Können die eigenen Kinder helfen unser Haus abzuzahlen?

  • Hallo,


    demnächst steht die Tilgung der Restschuld unseres Eigenheims an. Es leben auch unsere (nicht-geschäftsfähigen) Kinder darin.


    Um die Restschuld zu tilgen, war der Plan, ein paar Aktien-ETFs zu verkaufen. Da aber vermutlich einige tausend Euro Steuern anfallen würden beim Verkauf, hatte ich nun folgenden Gedanken, um die Steuerlast zu vermeiden:


    Ich übertrage die ETFs an das Depot meiner Kinder, evtl. als Schenkung? Dort verkaufe ich sie in ihrem Namen. Es sollten vermutlich dann gar keine Steuern anfallen wegen des Grundfreibetrags und keinem Einkommen der Kinder (NV-Bescheinigung).


    Mit dem Erlös würden dann meine Kinder die Restschuld abbezahlen, in dem ich ihn erst auf mein Girokonto (Referenzkonto) überweise und von dort weiter zur kreditführenden Bank.


    Geht das so ohne Weiteres (z.B. ohne Notar) und ist das durchführbar, ohne das man rechtliche Probleme oder Fragen vom Finanzamt bekommt?

  • Was braucht es dafür einen Notar?

    1. Eltern schenken dem Nachwuchs den ETF -> Übertragung auf das Depot des Kindes
    2. Eltern haben weiterhin die Vollmacht über das Depot der noch nicht volljährigen Kinder. Sie können also die ETFs als Bevollmächtigte verkaufen, dann haben die Kinder halt erst einmal Bargeld im Depot (das den Kindern gehört).
    3. Die Eltern schenken als Bevollmächstigte sich selbst das Geld zurück

    Nun fallen bei 1 und 3 Schenkungssteuer an, bei 1 gibt es einen Freibetrag von 400.000€ alle 10 Jahre, bei 3 einen von 20.000€ alle 10 Jahre. Selbstverständlich bezogen auf alle relevanten Schenkungen innerhalb der 10 Jahre.


    Schenkungssteuer
    Freibeträge richtig ausnutzen und Steuern sparen
    www.finanztip.de


    Ob 3 legal ist (warum nicht, u.U weil der Bevollmächtigte nicht zum Wohle des Kindes handelt?) wäre wohl zu klären. Wenn die 20.000€ nicht reichen, müssen die Eltern halt Schenkungssteuer zahlen. Die Höhe kann man über den Link berechnen und sie ist vermutlich höher wie die KAP auf einen Alktien-ETF. Außer es handelt sich nur um 30.000€, dann ist der Aufwand den Nutzen aber wohl nicht wert.


    Die Schenkungen sind halt dem Finanzam zu melden. Insb. wenn sie Schenkungssteuerpflichtig sind.

  • Also viele Eltern unterstützen doch auch ihre Kinder finanziell beim Hausbau/kauf.

    Trotzdem sind die Eltern ja dann nicht mit im Grundbuch eingetragen. Das läuft wohl auch unter Schenkung.

  • 3. Die Eltern schenken als Bevollmächtigte sich selbst das Geld zurück

    Da sehe ich einen gewissen Interessenkonflikt, wenn Bevollmächtigte sich auf Kosten des Vertretenen bereichern. Das sieht aus wie ein "In-Sich-Geschäft", wenn nicht sogar wie eine potenzielle Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht ("Griff in die Kasse").


    Bevor man so etwas macht, sollte man Geld in die Hand nehmen und sich anwaltlich beraten lassen. Das Finanzamt dürfte hier noch das geringste Problem sein. Interessant wäre, wie z.B. das Vormundschaftsgericht oder das Jugendamt so etwas sehen würden.

  • Das ganze Konstrukt ist leider steuerrechtlich nicht möglich !


    Dringende Warnung, weil aus Sicht der Finanzbehörden dann KEINE Schenkung an die Kinder vorliegt.

    Die Einkünfte sind dann Einkünfte der Eltern und MÜSSEN von diesen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

    Achtung : anderenfalls wäre es vorsätzliche Steuerhinterziehung, günstigstenfalls leichtfertige Steuerverkürzung.

    Schenkung wird automatisch ans Finanzamt gemeldet, Geldwäschemeldung der Bank im späteren Verlauf ist möglich.


    Bitte zur Abklärung Steuerberater oder spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.


    Ich habe das jetzt nur deshalb so klar geschrieben, weil „fotoman“ mit seiner Ansicht komplett danebenliegt.

  • Also viele Eltern unterstützen doch auch ihre Kinder finanziell beim Hausbau/kauf.

    Ja, das fällt (hier 1.) unter Schenkung. Nur wenn dann das ganze wieder "steueroptimiert" rückabgewickelt werden soll und dazu noch ein zeitlicher Zusammenhang zu sehen ist (also nicht die ETFs mit 6 Jahren dem Kind übertragen und mit 17 das Geld wieder zurück geschenkt wird, dann ist in D zu erwarten,, dass Tomarcy die korrekte Antwort auf meine Anmerkung zu 3. gegeben hat.


    Es verbietet Dir niemand, jedem Kind schenkungssteuerfrei alle 10 Jahre insg. 400.000€ zu schenken. Das dann aber wieder als Bevollmächtigter zurück zu überweisen wird die Behörden auf den Plan rufen.

  • Danke, damit wäre meine Anmerkung zu 3. wohl geklärt.

    Gern geschehen. War nur freundlich gemeint.

    Das ist die alte Geschichte, dass das geschenkte Geld wirklich in das Vermögen der Kinder überzugehen hat.

