Termin automatischer Einbehalt Vorabsteuerpauschale

  • Das Problem ist m.E., dass der Staat jetzt schon eine Steuer einzieht, es für den einzelnen aber gar nicht ausgemacht ist, ob am Ende Steuern angefallen wären:

    Das ist das Risiko am Aktienmarkt. Das ist mit einem Ausschütter oder Einzelaktien ganz genau so. Damit kannst du Steuern auf Ausschüttungen/Dividenden gezahlt haben und nach 20 Jahren im Gesamten trotzdem Verluste machen. Wenn dich das stört, solltest du besser bei Tagesgeld bleiben.

  • So, jetzt bin ich auch nochmal online und bin ganz überrascht ob der vielen Kommentare (war dann aber ganz happy, dass sich die meisten gar nicht mit meiner Fragestellung beschäftigt hatten).


    Ich hab mir jetzt mal den nachstehenden Gesetzestext durchgelesen, dadurch noch etwas mehr Klarheit bekommen, aber immer noch nicht ganz verstanden (den Part mit "zuzüglich Ausschüttungen" - die ich ja nicht kenne, weil der ETF thesaurierend ist). Aber das ist nicht weiter schlimm, weil es ja Recher gibt und ich nur einen ca-Wert benötige und damit gut leben kann.

    Oder auch hier:
    https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__18.html


    Grundlage der Vorabpauschale ist das gesamte Jahr. -> (1)

    Bei unterjährigem Kauf, wird je 1/12 pro Monat abgezogen -> (2)


    Für die Berechnung der Vorabpauschale gilt der Kurs vom Jahresanfang (selbst dann, wenn Du den Fonds unterjährig gekauft hast).

    ...

    Auf Verlustfonds fällt keine Vorabpauschale an (bzw. dieselbe ist 0).

    Mit meinen Gedanken bin ich jetzt soweit, dass ich doch mit einer Vorabpauschale bzw. den Steuern darauf rechne und zwar aus folgendem Gedanken heraus: Wenn der Kurs vom Jahresanfang gilt - und nicht der Kurs, zu dem ich eingestiegen bin - dann ist die Wertentwicklung auf das gesamte Jahr 2024 betrachtet ja trotzdem positiv (Ich bin ja nur zum im Dezember blödest möglichen Zeitpunkt eingestiegen, so dass "nur" die Wertentwicklung meines Depots negativ war, nicht aber die Wertentwicklung übers gesamte Jahr 2024). Dh. meine persönliche Vorabpauschale wird 1/12 sein, auch wenn ich persönlich am Jahresende einen Verlust hatte, dh. die Steuer darauf wird so oder so nicht wirklich hoch sein (danke nochmal für den Hinweis darauf, bin nimmer sicher, ob ich es bei meiner Rechnung berücksichtigt hatte, auch wenn es mir vom Prinzip her bewusst ist).


    Keine Vorabpauschale wird also nur anfallen, wenn der Wert zum Jahresbeginn höher war als der Wert zum Jahresende - unabhängig vom Zeitpunkt des unterjährigen Kaufes. Sobald die Steuer auf die Vorabpauschale abgezogen wurde von den betroffenen Aktien-ETFs (Depot Scalable Capital), werde ich hier aber nochmal ergänzen.

  • Mit meinen Gedanken bin ich jetzt soweit, dass ich doch mit einer Vorabpauschale bzw. den Steuern darauf rechne und zwar aus folgendem Gedanken heraus: Wenn der Kurs vom Jahresanfang gilt - und nicht der Kurs, zu dem ich eingestiegen bin - dann ist die Wertentwicklung auf das gesamte Jahr 2024 betrachtet ja trotzdem positiv (Ich bin ja nur zum im Dezember blödest möglichen Zeitpunkt eingestiegen, so dass "nur" die Wertentwicklung meines Depots negativ war, nicht aber die Wertentwicklung übers gesamte Jahr 2024). Dh. meine persönliche Vorabpauschale wird 1/12 sein, auch wenn ich persönlich am Jahresende einen Verlust hatte, dh. die Steuer darauf wird so oder so nicht wirklich hoch sein (danke nochmal für den Hinweis darauf, bin nimmer sicher, ob ich es bei meiner Rechnung berücksichtigt hatte, auch wenn es mir vom Prinzip her bewusst ist).

