Krankentagegeld Absicherung für Selbstständige und Gutverdiener

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankentagegeld-Versicherung zahlt einen vereinbarten Betrag, um Dein fehlendes Einkommen auszugleichen, wenn Du krank bist.
  • Wer kein Krankengeld von der gesetzlichen Kran­ken­kas­se bekommt, braucht in der Regel ein Krankentagegeld.
  • Falls Du gesetzliches Krankengeld bekommst, solltest Du prüfen, ob das ausreicht, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Insbesondere bei Gutverdienern liegt das Krankengeld deutlich unter dem normalen Nettoeinkommen.

So gehst Du vor

  • Berechne Deinen monatlichen Geldbedarf. Wenn Du Anspruch auf Krankengeld hast, ermittle die Lücke zwischen dem Krankengeld und Deinen laufenden Ausgaben. Wie das geht, erklären wir Dir im Text.
  • Wenn Du weißt, wie hoch Dein Tagegeld sein muss, solltest Du Angebote vergleichen. Das geht am einfachsten auf einem Vergleichsportal. Wir empfehlen Acio.
  • Welche Einstellungen Du auf dem Portal vornehmen solltest, um möglichst leistungsstarke Tarife zu finden, liest Du in diesem Abschnitt unseres Ratgebers.

Ein Schnupfen ist schnell überwunden, aber nach einem Unfall oder einer Operation dauert es oft länger, bis man wieder fit ist. Wenn Du wochen- oder monatelang nicht arbeiten kannst, wird es finanziell schnell eng, falls Du keine anderweitige Absicherung hast. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit noch sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Bist Du hingegen selbstständig oder freiberuflich tätig, genießt Du diesen Luxus nicht. Du brauchst dann wahrscheinlich eine Krankentagegeld-Versicherung, um Deine Einkommenslücke zu schließen. Sie kann auch in anderen Fällen sinnvoll sein.

Der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld

Bei Privatversicherten ist die Krankentagegeld-Versicherung Standard – aber nur die wenigsten gesetzlich Krankenversicherten haben sie. Dabei gehört sie zu den sinnvollen Ver­si­che­rungen – je nach individueller Situation.

Zwei Begriffe geraten leicht durcheinander: Krankengeld und Krankentagegeld. Krankengeld wird von der gesetzlichen Kran­ken­kas­se gezahlt, Krankentagegeld von einer privaten Ver­si­che­rung. Nur gesetzlich Krankenversicherte können Krankengeld erhalten. Privatversicherte brauchen unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld. Leicht verwechseln kann man das Krankentagegeld auch mit dem Krankenhaustagegeld – diese Ver­si­che­rung ist überflüssig.

Für wen ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll?

Ob Du eine Krankentagegeld-Versicherung brauchst, hängt zunächst einmal davon ab, ob Du angestellt oder selbstständig bist und ob Du gesetzlich oder privat versichert bist.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer erhältst Du bei Krankheit in der Regel sechs Wochen lang Deinen Lohn vom Arbeitgeber. Danach bekommst Du Krankengeld. Das ist in der Regel gut 20 Prozent niedriger als Dein Nettoeinkommen. Falls das zu wenig ist, um weiter Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, solltest Du eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Bei einem sehr hohen Einkommen kann die Lücke noch größer sein. Denn mehr als 3.386 Euro brutto Krankengeld erhältst Du nicht, selbst wenn Du sonst das Doppelte verdienst. Davon gehen dann noch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab. Als Nettokrankengeld bleiben Dir somit maximal 3.068 Euro im Monat (Stand 2023). Eine Krankentagegeld-Versicherung wird mit zunehmendem Einkommen also sinnvoller, sofern Du Dein gesamtes Nettogehalt für den Lebensunterhalt brauchst.

In einigen Branchen ist im Tarifvertrag vereinbart, dass der Arbeitgeber das Krankengeld bis zum eigentlichen Nettolohn aufstockt. Gilt ein solcher Tarifvertrag für Dich, dann ist ein Tagegeld unnötig.

Privat versicherte Arbeitnehmer

Wenn Du Arbeitnehmer und in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung bist, bekommst Du nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld. Daher solltest Du ein Krankentagegeld abschließen, das ab dem 43. Tag gezahlt wird und Deine monatlichen Ausgaben deckt. Viele Privatversicherte schließen das Krankentagegeld zusammen mit ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung ab. Das ist aber kein Zwang. Du kannst Dich auch bei einem anderen Krankentagegeld-Anbieter versichern, der bessere Bedingungen bietet.

