Aber höher wie die Deckelung entspr.der
PKV können beide Tarife nicht klettern.
Klotz
Sorry, es muss hier natürlich GKV heissen
Klotz
Aber höher wie die Deckelung entspr.der
PKV können beide Tarife nicht klettern.
Klotz
Sorry, es muss hier natürlich GKV heissen
Klotz
Man muss das Thema offen und aufgeschlossen angehen. Es gibt durchaus Ärzte / Hausärzte, die nicht nur das Geld sondern auch noch ihren Eid im Auge haben.8
Vollkommen klar. Bin ganz Ihrer Meinung. Der Wechsel bei mir
vom Volltarif in den Standarttarif ging nahtlos über die Bühne. Ich
habe keinen meiner Ärzte wechseln
müssen. Wenn man ein gutes Verhältnis zu seinem Arzt im Volltarif hatte, wird das Verhältnis in der Regel auch im Standarttarif weiterbestehen. Es hat mich jede
meiner Ärztinnen und jeder Arzt
weiterbehandelt, obwohl ja die
Faktorsätze von 2.3 bzw. 3.5 auf 1.8
gesunken sind. Ich glaube im Basistarif gehen sie noch weiter runter bis 1,0. Wenn man sich
neue Ärzte suchen muss, wird's
eventuell problematisch bei diesem niedrigen Faktorsatz, obwohl ein Arzt schon allein aus ethischen Gründen keine Behandlung ablehnen darf.
Klotz
Der Wechsel vom Volltarif in den Standardtarif ging bei mir nahtlos über die Bühne. Ich habe keinen meiner Ärzte wechseln müssen. Wenn man ein gutes Verhältnis zu seinem Arzt im Volltarif hatte, wird das Verhältnis in der Regel auch im Standardtarif weiterbestehen.
Wenn man sich neue Ärzte suchen muss, wird's eventuell problematisch bei diesem niedrigen Faktorsatz, obwohl ein Arzt schon allein aus ethischen Gründen keine Behandlung ablehnen darf.
Ein Arzt darf bei einem GKV- und einem PKV-Patienten keine Notfallbehandlung ablehnen (was auch immer ein Notfall ist ...). Generell aufnehmen muß er ihn aber nicht. Bei einem PKV-Patienten hat der Arzt ohnehin die Wahl, aber von der Tendenz her wird er keinen Patienten ablehnen, an dem er deutlich mehr verdient als an einem GKV-Patienten.
Bei GKV-Patienten heißt es immer, ein Kassenarzt müsse diese aufnehmen, andernfalls er seine Kassenzulassung riskieren würde. Das stimmt so aber nicht. Sofern die Praxis voll ist (und das wird in Zukunft bei immer mehr Praxen der Fall sein), muß er eben nicht.
Das wird für uns alle in den kommenden Jahren ein nicht unerhebliches Problem werden. Wohl dem, der eine PKV hat, die dem Arzt für grundsätzlich die gleiche Behandlung entscheidend mehr bezahlt (übrigens nicht das 2,3- oder 3,5fache, so einfach ist der Vergleich nun auch wieder nicht).
Man mag es beklagen, aber es ist schon so: Wir haben eine Mehrklassengesellschaft bei der Gesundheitsversorgung. Du versuchst uns allen und auch Dir selber einzureden, daß es keine nachteiligen Folgen hätte, daß Du von einem Volltarif in den Standardtarif gewechselt hast. Hat es aber doch.
Du hast Dich schlichtweg verkalkuliert bzw. eine unbedachte, finanziell sehr weitreichende Fehlentscheidung getroffen. Für Dich wäre es besser gewesen, Du wärest in der GKV geblieben und hättest damals Deinen Solidarbeitrag mit Anstand entrichtet. Verantwortlich für diese Fehlentscheidung ist allerdings nicht der Finanzproduktefachverkäufer, den Du nun als unseriös beschimpfst. Verantwortlich für diese Fehlentscheidung bist Du selber - und Du selber mußt jetzt die Suppe auslöffeln, die Du Dir eingebrockt hast.
Amen, Amen, Amen.
Möge nach diesen wirklich wahren Worten nun dieser Thread in Frieden ruhen, weil zu Klotzens Eigenverantwortung alles gesagt wurde.
Amen, Amen, Amen.
Möge nach diesen wirklich wahren Worten nun dieser Thread in Frieden ruhen, weil zu Klotzens Eigenverantwortung alles gesagt wurde.
