Finanzplan, Konten Organisation und Schenkung bei größerem Vermögen im Alter

  • [Immobilienfonds] sind natürlich gerade keine "liquiden Mittel"!

    Wenn es ein Fonds ist, der auch an der Börse gehandelt wird, ist es schon liquides Vermögen. Wenn man bei offenen Fonds auf die Rückgabe bei der Fondsgesellschaft angewiesen ist oder noch schlimmer in geschlossenen Fonds steckt, gerät der Ausstieg eventuell zum mehrjährigen Projekt.

  • Gibt’s Enkelkinder, die man in die steuerliche Nachfolgegestaltung einbeziehen kann? Die haben pro Nase ja auch einen Freibetrag von 200k.

    Nein, Kinder gibt es weder bei meiner Schwester noch bei mir aktuell. Geplant sind sie bei mir, aber ich habe gerade ganz andere Sachen im Kopf. Erst die Arbeit, dann das Vergnügen. ;)



    Die Beurkundung eines Testament dieses Wertes kostet 2 oder 3 k, die Erbschaftsteuer einer Erbschaft von 1 kk kostet für ein Kind 19%, also 190 k. Also grob Faktor 100. Ein spezieller Erbrechtsrechtsanwalt kostet vielleicht nochmal 2 k. Wenn der eine Gestaltung herausfindet, mit der man die Erbschaftsteuer reduziert, hat er sich allemal gelohnt, selbst wenn er nochmal Geld kostet. Es hat seinen Grund, daß gerade reichen Leuten empfohlen wird, den zweiten Dienstleister hinzuzuziehen. Es mag natürlich ideal sein, wenn in einer Kanzlei, die sich auf Erbrecht spezialisiert ist und die diesbezüglich auch einen guten Ruf hat, auch ein Notar sitzt, so daß man alle Leistungen zumindest aus einer Hand hat.

    Ich habe oben angeregt, daß es sinnvoll sein kann, bei Erbschaften dieser Größe bewußt Schenkungsteuer in Kauf zu nehmen. Bei der angedachten Größe der Erbschaft erscheint es unrealistisch, darauf zu bauen, daß man sie via steuerfreier Schenkung über 20 oder 30 Jahre so weit verringern kann, daß die Erbschaft letztlich steuerfrei bleibt. Also könnte man nun bewußt steuerpflichtig 300 k Wert übertragen (kostet für ein Kind 11% Schenkungsteuer, die sinnvollerweise der Schenker übernimmt, weil das finanziell ein kleines bißchen günstiger kommt). Ich rechne hier überschlägig dennoch mit 33 k Schenkungsteuer. Die Erbschaft dürfte pro Kind über 600 k liegen und somit im Bereich von 19% Erbschaftsteuer. Verschenkt man die 300 k nicht steuerpflichtig vorweg, spart man jetzt 33 k Schenkungsteuer und zahlt hinterher auf die vorab nicht verschenkten 300 k 57 k Erbschaftsteuer mehr. Man kann natürlich auch nur 75 k vorab verschenken, die kosten nur 7% Steuer. Damit bleiben gegenüber meiner Rechnung aber zusätzliche 225 k im hohen Steuerbereich. Das dürfte die schlechtere Option sein. Ich hatte mir schon überlegt, warum ich den Bereich 300 k ins Auge fasse.


    Danke Achim für deine ausführlichen und guten Antworten, da sind immer viele interessante Aspekte dabei, die ich mir notieren werde.

    Eine Anmerkung: "Erbrechtsrechtsanwalt kostet vielleicht nochmal 2 k"

    Unse erste Vermögenskanzlei aus Rechtsanwalt und Steuerberater Duo hat uns alleine für Schenkungssteuererklärungen erstellen 15.000€ gekostet, was ein Schock war. Neben den Beraterkosten kann / muss selbst der Steuerberater so eine Erklärung auch am Gebäudewert berechnen, was uns vorher nicht gesagt wurde.

    Er meinte vorab kein Problem, da kümmere ich mich auch drum, das gehört dazu. Wir dachten an den Formularen sitzt er vielleicht 3-4h und verlangt dann 1-2k gemessen an seinem bisherigen Stundenlohn ...am Ende waren es über 15k.