Gesetzlich versicherte Selbstständige

Als gesetzlich krankenversicherter Selbstständiger kannst Du frei wählen, ob Du Krankengeld erhalten willst oder nicht. Entscheidest Du Dich für das Krankengeld, zahlst Du statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14 Prozent den normalen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag, also 0,6 Prozentpunkte mehr. Maximal kostet Dich das Krankengeld rund 30 Euro im Monat (Stand 2023). Dafür erhältst Du Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Es beträgt 70 Prozent Deines regelmäßigen Arbeitseinkommens, maximal jedoch rund 116 Euro brutto am Tag (Stand 2023).

Als Frau hast Du außerdem Anspruch auf Mut­ter­schafts­geld vor und nach der Geburt. Wie Du Krankengeld mit Deiner Kasse vereinbarst, erklären wir in unserem Ratgeber Krankengeld für Selbstständige.

Reichen Dir die 116 Euro brutto am Tag nicht aus, die es als gesetzliches Krankengeld gibt, dann kannst Du das Krankengeld als Basis vereinbaren und durch ein privates Krankentagegeld ergänzen.

Falls Du die Zeit bis zur Zahlung des Krankengelds ab dem 43. Tag nicht durch Ersparnisse überbrücken kannst, kannst Du zusätzlich einen Wahltarif bei Deiner gesetzlichen Kasse abschließen. Gegen einen Beitragszuschlag wird das Krankengeld dann bereits ab der vierten Krankheitswoche ausgezahlt. Künstler und Publizisten können Krankengeld sogar schon ab dem 15. Krankheitstag bekommen. Mit einem Wahltarif bist Du allerdings für drei Jahre an diese Kran­ken­kas­se gebunden.

Wie viel der Wahltarif für früheres Krankengeld kostet, kann sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Es lohnt sich also, die Angebote verschiedener Kran­ken­kas­sen zu vergleichen und gegebenenfalls die Kran­ken­kas­se zu wechseln.

Brauchst Du schon vor dem 43. Krankheitstag eine hohe Zahlung, dann kannst Du auch ein privates Krankentagegeld abschließen und mit der Ver­si­che­rung vereinbaren, dass sie beispielsweise ab der dritten oder vierten Krankheitswoche zahlt. Je kürzer diese sogenannte Karenzzeit ist, desto mehr kostet das Tagegeld allerdings. Du solltest also vergleichen, was Dich ein privates Krankentagegeld in der gewünschten Höhe kosten würde und wie viel Du für das gesetzliche Krankengeld plus Wahltarif zahlen würdest. Einen Eindruck davon, was eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung kostet, bekommst Du zum Beispiel auf dem von uns emp­foh­lenen Vergleichsportal Acio.

Insbesondere wenn Du Vorerkrankungen hast, ist das Krankengeld womöglich die bessere Lösung. Denn bei der gesetzlichen Kasse spielt die Gesundheit keine Rolle. Eine private Krankentagegeld-Versicherung dagegen prüft Deine Gesundheit und kann Dich als Kunden ablehnen.

Das private Krankentagegeld hat zudem einen weiteren Haken. Denn in den Verträgen steht in der Regel folgendes: „Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.“. Du hast also streng genommen nur einen Anspruch auf Krankentagegeld, wenn Du gar nicht arbeitest. Schaust Du bei längerer Krankheit ab und an in Deinem Betrieb nach dem Rechten, beantwortest vom Krankenbett aus E-Mails oder gibst Deinen Angestellten Anweisungen, kann es Probleme mit der Ver­si­che­rung geben.

Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht entfällt, wenn der Versicherte lediglich zu einzelnen Tätigkeiten in der Lage ist, die im Rahmen seiner Berufstätigkeit zwar auch anfallen, isoliert aber keinen Sinn ergeben (Urteil vom 3. April 2013, Az.: IV ZR 239/11). Dennoch solltest Du vorsichtig sein, inwieweit Du Dich während Deiner Krankschreibung in Deinem Geschäft engagierst und gegebenenfalls vorher Rücksprache mit Deiner Ver­si­che­rung halten.

