Desaster Riester?

  • Habe letzte Woche wieder meine Standmitteilung meines Vertrages bekommen und hatte wie jedes Jahr ein Lächeln in den Augen:

    Abgeschlossen 2002: - monatlich mit 200 Euro bespart - garantierte Verzinsung 3,25 Prozent - keinerlei Gebühren...

    Garantierte Monatsrente: 1150€ was bedeutet, dass ich innerhalb von 7 Jahren meine kompletten Einzahlungen wieder drin habe.....

    Würde heute auch keinen Riester-Vertrag mehr abschließen aber dieses Platinum-Schätzchen bespare ich bis zum Schluss......

  • Habe letzte Woche wieder meine Standmitteilung meines Vertrages bekommen und hatte wie jedes Jahr ein Lächeln in den Augen:

    Abgeschlossen 2002: - monatlich mit 200 Euro bespart - garantierte Verzinsung 3,25 Prozent - keinerlei Gebühren...

    Garantierte Monatsrente: 1150€ was bedeutet, dass ich innerhalb von 7 Jahren meine kompletten Einzahlungen wieder drin habe.....

    Würde heute auch keinen Riester-Vertrag mehr abschließen aber dieses Platinum-Schätzchen bespare ich bis zum Schluss......

    Na dann überzeug mit deinen Zahlen mal unsern Achim Weiss! ;)


    Ich muss mich nachher nochmal in Ruhe in die hier teilweise genannten Argumente reindenken. Einiges, was bisher geschrieben wurde, passt nicht so richtig zusammen…

  • Die 2.100 würde ich durch 1.625 ersetzen und neu rechnen.

    Nein. Die Absetzbarkeit läuft auf die volle Summe. Erstattet bekommt man dann natürlich nur den Teil, den man nicht schon per Zulage bekommen hat.

    1. Das Finanzamt macht eine Günstigerprüfung: Ist Ihr Riester-Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher als die staatliche Zulage, dann erhalten Sie die zusätzliche Steuerermäßigung extra. Die Differenz aus Steuervorteil und Riester-Zulage wird Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung gutgeschrieben.

    Quelle: https://riester.deutsche-rente…derung-fuer-sie_node.html

  • Nein. Die Absetzbarkeit läuft auf die volle Summe. Erstattet bekommt man dann natürlich nur den Teil, den man nicht schon per Zulage bekommen hat.

    1. Das Finanzamt macht eine Günstigerprüfung: Ist Ihr Riester-Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher als die staatliche Zulage, dann erhalten Sie die zusätzliche Steuerermäßigung extra. Die Differenz aus Steuervorteil und Riester-Zulage wird Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung gutgeschrieben.

    Quelle: https://riester.deutsche-rente…derung-fuer-sie_node.html

    Geht aus Deinem Zitat nicht hervor.


    Habe jetzt aber eine Rechnung gefunden:


    Riester-Rente / 4.3 Günstigerprüfung | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe
    Hat der Steuerpflichtige die erforderlichen Angaben in seiner Einkommensteuererklärung gemacht und liegen die Beitragsdaten des Anbieters vor, führt das…
    www.haufe.de

  • Das stimmt so einfach nicht: Schau Dir doch die Berechnung an. Nochmal zum Vergleich jetzt mit Abgeltungssteuer.


    Als Beispielrechnung: Annahme Steuersatz ist jetzt und bei Rente gleich. 30%


    Fall A mit Riester: wir zahlen 100€, legen das 20 Jahre mit 2% Zinsen an und versteuern dann bei Renteneintritt.


    Auszahlung=(100€*1,02^20)*(100%-Steuer)


    Fall B ohne Riester, Wir versteuern jetzt und legen das versteuerte Geld an. Dazu Abgeltungssteuer.


    Auszahlung=(100€*(100%-Steuer%))*(1+(0,2*Abgeltungssteuer))^20


    Fazit: Es gibt hier keine Hebelwirkung der Steuerstundung. Höchstens der Hebel des Abgeltungssteuerwegfalls. Die Vorteile von Riester sind ggf. geringerer Steuersatz im Alter und Wegfall der Abgeltungssteuer.


    Meist wiegt das die Gebühren und schlechten Renditen nicht auf. Hinzu kommen die Hürden bei der Auszahlung. Verrentung...

  • Geht aus Deinem Zitat nicht hervor.

    Aus dem Zitat nicht, aber aus der Quelle (ich wollte nicht den ganzen langen Beitrag hier reinkopieren).


    Ergebnis ist, wie auch in Deinem Beitrag geschrieben, dass ein Gutverdiener de facto 2100x Grenzsteuersatz dazubekommt, teils durch die Steuererstattung, teils durch die Zulagen. Erst an dem dritten Kind stellt man sich mit Zulagen besser.