Ja, entweder das oder wir bewegen uns mal langsam von Schuldfragen in Richtung Lösungen, was tatsächlich etwas bringen würde…
Die Lösung heißt, einfach alle Sachen bezahlen und wenn das Geld nicht mehr reicht, einen Antrag auf Bürgygeld beziehungsweise SGB XII stellen.
Hängt juristisch davon ab, ob Herr Klotz noch offiziell arbeitsfähig ist oder nicht.
Auch die Wohngeldstelle macht im Zweifelsfall Vergleichsberechnungen, wenn man dort einen Antrag stellt. Sollte Herr Klotz? Eigentümer, eine selbst bewohnten Immobilie sein, heißt das dann bei der selben Stelle Lastenausgleich.
Ja, entweder das oder wir bewegen uns mal langsam von Schuldfragen in Richtung Lösungen, was tatsächlich etwas bringen würde…
Das halte ich für eine gute Idee.
Geh Du mit Lösungsvorschlägen doch einfach mal beherzt voran!
Der wäre doch sicher (noch längst) nicht gefragt. Vom Szenario "Oberkante/Unterlippe" hat Hans Klotz nichts geschrieben.
Immerhin bezieht er eine solide gesetzliche Rente mit ca. 45 Beitragsjahren (Rentenpunkte offen) und steht, was anzunehmen ist, nirgendwo groß in der Kreide.
Würde vermuten, dass das (Basistarif) mittelfristig schon in Frage kommt. Es ist halt ein ganz massives Abwägen nötig, ob man die Vorteile des Standardtarifs für den Rest seines Lebens zu Gunsten des Basistarifs aufgeben will und/oder ob es mögliche Alternativen dazu gibt…
Hallo FinanztipUser, ich glaube, dass
ein Wechsel vom Standarttarif in den
Basisvertrag eine wirkliche knifflige Sache ist. Ich muss gestehen, dass hier auch mein Wissen nicht mehr ausreicht. Mich würde das aber doch brennend interessieren, um mal einen detaillierten Vergleich zu haben, gerade was auch die Beiträge anbetrift und ob ein Wechsel nicht durch die Tarifbedingungen hier streng reglementiert ist?
Hat denn jemand hier praktische Erfahrung mit den Vor-/Nachteilen dieser Vertragsumstellungen dann z.B. vom Standardtarif in den Basistarif?
Genau das wäre auch meine Frage.
Wäre dankbar für diesbezügliche Erfahrungsberichte
Hans Klotz
Hat denn jemand hier praktische Erfahrung mit den Vor-/Nachteilen dieser Vertragsumstellungen dann z.B. vom Standardtarif in den Basistarif?
Praktische Erfahrungen als Betroffener habe ich keine, sehe aber auch keinen zwingenden Grund, aus dem Standard- in den Basistarif wechseln zu wollen.
Im Basistarif liegen die Erstattungssätze nach den Gebührenordnungen GOÄ und GOZ niedriger, der Höchstbeitrag dagegen höher:
Standardtarif-Höchstbeitrag:
Bemessungsgrenze x Allgemeiner Beitragssatz, 2025 also 14,6% von 5.512,50 = 805 € Basistarif-Höchstbeitrag:
Bemessungsgr. x durchschn. Gesamtbeitragssatz, 2025 also 17,1% von 5.512,50 = 943 €
Gut, wenn das Jobcenter oder wie das betreffende Amt gerade heißt, auf den Plan tritt und einen bei Bedürftigkeit wegen der Beitragshalbierung in den Basistarif nötigen will - warum eigentlich? Der halbe Standardbeitrag täte es doch auch? - dann wechselt man wohl oder übel.
Aber klar sollte auch sein: Man wechselt dann vom Regen unter Umgehung der Traufe direkt ins Fass.
Geh Du mit Lösungsvorschlägen doch einfach mal beherzt voran!
Na was mach ich im Gegensatz zu Dir denn hier im Thread seit dem ersten Posting?
Vorschlag 1: Clearing-Stellen kontaktieren, wenn es finanziell mit der PKV knapp wird
Wenn es richtig knapp werden sollte mit den Alterseinkünften und Beiträgen am besten gleich einen Termin hier vereinbaren:
https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/resource/blob/….pdf?download=1
Vorschlag 2: Finanztip-Artikel genau dazu berücksichtigen (kam auch von Oldie)
Diesen Artikel bzw. Vergleich der Optionen gelesen?