    Soweit ich mich erinnere hat uns der erste gesamte Schenkungsvorang (Elternhaus des Vaters mit teilweise Kettenschenkung an die Kinder) mit Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater um die 30-40k gekostet - obwohl kein einziger Pfennig Schenkungssteuer fällig wurde.

    Vom zeitlichen und nervlichen Aufwand fange ich gar nicht erst an. Selbst bei diesen 30-40k bekommt man kein Rundum Sorglos Paket, sondern muss permanent teils komplexe Rückfragen beantworten, sich selbst in die Materie einarbeiten und viele Infos / Dokumente von allen möglichen Behörden einholen.

    Eine Bargeld Schenkung ist da einfacher - nur ans Finanzamt melden, Vordruck dieser Meldung kann man sich downloaden - und kostet nichts, außer man überschreitet die Freibeträge.

    Außerdem könnten meine Schwester und ich das Geld anlegen, sollten uns die Eltern jetzt ihre Ferienwohnung verschenken, können wir damit gerade wenig anfangen, da sie nicht vermietet wird sondern nur von den Eltern als Ferienwohnung genutzt wird und auch weiter genutzt werden wird. Deshalb die Idee mit der Bargeld Schenkung.

    Wir würden uns bei einer "Bargeld" Schenkung aber zur Sicherheit wieder einen anderen! Steuerberater mit an Bord holen.

    Wenn eine Schenkung vom Gemeinschaftskonto nicht möglich ist, könnte die Mutter einfach einen Teil des Geldes von ihren 50% aus dem Gemeinschaftskonto auf ihr Einzelkonto auszahlen (zwei Einzel Girokonten sind vorhanden - C24 und VR Bank - beide Einzelgirokonten haben nicht viel drauf, bei einem geht nur die Rente ein, das andere ist für schnelle Online Bezahlungen) und davon die Schenkung durchführen.

    Da Sie sich selbst nur einen Teil ihrer 50% aus dem gemeinsamen Konto auf ihr Einzelkonto überweist, dürfte das auch keine steuerliche Relevanz haben / einen Schenkungsvorgang auslösen.

    Die Immo Fonds liegen im Gemeinschaftsdepot der Eltern, eine Verschenkung fällt flach. Die Immo Fonds befinden sich alle in Kündigung - Kündigungsfrist bei offenen Immo Fonds ist 1 Jahr - und werden aufs Sparkassen Gemeinschaftgirokonto der Eltern ausgezahlt.

    Wird die vermietet?

    Vermietete Objekte sollten möglichst nicht verschenkt/vererbt werden, sondern verkauft werden, ggf. gegen ein Verkäuferdarlehen (dass später verschenkt werden kann). Dadurch wird a) neue AfA generiert und b) ist der Wert etwas steuerbar.

    Nein, ist nicht vermietet. Meine Eltern fahren ab und zu hin und nutzen Sie als Ferienwohnung. Ob nicht ein Hotel sinnvoller wäre oder nicht kann man natürlich diskutieren, Ihnen gefällt es so.

  • Eine Anmerkung: "Erbrechtsrechtsanwalt kostet vielleicht nochmal 2 k"

    Unsere erste Vermögenskanzlei aus Rechtsanwalt und Steuerberater Duo hat uns alleine für Schenkungsteuererklärungen erstellen 15.000€ gekostet, was ein Schock war. Neben den Beraterkosten kann / muss selbst der Steuerberater so eine Erklärung auch am Gebäudewert berechnen, was uns vorher nicht gesagt wurde.


    Soweit ich mich erinnere, hat uns der erste gesamte Schenkungsvorang (Elternhaus des Vaters mit teilweise Kettenschenkung an die Kinder) mit Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater um die 30-40k gekostet - obwohl kein einziger Pfennig Schenkungsteuer fällig wurde.

    ... und ein Gesamtkonzept hat man damit dann immer noch nicht.

    Gerade lese ich in einem anderen Thread das hier.

    Man fragt vorher, was es kostet bzw. schließt eine passende Honorarvereinbarung.

