Hallo zusammen,
in anderen Themen wurde es manchmal schon am Rande erwähnt, der Übersichtlichkeit halber starte ich mal ein neues Thema - mit etwas anderen Variablen
Die Grundidee ist klar - Aktiengewinne abverkaufen und Freibetrag nutzen, da der nach Jahresende ohnehin verfallen würde.
Schwierigkeit FIFO-Prinzip - viel Rechnerei, welcher Anteil hat wieviel Gewinn gemacht - punktgenaues Abverkaufen aufwändig.
Frage: Bringt es überhaupt was?
Dazu ein etwas älteres Video von Saidi
Ergebnis: Viel Arbeit für wenig Nutzen.
Aber ...
Im Video wird mit den alten 801,- EUR Freibetrag gerechnet.
Wie sähe die Sache bei einem höheren Freibetrag aus?
Konkret z.B. 1600 EUR (weil der Partner aktuell wenig bis gar nix vom gemeinsamen Freistellungsauftrag braucht)
Wenn jedes Jahr der Betrag gleich bleiben würde, wären das nach 30 Jahren 48.000 EUR Gewinn, die nicht mehr versteuert werden müssten. "Vom Gefühl" her müsste sich das eigentlich lohnen. Solche Bauchgefühle können aber natürlich auch täuschen
Und, könnte man sich das Ganze nicht einfach machen? - Idee:
Sobald der ETF einen Gewinn von ca. 2285,- EUR hat -> alles verkaufen und gleich wieder ankaufen -> nach Teilfreistellung hieße das, der FSA (Freistellungsaufrag) würde ziemlich genau ausgenutzt.
Diesen Gewinn hat das Portfolio vielleicht im Februar oder erst im Juli oder gar nicht bis Jahresende ... kommt halt ganz drauf an zugegeben, das funktioniert wahrscheinlich nur, wenn man das von Anfang an durchzieht, in den ersten Jahren der Anlage mit kleineren fünfstelligen Depotwerten ... danach bliebe nur die FIFO-Rechnerei, wenn quasi direkt an Neujahr der Kurs bereits mehr als 2285,- EUR im Plus stehen sollte.
Unter Nutzung der "finanztip-3x10-Strategie" könnte man das aber wohl auch später anfangen, wenn man den ETF wechselt
Klingt das irgendwie logisch oder verrenne ich mich da in eine Milchmädchenrechnung?
Und wenn ich das noch weiter spinnen darf:
Macht es Sinn am Jahresende Verluste zu realisieren - gerade wenn unter Ausnutzung von FSA vorher Gewinne realisiert wurden; also falls der Kurs nach dem Ver- und Wiederankauf fällt. Der Verlusttopf wird ja in die Folgejahre übertragen ...
... oder wird es nun absurd?
Grüße
Christian