Riester Entnahme

  • Moin zusammen,

    laut HUK-Coburg ist mein Riestervertrag an den Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt, also würde die Auszahlung erst mit Renteneintritt starten. Im Web habe ich jedoch gelesen, dass man die Riester-Rente eventuell schon ab 63 Jahren beziehen kann. Vielleicht habe ich das falsch gedeutet, aber ist es tatsächlich möglich, die Riester-Rente auch ohne Bezug der gesetzlichen Rente zu erhalten? Falls ja, welche Voraussetzungen müsste ich dafür erfüllen?

    Grüße an die Finanzexperten

  • Laut HUK-Coburg ist mein Riestervertrag an den Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt, also würde die Auszahlung erst mit Renteneintritt starten. Im Web habe ich jedoch gelesen, dass man die Riester-Rente eventuell schon ab 63 Jahren beziehen kann.

    Was steht dagegen, auf der Webseite nachzufragen, die Deinen Vertrag offensichtlich besser kennt als wir?

    Man könnte eventuell auch erwägen, die gesetzliche Rente schon mit 63 zu beantragen, sofern man die Bedingungen erfüllt. Das ist mittlerweile bekanntlich unabhängig davon, ob man dann tatsächlich in den Ruhestand geht oder weiterarbeitet. Regelmäßig ist das (trotz der angeblich hohen Abschläge) für den Rentenbezieher ein gutes Geschäft.

  • Ich habe nicht geschrieben, das die Website meinen Vertrag kennt.

    Du hast geschrieben:

    laut HUK-Coburg ist mein Riestervertrag an den Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt, also würde die Auszahlung erst mit Renteneintritt starten. Im Web habe ich jedoch gelesen, dass man die Riester-Rente eventuell schon ab 63 Jahren beziehen kann.

    Was in Deinem Vertrag (offensichtlich der HUK-Coburg) steht, kann keiner von uns wissen. Immerhin kannst Du das nachschauen, indem Du die Vertragsbedingungen Deines Vertrages studierst.

    Das Web ist groß und weit, dort steht viel. Mag schon sein, daß einer geschrieben hat, daß man "die" Riester-Rente schon mit 63 beziehen kann. Diesbezüglich müßtest Du auf der Seite nachhaken, auf der Du das gelesen hast. Meines Erachtens ist diese Information sachlich falsch.

    Es gibt eine staatliche Mindestvorgabe für das Auszahlungsalter, nämlich 62 Jahre (bis 2011 60 Jahre). Das jeweilige Versicherungsunternehmen ist sonst aber frei bei der Umsetzung. Sollte Dein Vertrag an das Eintrittsalter der gesetzlichen Rente gebunden sein, ist die Bedingung Mindestalter ja erfüllt.

    PS: So ganz toll scheint Dein Riestervertrag ohnehin nicht zu sein, wenn ich in Deinen Beiträgen zurücklese. Hast Du ihn denn mittlerweile (wie gewünscht) auf Herz und Nieren prüfen lassen?

  • Moin Achim,

    ich interpretiere in die Fragen von Menschen rein. Wenn Du mich fragt:“Hey, hast Du eine Uhr?“, dann würde ich nicht nur schlicht in die Frage beantworten und sagen „Ja“, sondern ich würde Dir die Uhrzeit sagen.

    Ich würde nicht davon ausgehen, das Du mir eine Uhr verkaufen willst, die Uhrzeit wäre bestimmt eine für Dich nützlichere Information. Wenn ich mich dann entschlossen habe Dir die Uhrzeit zusagen, dann würde ich nicht nachfragen um abzustimmen welche Zeitzone Du meinst, das ist im Kontext eindeutig klar! Du willst die Uhrzeit der Zeitzone in der wir uns beide bewegen. Du sieht, wenn man nicht in Fragen sich reindenkt, kann es kompliziert werden.

    Deine Bemerkung, das die Website, die ich gesehen habe, meinen Vertrag offensichtlich besser kennt als das Plenum hier, zeigt mir das Du ein Typ bist, der auf die Frage:“Hey, hast Du eine Uhr?“ eine Ja oder Nein Antwort geben würdest, weil, Du hast die Frage korrekt beantwortet. Diese Art der Kommunikation verfolge ich leider nicht.

  • Das schreibt die Stiftung Warentest dazu:


    Ist die Riester-Rente zwingend an den gesetzlichen Renten­beginn gekoppelt?

    Nein, das ist sie nicht. Sie können Ihre private Riester-Rente auch schon vor Beginn Ihrer gesetzlichen Rente beziehen. Es kommt hier darauf an, was Ihr Anbieter mit Ihnen bei Vertrags­abschluss vereinbart hat. Schauen Sie am besten in Ihren Riester-Vertrags­unterlagen nach.

    Allerdings gibt es gesetzliche Alters­grenzen, vor denen die Riester-Rente nicht fließen darf. Wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 31. Dezember 2011 abge­schlossen haben, kann die Auszahlung frühestens mit Voll­endung Ihres 60. Lebens­jahrs beginnen; bei Verträgen ab 1. Januar 2012 liegt der frühest­mögliche Beginn der Auszahlungs­phase beim voll­endeten 62. Lebens­jahr.

    Zu diesen Alters­grenzen gibt es wiederum eine Ausnahme: Noch früher können Sie sich Ihre Riester-Rente auszahlen lassen, wenn Sie vor den oben erwähnten Alters­grenzen bereits eine vorzeitige Rente von der gesetzlichen Renten­versicherung bekommen, zum Beispiel eine vorzeitige Alters­rente für Schwerbehinderte.

  • Moin zusammen,

    laut HUK-Coburg ist mein Riestervertrag an den Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt, also würde die Auszahlung erst mit Renteneintritt starten. Im Web habe ich jedoch gelesen, dass man die Riester-Rente eventuell schon ab 63 Jahren beziehen kann.

    Entscheidend ist, was in deinem Vertrag steht!

    Meine Göttergattin bekommt ihre Riester-Rente z. B. schon seit sie 60,5 Jahre alt ist, bekommt aber erst mit 63 ihre gesetzliche Rente.

    Noch eine weitere persönliche Erfahrung von meiner Seite (hierbei handelte es sich um die Auszahlung einer Direktversicherung):

    Falls du im Vertrag dazu nichts zum Thema Kopplung findest und die Versicherung Zicken macht, einfach schriftlich nachfragen, wo der Passus mit der gesetzlichen Rente in deinem Vertrag zu finden ist - falls es tatsächlich keinen Passus gibt, werden sie zahlen.

  • Horst Talski

    gcmv

    monstermania

    Vielen Dank für eure Beiträge! Ich werde mir den Vertrag ansehen, auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich ihn nach all den Jahren noch finde. Die Tabelle von Horst Talski ist echt interessant; jetzt habe ich ein viel besseres Gefühl für den Tarif RZU. Manchmal habe ich das Gefühl, Versicherungsvertreter sind wie geheimnisvolle Zauberer – sie geben nur so viele Informationen preis, wie nötig, damit man nicht auf die Idee kommt, das ganze Kunststück zu hinterfragen!