Vorschlag 3: Genau abwägen zwischen Standardtarif und Basistarif
Ich würde mich in so einem Fall ganz massiv schlau machen und so eine Entscheidung sehr gut überdenken. Oft gibt es tariflich dann kein zurück mehr bei solchen Umstellungen und die Folgen auch für ärztliche Behandlungen und Abrechnungen sind in der Praxis gewaltig…
Würde vermuten, dass das (Basistarif) mittelfristig schon in Frage kommt. Es ist halt ein ganz massives Abwägen nötig, ob man die Vorteile des Standardtarifs für den Rest seines Lebens zu Gunsten des Basistarifs aufgeben will und/oder ob es mögliche Alternativen dazu gibt…
Als Ergänzung:
Vorschlag 4: Bei der Entscheidung die Ärzte vor Ort einbinden
Will sagen: Neben den finanziellen Leistungen bzw. Erstattungen der Versicherungen und möglichen Zuzahlungen hat die Entscheidung in den Standardtarif oder Basistarif zu wechseln relativ schnell ziemlich heftige Auswirkungen darauf, welche medizinische Versorgung man überhaupt noch bekommt.
Und das sollte man wirklich bedenken und überdenken, gerne mit Betroffenen vor Ort über die Versorgungssituation und konkrete Arztpraxen sprechen und sich informieren, bevor man solche Entscheidungen beiläufig trifft!
Vorschlag 5: Finger weg vom Notlagentarif!
Mir fällt der
Notlagentarif
ein.
Leute, ist euch klar, was ihr hier vorschlagt? Das ist praktisch ein Ruhen des Versicherungsvertrages, bei dem nur noch Notfälle (Schmerzzustände, akute Erkrankungen) behandelt werden. Das ist nicht mal annähernd ein ausreichender Krankenversicherungsschutz...
Vorschlag 6:
Falls es knapp wird mit der Beitragszahlung neben der unter Vorschlag 1 genannten Clearing-Stelle auch das Sozialamt einbinden, BEVOR der Vertrag in den Notlagentarif umgestellt wird. Wie Alexis richtig schreibt, kann bei "Hilfebedürftigkeit" die Hälfte des Basistarifbeitrags übernommen bzw. erlassen werden. Dann müsste man aber praktisch Grundsicherung im Alter beantragen und auch genehmigt bekommen (fraglich je nach indiv. Situation, finanziellen Rücklagen, etc.) und eben den Standardtarif unwiderbringlich aufgeben, was man sich (Vorschlag 3) gut überlegen sollte.
Hinweis dazu: Bei all den Optionen sollte man versuchen abzuschätzen, wie hoch Zuzahlungen und Eigenleistungen dann sind. Bei manchen Herzmedikamenten kann es schnell zu Zuzahlungen i.H.v. mehreren Hundert Euro pro Monat kommen. Das macht dann die Kostenersparnis der Vertragsumstellung sehr schnell zunichte. Ähnlich bei Behandlungskosten, die dann nicht mehr (vollumfänglich) erstattet werden.
Daher mein Fazit: Wenn man fürs Alter nicht wirklich massivst gut aufgestellt ist und die PKV-Beiträge einen finanziell immer mehr unter Wasser drücken, gibt es regelmäßig ab einem gewissen Punkt nur noch die Wahl zwischen Pest (Standardtarif), Cholera (Basistarif), dem Herzinfarkt (Notlagentarif) und anderen Optionen, die ich meinem ärgsten Feind nicht wünschen würde...
PS: Gerade gelesen, dass bei Rentner/innen im Standardtarif die Regelung gilt, dass die Beiträge vom Sozialamt als "angemessen" anzuerkennen sind, was auch immer das dann im konkreten Einzelfall bedeutet. Das müsste man dann für sich einordnen und gegen die hälftige Ersparnis des Basistarifs und die entsprechenden Leistungen abwägen...
Zitat§32 Abs. 4 Nr. 2 SGB XIII(4) Bei Personen, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, sind angemessene Beiträge nach den Sätzen 2 und 3 anzuerkennen. Angemessen sind Beiträge
2. für eine Absicherung im brancheneinheitlichen Standardtarif nach § 257 Absatz 2a des Fünften Buches in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung.
