Riester

  • Noch eine Frage, die ich aus meinen Vertragspapieren nicht herauslesen kann:

    Wie lange ist die Rentengarantiezeit in der die Kinder die Rente der Riesterversicherung weiter bekommen würden? bzw. wird diese überhaupt vererbt?

  • Noch eine Frage, die ich aus meinen Vertragspapieren nicht herauslesen kann:

    Wie lange ist die Rentengarantiezeit in der die Kinder die Rente der Riesterversicherung weiter bekommen würden? bzw. wird diese überhaupt vererbt?

    Eine Rentengarantiezeit ist zwingend in dem Vertrag enthalten. Die Garantie würde sich absenkend auf den Rentenfaktor auswirken.

  • Zur Kündigung von Riester habe ich diese gute Zusammenfassung bei der Stiftung Warentest gefunden:



    Wenn ich die Förderung zurück­zahlen muss, fallen auf die Auszahlung noch Steuern an?

    Ja, wenn Ihr Vertrag gut gelaufen ist. Bleibt Ihnen nach Abzug der Zulagen, Kosten und Eigenbeiträge noch ein Plus, gehen die Finanz­ämter so vor: Sie besteuern die Hälfte des Unter­schieds­betrags zwischen Auszahlung und der Summe der entrichteten Beiträge, wenn

    - Sie sich das Kapital erst ab Ihrem 60. Geburts­tag (oder dem 62. Geburts­tag bei Verträgen ab 2012) auszahlen lassen und

    - Ihr Vertrag zum Zeit­punkt der Auszahlung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist.

    Erfüllt Ihr Vertrag diese Voraus­setzungen nicht, besteuert das Finanz­amt den vollen Unter­schieds­betrag. Eine Ausnahme bilden Riester-Renten­versicherungen, wenn sie vor dem Jahr 2005 abge­schlossen wurden und auf eine Lauf­zeit von zwölf Jahren kommen. Hier müssen Sie häufig keine Steuern auf Ihre Erträge zahlen. Das regelt das Einkommensteuergesetz (Paragraf 22 Nummer 5 Satz 2).

  • Hallo zusammen,


    ich scheitere leider immer wieder an der Interpretation:


    Vertrag läuft seit 2009 und wird gekündigt:


    Wert zum Zeitpunkt der Kündigung = 40.000€

    Geflossene Zulagen = 2.350€

    Einzahlungen = 30.000€


    Damit bliebe abzüglich der Zulagen und Einzahlungen noch ein Betrag von 7.650€.


    Welchen Betrag würde das Finanzamt nun mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern?


    Und inwiefern spielen die 7.500€ steuerlicher Vorteil eine Rolle, die man seit 2009 erhalten hat und die ja von der Versicherung direkt einbehalten werden.


    Lieben Dank vorab.

  • Thomas1980  ManMar

    Hatte ja versprochen, dass ich die Daten zu meiner förderschädlichen Riester-Kündigung im Forum teile.

    Das ist mir jetzt mega peinlich, aber ich finde die Unterlagen nicht mehr - und dabei geht’s nicht nur um Riester, sondern auch um Rentenversicherung und kapitalbildende Lebensversicherung, die ich alle drei förderschädlich gekündigt hatte.

    Bin jetzt gerade selber ziemlich irritiert, weil ich die jeweils letzte Abrechnung aller drei Verträge extra aufgehoben hatte im Gegensatz zur restlichen Papierflut (die sich wunderbar nutzen lies als Anzündmaterial für den Kaminofen … ).

    Sollte ich die Abrechnungen doch noch finden, melde ich mich auf jeden Fall wieder ✌️

  • Ööööö, ich habe das bisher so verstanden, dass, wenn man einen Rieser-Vertrag kündigt, der Anbieter eine Anfrage an die Zulagenstelle stellt bzgl. der Zulagen und 'erhaltenen' Steuervergünstigungen. (So steht es auch in meinem 'Bescheid', den ich von der Zulagenstelle erhalten habe drin.)


    Zulagen

    "Steuerersparnis" und

    evtl. Kosten des Anbieters


    werden vom Rückkaufswert abgezogen.


    Wieso erwähnt "Stiftung Warentest" nur "Zulagen, Kosten und Eigenbeiträge"?

  • Und schon haben alle wieder Fragezeichen auf den Augen….jeder hat was gehört/gelesen, aber niemand kann „aus erster Hand“ verlässlich sagen, wo, welche Beträge abzuführen sind.


    Klar ist: Wert des Kontos - Zulagen - steuerliche Vorteile.