Privat versicherte Selbstständige

Zusammen mit ihrer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung schließen Kunden oft auch gleich ein Krankentagegeld ab. Das ist bequem, aber nicht zwingend notwendig. Du kannst das Krankentagegeld auch bei einem anderen Anbieter abschließen als die private Krankenvollversicherung. Denn nur weil ein Unternehmen gute Konditionen für die Kran­ken­ver­si­che­rung hat, müssen die Bedingungen für das Krankentagegeld nicht ebenfalls vorteilhaft sein. Worauf Du beim Abschluss eines Krankentagegeldes achten solltest, erklären wir weiter unten im Text.

Beamte brauchen kein Krankentagegeld

Für Beamte ist eine Krankentagegeld-Versicherung unnötig, da ihr Dienstherr die Bezüge auch im Krankheitsfall ohne bestimmte Frist weiterbezahlt. Du solltest in der Regel aber eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung haben, für den Fall, dass Du gar nicht mehr in Deinem Beruf arbeiten kannst.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

Wie viel Krankentagegeld Du brauchst, hängt von Deinen monatlichen Ausgaben ab. Du musst keineswegs Dein gesamtes Nettoeinkommen absichern, wenn Du über Spielraum verfügst.

Verschaff Dir einen Überblick über alle laufenden Kosten

Schreibe Deine gesamten monatlichen Ausgaben auf, die auch bei einer längeren Krankheit auf jeden Fall bezahlt werden müssen. Fahrtkosten zur Arbeit entfallen wahrscheinlich, wenn Du länger krank bist. Dafür musst Du vielleicht mit mehr Geld für Medikamente und andere Zuzahlungen beim Arzt rechnen. Selbstständige sollten auch weiterlaufende Betriebsausgaben nicht vergessen. Wenn Du alle laufenden Kosten addierst, kennst Du Deinen Geldbedarf im Krankheitsfall.

Im nächsten Schritt solltest Du überlegen, wie Du diese Kosten decken kannst. Hast Du Rücklagen? Bist Du wenigstens zum Teil durch Krankengeld abgesichert? Oder musst Du mit einem privaten Krankentagegeld alle laufenden Kosten absichern? Grundsätzlich gilt für das Krankentagegeld ein Bereicherungsverbot. Das heißt, das Tagegeld darf zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Übergangsgeld Dein durchschnittliches Nettoeinkommen nicht überschreiten. Was die Ver­si­che­rung als Nettoeinkommen annimmt, solltest Du unbedingt in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen nachlesen, bevor Du den Vertrag abschließt. Es muss sich nämlich nicht unbedingt mit dem Netto auf Deiner Gehaltsabrechnung decken.

Falls Du Krankengeld von der GKV bekommst

Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Davon werden die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Bei gesetzlich versicherten Selbstständigen beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Einkommens, das auch der Berechnung ihrer Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge zugrunde liegt.

Einige Kran­ken­kas­sen bieten im Internet Krankengeldrechner an, mit deren Hilfe Du die Höhe Deines Krankengelds berechnen kannst, zum Beispiel die TK.

Wenn Du weißt, wie viel Krankengeld Dir zusteht, solltest Du prüfen, ob Du mit diesem Betrag Deine laufenden Ausgaben decken und ob Du eine Lücke durch Ersparnisse ausgleichen kannst. Falls nicht, ist ein zusätzliches Krankentagegeld sinnvoll.

Um die notwendige Höhe zu bestimmen, ermittele die Differenz zwischen Deinen unverzichtbaren Ausgaben und dem Krankengeld. Die Differenz teilst Du durch 30 Tage. Dies ergibt den Tagessatz, den Du versichern solltest. Das Krankentagegeld ist steuer- und abgabenfrei. Das bedeutet, der versicherte Tagessatz wird tatsächlich netto ausbezahlt.

Beispielrechnung zum Krankentagegeld-Bedarf

Privatversicherte brauchen mehr Krankentagegeld

Wenn Du privat krankenversichert und angestellt bist, übernimmt Dein Arbeitgeber die Hälfte Deiner Beiträge zur gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung und zahlt einen Zuschuss zu Deiner Kran­ken­ver­si­che­rung. Das fällt weg, wenn Du kein Gehalt mehr bekommst, weil Du länger als sechs Wochen krank bist. Bei der Berechnung Deines Krankentagegeld-Bedarfs solltest Du deshalb Deinen vollen PKV-Beitrag sowie Beiträge zur Ren­ten­ver­si­che­rung berücksichtigen.

