Hat man durch Ehegattensplitting wirklich mehr Netto nach Lohnsteuererklärung?

  • Meine Frau und ich haben einen großen Gehaltsunterschied, daher nutzen wir 3/5 Ehegattensplitting. Um das Elterngeld für meine Frau zu erhöhen, möchten wir einen Steuerklassentausch vornehmen. Steuerklasse 5 hätte für mich keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes, meine Frau hingegen würde mehr bekommen. Die geringere monatliche Liquidität bis zum Mutterschutz ist mir egal. Ist es unter den Vorraussetzungen ratsam den Steuerklassentausch vorzunehmen?

    Oder andersherum gefragt, kann ich davon ausgehen, dass ich nach der Lohnsteuererklärung, trotz Steuerklassentausch, das gleiche Nettogeld bekomme?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Frau und ich haben einen großen Gehaltsunterschied, daher nutzen wir 3/5 Ehegattensplitting. Um das Elterngeld für meine Frau zu erhöhen, möchten wir einen Steuerklassentausch vornehmen. Steuerklasse 5 hätte für mich keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes, meine Frau hingegen würde mehr bekommen. Die geringere monatliche Liquidität bis zum Mutterschutz ist mir egal. Ist es unter den Vorraussetzungen ratsam den Steuerklassentausch vorzunehmen?

    Oder andersherum gefragt, kann ich davon ausgehen, dass ich nach der Lohnsteuererklärung, trotz Steuerklassentausch, das gleiche Nettogeld bekomme?

    Ja, finanziell ist es ratsam. Aber ihr müsst schnell sein.

  • Meine Frau und ich haben einen großen Gehaltsunterschied, daher nutzen wir 3/5 Ehegattensplitting. Um das Elterngeld für meine Frau zu erhöhen, möchten wir einen Steuerklassentausch vornehmen.

    Man muß das übrigens tun, bevor das Kind auf dem Weg ist! Sollte Deine Frau bereits schwanger sein, ist es möglicherweise schon zu spät.

    Steuerklasse 5 hätte für mich keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes, meine Frau hingegen würde mehr bekommen. Die geringere monatliche Liquidität bis zum Mutterschutz ist mir egal. Ist es unter den Voraussetzungen ratsam den Steuerklassentausch vorzunehmen?

    Muß man ausrechnen, es gibt Rechner dafür im Netz. Machs doch einfach, Du hast die dafür unabdingbar nötigen Zahlen zur Hand.

    Oder andersherum gefragt, kann ich davon ausgehen, dass ich nach der Lohnsteuererklärung, trotz Steuerklassentausch, das gleiche Nettogeld bekomme?

    Steuerklassen sind für die Steuererklärung (cum grano salis*) irrelevant. Wenn Du als Besserverdiener vor der Schwangerschaft in V gehst, damit Deine Frau mehr Elterngeld bekommt, dann hast Du erstmal den Liquiditätsnachteil, zahlst also deutlich mehr Steuern als bisher. Dafür bekommt Deine Frau dann mehr Elterngeld. Das meiste des Überzahlten bekommst Du mit der Steuererklärung wieder.


    *Ihr beide werdet aber dennoch ein Minimum mehr Steuern zahlen, schließlich bekommt Deine Frau dann mehr Elterngeld, das quasi indirekt versteuert wird (Progressionsvorbehalt). Sollte sich für Euch trotzdem lohnen.


    Wiederum: Es gibt genug Steuerrechner im Netz. Du kannst Dir das mit Euren Zahlen selber ausrechnen.

  • Vielen Dank für die Antworten. Das bestätigt genau meine Annahme. Wenn ich es Google oder eine KI danach Frage bekomme ich immer eine Antwort, dass man durch das Ehegattensplitting steuern spart. "Treten zwei Menschen vor den Traualtar, ist es nicht nur romantisch und aufregend – sondern auch vorteilhaft für die Steuer. Denn: Ehepaare können sich für den Splittingtarif entscheiden und dadurch einiges an Steuern sparen". Das ist doch viel zu kurz gedacht. Klar ist ein größeres monatliches Netto vom Vorteil. Aber am Ende es ja dann nur ein Darlehen, das spätestens nach dem Lohnsteuerbescheid zurückgezahlt werden muss und somit Fehlinformation, da sich die Steuerlast effektiv nicht ändert.


    Die Steuerklassen haben wir bereits zum 01.12.2024 gewechselt und am 30.05.2025 beginnt für meine Frau der Mutterschutz. Beide Steuerklassen hatte sie in dem Zeitraum jeweils 6 Monate. Da die letzte Steuerklasse entscheidend, passt es noch, laut meinen Annahmen. Die zwei Tage im Mai kann man in dem Elterngeldantrag wohl auskammern. Der Steuerklassenwechel wurde allerdings erst in der Entgeltabrechnung vom Januar sichtbar. Ich hoffe, dass führt nicht zu Problemen...


    Ich verstehe nicht, warum man es dem Bürger so kompliziert machen muss. Mit Sicherheit werden viele benachteilt, weil sie davon nichts wissen.

  • Man kann durch das Ehegattensplitting schon sparen. Ganz konkret:


    Ich arbeite in Steuerklasse 3 meine Frau ist Hausfrau und arbeitet zur Zeit nicht.


