Du zahlst selber nur 1925€ ein , es werden aber 2100€ vom zu versteuerndem Einkommen abgezogen. Die daraus Resultierende Steuererstattung wird dann um die 175€ gekürzt da du diese ja nie selber Bezahlt hast sondern als Zulagen direkt in deinem Vertrag geflossen sind.
Im Spitzensteuersatz kannst du dann eine Förderquote von 47% erreichen(175€ + 811€ Erstattung)
Also nochmal langsam für die Doofen und um die Rechnung zu verstehen: Steuerlich würde es meinem Verständnis nach Sinn machen, wenn man nur die 1925€ absetzen könnte, das nur das ja die Eigenleistung ist. Das war mein bisheriges Verständnis der Kiste…
Stattdessen rechnet laut euren Aussagen das FA aber anders, indem a) erst der volle Betrag (2.100€) absetzbar ist um dann b) vom Nominalbetrag der Erstattung die 175€ ebenfalls nominal abzuziehen? Damit würde man die Erstattung doch überproportional reduzieren! Das kann ich mir kaum vorstellen…