Beamtinnen kommen so in den Genuss einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung und das zu einem niedrigeren Preis. Als Beamter benötigst Du nur eine sogenannte Restkostenversicherung, die den Beihilfesatz auf 100 Prozent aufstockt. Laut Verband der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung kostet die PKV für Beamte im Schnitt 256 Euro im Monat. Zum Vergleich: PKV-Versicherte ohne Beihilfeanspruch zahlen laut PKV-Verband durchschnittlich 529 Euro im Monat. 

    Außerdem bekommst Du in vielen Bundesländern nur dann eine Beihilfe, wenn Du Dich privat versichern lässt. Die Beihilfe in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es nur in acht Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. In diesen Ländern kannst Du, wenn Du neu eingestellt wirst, also wählen: entweder Du entscheidest Dich für die private Kran­ken­ver­si­che­rung und die übliche Beihilfe oder Du bleibst in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung und erhältst einen pauschalen Zuschuss. 

    Wie funktioniert die pauschale Beihilfe in der GKV? 

    Entscheidest Du Dich für die pauschale Beihilfe, übernimmt der Dienstherr die Hälfte der Ver­si­che­rungsbeiträge, ähnlich wie beim Ar­beit­ge­ber­zu­schuss bei Angestellten. Kinder und Eheleute können in der GKV kostenfrei familienversichert werden. 

    Die Entscheidung für den pauschalen Zuschuss ist unwiderruflich. Du verzichtest also für die gesamte Dauer Deines Dienstverhältnisses auf die reguläre Beihilfe. Ziehst Du in ein Bundesland um, das keinen Zuschuss zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung anbietet, musst Du Deine Beiträge wieder komplett selbst zahlen. Oder Du versicherst Dich dann doch privat, falls das in Deinem Alter und mit Deinem Gesundheitszustand noch möglich ist.

    Trotz der pauschalen Beihilfe zur GKV dürfte für die meisten Beamten die PKV die günstigere Lösung sein. Ausnahmen können gelten, wenn Du sehr wenig verdienst, beispielsweise weil Du nicht voll arbeitest und deshalb nur niedrige GKV-Beiträge zahlen müsstest. Denn im Gegensatz zur PKV bemisst sich der Beitrag bei der GKV nach Deinem Gehalt. Auch wenn Du viele Kinder hast, profitierst Du unter Umständen von der kostenlosen Fa­mi­lien­ver­si­che­rung der GKV.

    Sind Vorerkrankungen in der PKV ein Problem?

    Beamte und Beamtinnen kommen außerdem viel einfacher in die PKV als Angestellte oder Selbstständige. Wenn Du als Angestellter oder Selbstständiger in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln möchtest, musst Du in der Regel zahlreiche Gesundheitsfragen beantworten. Bei Vorerkrankungen ist der Ver­si­che­rungs­schutz oft nur mit einem Risikozuschlag zu haben.

    Für Beamtinnen und Beamten bietet die private Kran­ken­ver­si­che­rung aber eine Öffnungsaktion: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn des Beamtenverhältnisses haben Du und Deine Familie einen erleichterten Zugang zur PKV. Die privaten Versicherer haben sich verpflichtet, keine Interessenten abzulehnen und Risikozuschläge von maximal 30 Prozent auf den Beitrag zu erheben. 

    Wer bekommt freie Heilfürsorge?

    Einigen Berufsgruppen gewährt der Staat die sogenannte freie Heilfürsorge. Weil deren Aufgaben besonders risikoreich und gefährlich sind, übernimmt der Dienstherr – also Bund oder Land – die Kosten für die Gesundheitsversorgung zu 100 Prozent.

    Zu den Berufsgruppen gehören etwa:

    • Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr,

    • Polizistinnen und Polizisten oder

    • hauptberufliche Feuerwehrleute.

    Ein privater Ver­si­che­rungstarif wäre wegen des hohen Berufsrisikos zu teuer. Die Leistungen der freien Heilfürsorge sind mit denen der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung vergleichbar.

    Deine Familie kann in der Heilfürsorge allerdings nicht mitversichert werden. Sie hat unter denselben Bedingungen Anspruch auf Beihilfe wie die Angehörigen anderer Beamter. Sie benötigt daher eine zusätzliche Restkostenversicherung.

    Der Anspruch auf freie Heilfürsorge endet mit dem Ruhestand. Nachdem Du aus dem aktiven Dienst ausgeschieden bist, erhältst Du Beihilfe und brauchst eine private Kran­ken­ver­si­che­rung für die Restkosten. Weil es mit zunehmendem Alter immer teurer und schwieriger wird, eine gute PKV zu bekommen, solltest Du unbedingt eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung abschließen für den Zeitraum, in dem Du Anspruch auf Heilfürsorge hast. Die Anwartschaft kannst Du dann ohne eine Gesundheitsprüfung in eine Restkostenversicherung für Beihilfeempfänger umwandeln. Wie das funktioniert, erklären wir Dir im Ratgeber für die An­wart­schafts­ver­si­che­rung.

    Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

    Was ist die Beihilfe für Beamte?

    Wer bekommt Beihilfe?

    Wie lassen sich Beamte krankenversichern?

    Was ist die freie Heilfürsorge?

    Autoren
    Julia Rieder

    * Was der Stern bedeutet:

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