    Ich bin kein Steuerexperte.

    Ich verstehe es so, wie du es zusammengefasst hast. Die Berechnungsgrundlage ist die Wertentwicklung über das Jahr. Wenn die positiv ist, zahlst du Steuern. Und das unabhängig davon, ob du im Dez. ungünstig eingestiegen bist und in diesem Monat Kursverluste entstanden sind.

    Ist aber nur meine Interpretation.

    Ich würde vermutlich einen Betrag zur Abdeckung des ungünstigsten Falls auf das Verrechnungskonto legen und dann schauen, was passiert - ob die Bank was abbucht oder nicht und dann auch schauen, was in der Abrechnung dazu steht.

  • (den Part mit "zuzüglich Ausschüttungen" - die ich ja nicht kenne, weil der ETF thesaurierend ist)

    Bei einem thesaurierenden Fonds ist die Ausschüttung eben 0,00 € (und damit bekannt).


    Keine [Steuer auf die] Vorabpauschale wird also nur anfallen, wenn der Wert zum Jahresbeginn höher war als der Wert zum Jahresende - unabhängig vom Zeitpunkt des unterjährigen Kaufes.

    Das stimmt für thesaurierende Fonds.


    Bei ausschüttenden Fonds fällt meistens keine Steuer an, da die Ausschüttungen versteuert wurden.

  • Wie versprochen ein Update, sobald etwas abgebucht wurde:


    Für einen ETF (Vanguard FTSE all world) wurdeein kleiner Betrag abgebucht. Für die 2 anderen nicht - vermutlich kommt das aber noch, alles andere wäre unlogisch, da fast gleiche Entwicklung.

  • z.B. (einige/alle?) Neo's.

    Alle jedenfalls nicht. Scalable Capital hat meine VAP für den FTSE AllWorld Acc am 17.01. endlich verbucht. Jetzt weiss ich wieder, wieviel von dem Geld auf dem Verrechnungskonto ich investieren oder wieder abziehen kann.


    Ich würde vermutlich einen Betrag zur Abdeckung des ungünstigsten Falls auf das Verrechnungskonto legen und dann schauen, was passiert

    Etwas anderes bleibt einem auch nicht übrig. Die VAP ist die einzige Steuer, die ohne Vorwarnung und vorigen Bescheid/Info zu einem willenlosen Zeitpunkt abgebucht wird.


    Der Broker/die Bank hat u.U. auch noch die Freigabe, das Verrehnungskonto in den Dispo zu treiben ohne darüber proaktiv informieren zu müssen.


    Meine Abbuchung fand laut Transaktionsmitteilung in der App (sonst gibt es für jeden Mist eine Push-Nachricht) am 17.01. um 01:00 Uhr statt. Ich bin aber der Meinung, dass ich am Freitag (17.01.) Mittag noch nichts davon in der App gesehen habe.


    Das wäre auch normal bei SC, die buchen Ausschüttungen immer erst Tage später "rückwirkend" (birngt nichts, über das Geld kann man trotzdem erst ab dem realen Buchungstag verfügen).

  • Etwas anderes bleibt einem auch nicht übrig. Die VAP ist die einzige Steuer, die ohne Vorwarnung und vorigen Bescheid/Info zu einem willenlosen Zeitpunkt abgebucht wird.

    Erstens ist die VAP keine Steuer, sondern ein Kapitalertrag.

    außerdem wird sie nicht ohne Vorwarnung abgezogen. Ich weiß heute schon dass am 2.1.2026 das nächste Mal die Steuer auf die VAP fällig wird. Auch den Betrag kann ich ausrechnen. Somit wird der Betrag am 2.1.26 auf meinem Verrechnungskonto liegen. Wann die Bank dann tatsächlich abbucht, ist mir egal.

  • Erstens ist die VAP keine Steuer, sondern ein Kapitalertrag.

    außerdem wird sie nicht ohne Vorwarnung abgezogen. Ich weiß heute schon dass am 2.1.2026 das nächste Mal die Steuer auf die VAP fällig wird. Auch den Betrag kann ich ausrechnen. Somit wird der Betrag am 2.1.26 auf meinem Verrechnungskonto liegen. Wann die Bank dann tatsächlich abbucht, ist mir egal.

    Naja, die Bank könnte den Betrag auch im Onlineportal anzeigen und auf den Handlungsbedarf konkret hinweisen.

