Ich bin seit einer Woche verheiratet - wie macht ihr das mit Finanzen, Vorsorge, Versicherungen und sonstigen wichtigen Unterlagen?

  • Das eigentlich fairste und potenziell konfliktfreies Setup ist meines Erachtens übrigens zwei einzelne Depots für die Partner mit gleicher Sparrate aus dem gemeinsamen Einkommen. Beide können dann nach ihrer individuellen Risikotragfähigkeit vorsorgen. Ansonsten muss man sich eben einigen (geht auch ;)).

    Danke, das sehe ich auch so und handhaben wir auch so :)

  • Danke, das sehe ich auch so und handhaben wir auch so :)

    Wie gehst du mit von mir beschriebenen Szenario vor das Partner A ganz sachlich in ETF und Anleihen bis zu Rente anlegt. Partner B jagt den Tenbaggern hinter her. Mit 67 dann das große erwachen: Partner A hat 300k und Partner B 10k ... Reist Partner A dann alleine in den Urlaub?

  • Wie gehst du mit von mir beschriebenen Szenario vor das Partner A ganz sachlich in ETF und Anleihen bis zu Rente anlegt. Partner B jagt den Tenbaggern hinter her. Mit 67 dann das große erwachen: Partner A hat 300k und Partner B 10k ... Reist Partner A dann alleine in den Urlaub?

    Das ist natürlich eine berechtigte Frage.

    Wir haben zwar getrennte Depots sprechen uns aber bzgl. Anlagen trotzdem miteinander ab, also beide wissen immer zumindest grob wie der andere sein Geld investiert und bei uns ist es von der Risiko Aufteilung sehr ähnlich.

    Wenn die Risikotragfähigkeit beider Partner wirklich so extrem unterschiedlich ist wie in deinem Beispiel würde ich sowieso über einen Ehevertrag nachdenken. Denn auch bei getrennten Depots wird natürlich bei Scheidung durch den Zugewinnausgleich der Gewinn gleichmäßig auf beide Partner verteilt...

  • Sovereign zu deinem absatz mit dem ehevertrag. gebe ich dir recht. soll aufjedenfall angegangen werden.

    :thumbup:

    ja ok, das werde ich dann, sollte es um die hausbaufinanzierung gehen eh mit einer Risiko LV absichern. ebenfalls vice versa

    :thumbup:

    bei mir steht ein übertrag von firmenanteilen im raum. diese anteile des familienunternehmens sollen, sogar auf wunsch meiner frau, auf jedenfall rausgenommen werden. es soll im worst case keine existenzen der Mitarbeiter darunter leiden. Hier kann man dann auch noch andere Punkte angehen.

    Eine solche Situation (Firmenbeteiligungen eines Partners) gehört als Fallbeispiel zu den typischen Konstellationen in denen ein (fairer) Ehevertrag indiziert ist. Ein solche Konstellation sind auch DINKs also Doppelverdiener (u. a. mit einer Regelung im Falle von Kindern, Frau setzt länger mit ihrer Arbeit aus, Kompensation für ihre Altersvorsorge usw.).

    Kannst du aus deiner Erfahrung sagen was so gängige Punkte sind die man sich so reinschreiben lässt?

    Das würde hier den Rahmen sprengen und ich möchte auch kein juristisches Kolloquium daraus machen. Zudem müßte man die Situation samt Haltungen und Einstellungen en detail des Einzelfalls kennen. So etwas gehört kaum in ein öffentliches Forum im Internet.

    Daher nur ganz generell: Die gesetzlichen Regelungen (Beispiel: Zugewinngemeinschaft) - diese greifen wenn kein Ehevertrag vorliegt - sind ganz überwiegend bis ausschließlich eher für die klassische "Hausfrauenehe" gemacht. Ein Modell, welches heute nicht ganz selten bis oft nicht mehr die Realität abbildet. Güterstand und Versorgungsausgleich wären beispielsweise Punkte, die in einem solchen Vertrag geregelt werden könnten/sollten.

    Geht man hier zum Beratung zum Anwalt oder direkt zum Notar?

    Man sollte sich vorher möglichst selbst ein bißchen damit beschäftigen (dazu gibt es kleine auch für den Laien gut verständliche Sach-Büchlein; nach meiner Erinnerung haben auch manche Verbraucherberatungen Infos dazu usw.). Allein schon, um zu verstehen was die Gesetze vorsehen und wo man da vielleicht von abweichen möchte.