  • Da Sie sich selbst nur einen Teil ihrer 50% aus dem gemeinsamen Konto auf ihr Einzelkonto überweist, dürfte das auch keine steuerliche Relevanz haben / einen Schenkungsvorgang auslösen.

    Vermutlich interessiert das keinen weiter und es funktioniert so. Es könnte aber auch argumentiert werden, dass von jeder Überweisung die Hälfte vom Vater stammt und damit eine Schenkung ist. Das ist das Risiko beim Gemeinschaftskonto.

  • ... und ein Gesamtkonzept hat man damit dann immer noch nicht.

    Gerade lese ich in einem anderen Thread das hier.

    Man fragt vorher, was es kostet bzw. schließt eine passende Honorarvereinbarung.

    Er nannte uns seinen Stundensatz, aber er konnte vorab nicht sagen, wieviel Stunden er dafür aufwendet. Und man kann von einem Steuerberater schon verlangen, dass er einen vorab informiert, wenn eine Leistung - in den Fall die Schenkungssteuererklärung - plötzlich am Wert der Immobilie berechnet wird und nicht mehr auf Stundenlohnbasis. Das kannten wir davor nur vom Notar. Im Gespräch hatte der Steuerberater es auch so locker formuliert, als wäre das kein großes Ding mit den Erklärungen und das bearbeitet er natürlich mit, kein Thema.

    Im Endeffekt wird das auch die letzte Zusammenarbeit mit dieser Person gewesen sein. Vorab informieren haben wir gemacht, aber man kann auch nicht alle Feinheiten wissen. Gerade von einem Steuerberater erwartet man schon einen gewissenen offenen Austausch.

    Inzwischen braucht man wohl einen Berater zum Berater, damit man als Laie einen Durchblick hat und alle Fallstricke kennt. Das "MuSs MAn sICH inFORMIerEN" halte ich da für zu einseitig bei solchen komplexeren Angelegenheiten. Aber das ist auch nicht (mehr) das Thema hier, hat sich inzwischen erledigt.

  • Vermutlich interessiert das keinen weiter und es funktioniert so. Es könnte aber auch argumentiert werden, dass von jeder Überweisung die Hälfte vom Vater stammt und damit eine Schenkung ist. Das ist das Risiko beim Gemeinschaftskonto.

    Irgendwo in den Steuergesetzen wird das geregelt sein, der Fall, dass Ehepaare ein gemeinsames Konto haben und von dort Geld auf Einzelkonten abheben oder etwas verschenken, ist doch kein Nischenfall. Wir holen uns einen Steuerberater an Bord, irgendwie wird das schon rechtlich eindeutig zu lösen sein.

  • Soweit ich mich erinnere hat uns der erste gesamte Schenkungsvorang (Elternhaus des Vaters mit teilweise Kettenschenkung an die Kinder) mit Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater um die 30-40k gekostet - obwohl kein einziger Pfennig Schenkungssteuer fällig wurde.

    Das Elternhaus Deines Vaters wurde wohl mit 1,2 "kk" taxiert, fragt sich, wie. Immobilienwerte sind immer etwas unsicher, wenn sie nicht echt verkauft werden, kann man sich nur auf Gutachten verlassen. Und diese sind auch in einer gewissen Spanne variabel, was letztlich einen steuerlichen Wert hat.

    Dieses Haus dürfte vermietet sein, möglicherweise hätte man den steuerlichen Wert des Hauses über einen Nießbrauch drücken können.

    Je länger ich über Deinen Fall nachdenke, desto mehr komme zu der Überzeugung, daß es vermutlich besser gewesen wäre, die Schenkungsteuer zu bezahlen (Detail: Sie vom Vater bezahlen zu lassen, das ist minimal günstiger) und auf die Kettenschenkung zu verzichten.

    Du bekommst das Vermögen Deiner Eltern in Höhe von vermutlich 3 "kk" ohnehin nicht steuerfrei vererbt bzw. verschenkt, also hätte man in diesem Fall 200 k pro Kind in einem Bereich mit relativ niedrigem Schenkungsteuersatz übertragen können. Dieser Betrag fehlt später man am Erbe und muß dann nicht mehr fast doppelt so hoch versteuert werden.

    [Man fragt vorher, was es kostet bzw. schließt eine passende Honorarvereinbarung.]