Du bleibst nach Ende der Lohnfortzahlung nicht automatisch weiter versicherungspflichtig in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung, sondern musst das beantragen – am besten innerhalb von drei Monaten nach Beginn Deiner Arbeitsunfähigkeit. Nur so bleibst Du lückenlos versichert. Der Ren­ten­ver­si­che­rungsbeitrag wird dann auf Basis von 80 Prozent Deines letzten für einen vollen Kalendermonat versicherten Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens berechnet.

Um Deine Arbeitslosenversicherung musst Du Dich hingegen nicht kümmern. Sie läuft automatisch weiter. Die Beiträge zahlt Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung.

Beispiel zum Krankentagegeld-Bedarf eines Privatversicherten

Das gilt für Selbstständige ohne Krankengeld

Für privat und gesetzlich versicherte Selbstständige, die sich gegen das Krankengeld der GKV entschieden haben, ist das Krankentagegeld die einzige Absicherung, wenn sie wegen Krankheit kein Einkommen mehr haben.

Trifft das auch auf Dich zu, solltest Du bei der Berechnung nicht zu knauserig sein. Überlege Dir, ob Du wirklich alle wichtigen Posten in Deiner Haushaltsaufstellung erfasst hast und ob Du ausreichende Rücklagen besitzt für die Krankheitswochen, in denen das Tagegeld noch nicht gezahlt wird. Um das nötige Tagegeld zu berechnen, teilst Du das Ergebnis Deiner Haushaltsaufstellung durch 30 Tage.

Aber Achtung: Das Krankentagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld und anderen Lohnersatzleistungen nicht das vorherige Nettoeinkommen übersteigen. Dabei wird das durchschnittliche Nettoeinkommen für die letzten zwölf Monate herangezogen. Dieses sogenannte Bereicherungsverbot gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Du solltest vor Abschluss eines Tarifs unbedingt klären, was bei Dir als Nettoeinkommen zählt und ob Du überhaupt den gewünschten Tagessatz bekommen würdest. Einige Versicherer verwenden bei Selbstständigen als Obergrenze das Einkommen nach Abzug von Steuern und Betriebskosten. Besser ist es, wenn der Anbieter wenigstens 80 Prozent des Gewinns vor Steuern als maximale Ver­si­che­rungshöhe ansetzt.

Wenn Du nicht nur Deinen Lebensunterhalt absichern willst, sondern das Weiterbestehen Deines Unternehmens gefährdet ist, falls Du ausfällst, dann solltest Du zusätzlich über eine Inhaberausfallversicherung nachdenken. Bei einem solchen Vertrag ist die Ver­si­che­rungs­sum­me in der Regel nicht an Dein Nettoeinkommen gekoppelt.

Unabhängig vom Nettoeinkommen des Kunden legen viele Anbieter zusätzlich einen Höchstsatz fest, den sie pro Tag versichern. Dieser hängt unter anderem vom Beginn der Zahlung ab. Je früher das Tagegeld gezahlt wird, desto niedriger ist meist die Obergrenze. Auch der Beruf kann eine Rolle spielen: Während Ärzte häufig recht hohe Tagessätze versichern können, gelten für Existenzgründer in den ersten zwei Jahren teils relativ niedrige Maximalbeträge.

Vorsicht bei gesunkenem Nettoeinkommen

Melde dem Versicherer, wenn Dein Nettoeinkommen dauerhaft geringer ausfällt. Dann senkt er das versicherte Tagegeld und Deinen Beitrag entsprechend ab. Sonst zahlst Du zu viel, weil die Ver­si­che­rung Dir nicht mehr als Dein Nettogehalt auszahlt.

Nicht in jedem Fall darf der Versicherer bei niedrigerem Einkommen aber das Tagegeld kürzen. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2016 eine Klausel zur Leistungskürzung für unwirksam erklärt (Urteil vom 6. Juli 2016, Az. IV ZR 44/15). Lass deshalb Deinen Vertrag von einem Fachanwalt für Ver­si­che­rungsrecht prüfen, falls Dein Versicherer im Krankheitsfall weniger zahlen will.

