Standardtarif in der PKV Ein Ausweg, wenn im Alter die Beiträge zu hoch sind
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
Der Standardtarif ist ein Tarif mit abgespeckten Leistungen, den jede private Krankenversicherung (PKV) anbieten muss.
Er ist meist recht günstig und damit eine Option, falls Du Dir den normalen Tarif nicht mehr leisten kannst.
In den Standardtarif kannst Du nur wechseln, sofern Du vor 2009 in die PKV eingetreten bist. Weitere Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, erklären wir in diesem Text.
So gehst Du vor
Informiere Dich zunächst, ob es bei Deinem Anbieter bessere Tarife als den Standardtarif gibt, die für Dich infrage kommen.
Prüfe, ob Du alle Voraussetzungen für einen Wechsel in den Standardtarif erfüllst. Andernfalls kannst Du nur in den Basistarif wechseln.
Falls Du in Rente bist, kannst Du zusätzlich einen Zuschuss von der Rentenversicherung zu Deinem PKV-Beitrag beantragen.
Der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist als Rettungsanker für Versicherte gedacht, die sich ihre Beiträge nicht mehr leisten können. Er steht nur langjährig Versicherten offen, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind. Für alle anderen gibt es den Basistarif.
Der Standardtarif steht Dir nur offen, wenn Du vor dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten bist und dort bereits seit mindestens zehn Jahren versichert bist. Außerdem muss einer der drei folgenden Punkte zutreffen:
Du bist mindestens 65 Jahre alt,
Du bist mindestens 55 Jahre alt und Dein Einkommen liegt unter der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.100 Euro oder
Du beziehst bereits eine gesetzliche Rente, etwa eine Erwerbsminderungsrente, und Dein Einkommen liegt unter der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Es gibt noch eine weitere Voraussetzung: Wer vor 2009 in die PKV eingetreten ist, hat damals einen Bisex-Tarif abgeschlossen, also einen Tarif, der nach Geschlecht unterscheidet. Heute gibt es nur noch Unisex-Tarife. Für einen Wechsel in den Standardtarif musst Du noch immer in einem Bisex-Tarif versichert sein. Falls Du zwischendurch in einen Unisex-Tarif gewechselt bist, ist die Chance vertan. Denn alle Versicherten in Unisex-Tarifen und alle, die am 1. Januar 2009 oder danach eingetreten sind, werden laut Verband der Privaten Krankenversicherung auf den Basistarif verwiesen.
Der maximale Beitrag im Standardtarif ist begrenzt auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der in diesem Jahr bei rund 756 Euro im Monat liegt. Viele Versicherte zahlen aber deutlich weniger, denn beim Wechsel aus dem ursprünglichen Tarif werden die Altersrückstellungen in voller Höhe angerechnet. Seit einer Beitragserhöhung Mitte des Jahres 2021 liegt der Beitrag bei durchschnittlich 390 Euro im Monat.
Was Du für den Standardtarif zahlen müsstest, kann nur Dein Krankenversicherer ermitteln, da die Beitragshöhe auch von der Vorversicherungszeit und dem Alter abhängt. Du solltest Dich deshalb vor einem Wechsel bei Deinem Versicherer informieren, damit Du Deine Ersparnis kennst.
Im Standardtarif gibt es eine Selbstbeteiligung für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel wie Krücken. Sie beträgt höchstens 306 Euro im Jahr.
Wenn Du und Dein Ehepartner beide privat versichert seid, zahlt Ihr zusammen nicht mehr als 150 Prozent des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, sofern Euer Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Dadurch ist der Standardtarif für privat versicherte Ehepaare finanziell oft vergleichsweise günstig.
Der Standardtarif ist an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt und bei allen Krankenversicherungen gleich. In einigen Bereichen bietet der Standardtarif sogar geringere Leistungen als eine gesetzliche Krankenkasse beziehungsweise der Basistarif der PKV. So werden Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel zu 80 Prozent erstattet, bis die Selbstbeteiligung ausgeschöpft ist. Danach übernimmt die Versicherung die Kosten voll. Bei einer ambulanten Psychotherapie erstattet der Standardtarif bis zu 25 Sitzungen pro Jahr. Kuren, Reha, Soziotherapie oder Haushaltshilfe bezahlt die Versicherung in der Regel nicht.
Anders als der Basistarif lässt sich der Standardtarif nicht mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen. Nur die Auslandsreise-Krankenversicherung oder Krankentagegeldversicherung kannst Du zusätzlich abschließen.
Mehr Informationen über die Sozialtarife in der PKV erhältst Du in unserem Ratgeber zum Basistarif in der PKV und in einer Broschüre des PKV-Verbands.