    Eine notarielle Beurkundung des Vertrages ist meines Wissens ohnehin stets obligatorisch. Ein Notar ist aber sozusagen neutral und berät keine Partei sondern paßt einen solchen gemeinsamen Vorschlag dann als zu beurkundenden Vertrag nur an die juristischen Gegebenheiten und Möglichkeiten (im Rahmen der Gesetze und der Rechtsprechung) an. Zum Beispiel, daß da nix Sittenwidriges drinsteht, eine Partei einseitig stark benachteiligt wird usw.

    Man kann auch gemeinsam einen (Fach)Anwalt wählen, der den Vertrag aufsetzt bzw. dabei berät und hilft. Die Beurkundung muß dann aber dennoch notariell erfolgen.

    Im "großen Spiel" habe ich auch schon erlebt, daß sich die Anwälte samt Steuerberatern von beiden Familien treffen, um ein Vertragswerk gemeinsam auszuhandeln, welches am Ende von einem Notar beurkundet wurde. Separate anwaltschaftliche Vertretung scheint mir aber in dem Fall und im Normalfall nicht zwingend nötig präziser in der Regel entbehrlich. Einen Steuerberater könnte man nichtsdestotrotz über einen solchen Vertrag mal "drüber schauen" lassen.

    Die Gebühren richten sich nach den zu regelnden Finanz-Volumina. Da diese am Anfang eher noch überschaubar sind, sollte das Gleiche für die Gebühren gelten. Nach meinen Erfahrungen wird es jedenfalls später deutlich kostspieliger, wenn es bei einer Scheidung zu Streitigkeiten kommt (allein schon, weil die Finanz-Volumina in der Regel (ganz) andere sind - wie nunmehr vorhandene Immobilie, aufgebautes sonstiges freies Vermögen, erworbene Altersvorsorge-Ansprüche wie Renten- und/oder Pensionsansprüche usw.).

    Keine Rechtsberatung - nur einige Gedanken hierzu aus meiner Sicht aber auch Erfahrung.


    Gutes Gelingen wünsche ich ! Verbunden mit dem Wunsch, daß ein solcher Vertrag nie aus den Unterlagen gezogen werden muß. Falls doch, gilt dann aber wie stets: Schon haben ist viel besser als im Fall der Fälle unbedingt brauchen.

  • los! in zeiten von c24 online bank ist das wirklich in nichtmal ner stunde getan.

    Geht nicht um die technische Machbarkeit, sondern um den Willen einer beteiligten Person, sich umzustellen. ;)

    ah quasi umso mehr das kind "im leben steht" umso weniger gibt es - aber auch geringere beiträge, macht sinn. finde ich gut. was zahlt man da so?

    YMMV. Für die 500k fallend auf 20 Jahre zahlen wir in etwa 40 EUR im Monat. Bei leicht über optimal BMI und 5 Jahre Nichtraucher, das steigert die Beiträge etwas.

  • Wenn die Risikotragfähigkeit beider Partner wirklich so extrem unterschiedlich ist wie in deinem Beispiel würde ich sowieso über einen Ehevertrag nachdenken. Denn auch bei getrennten Depots wird natürlich bei Scheidung durch den Zugewinnausgleich der Gewinn gleichmäßig auf beide Partner verteilt...

    deswegen tendiere ich zu der alle zusammen auf ein depot und wenn jemand seine anlage strategien weiter ausbauen möchte mit weiß gott was soll er sein "taschengeld" dafür nehmen. aber da sind wir auch wieder bei dem punkt. hab ich wirklich ein glückliches händchen und finde ein zweites NVIDIA und der worst case mit der ehe tritt ein muss davon was abgeben obwohl ichs mit "meinem" geld "erwirtschaftet" habe.


    Frau setzt länger mit ihrer Arbeit aus, Kompensation für ihre Altersvorsorge usw

    wie handhabt man das in der regel? angenommen frau bleibt 1 jahr ganz zuhause und arbeitet dann nur noch 20 anstelle von 40 stunden. Sie zahlt ja dann weniger in die RV ein. Hier findet ja nach Scheidung ja sowieso ein ausgleich per Gesetz statt oder verwechsel ich da was? Wie sorgt man da vor das es wirklich wirklich fair ist?