Unbedingt mitteilen solltest Du Deiner Ver­si­che­rung auch, wenn Du den Beruf wechselst oder von einem Angestelltenverhältnis in eine Selbstständigkeit. Denn das kann Einfluss auf Deinen Ver­si­che­rungs­schutz haben.

Probleme kann es außerdem geben, wenn Du innerhalb von zwölf Monaten mehrfach lange krank wirst und nicht arbeiten kannst. Denn in vielen Verträgen ist geregelt, dass das Krankentagegeld das „aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen“ nicht übersteigen darf. Das Analysehaus Premium Circle warnt davor, dass die Versicherer aufgrund dieser Formulierung das Tagegeld kürzen könnten, wenn Du in den zwölf Monaten vor Deiner Krankheit schon einmal länger nicht gearbeitet hast und dadurch auch weniger Einkommen hattest. Informiere Dich deshalb am besten vor dem Vertragsabschluss beim Anbieter darüber, wie genau er das Nettoeinkommen ermittelt. Begrenzt der Anbieter das versicherte Tagegeld auf den ausgezahlten Lohn der vergangenen zwölf Monate, kann das nachteilig für Dich sein.

Wie findest Du einen passenden Tarif?

Die Preise und Leistungen verschiedener Krankentagegeld-Versicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter enorm. Mit Hilfe eines Vergleichsportals kannst Du Dir einen Überblick verschaffen, welche Tarife für Dich infrage kommen.

Finanztip hat im Februar 2022 verschiedene Portale für den Vergleich von Krankentagegeld-Versicherungen untersucht. Am besten abgeschnitten hat Acio. Das Portal bot die Möglichkeit, wichtige Filter zu setzen, die es einfacher machen, leistungsstarke Tarife zu finden. Welche Voreinstellungen wir für sinnvoll halten, erklären wir im nächsten Abschnitt.

Acio
Vergleichsportal für Krankentagegeld
  • gute Filtermöglichkeiten der Angebote
  • übersichtlicher Vergleich von Tarifdetails
  • solide Marktabdeckung

Worauf solltest Du beim Vertrag achten?

Klug ist es, sich vor Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung einmal gründlich mit den Leistungen verschiedener Angebote zu beschäftigen. Denn seinen Vertrag zu kündigen und immer wieder den Anbieter zu wechseln, ist beim Krankentagegeld wenig sinnvoll. Der Grund: Die meisten Tarife sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Das bedeutet, ein Teil der Beiträge wird angespart, um damit die höheren Kosten im Alter zu dämpfen. Wer seinen Vertrag kündigt, verliert einen Großteil dieser Rücklagen fürs Alter. Außerdem wird es mit zunehmendem Alter und gesundheitlichen Beschwerden immer schwieriger, einen preiswerten neuen Vertrag abzuschließen. Entscheide Dich deshalb lieber gleich für einen Tarif mit guten Leistungen. Wir erklären, auf welche Merkmale Du achten solltest.

Tipps zum Tarifvergleich

Auf dem von uns emp­foh­lenen Vergleichsportal Acio gibst Du zuerst ein paar Eckdaten ein, zum Beispiel Dein Alter, einige Angaben zu Deinem Beruf und wie viel Geld Du ab welchem Tag versichern möchtest. Wenn Du unter der Eingabemaske auf den Punkt „teilnehmende Versicherer“ klickst, siehst Du, welche Tarife im Rechner von Acio gelistet sind. Darunter findet sich eine Vielzahl der Tarife, die im letzten Rating des Analysehauses Morgen & Morgen die Bestnote erhalten haben.

Wenn Du die Seite für den Vergleich ausgefüllt hast, zeigt das Portal infrage kommende Tarife an. In dieser Ansicht kannst Du weitere Einstellungen machen. Wir empfehlen Dir die folgenden:

Ver­si­che­rung verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht - Grundsätzlich dürfen Krankentagegeld-Versicherer den Vertrag in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen. Ein paar Anbieter verzichten jedoch auf dieses sogenannte ordentliche Kündigungsrecht. Dann musst Du keine Angst haben, den Vertrag zu verlieren, falls Du in den ersten Jahren länger krank wirst und Leistungen der Ver­si­che­rung in Anspruch nimmst. Wir empfehlen deshalb, den Schieberegler beim Punkt „Sicher versichert“ auf „sehr wichtig“ zu setzen.