Wer in den Standardtarif darf, kann alternativ auch in den Basistarif wechseln. Der Standardtarif ist in den meisten Fällen die deutlich billigere Variante, denn der Beitrag im Basistarif entspricht in der Regel dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Kassen. Außerdem gibt es im Basistarif keinen reduzierten Beitrag für Ehepartner.
Dennoch sollte nicht allein der Beitrag entscheiden. Folgende Tabelle hilft bei der Wahl des richtigen Tarifs:
Standardtarif | Basistarif | |
---|---|---|
Beitrag |
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Leistungen |
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|
Zusatzversicherungen |
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|
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 24. Januar 2023)
Theoretisch hast Du im Standardtarif freie Arztwahl – Du kannst Dich also auch von Privatärzten behandeln lassen. Tatsächlich ist die Auswahl aber oft eingeschränkt, denn die Versicherung erstattet Honorare nur in begrenztem Umfang.
So ist das Honorar für Ärzte auf den 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschränkt, bei Zahnärzten auf den 2,0-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Du solltest Deinen Arzt vor der Behandlung auf den Standardtarif hinweisen, damit dieser tatsächlich nur abrechnet, was die PKV erstattet. Höhere Kosten musst Du sonst allein zahlen.
Der Standardtarif ist als Sozialtarif eingeführt worden, um Privatversicherten zu helfen, die sich ihren regulären Tarif nicht mehr leisten können. Allerdings bist Du auch im Standardtarif vor Beitragserhöhungen nicht gefeit. Im Juli 2021 ist der Beitrag nach einigen Jahren ohne Erhöhung um 23 Prozent gestiegen.
Wenn Du Dir den Standardtarif nicht mehr leisten kannst, solltest Du prüfen, ob Du in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kannst. Ab 55 Jahren ist das aber kaum noch möglich. Falls Du eine gesetzliche Rente beziehst, kannst Du bei der Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen und damit Deine Kosten senken.
Sofern Du hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts bist (§ 9 SGB II) oder durch die Höhe der PKV-Beiträge hilfebedürftig werden würdest, kannst Du einen weiteren Zuschuss erhalten. Bist Du noch erwerbsfähig, dann solltest Du Dich ans Jobcenter wenden (§ 26 SGB II). Dieses zahlt bis zu 422 Euro Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Das ist die Hälfte des Höchstbeitrags im Basistarif.
Unterstützung vom Amt erhältst Du unabhängig davon, in welchem Tarif Du versichert bist. Du kannst also im Standardtarif bleiben. Liegt Dein Beitrag über 404 Euro im Monat, dann musst Du den Rest allerdings selbst zahlen. Alternativ kannst Du überlegen, in den Basistarif zu wechseln. Dort ist der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit auf die genannten rund 404 Euro im Monat gedeckelt.
Bist Du in Rente, ist das Sozialamt für Deine Grundsicherung zuständig. Bei der Berechnung der Sozialhilfe wird der Beitrag für den Standardtarif vollständig berücksichtigt (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 SGB XII).
Greifen alle anderen Möglichkeiten nicht, gibt es noch einen letzten, aber nur zeitweiligen Ausweg, falls Du die Beiträge für Deine Krankenversicherung nicht aufbringen kannst: den Notlagentarif für säumige Beitragszahler. Sobald Du mit mindestens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand bist, schickt Dir Dein Versicherer eine Mahnung. Ist das Mahnverfahren abgeschlossen und Du hast immer noch Beitragsschulden, landest Du automatisch im Notlagentarif. Er sieht nur eine Behandlung bei akuten Krankheiten und Schmerzen vor, wobei Kinder und Jugendliche sowie Schwangere weitergehende Leistungen erhalten. Das bedeutet, Du bekommst nur eine minimale medizinische Versorgung.
Lange Zeit konnte es sogar passieren, dass Du nicht einmal die Kosten für dringende Behandlungen erstattet bekamst, wenn Du im Notlagentarif versichert warst. Denn einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 81/18) aus dem Jahr 2018 zufolge durften private Krankenversicherungen Behandlungskosten mit Beitragsschulden verrechnen. Das ist dank einer Gesetzesänderung seit dem 20. Juli 2021 nicht mehr möglich (GVWG). Und noch etwas hat sich durch das Gesetz verbessert: Ärztinnen und Ärzte können im Notlagentarif nun direkt mit der PKV abrechnen. Als Versicherter musst Du die Behandlungskosten damit nicht mehr vorstrecken und auf eine Erstattung der Krankenversicherung warten.
Der Notlagentarif ist dennoch höchstens eine Übergangslösung, bis Du Deine vollen Beiträge wieder zahlen kannst. Um den Notlagentarif zu vermeiden, solltest Du mit Deinem Versicherer eine Ratenzahlung oder Stundung Deiner Beiträge vereinbaren. Dann kannst Du in Deinem bisherigen Tarif bleiben beziehungsweise in ihn zurückkehren.
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