    Aber müssen auch Abgeltungssteuer + Soli (auf die Erträge des Fonds) bezahlt werden und was genau ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern?


    Ich verweise nochmal auf mein Beispiel oben. Da ist eigentlich alles drin.

    Vielleicht findet sich ja noch ein Riester-Experte, der das einmal sauber herleiten kann. Viele Zahlen sind es ja nicht.

  • Thomas1980  ManMar

    Hatte ja versprochen, dass ich die Daten zu meiner förderschädlichen Riester-Kündigung im Forum teile.

    Das ist mir jetzt mega peinlich, aber ich finde die Unterlagen nicht mehr - und dabei geht’s nicht nur um Riester, sondern auch um Rentenversicherung und kapitalbildende Lebensversicherung, die ich alle drei förderschädlich gekündigt hatte.

    Tja, sowas soll vorkommen bei den Menschen. :) Der werfe die erste Papierschwalbe, dem so etwas noch nicht passiert ist.

    Bin jetzt gerade selber ziemlich irritiert, weil ich die jeweils letzte Abrechnung aller drei Verträge extra aufgehoben hatte im Gegensatz zur restlichen Papierflut (die sich wunderbar nutzen lies als Anzündmaterial für den Kaminofen … ).

    Schon seit vielen Jahre werfe ich alle Papier-Unterlagen, die man mir zuschickt, auf den Scanner. Nein, ich trage sie nicht auf einem USB-Stick mit mir, Rechner und Backups müssen reichen. Unterlagen, die mir wichtig erscheinen, bewahre ich trotzdem als Papier auf, aber etwa die Hälfte wandert gleich in den Shredder.

    Sollte ich die Abrechnungen doch noch finden, melde ich mich auf jeden Fall wieder ✌️

    Das mach mal! Es wäre ja auch denkbar, daß noch jemand anderes seinen Riestervertrag förderschädlich gekündigt hat (und bereit wäre, seine Abrechnung mit uns zu teilen).

  • Hallo Thomas1980  ManMar ,

    bin zum Glück doch fündig geworden 😉👍


    Also: Von fast 18 K Riester-Einlage gingen durch Kündigung ab:

    - ca 1315 € Zulagen und

    - ca 2100 € Steuerermäßigung

    Summa summarum hat mich die Riester-Kündigung 3.415-Zerquetschte-Euro gekostet (also etwa 200 € mehr, als ich in meinem ersten Posting zum Thema vermutet hatte).


    Hoffe, das hilft weiter 🙏

  • Danke Dir GoldGaleone: Könntest Du bitte noch etwas zu Deinen Einzahlungen schreiben.


    Hier im Forum wurde ja u.a. auch der Hinweis gegeben, dass man mögliche Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuern muss. Auch müsste Abgeltungssteuer und Soli durch die Versicherung abgeführt werden.

  • Thomas1980

    Tut mir leid, aber zu meinen Einzahlungen habe ich definitiv keine Unterlagen mehr, Stichwort Kaminfeuer 😉🤷‍♂️


    Ich kann dir nur soviel sagen (wenn mein Gedächtnis mich jetzt nicht im Stich lässt):

    Den Vertrag hatte ich 2003 abgeschlossen und habe bis entweder 2010 oder 2011 jeweils den nötigen Betrag (4% vom Vorjahres-Brutto) investiert, um die maximale Förderung von 175 € abzugreifen. Danach hatte ich den Vertrag bis zur Kündigung 2021 stillgelegt.

    Dazu kamen dann noch Überschüsse der Alten Leipziger sowie weitere Anteile (Bewertungsreserven?).


    Ich fürchte, mehr kann ich dazu nicht mehr sagen, sorry 🙈

  • Klar ist: Wert des Kontos - Zulagen - steuerliche Vorteile.

    Aber müssen auch Abgeltungssteuer + Soli (auf die Erträge des Fonds) bezahlt werden und was genau ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern?

    Also ich verstehe die Aussage der Stiftung Warentest wie folgt:


    Wert 40.000

    Zulagen - 2.250

    Steuerermäßigung - 7.500 (falls zusätzlich zu den Zulagen)

    Auszahlung 30.150

    Einzahlungen 30.000

    Gewinn 150


    Dieser Gewinn ist bei Erfüllung der Voraussetzungen zu 50% steuerpflichtig, sonst zu 100%.


    Sollten irgendwo Kapitalertragssteuern abgezogen sein, kann das m.E. nur eine Vorauszahlung sein, die verrechnet werden müsste. (Laienmeinung!)


    Toll wäre, wenn wirklich mal jemand eine anonymisierte Endabrechnung hochladen könnte!