  • Die Vorabpauschale ist die einzige Steuer, die ohne Vorwarnung und vorigen Bescheid/Info zu einem willenlosen Zeitpunkt abgebucht wird.

    Nö, und zwar schon deswegen nicht, weil die Vorabpauschale keine Steuer ist, sondern ein fiktiver Gewinn, auf den Steuer anfällt.


    Vermutlich meinst Du die Steuer auf die Vorabpauschale, die zu einem durchaus voraussehbaren Zeitpunkt meist im Januar des Folgejahres abgebucht wird.


    Man kann ja ausrechnen, wie hoch die Steuer ist, und läßt diesen Betrag dann halt unangetastet auf dem Verrechnungskonto. Den Rest kann man nach Herzenslust investieren.

  • Von welchem Depot wird denn die Vorabpauschale abgebucht, wenn Anfang Januar der ETF per Depotübertrag übertragen wurde?

    Der Broker, bei dem der ETF das letzte Jahr lag, wird die Vorabpauschale abführen.


    Wenn du Anfang Januar den ETF von diesem Broker zu einem anderen übertragen hast, könnte es sein, dass der neue Broker die Vorabpauschale nicht in den steuerlichen Daten berücksichtigen kann. Die Vorabpauschale war ja zum Zeitpunkt der Übertragung noch nicht abgerechnet. Vielleicht hast du Glück und der alte Broker liefert die Daten nach. Oder er hat die steuerlich relevanten Daten noch nicht übertragen und macht das erst nach Abrechnung der Vorabpauschale.


    Aufgrund er Vorabpauschale sollte man Depotüberträge erst nach der Abrechnung anstoßen. Sonst sind Probleme vorprogrammiert. An deiner Stelle würde ich das auf jeden Fall überprüfen.

  • Auch den Betrag kann ich ausrechnen. Somit wird der Betrag am 2.1.26 auf meinem Verrechnungskonto liegen. Wann die Bank dann tatsächlich abbucht, ist mir egal.

    Da ich heute noch nicht weiss, wieviel Anteile von Acc-ETFs ich in 2025 noch kaufen werde, kann ich mir das heute noch nicht ausrechnen. Also lieber schon heute ein paar tausender zusätzlich dort bunkern (ich könnte ja Ende 2025 erkranken und dann ein paar Tage keine Zeit haben, das Konto noch manuell aufzufüllen) und virtuell als "nicht investierbar" abschreiben.


    Oder ich wechsele doch lieber zu einem Broker, der einen nicht einfach in den Dispo treibt sondern einen vorwarnt.


    Man kann ja ausrechnen, wie hoch die Steuer ist, und läßt diesen Betrag dann halt unangetastet auf dem Verrechnungskonto. Den Rest kann man nach Herzenslust investieren.

    Klar, die VP wird wohl rückwirkend zum 2.1. abgebucht, der verwendete Freistellungsauftrag ist nicht vorhersehbar, da er ggf. durch Ausschüttungen (anderer Investments) vor der realen Abbuchung schon aufgebraucht werden kann.


    Also lege ich einfach ein paar tausender aufs Verrechnungskonto, die mir SC auch noch bis zur rückwirkenden Abbuchung als investierbar angibt. Und alles nur, weil SC zu faul ist, den Betrag vorher mal für einen zu berechnen und als Vorwarnung anzugeben.

    Ich finde es aber schön zu lesen, dass es genügend Kunden gibt, die mit diesen höchst kundenunfreundlichen Vorgehen zufrieden sind.

  • Ich finde die steuerlichen Regelungen zu Belegschaftsaktien schlimmer:

    Der Vorteil zum aktuellen Aktienkurs wird sofort besteuert, die Aktien sind 6 Jahre gesperrt.

    Welcher Kurs dann bei einem Verkauf dieser Einzelaktien (eben kein ETF) erzielbar sein wird, steht in den Sternen.

  • Ich finde es aber schön zu lesen, dass es genügend Kunden gibt, die mit diesen höchst kundenunfreundlichen Vorgehen zufrieden sind.

    Vielleicht motiviert das, dich mit der recht einfachen Mathematik zur Berechnung der VAP zu beschäftigen.

    Ansonsten hast du ja mit ein paar wartenden Tausendern den perfekten Workaround gefunden. 😅