    Selbst wenn man alles laienhaft durchdenkt scheitert es von Anbeginn daran, dass es keine Schenkung ist.

  • Ok, danke für eure Ansichten... war nur eine Idee.

    Und wenn die Kinder volljährig wären, dann wären die Eltern ja nicht mehr die Bevollmächtigten? Steueroptimierung für die Eltern ist es natürlich immer noch.

  • Steueroptimierung für die Eltern ist es natürlich immer noch.

    Und Steuerminimierung gegen die Gesellschaft auch.


    Um die Restschuld zu tilgen, war der Plan, ein paar Aktien-ETFs zu verkaufen.

    Falls du das LIFO-Prinzip zur Steuerreduzierung bei ETF-Verkäufen gegenüber FIFO noch nicht kennst, empfehle ich eher die Befassung mit diesem.

  • Wenn du soviel Energie wie du zur nicht möglichen Steuerreduzierung durch Schenkungen an Kinder in die Kredit Suche gesteckt hättest und du ein um 0,1% günstigeren Kredit gefunden hättest wäre dir finanziell mehr geholfen.


    Freue dich über die Steuern , wenn die Börse 30% abrauscht wird deine Steuer auch geringer.

  • Die wichtigsten Sachen wurden ja schon geschrieben. Der Plan ist so nicht durchführbar.


    Aber wo ich gerade bei "Plan" bin.

    Habt ihr nicht genug liquide Mittel beisammen, um die Restschuld zu tilgen? Dieser Termin kommt ja nicht plötzlich , sondern steht Jahre vorher fest.

    Sodass man entweder rechtzeitig umschichtet oder ins Tagesgeld spart. Oder eben kurzfristig mit der Steuer bei Verkauf leben muss.


    Davon ab: Glückwunsch zur abbezahlten Immobilie!

  • Und wenn die Kinder volljährig wären, dann wären die Eltern ja nicht mehr die Bevollmächtigten? Steueroptimierung für die Eltern ist es natürlich immer noch.

    Und was, wenn die volljährigen Kinder nicht 'zurückschenken'?

    Soll ja auch schon vorgekommen sein, dass es bei Kettenschenkungen im Verwandtenkreis nicht so gelaufen ist wie geplant (besprochen), weil der Beschenkte plötzlich nach dem Motto 'geschenkt ist geschenkt' verfahren ist. :/


    BTW: Auf was für Ideen manche Menschen so kommen.

    Wertpapiere und Scheinübertrag: Wenn Eltern aufs Kinderdepot zugreifen
    Einen Leser plagt ein schlechtes Gewissen: Er hat Wertpapiere zum Schein auf seinen Sohn übertragen, um Steuervorteile zu nutzen. Wie kann er das korrigieren?
    www.wiwo.de

  • Der Wirtschaftswoche Artikel ist hinter der Bezahlschranke:


    Fazit aber: alles Käse, richtig schöne Steuerhinterziehung beziehungsweise etwas milder.

    Wird ohnehin alles dem Finanzamt gemeldet.

    Irgendwie ist die ganze Idee vom Ansatz her schon leicht kriminalistisch.

    Das durften die Strafrichterinnen vermutlich auch so sehen.

  • Habt ihr nicht genug liquide Mittel beisammen, um die Restschuld zu tilgen? Dieser Termin kommt ja nicht plötzlich , sondern steht Jahre vorher fest.

    Sodass man entweder rechtzeitig umschichtet oder ins Tagesgeld spart. Oder eben kurzfristig mit der Steuer bei Verkauf leben muss.

    Der Termin ist erst 2028. Aber ich fange jetzt langsam an, mir Gedanken über die Gestaltung der Anschlussfinanzierung bzw. Tilgung zu machen.

    Wenn du soviel Energie wie du zur nicht möglichen Steuerreduzierung durch Schenkungen an Kinder in die Kredit Suche gesteckt hättest und du ein um 0,1% günstigeren Kredit gefunden hättest wäre dir finanziell mehr geholfen.

    Ja.... damals war mir das Thema Finanzen leider noch irgendwie fremd, bzw. es hat mich nicht interessiert. Das Interesse kam erst als ich Schulden hatte, notwendigerweise.

    Der Wirtschaftswoche Artikel ist hinter der Bezahlschranke:

    Fazit aber: alles Käse, richtig schöne Steuerhinterziehung beziehungsweise etwas milder.

    Wird ohnehin alles dem Finanzamt gemeldet.

    Irgendwie ist die ganze Idee vom Ansatz her schon leicht kriminalistisch.

    Das durften die Strafrichterinnen vermutlich auch so sehen.

    Genau das wollte ich eben mal abklopfen, ob es legale Gestaltungsmöglichkeiten gibt oder eben nicht. Ich meine mich zu erinnern, dass Christian Delacour (Finanzbeamter) auf seinem Youtube Kanal in einem seiner Videos (aus 2024?) angedeutet hat, dass es legale Möglichkeiten gibt, die Kinderdepots zur Steueroptimierung zu nutzen. Das angekündigte Video dazu steht noch aus.

  • Natürlich kann man Kinderdepots legal zur Steueroptimierung nutzen. Allerdings gilt dabei "geschenkt ist geschenkt".


    Wiederholen ist gestohlen: Ich kann auch mit Vollmacht nicht einfach in fremde Kassen greifen, um eigene Verbindlichkeiten zu bezahlen. Auch die Verschleierung von Einkünften oder "wahren" Berechtigten mittels Strohmannkonten ist nicht vorgesehen.