    Er nannte uns seinen Stundensatz, aber er konnte vorab nicht sagen, wieviel Stunden er dafür aufwendet. Und man kann von einem Steuerberater schon verlangen, dass er einen vorab informiert, wenn eine Leistung - in den Fall die Schenkungssteuererklärung - plötzlich am Wert der Immobilie berechnet wird und nicht mehr auf Stundenlohnbasis.

    [...] Im Gespräch hatte der Steuerberater es auch so locker formuliert, als wäre das kein großes Ding mit den Erklärungen und das bearbeitet er natürlich mit, kein Thema.

    Der Steuerberater hat das hohe Preisschild weggelächelt und Dich letztlich damit reingelegt. Das dürften wir beide ähnlich beurteilen. Das war vermutlich Dein letzter Auftrag an diesen Steuerberater, aber für den betreffenden Fall liegt das Kind halt im Brunnen.

    Bei den Beteiligten bist Du offensichtlich an Bestabrechner geraten. Mag sein, daß ich falsche Preisvorstellungen über die Gestaltung von Schenkungsverträgen habe, aber schätzungsweise 3% Transaktionskosten für den Deal halte ich für einen stolzen Preis.

    Daß an dieser Stelle verblüffend hohe Spesen entstehen können, daß man diesbezüglich also aufpassen muß, nehme ich zumindest aus diesem Thread mit.

    Die Übertragung größerer Vermögen von einer Generation auf die nächste will geplant sein, und zwar von langer Hand. Ich bin mir nicht ganz so sicher, ob da auf Eurer Seite wirklich ein allseits akzeptierter Masterplan existiert.

    Ich könnte mir vorstellen, daß der geschätzte Mitforist McProfit einen hat (und ihn auch verfolgt).

  • Das Elternhaus Deines Vaters wurde wohl mit 1,2 "kk" taxiert, fragt sich, wie. Immobilienwerte sind immer etwas unsicher, wenn sie nicht echt verkauft werden, kann man sich nur auf Gutachten verlassen.

    Dieses Haus dürfte vermietet sein, möglicherweise hätte man den steuerlichen Wert des Hauses über einen Nießbrauch drücken können.

    Die Übertragung größerer Vermögen von einer Generation auf die nächste will geplant sein, und zwar von langer Hand. Ich bin mir nicht ganz so sicher, ob da auf Eurer Seite wirklich ein allseits akzeptierter Masterplan existiert.

    Ich könnte mir vorstellen, daß der geschätzte Mitforist McProfit einen hat (und ihn auch verfolgt).

    Der Wert wurde nach dem Sachwertverfahren ermittelt und der Nießbrauch bei der Schenkung des Vater an Kinder und Mutter beim Elternhaus berücksichtigt. In der Schenkungssteuererklärung wurde der Wert jedoch auf 1,9kk erhöht, der Steuerberater meinte, es gäbe ein neues Bewertungsverfahren weshalb das Haus jetzt höher bewertet wird. Das war einige Monate später, nachdem die Aufforderung vom Finanzamt kam, eine Schenkungssteuererklärung zu erstellen.

    Andere Häuser mit Grundstück in der Größe bekommt man in der Gegend für 1,3-1,8kk. Irgendwo dazwischen wird sich der reale Verkaufswert einpendeln.

    Einen Masterplan gibt es nicht, es geht erst einmal darum, die restlichen Freibeträge auszunutzen. Vielleicht etwas darüber. Von der Mutter auf die Kinder. Dann könnte man sowieso erst in 10 Jahren wieder verschenken.

    Ich sage es auch ganz offen, ich hätte schon längst einen Vermögensberater hinzugezogen, aber meine Eltern sind durch die erste überteuerte Beratung schlecht auf solche Leute zu sprechen und wollen im Moment nicht viel davon wissen. Deshalb scheint mir eine Bargeldschenkung der einfachere Weg zu sein und auch sinnvoller für uns Kinder.

    Mit einer Teilschenkung z.Bsp einer Ferienwohnung, die nur privat genutzt wird von den Eltern kann man wenig machen, das "Bargeld" aus einer Schenkung kann man in ETFs anlegen.