  • Es ist eine ziemliche Arbeit, mit diesem Foreneditor strukturiert zu zitieren.

    Ich mache mir die Mühe regelmäßig, mach Du sie Dir bitte auch.


    Unstrukturiert etwa 30 Zeilen zu zitieren und drunterzuschreiben

    Das stimmt so einfach nicht

    bringt es nicht. Es sollte schon erkennbar sein, was Deines Erachtens nicht stimmt.


    PS: Deine Formeln solltest Du Dir nochmal anschauen. Ich weiß zwar nicht, was Du mit ihnen belegen möchtest, aber sie zeigen eine ungewöhnliche Arithmetik.

  • Habe letzte Woche wieder meine Standmitteilung meines Vertrages bekommen und hatte wie jedes Jahr ein Lächeln in den Augen:


    Abgeschlossen 2002: monatlich mit 200 Euro bespart - garantierte Verzinsung 3,25 Prozent - keinerlei Gebühren.

    Garantierte Monatsrente: 1150€ was bedeutet, dass ich innerhalb von 7 Jahren meine kompletten Einzahlungen wieder drin habe.

    Würde heute auch keinen Riester-Vertrag mehr abschließen aber dieses Platinum-Schätzchen bespare ich bis zum Schluss.

    Wir hatten erst neulich einen mit einer solchen Traum-Rentenversicherung. Beim Nachfragen kam dann auf, daß seine erste Rentenzahlung mit 85 erfolgen sollte.


    Wenn Deine Rentenversicherung ab 65 oder so zahlt, glaube ich Dir Deine Angaben nicht.


    Eine Rentenversicherung zahlt bis zum Tod des Versicherten, und das durchschnittliche Sterbealter kann man mit 85 annehmen. Die Versicherung muß also 20 Jahre lang zahlen. Zur Sicherheit kalkulieren die meisten Gesellschaften mit Sterbealter 95, also 30 Jahren Leistungsdauer. Es ist völlig unglaubwürdig, daß bei Dir die "kompletten Einzahlungen" binnen 7 Jahren "wieder drin" sein sollen. Du bekommst ja im wesentlichen Deine Einzahlungen zurück. 3,25% sind ja kein Raketenzins, der Dein Kapital aufgehen ließe wie einen Hefeteig.

  • Ich halte das schon für möglich mit so einem Altvertrag, je nachdem, wie alt Maxim bei Abschluss war und wie lange der Vertrag noch läuft.


    Wenn er z.B. 20 Jahre alt war, würde der Vertrag ja evtl. noch einmal so lange laufen wie bisher. Mit den Einzahlungen, die innerhalb von 7 Jahren zurückgezahlt werden, sind m.E. nur die bisherigen Einzahlungen gemeint (ca. 100k).


    Wenn am Ende des Vertrags 200k eingezahlt wurden (ohne Zinsen), dann könnte die Hälfte der Rente schon allein aus den Zinsen auf diese 200k gezahlt werden. Hinzu kämen noch die Zinsen und Zinseszinsen aus der Ansparphase sowie die Rückzahlung des Kapitals.

  • Ob es das dann bringt?


    Angenommen, er hat den Vertrag mit 22 abgeschlossen und zahlt ihn, bis er 65 ist. Das sind 516 Monate, das mal 200 € macht 103.200 € Einzahlungen. Die bekommt er in der Tat in 7 1/2 Jahren "zurück" (Das heißt: Das, was von 100 T€ nach fast 45 Jahren Inflation davon noch übrig ist).


    Damit lügt er sich etwas in die Tasche. Aber ok: Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.


    Es ist zwar finanzmathematisch falsch, aber ziemlich gängig, Beträge linear über eine so lange Zeit unverzinst zu addieren. Fairerweise müßte man mit Barwerten rechnen.


    1,0325^43 = 3,95; 1,02^43 = 2,34. (3,25% Zins, 2% Inflation).


    Unter der Berücksichtigung von 2% Inflation vervierfacht sich die erste Zahlung nicht, sondern sie multipliziert sich nur mit 1,688; bei späteren Zahlungen wird der Faktor immer kleiner.

  • ...


    Wenn er z.B. 20 Jahre alt war, würde der Vertrag ja evtl. noch einmal so lange laufen wie bisher. Mit den Einzahlungen, die innerhalb von 7 Jahren zurückgezahlt werden, sind m.E. nur die bisherigen Einzahlungen gemeint (ca. 100k).


    Wenn am Ende des Vertrags 200k eingezahlt wurden (ohne Zinsen), dann könnte die Hälfte der Rente schon allein aus den Zinsen auf diese 200k gezahlt werden. Hinzu kämen noch die Zinsen und Zinseszinsen aus der Ansparphase sowie die Rückzahlung des Kapitals.