    Daher nur ganz generell: Die gesetzlichen Regelungen (Beispiel: Zugewinngemeinschaft) - diese greifen wenn kein Ehevertrag vorliegt - sind ganz überwiegend bis ausschließlich eher für die klassische "Hausfrauenehe" gemacht. Ein Modell, welches heute nicht ganz selten bis oft nicht mehr die Realität abbildet. Güterstand und Versorgungsausgleich wären beispielsweise Punkte, die in einem solchen Vertrag geregelt werden könnten/sollten.

    Güterstand technisch habe ich hier tatsächlich im Ehevertrag an eine Kinderklausel gedacht. Davor evtl. Gütertrennung. Sollte ein Kind in die Ehe kommen und die Frau "benachteiligen" wird der Güterstand erst zu einer Zugewinngemeinschaft. Ist das zum Beispiel sowas wie du meinst?

    Der Punkt des Versorgungsausgleiches interessiert mich sehr. Hier habe ich wo oben genannt wirklich keine Idee wie man das denn wirklich fair darstellt.

    Notar ist aber sozusagen neutral und berät keine Partei sondern paßt einen solchen gemeinsamen Vorschlag dann als zu beurkundenden Vertrag nur an die juristischen Gegebenheiten und Möglichkeiten (im Rahmen der Gesetze und der Rechtsprechung) an.

    das hört sich doch schonmal per se vernünftig an. Vielleicht ist hier mal bei einem Notar anrufen nicht das blödeste.

    Unter anderem auch notariell einfach ein paar dinge vermerken und gut ist. Dieser hat wiederrum vermutlich auch ideen wie man das handhaben kann.

  • Versicherungen wie Bsp. Privat haftpflicht zusammen legbar sind.


    Bei der Allianz Bsp. Braucht man nur eine je Haushalt und alle anderen sind mitversichert

    Eine normale Haftpflicht gilt immer auch für den Partner. Das ist der Ehepartner oder der Mensch mit dem Du zusammen wohnst, in diesem Fall auch in wilder Ehe. Nur ein spezieller Single-Tarif gilt nur für diese eine Person. Wenn zwei Verträge parallel laufen, kann man den jüngeren Vertrag auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

    Ansonsten eine gute Gelegenheit, auch bei den anderen Versicherungen aufzuräumen. Im Idealfall werden aus 17 Versicherungen vorher noch 5 zusammen.

  • Eine normale Haftpflicht gilt immer auch für den Partner. Das ist der Ehepartner oder der Mensch mit dem Du zusammen wohnst, in diesem Fall auch in wilder Ehe. Nur ein spezieller Single-Tarif gilt nur für diese eine Person. Wenn zwei Verträge parallel laufen, kann man den jüngeren Vertrag auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

    Ansonsten eine gute Gelegenheit, auch bei den anderen Versicherungen aufzuräumen. Im Idealfall werden aus 17 Versicherungen vorher noch 5 zusammen.

    da bin ich tatsächlich grad dran. meiner DVAG altlasten zu entledigen stellt sich aber als nerviger herraus als ich dachte.

  • Hier nochmals unsere Versicherungen (Verheiratet, 2 Kinder)

    – Krankenkasse

    – Haftpflicht

    – Berufsunfähigkeit

    – Risikoleben (wg. der Kinder)

    Mehr “muss” man meines Erachtens nicht haben.

    Meine Frau hat noch einen Zahnzusatzversicherungs-Altbestand über ihre Mutter. In unserem Fall “lohnt” sie sich, aber das kann man nur bedingt vorher wissen.

    Ich überlege noch eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen (wg. Selbstständigkeit), aber vielleicht sorge ich da einfach weiter privat vor.

  • Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit! 😊 Es ist total verständlich, dass man nach dem ganzen Hochzeitstrubel über solche wichtigen Themen wie Finanzen, Vorsorge und Unterlagen nachdenkt – schließlich geht es jetzt darum, gemeinsam die Zukunft zu planen. Es hilft oft, gemeinsam zu besprechen, was euch in der Beziehung wichtig ist, und dabei die eigenen Werte und Ziele klarer zu definieren.

  • Effizienz spielt dabei auch eine Rolle: In Beziehungen – ähnlich wie beim Online-Dating – kann man durch offene Kommunikation schnell herausfinden, was dem anderen wichtig ist, ohne zu viel Zeit in Missverständnisse zu investieren. Schau doch mal auf Senioren Dates vorbei, vielleicht findest du dort auch inspirierende Geschichten oder neue Ansätze für eure Beziehung.