Freistellungsauftrag / Steuererklärung KAP

  • Ich habe genau 1 Freistellungsauftrag bei der Bank, wo der Großteil meines Ersparten liegt. Und beim Rest lasse ich die Abgeltungsteuer einfach ihr Werk tun. Mann, bin ich froh, daß die Erklärung der Kapitalerträge so einfach geworden ist! Ich lasse sie nämlich völlig legal seit Jahren einfach weg.

    genauso handhaben ich und meine Frau das auch. Das ist das normalste und zielführende Verhalten.

  • Wegen Freistellungsauftrag:

    Wenn ich 3 Banken habe und die 1000€ splitte und am Ende bin ich bei der einen Bank drüber und bei der anderen drunter… dann könnte doch zu viel Abgeltungssteuer bezahlt worden sein!?

  • Wegen Freistellungsauftrag:

    Wenn ich 3 Banken habe und die 1000€ splitte und am Ende bin ich bei der einen Bank drüber und bei der anderen drunter… dann könnte doch zu viel Abgeltungssteuer bezahlt worden sein!?

    Natürlich. Das hängt von den konkreten Daten ab.

    Wenn du insgesamt unter 1000 Euro Freistellung benötigst und bei einer der drei Banken einen Abzug hast.

  • Ja, denn so Freistellungsaufträge können ja nie 100 Prozent stimmen? Man hat immer ein paar (hundert) Euro hin und her mehr oder weniger…

    Wenn ich bei einer Bank zu wenig Freistellung gemeldet habe, kommt dann die Abgeltungssteuer zum Zuge… aber vielleicht hätte ich ja von der anderen Bank- Freistellung noch 200€ frei gehabt…

    Also besser doch in der Steuererklärung alles unter KAP angeben?

  • Ja, denn so Freistellungsaufträge können ja nie 100 Prozent stimmen? Man hat immer ein paar (hundert) Euro hin und her mehr oder weniger…

    Wenn man alles bei einer Bank hat können die schon sehr leicht zu 100% stimmen. Wenn Du weißt dass Du bei einer Bank Abgeltungssteuer bezahlt hast obwohl Du bei einer anderen Bank noch Luft im Freistellungsauftrag hast, dann kannst du das über die Steuerklärung klären.

    Wenn Du dir unsicher bist ist es sicherlich kein Fehler alle Kapitalerträge in der Anlage KAP anzugeben.

  • Wenn Du weißt dass Du bei einer Bank Abgeltungssteuer bezahlt hast obwohl Du bei einer anderen Bank noch Luft im Freistellungsauftrag hast, dann kannst du das über die Steuerklärung klären.

    ... oder eben die Freistellungen rechtzeitig im Dezember (rückwirkend zum 1.1.) noch anpassen.

    Ich hab allerdings eine Zinsanlage bei einem Unternehmen, bei dem muss ich das aber doch proaktiv über die KAP angeben!?

    Ansonsten doch Steuerhinterziehung?

    Wenn das Unternehmen keine Steuer abgezogen hat, bist Du verpflichtet, Deine Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. Sonst wäre es versuchte Steuerhinterziehung.