    2002 - 2024


    200 € (monatlich) x 12 Monate x 23 Jahre = 55.200 €


    Das ist nun doch weit von "(ca. 100k)" entfernt. Und mit "weiteren" 20+x Jahren Einzahlung landet man auch nicht bei 200k.

  • Die Aussage/Logik versteh ich nicht ganz: Wo werden denn deiner Meinung nach „Zulagen“ von „Steuervorteilen“ abgezogen? Und wieso sollte das gleich sein? Den Steueraspekt kannst du final doch sowieso erst bewerten, wenn du deinen Steuersatz im Ruhestand kennst…

    Dies bedeutet, dass man bei einem Riestervertrag entweder Zulagen oder eine Steuerstattung bekommt. Von Anbieter wird oft vage angedeutet, dass es beides geben würde.

    Man bekommt nur den höheren Betrag.


    Beispiel:

    Zulagen: 175€

    Steuervorteil: 775€

    Steuererstattung: 600€


    Der Steuervorteil von 775€ ist höher als die Zulagen. D.h. man bekommt nur 775€. Da man ja schon Zulagen von 175€ bekommen hat, wird über die Steuererklärung nur noch die Differenz von 600€ erstattet.

  • Der Steuervorteil von 775€ ist höher als die Zulagen. D.h. man bekommt nur 775€. Da man ja schon Zulagen von 175€ bekommen hat, wird über die Steuererklärung nur noch die Differenz von 600€ erstattet.

    Ist das so? Also dass das Finanzamt aktiv bei der Steuererklärung den Nominalbetrag Zulagen von der zuvor kalkulierten Erstattung abzieht, die man für 2.100€ anrechenbare Vorsorge bekommen würde? :/


    Damit wäre dann die Steuerstundung reduziert auf die Erstattung des persönlichen Steuersatzes auf den Betrag 1.925€, also 8,33% weniger Absetzbarkeit vei einer Förderung mit 175€. Da bleibt aber doch die Frage des Werts der Steuerstundung: Wenn ich über 91% der Summe/Rückerstattung für z.B. 30 Jahre am Aktienmarkt mit erwarteten 7,5% Durchschnittsrendite anlegen kann, bevor ich dann je nach Steuersatz im Alter einen kleineren Teil der Beträge zurückzahlen muss, dann sollte dabei doch ein nicht ganz zu vernachlässigender Überschuss entstehen, oder?

  • Du zahlst selber nur 1925€ ein , es werden aber 2100€ vom zu versteuerndem Einkommen abgezogen. Die daraus Resultierende Steuererstattung wird dann um die 175€ gekürzt da du diese ja nie selber Bezahlt hast sondern als Zulagen direkt in deinem Vertrag geflossen sind.


    Im Spitzensteuersatz kannst du dann eine Förderquote von 47% erreichen

    (175€ + 811€ Erstattung)


    Warum jetzt Spitzenverdiener eine solch hohe Förderung für ihre Altersvorsorge bekommen bleibt mir allerdings ein Rätsel. Die paar Kröten aus dem Riestervertrag sollte man dann doch wirklich selber ansparen können......

  • Das ist ja das Problem an Riester. Es lohnt sich wirklich nur für eine sehr begrenzte Anzahl an Personen. Personen mit sehr geringem Einkommen bzw. vielen Kindern (über die Zulagen) oder Personen mit hohem Einkommen (Steuererstattung).

  • Das ist ja das Problem an Riester. Es lohnt sich wirklich nur für eine sehr begrenzte Anzahl an Personen. Personen mit sehr geringem Einkommen bzw. vielen Kindern (über die Zulagen) oder Personen mit hohem Einkommen (Steuererstattung).

    Nicht zu vergessen für die Versicherungen!

    Für die lohnt es sich scheinbar immer. ;)

  • Riestern ... lohnt sich wirklich nur für eine sehr begrenzte Anzahl an Personen. Personen mit sehr geringem Einkommen bzw. vielen Kindern (über die Zulagen) oder Personen mit hohem Einkommen (Steuererstattung).

    Das heißt es immer, das stimmt aber nicht.


    Wenn überhaupt, lohnt sich riestern nur für Alleinerziehende oder Geringverdiener mit vielen Kindern.


    Für Menschen mit hohem Einkommen (somit hohem Steuersatz) lohnt sich riestern nicht, auch nicht für die nicht berufstätige Mutter mit mehreren Kindern, die mit ihrem gutverdiendenden Ehemann zusammen veranlagt wird.


    Wenn überhaupt, lohnt sich riestern nur über die Zulagen - und die gibt es bereits bei mittlerem Steuersatz nicht mehr. Sofern das geklärt ist, schaue man sich den Vertrag genauer an: Nicht wenige davon sind derart stark mit Abgaben belastet, daß die staatliche Zulage komplett in den Taschen der Versicherungsgesellschaft verschwindet.