Einen guten Überblick über beide Tarife bietet doch auch diese Tabelle:
Standardtarif | Basistarif | |
---|---|---|
Beitrag |
|
|
Leistungen |
|
|
Zusatzversicherungen |
|
|
PS: Gerade gelesen, dass bei Rentner/innen im Standardtarif die Regelung gilt, dass die Beiträge vom Sozialamt als "angemessen" anzuerkennen sind, was auch immer das dann im konkreten Einzelfall bedeutet. Das müsste man dann für sich einordnen und gegen die hälftige Ersparnis des Basistarifs und die entsprechenden Leistungen abwägen...
Das heißt doch wohl nichts anderes, als dass sie einen nicht (mehr) vom Standardtarif in den Basistarif hinüberquetschen müssen, nur um ihm gnädigerweise den Beitrag zu halbieren.
Zumal das Amt seinerseits dann nur den (niedrigeren) halben Standardtarifbeitrag stemmen muss statt des höheren halben Überbautarifbeitrags.
Die Mühlen mahlen langsam, aber immerhin mahlen sie.
Wohl dem, der eine PKV hat, die dem Arzt für grundsätzlich die gleiche Behandlung entscheidend mehr bezahlt (übrigens nicht das 2,3- oder 3,5fache, so einfach ist der Vergleich nun auch wieder nicht).
Danke Herr Weiss für den Beitrag. Was die Faktorsätze anbetrifft, 2,3 und 3,5 in den Volltarifen und 1,8 im Standarttarif fürs ärztl. Honorar, die sind immer noch aktuell. Verstehe da Ihre Anzweiflung nicht? Ich kontrolliere daraufhin ständig meine Arztrechnungen.
Du versuchst uns allen und auch Dir selber einzureden, daß es keine nachteiligen Folgen hätte, daß Du von einem Volltarif in den Standardtarif gewechselt hast. Hat es aber doch.
Ja, welche denn bitte?
Ich habe hier nur wertfrei meine Erfahrungen vom Umstieg aus einem PKV-Volltarif in den Standarttarif geschildert, wie er sich für mich ergeben hat. Das darf ich ja jedem, der beabsichtigt, diesen Wechsel einzuschlagen, als meine
Erfahrung mitteilen, hier im Forum, oder etwa nicht?
Wieso sollte ich mir da was einreden? Das Gegenteil ist eigentlich der Fall. Beim Wechsel war ich sehr skeptisch, was mich im Standarttarif wohl erwarten würde?
Ja, alles halb so schlimm, auch als
Rentner. Ich habe GKV-ähnliche Leistungen, wie schon gesagt, die reichen mir, komme mit den Ärzten klar, habe jetzt 2 neue Augenlinsen bekommen (alles klar gegangen), nur der total überzogene Beitrag passt mir nicht. Das Preis-Leistungs-Verhältnis müsste hier mal von der rechtlichen Seite hinterfragt
werden! Ist auch schon gemacht worden. Es gibt da interessante Urteile (sind im Finanztip nachzulesen).
Ich möchte nichts geschenkt
haben. Vielleicht finden sich ja hier
mal ein paar Leidgenossen zusammen. Aber bitte hier streng beim Thema bleiben: PKV-Standarttarif.
Der Tarif wird auch als "Sozialtarif" von der PKV und vom Gesetzgeber bezeichnet. Sozial wiso? Wegen des Beitrags bestimmt nicht und wegen der Leistungen auch nicht, die sind ja sowiso auf GKV-Niveau. Da will man einem einreden, dass man mit dem Standarttarif ja schliesslich Almosen bekommt. Tolle Almosen für 600,- im Monat. Den Tarif kriegt nicht jeder. Nur gute frühere Kunden. Ich sags mal so, der Standarttarif ist für mich ein verkappter, abgespeckter Volltarif. Noch 100, - mehr, und da bin ich im Beitrag bei meinem früheren Volltarif. Aber trotzdem ist der Standarttarif ein hervorragender Alterstarif 👍für mich, bis auf den Beitrag 😢
Herr Weiss, was sind denn das für
Nachteile, von denen Sie sprechen, die Sie wissen und ich nicht, nach meinen 8 Jahren im Tarif? Wenn, dann sind sie für mich nicht relevant. Der Tarif stand mir bei meiner Gesellschaft zu, die Bedingungen hatte ich ja in 15 Jahren Vollversicherung erfüllt, auch
als guter Kunde😊 (ich glaube,das
ist passender als das Wort "Versicherter😏") , der ein Produkt gekauft hat. Nebenbei, ich habe bei der Gesellschaft noch 2 weitere Versicherungsprodukte!