Bei wiederholter Krankheit werden Tage zusammengezählt - Wenn Du aufgrund derselben Krankheit immer wieder krankgeschrieben bist, solltest Du nicht jedes Mal warten müssen, bis das Krankentagegeld gezahlt wird. Die Krankheitstage wegen derselben Krankheit sollten zusammengezählt werden. Dies ist besonders wichtig für Selbstständige, die keine Lohnfortzahlung erhalten. Schiebe deshalb den Regler beim Punkt „Krankentage addieren“ auf „sehr wichtig“.

Geld bei Wiedereingliederung nach Krankheit - Nach einer langen Krankheit ist es nicht immer möglich, sofort wieder voll zu arbeiten. Wenn Du als Arbeitnehmer stundenweise wieder in den Job einsteigst, etwa mit dem „Hamburger Modell“ zahlt Dein Arbeitgeber noch kein Gehalt, Du bekommst hingegen entweder Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Dein Krankentagegeld auch noch während dieser Zeit der Wiedereingliederung weiterläuft. Das gilt auch, wenn Du selbstständig tätig bist und zunächst nur stundenweise Dein Geschäft wiederaufnehmen kannst. Beim Vergleich auf dem Portal Acio wird dieser Punkt berücksichtigt, wenn Du den Regler für „Wiedereingliederung“ entsprechend einstellst.

Ver­si­che­rung zahlt während der Reha - Einige Krankentagegeld-Versicherungen zahlen nicht während einer Reha, beziehungsweise nur unter strengen Voraussetzungen. Manche Anbieter zahlen erst nach langer Arbeitsunfähigkeit oder ausschließlich, wenn sich eine Reha direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt, die sogenannte Anschlussheilbehandlung.

Wir empfehlen Dir, ein Häkchen bei „Geld bei Kur und Reha“ zu setzen. Diesen Punkt findest Du in der Kategorie „weitere Leistungen“. Zusätzlich solltest Du in die Tarifdetails der angezeigten Angebote schauen, um herauszufinden, unter welchen Bedingungen genau die Ver­si­che­rung bei einer Reha zahlt. Vorteilhaft ist es beispielsweise, wenn die Leistungen bei Reha nicht von einer vorherigen schriftlichen Zusage des Versicherers abhängen.

Erhöhung ist ohne Gesundheitsprüfung möglich - Du solltest eine Krankentagegeld-Versicherung mit der Zeit an steigendes Einkommen anpassen können, ohne dass Du dafür wieder Gesundheitsfragen beantworten musst. Das sollte einmal jährlich ohne prozentuale Begrenzung der Erhöhung möglich sein und keine Wartezeit nach sich ziehen. So ist sichergestellt, dass Du langfristig ausreichend abgesichert bist. Achte jedoch auch auf die maximal versicherbaren Tagessätze im jeweiligen Tarif. Die Erhöhungsoption bringt nichts, wenn Du die im Tarif festgelegte Obergrenze bereits erreichst. Meistens musst Du die Erhöhung formlos beantragen, oft innerhalb von zwei Monaten nachdem Dein Einkommen gestiegen ist.

Wenn Du nach Tarifen suchst, kannst Du bei Acio in der Kategorie „Tarifmerkmale“ einen Haken bei „Erhöhung ohne Gesundheitsfragen“ setzen. Dann werden nur Tarife angezeigt, die eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung ermöglichen. Um herauszufinden, in welchen Fällen das konkret möglich ist, musst Du jedoch in die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen schauen. Diese findest Du, wenn Du auf den Button „online abschließen“ klickst. Auf der nächsten Seite werden dann Dokumente zum Tarif angezeigt, darunter die Tarifbedingungen, in denen geregelt ist, wann Du das Krankentagegeld erhöhen kannst.

So haben wir getestet

Krankentagegeld-Vergleich 2022

 
Wir haben im Februar 2022 Vergleichsportale für Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rungen verglichen. Dafür haben wir zunächst eine Grundgesamtheit erstellt. Mit den Suchbegriffen „Krankentagegeld“, „Krankentagegeld Vergleich“, „Krankentagegeld Zusatzversicherung“, „Krankentagegeldversicherung“ haben wir die ersten drei Google-Seiten durchsucht und überprüft, welche der angezeigten 189 Suchergebnisse einen Vergleich der Angebote mehrerer Versicherer ermöglichen. Aussortiert haben wir zum Beispiel Seiten, auf denen Kunden persönliche Daten wie ihre E-Mail-Adresse angeben müssen, bevor sie einen Tarifvergleich anfordern können.