  • Hallo liebe Forumsfreund,

    wenn mich schon Achim Weiss hier erwähnt, will auch kurz meinen Kommentar abgeben.

    Ich beschäftige mich schon sehr lange mit der Nachlassregelung im Todesfall.

    Ist ja mit demnächst 80 Jahren auch höchste Zeit.

    Da ist natürlich jeder FAll anders:

    Wie groß ist das Vermögen?

    Ist auch Betriebsvermögen dabei?

    Gibt es Immoblien?

    Selbstbewohnt oder vermietet oder beides?

    Wie ist die aktuelle Erbfolge?

    Klassischer Frau, Ehepaar, eine Ehe und nur gemeinsame Kinder,

    Das soll es immer noch geben.

    Wenn dann die Kinder sich im Sinne der Eltern "entwickelt" haben, ist die Nachfolgeregelung auch noch überschaubar

    Wobei man auch an künftige mögliche Schweigersöhne oder -Töchter denken muss.

    Gibt es jedoch auch nooch Halbgeschwister aus einer früheren Beziehung oder Ehe ist der Entwurf einen Nachlassverwaltung nochmal schwieriger.

    Kommt auch noch ALLES zusammen, dann ist es eine Herausforderung.

    Wegen den Kosten ist es so, dass man mit dem Rechtsanwalt oder Steuerberater eine feste Honorarvereinbarung vereinbaren kann, also keine Vergütung nach Vermögenswert.

    Beim NOTAR ist das nicht möglich.

    Die Gebühren vom Notar richten sich nach der amtlichen Gebührentabelle für Notare.

    Da kommen schnell mal 5-stellige Beträge zusammen.

    Aber auch 6-stellig ist nicht Ungewöhnlich bei hohem Betriebsvermögen oder Immobiien.

    Ich selbst habe auch auch eine gemeinnützige Stiftung gemacht.

    Wer sein Vermögen will, dass das Vermögen auch nach dem Tod erhalten bleibt und nicht zerschlagen oder verkauft wird, und die Erben oder Begünstigten idiesem Fall nur eine regelmäßige Unterstützung erhalten, der kann auch eine gewerbliche FAMILIEN-STIFTUNG machen.

    Jede Empfehlung - auch von mir - setzt voraus, dass man den Einzelfall genz genau kennt.

    Das Forum kann hier nur die Vor- und Nachteile beleuchten.

    Viel Erfolg wünscht McProfit.

  • Der Wert wurde nach dem Sachwertverfahren ermittelt und der Nießbrauch bei der Schenkung des Vater an Kinder und Mutter beim Elternhaus berücksichtigt.

    Ah! Wieder ein neues Bröckchen Info.

    In der Schenkungssteuererklärung wurde der Wert jedoch auf 1,9kk erhöht, der Steuerberater meinte, es gebe ein neues Bewertungsverfahren, weshalb das Haus jetzt höher bewertet wird.

    Nachdem das einen erheblichen Unterschied macht (1,2 "kk" -> 1,9 "kk"), hätte ich das vermutlich im Vorfeld abgeklärt. Möglicherweise ist das Sachwertverfahren ja auch nicht die einzig mögliche Bewertungsmethode.

    Ich ahne nicht, welche Zusammenarbeit (und welches Vertrauensverhältnis) in der Vergangenheit mit diesem Steuerberater bestand. Ich meine jedoch verstanden zu haben, daß Du Dich nun, nach einer unerwartet hohen Rechnung, von dieser Kanzlei trennen möchtest.

    Andere Häuser mit Grundstück in der Größe bekommt man in der Gegend für 1,3-1,8kk. Irgendwo dazwischen wird sich der reale Verkaufswert einpendeln.

    Einen Masterplan gibt es nicht

    Das dürfte ein entscheidender Fehler sein, der Dich vermutlich viel Geld kosten wird.

    Diesbezüglich kann man aber auch zwei Standpunkte einnehmen:

    Deinen Eltern reicht das, was sie haben, vermutlich für den Rest ihres Lebens. Sie haben alles, was sie brauchen, und Geld kann man ja nicht essen. Es stellt sich lediglich die Frage, was am Ende als Erbe übrig bleibt.