Du hast Dich schlichtweg verkalkuliert bzw. eine unbedachte, finanziell sehr weitreichende Fehlentscheidung getroffen. Für Dich wäre es besser gewesen, Du wärest in der GKV geblieben und hättest damals Deinen Solidarbeitrag mit Anstand entrichtet. Verantwortlich für diese Fehlentscheidung ist allerdings nicht der Finanzproduktefachverkäufer, den Du nun als unseriös beschimpfst. Verantwortlich für diese Fehlentscheidung bist Du selber - und Du selber mußt jetzt die Suppe auslöffeln, die Du Dir
Herr Weiss, die Sache von damals
ist eigentlich hier im Forum durchdiskutiert, und "Schnee von gestern". Der Schuldige steht auch fest, das ist der, dem ich jeden Morgen den Bart rasiere. Ich könnte jetzt eigentlich zum Schluss kommen, wenn da von
Ihnen nicht das Vokabular"Anstand"
verwendet worden wäre. Das war ein Schlag in die Magengrube! Ich bin gerne dabei, hart zu diskutieren,
aber bitte fair bleiben und sich nicht
zu vergaloppieren. Ich war also "unanständig" , weil ich mein ganzes
Berufsleben (51 Jahre) in meine GRV einzahlte, mir aber erlaubte, mich für eine günstige Krankenversicherung zu entscheiden? Das Argument, ich hätte mich aus der deutschen Sozial-Solidarität verabschiedet, ist absurd, nicht haltbar!
Wie wäre es denn weitergelaufen, wenn ich "anständig" geblieben wäre? Ich hätte ja irgendwann, weil ich ja in der GKV einkommensabhängig veranschlagt
worden wäre, noch mehr bezaht als in meiner PKV. Ist schon paradox, man bleibt "anständig" und ist noch schlechter dran. Mit 65 habe
ich natürlich das einzig richtige gemacht, nämlich die Reissleine zu ziehen und den Standarttarif zu nehmen.
Gruss Klotz
Ich Zahl hier etwas über 400€ für die gkv, h8nzu kommt der AG Anteil natürlich in ähnlicher Höhe. Übrigens mich möchte im Prinzip keine PKV versichern…
Sozial wiso?
Weil er vorgeschrieben wurde, diesen Tarif gäbe es ohne gesetzliche Bestimmungen nicht,
Ich war also "unanständig" , weil ich mein ganzes
Berufsleben (51 Jahre) in meine GRV einzahlte, mir aber erlaubte, mich für eine günstige Krankenversicherung zu entscheiden? Das Argument, ich hätte mich aus der deutschen Sozial-Solidarität verabschiedet, ist absurd, nicht haltbar!
Du hättest bsp. Den Beitrags unterschied, auf Seite legen können, bei mir wären das wenn ich ag+meinen Anteil zusammen rechne, und deinen Tarif von rund 500€ nehme, eine sparrate von 300€ monatlich. Aber nehmen wir einfach mal sogar nur die Hälfte davon also 150€, in einem ETF wie dem msci investiert die letzten 15jahre, ergäbe ein Kapital von rund 50000€. Mit diesem Kapital hätte man etwaige Beitrags Erhöhungen (die es im übrigen auch bei der gkv gibt) eine ganze Weile lang finanzieren können.
Jetzt ist es dafür freilich zu spät.
Mit 50jahre Berufsleben und einer noch niedrigeren Rate von 100€, wäre die Summe noch erheblich viel höher gewesen. Geg. Hätte auf 50jahre sogar eine Sperrgüter für diesen Posten von 50€ gereicht, wenn man es geschickt angelegt hat( vor 50jahre gab es allerdings noch nicht so schön einfache Produkte wie einen etf auf den msci world)
Das Argument, ich hätte mich aus der deutschen Sozial-Solidarität verabschiedet, ist absurd, nicht haltbar!
Die Solidarität Versicherung ist die gesetzliche Kranken Versicherung, wo gering Verdienende deutlich weniger einzahlen und spitzen Verdiener prozentual eben mehr, und eben nicht jeder das gleiche einzahlt. Da du nicht GKV versichert warst, hast du dich freiwillig von diesem System distanziert.