Übrig blieben folgende sieben Portale, die eine Art Tarifrechner anboten:

  • Acio

  • Ver­si­che­rungswelt24

  • Ver­si­che­rungsvergleiche.de

  • Testsiegertarife.de

  • Ver­si­che­rungsvergleich.de

  • Ver­si­che­rung-Rechner.de

  • Fairfekt.de

Die genannten Webseiten haben wir darauf untersucht, ob sich Nutzer zu den im Rechner gelisteten Tarifen Details anzeigen lassen können, etwa zu einzelnen Leistungsmerkmalen. Außerdem haben wir geprüft, ob die Portale eine Gegenüberstellung mehrerer Tarife und ihrer Leistungen im Detail ermöglichen. Die genannten Merkmale erfüllten nur vier der Portale: Acio, Ver­si­che­rungswelt24, Ver­si­che­rung-Rechner.de und Fairfekt.de.

Im nächsten Schritt haben wir uns angeschaut, welche Voreinstellungen die Vergleichsrechner für die Suche ermöglichen. Aus unserer Sicht ist es wünschenswert, dass Nutzerinnen und Nutzer beim Vergleich möglichst viele Leistungsmerkmale auswählen können, die ihnen wichtig sind, um leistungsstarke, zu ihren Bedürfnissen passende Tarife zu erhalten.

Wir haben die folgenden 15 Kriterien bewertet:

Grundeinstellungen

  • Geburtsdatum

  • Berufsstatus (angestellt/selbstständig)

  • Berufsgruppe (relevant für Sondertarife)

  • Kran­ken­ver­si­che­rungsstatus (gesetzlich/privat)

  • Tagegeldhöhe

  • Karenzzeit

  • Gestaffelte Karenzzeiten und Tagegeldhöhen einstellbar

Filter

  • Versicherer verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht

  • Krankentage werden bei Rückfällen zusammengezählt

  • Krankentagegeld bei Wiedereingliederung nach Krankheit

  • Tagegeld-Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung möglich

  • Krankentagegeld bei Reha

  • kein sofortiges Ende bei Be­rufs­un­fä­hig­keit

Ergebnisdarstellung

  • erkennbar, ob Tarif mit oder ohne Altersrückstellungen

  • Sortierung wahlweise nach Preis oder Leistung möglich

Für das Erfüllen eines Kriteriums haben wir einen Punkt vergeben. Wurde ein Kriterium nur teilweise erfüllt, gab es einen halben Punkt. Die vier Portale haben im Vergleich wie folgt abgeschnitten:

Ergebnisse Krankentagegeld-Vergleich

 AcioVer­si­che­rungswelt24Ver­si­che­rung-Rechner.deFairfekt.de
Gesamtpunktzahl12,58,58,58,5
erreichtes Ergebnis83 %57 %57 %57 %

Werte gerundet
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 9. März 2022)

In unserer Wertung für Einstellmöglichkeiten und Darstellung hat Acio am besten abgeschnitten. Auf dem Portal können Nutzer verschiedene Tarife in Bezug auf viele weitere Tarifmerkmale gegenüberstellen. Die Tarifbedingungen werden im Detail erläutert und auch Leistungen aufgeführt, die über die Filtereinstellungen hinausgehen, etwa Leistungen außerhalb Deutschlands, bei Schwangerschaft oder der Umfang der Gesundheitsfragen. Acio machte damit den besten Eindruck unter den von uns untersuchten Portalen.

Wir haben dann noch geprüft, welche Tarife auf Acio gelistet werden. Darunter sind 12 von 14 Tarifen, die beim Analysehaus Morgen und Morgen die Höchstwertung erhalten haben (Stand: Februar 2022) sowie die Mehrzahl der Tarife, die beim letzten Test der Zeitschrift „Finanztest“ (6/2018) die Note „sehr gut“ oder „gut“ für ihre Vertragsbedingungen erhalten haben. Somit gehen wir davon aus, dass bei Acio leistungsstarke Tarife zu finden sind. In der Gesamtschau halten wir das Portal Acio deshalb für empfehlenswert zum Vergleich von Angeboten zur Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung.

Autor
Julia Rieder

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