    Das könnte Deinen Eltern möglicherweise egal sein, weil es sie ohnehin nicht mehr betrifft.

    Es wäre aber auch möglich, daß sie aktiv bestrebt sind, die Verhältnisse so zu gestalten, daß für die Kinder möglichst viel übrig bleibt (und für den Staat möglichst wenig).

    Beides sind legitime Sichtweisen. Ich weiß noch nicht einmal, welchen Standpunkt ich einnehmen würde, wenn ich vor die Alternative gestellt wäre.

    Ich sage es auch ganz offen, ich hätte schon längst einen Vermögensberater hinzugezogen, aber meine Eltern sind durch die erste überteuerte Beratung schlecht auf solche Leute zu sprechen und wollen im Moment nicht viel davon wissen. Deshalb scheint mir eine Bargeldschenkung der einfachere Weg zu sein und auch sinnvoller für uns Kinder.

    Ich habe neulich mit viel Vergnügen (und auch etlichem Aha!) das Buch von Nikolaus Braun "Über Geld nachdenken" gelesen. Das könnte sich auch für Dich lohnen. In einem zweiten Buch "Geld oder Leben" beschreibt er anonymisiert etliche Fälle aus seiner Praxis. Nikolaus Braun ist Vermögensberater, er schreibt Kolumnen im Spiegel und hat einen Blog. Dort könnte man vorab etwas stöbern und abschätzen, wie der Mann so tickt. Das soll keine Werbung für dessen Kanzlei sein, sondern Dich (und jeden anderen Leser) in prinzipielle die Gedankengänge des Mannes einführen.

    Beides sind keine Anfängerbücher, die einem erklären, was ein Zinseszins ist. Stattdessen geht es dort um übergreifende Konzepte - etwa den Masterplan, der Dir fehlt - und um Psychologie.

    Der Masterplan beantwortet die Frage: Wo sind wir und wo wollen wir letztlich hin? Der ist übergeordnet, die Einzelmaßnahmen sind nachgeordnet, die ergeben sich daraus. Ich habe es schon erwähnt: Es wäre möglicherweise sinnvoll gewesen, bei der Übertragung des Elternhauses eben doch Schenkungsteuer zu zahlen und die genutzten Freibeträge zurückzuhalten oder anderswie zu nutzen. Dabei muß man natürlich über die Einzelmaßnahme hinaus auf das Ganze schauen.

  • Ich denke, das Beste und Einfachste wäre, sich einfach einen guten Vermögensberater zu nehmen, der auch etwas kosten darf, solange er eben vorher transparent ist.

    Durch diesen Thread habe ich schon einige interessante Gedanken durch die Poster mitnehmen können, danke dafür, aber ich habe auch erkannt, dass ein Forum für unseren Fall nicht der richtige Ort ist.

    Ich eröffne einen neuen Thread und frage, welche Vermögensberater man empfehlen kann bzw. wie man einen guten findet.

  • Hallo Finanzfranzhans

    Das kannst Du Dir sparen.

    Vermögensberater ist kein Beruf und keine Fachbezeichnung.

    Jeder Versicherungsvertreter, Bausparvertragsverkäufer oder Bankberater oder Immoblienfachmann kann sich so nennen.

    Solange diese Menschen eigene Interessen haben, ist das nicht objektiv.

    Es gibt wohl soganannte Honararberatung.

    Auch da ist Vorsicht geboten.

    Lies mal die Erfahrungsberichte mit Honorarberatern.

    Am besten bist Du hier im Forum beraten.

    Ich kann das nach über 40 Jarhren eigener Erfahrung und vielen Fehlern sagen.

    Leider gab es zu meiner Zeit weder dieses noch ein anderes Forums zum Erfahrungsaustausch.

    Viel Erfolg wünscht Dir McProfit

  • Als Vermögensberater kämen für uns natürlich nur Honorarberater in Frage, niemand, der durch seine Anlageempfehlungen direkt an unserer Geldanlage mitverdient.

    Ich habe mittlerweile auch eine große Abneigung gegen diese ganzen Versicherungsberater, Sparkassenverkäufer und sonstige Berater, die nur auf ihre eigene Provision schauen.