Die gesetzliche Renten Versicherung zahlt in etwa das aus, was diese auch GKV Versicherten auszahlen würde, also dort kaum ein unterschied,.
Ja, entweder das oder wir bewegen uns mal langsam von Schuldfragen in Richtung Lösungen, was tatsächlich etwas bringen würde…
Hallo FinanztipUser, vollkommen klar. Das wäre jetzt mal angebracht, anstatt immer nur in der Vergangenheit herumzustochern.
Die aktuelle Lage beim Thema Krankenversicherung wird bei unserem längst überholten Zweiersystem langsam unübersichtlich. Wo bekäme denn ein Ratsuchender eine fundierte Beratung her? Ich denke da an Betroffene, die in diesem Dickicht verzweifelt nach dem Königsweg suchen. Sie hatten gute
Vorschläge gemacht z. B. die Clearingstellen (kannte ich nicht). Ich konstatiere Ihnen Sachkenntnis, die
lese ich aus Ihren Beiträgen heraus.
Auch ich werfe gerne für jeden, der es möchte, meine Erfahrungen aus
8 Jahren Standarttarif, nicht Basistarif! hier gerne in den Ring.
Klotz
Ich Zahl hier etwas über 400€ für die gkv, h8nzu kommt der AG Anteil natürlich in ähnlicher Höhe. Übrigens mich möchte im Prinzip keine PKV versichern…
Hallo Asna,
ich würde Ihnen raten, sollten Sie über der BBG liegen, erstemal Beiträge von weiter in der GKV oder PKV zu vergleichen. Nichts überstürzen, da läuft Ihnen nichts weg! Ich kenne Ihr Alter nicht, aber sehr wahrscheinlich ist für Sie die PKV günstiger mit weit aus besseren Leistungen, die allerdings wieder vom gewählten Tarif abhängen.
Aber bedenken Sie bitte, wenn sich
am Krankensystem in Deutschland
nichts ändert (ist so schnell nicht zu erwarten) dann wird es eine Entscheidung für das Leben. Die können Sie ja auch in meinem Thread hier nachlesen. Ich stand vor
30 Jahren vor der gleichen Erfahrung. Da hat sich im Prinzip bis heute nichts geändert. Sie werden später ab der Rente nur schwer bzw. kaum mehr aus der PKV mit deren
drastischen Beitragserhöhungen rauskommen. Die grösste Rolle spielt
natürlich immer das Geld. Haben Sie gut vorgesorgt oder wissen mit Bestimmtheit, dass Sie im Rentenalter vermögend sein werden, gibts nur eins: Die PKV mit hervorragenden Leistungen, denn die Beiträge spielen jetzt keine grosse Rolle mehr. Die bewegen sich bei Vermögen in die gleiche Richtung.
Beim Wechsel aber unbedingt einen unabhängigen Versicherungsmakler konsultieren.
Nicht einen nehmen, der nur eine
Gesellschaft vertritt. War mein gravierender Fehler damals. Sie
wissen ja: "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe" .
Es gibt bei diesem Thema sehr grossen und guten Beratungsbedarf.
Im übrigen finden Sie im Finanztip sehr informative Beiträge
zum Thema "PKV vs. GKV.
Wenn Sie meinen, dass Sie mit meinen Empfehlungen erstmal leben können, dürfen Sie mir gerne ein "rotes Herzchen" geben.
Schöne Grüsse
Klotz
Hallo Asna,
ich möchte noch was wichtiges nachtragen: Neben der geschilderten Version gibt noch die andere: Sie nehmen die PKV wie
besprochen. Sind Sie sich über Ihre
Vermögenssituation im Alter nicht
klar oder sind unsicher, gibt es immer noch eine Möglichkeit:.
Vor Rentenbeginn
nochmal eine Beschäftigung annehmen, entweder
in der bisherigen oder einer anderen Firma, die so dotiert ist,
dass Sie wieder unter die BBG kommen. Dann sind sie automatisch
für den Rest Ihres Lebens wieder in der GKV und können die PKV
kündigen.
Klotz
Was am Satz „im Prinzip möchte mich gar keine pkv haben“ war jetzt unverständlich?
Ich liege seit Jahren über der Bemessungsgrenze, mit der zeitweisen Selbständigkeit (vor 2020) sogar noch weiter als jetzt, wo ich es deutlich gemütlicher angehe mit einer 4 Tage Woche