    Aber so gut ich dieses Forum auch finde, es ist schließlich öffentlich. Bei manchen Gegenfragen kann ich nicht so ins Detail gehen, wie es für eine Antwort notwendig wäre. Gepaart mit meinem Halbwissen wäre es meiner Meinung nach an der Zeit, dass sich ein Profi mit unserer Situation auseinandersetzt.

    Ich habe bezüglich der Vermögensnachfolge einige Ideen, aber auch viele Unwissenheiten. Hier konnte mir z.B. bisher nicht beantwortet werden, ob eine Schenkung von einem gemeinsamen Konto der Eltern an die Kinder steuerlich sauber möglich ist (wenn nur die Mutter, die noch Freibeträge übrig hat, verschenken will). Kein Vorwurf an niemanden, ich weiß es auch nicht.

  • Auch ein sogenannter Vermögensberater verweist sich bei solch speziellen Fragen an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht. Honorar ist aushandelbar. Der Vermögensberater darf gar keine Steuerberatung erbringen. Lediglich allemeine Infos.

    Gruss McProfit

  • Irgendwo in den Steuergesetzen wird das geregelt sein, der Fall, dass Ehepaare ein gemeinsames Konto haben und von dort Geld auf Einzelkonten abheben oder etwas verschenken, ist doch kein Nischenfall. Wir holen uns einen Steuerberater an Bord, irgendwie wird das schon rechtlich eindeutig zu lösen sein.

    Das mit dem Steuerberater ins Boot holen, scheint mir tatsächlich eine gute Idee zu sein. Ich habe eben einmal einen Blick in die Kommentarliteratur geworfen - bin aber selbst kein Steuerrechtler; daher mit allem Vorbehalt: die Annahme, den Ehepartnern gehöre alles auf den Gemeinschaftskonten, -Depots immer je zur Hälfte ist so pauschal schon nicht zutreffend. Das gilt nur „im Zweifel“, also vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen. Vielleicht hatten Deine Eltern ja schon immer davon abweichende Vereinbarungen… Wenn diese zu einer günstigeren steuerlichen Lage führen, kann ein Steuerberater vielleicht helfen, dass sich Deine Eltern daran „erinnern“, dass sie das schon immer so vereinbart hatten… Meine Vermutung wäre, dass eine Übertragung von einem Gemeinschaftskonto, das im Innenverhältnis immer schon nur einem Ehepartner zugestanden hat, auf ein Einzelkonto dieses Ehepartners schenkungssteuerlich neutral ist, während eine Übertragung von einem 50:50 Gemeinschaftskonto auf ein Einzelkonto mit einer Schenkung in Höhe von 50% des Übertragungsbetrags verbunden ist.

  • Hallo zusammen,

    ich würde davon ausgehen, dass wenn z.B. das Konto auf den Vater lautet und das die Mutter nie ein eigenes Konto hatte, dass es ein 50:50 Konto ist.

    Was mich jedoch stutzig macht ist, dass wenn nur der Vater Einkommen generiert hat das Geld in der Zugewinngemeinschaft dem Vater gehört.

    Hilfreich kann ggf. auch das Elster Forum sein. Hier sollte eher in dieser Weise gefragt werde, „wo trage ich die Schenkungssteuer eines 50:50 Kontos ein“.

    Da das Elster Forum keine Steuerberatung macht ist diese Frage umformulierend eher hilfreich.

    Möglicherweise ist die Finanztip Einzelberatung für Unterstützer etwas.

    Erbfragen werden jedenfalls schon behandelt.

    LG

  • Das Konto mit den Deka Fonds und Sparbriefen ist ein Gemeinschaftskonto bei der Sparkasse, beide sind als Inhaber eingetragen. Den Tagesgeld ETF liegt bei der ING Bank, dort sind ebenso beide im Gemeinschaftskonto eingetragen. Die Mutter erhält aber die Rente auf ein eigenes Girokonto bei der VR Bank, der Vater die Rente auf das Gemeinschaftskonto bei der Sparkasse.

    Wie gesagt, einen Steuerberater holen wir mit an Bord, einer wird ja wohl im Bürokratie Steuerwahnsinn Dschungel Deutschland den Überblick haben.