    Unverheiratet würden Ihre Freibeträge "verloren" gehen. Dadurch, dass wir verheiratet sind, wird mein Einkommen versteuert, aber mit doppelten Freibeträgen.


    Prinzipiell kann man sagen, dass das Splitting mehr Steuern spart, je größer der Einkommensunterschied ist.

  • Noch als Ergänzung, weil ich glaube, hier werden 2 Dinge vermischt:
    Splitting bedeutet erstmal nur, dass man gemeinsam veranlagt werden kann. Vereinfacht gesagt, werden dann beide Gehälter addiert. Dann werden sie durch 2 geteilt, die Steuer darauf berechnet und dann die Steuer wieder verdoppelt. Somit kann man gerade bei stark abweichenden Gehältern durchaus real Steuern sparen, weil der Steuersatz sinkt.


    Die Wahl der Steuerklasse hat dagegen erstmal nicht direkt mit dem Splitting zu tun. Und die Steuerklasse hat eben keine Auswirkung auf die zu zahlenden Steuer. Unterjährig wird ggf. Steuer gespart, muss dann aber mit der Einkommensteuer nachgezahlt werden.

  • Ich glaube du vermischst hier zwei unterschiedliche Sachen:


    Wahl der Steuerklasse: Hat keine Auswirkung auf die Höher der Steuern, nur auf den Zeitpunkt der Zahlung.


    Ehegattensplitting: Kann tatsächlich zu Steuerersparnissen führen, und zwar immer dann, wenn die Ehepartner UNTERSCHIEDLICH viel verdienen. Verdienen beide gleich viel, hat es keinen Effekt. Ebenfalls keinen Effekt hat es, wenn beide unterschiedlich verdienen, aber beide im Spitzensteuersatz sind.

  • So sieht dann die fantastische Förderung der Ehe durch das Ehegattensplitting real aus:


    Eine Krankenschwester und ein Krankenpfleger sind verheiratet und verdienen beide brutto 3500 Euro im Monat.


    Ergebnis: Sie haben keinerlei Vorteile durch das so genannte Ehegattensplitting. Einfach null.


    Der Nachbar verdient brutto 6000 Euro, seine Gattin gönnt sich für 1000 € im Monat eine Teilzeitbeschäftigung, „um unter den Leuten zu sein.“ Ansonsten kümmert sie sich um den Haushalt.


    Ergebnis: das Ehegattensplitting schlägt hier voll zu und erfreut das Ehepaar.


    Das sind übrigens zwei reale Beispiele, die zeigen, dass Deutschland in der Adenauer-Zeit stehen geblieben ist

  • Beide Paare verdienen 7000 Euro im Monat und bezahlen daher exakt gleich viel Steuern.

    Ich fände es umgekehrt unfair, wenn das Paar, bei dem der Mann 6000 und die Frau 1000 Euro verdienen, mehr Steuern zahlen müsste.

  • Das ist doch auch in Ordnung so. Beide Paare haben das gleiche Bruttogehalt, also auch die gleiche Steuerlast (wenn alle anderen Aspekte mal außen vor gelassen werden).

    Selbst wenn die Frau auch 3.500 brutto verdient, dann greift bei dem Paar das Splitting und sie profitieren. Unterm Strich hat das zweite Paar aber trotzdem mehr Steuer gezahlt als das erste Paar (da dann das Gesamteinkommen brutto bei 9.500 vs. 7.000 liegt).

  • Wenn ich es Google oder eine KI danach frage, bekomme ich immer eine Antwort, dass man durch das Ehegattensplitting Steuern spart. "Treten zwei Menschen vor den Traualtar, ist es nicht nur romantisch und aufregend – sondern auch vorteilhaft für die Steuer. Denn: Ehepaare können sich für den Splittingtarif entscheiden und dadurch einiges an Steuern sparen".

    Das ist sachlich eine korrekte Aussage.

    Das ist doch viel zu kurz gedacht. Klar ist ein größeres monatliches Netto vom Vorteil. Aber am Ende es ja dann nur ein Darlehen, das spätestens nach dem Lohnsteuerbescheid zurückgezahlt werden muss und somit Fehlinformation, da sich die Steuerlast effektiv nicht ändert.

    Das ist sachlich falsch. :)

    Du bist mit dieser (sachlich falschen) Überzeugung allerdings in guter Gesellschaft.

    Die Steuerklassen haben wir bereits zum 01.12.2024 gewechselt und am 30.05.2025 beginnt für meine Frau der Mutterschutz. Beide Steuerklassen [welche?] hatte sie in dem Zeitraum jeweils 6 Monate. Da die letzte Steuerklasse entscheidet, passt es noch, laut meinen Annahmen. Die zwei Tage im Mai kann man in dem Elterngeldantrag wohl ausklammern. Der Steuerklassenwechel wurde allerdings erst in der Entgeltabrechnung vom Januar sichtbar. Ich hoffe, das führt nicht zu Problemen.

    Das weist sich dann.


    Lohnersatzleistungen sind an das Nettoeinkommen gebunden; das Nettoeinkommen kann man bei gleichem Bruttoeinkommen als Verheirateter durch die Wahl der Steuerklasse beeinflussen. Im Fall des Elterngelds klappt der Wechsel der Ehefrau in Steuerklasse III zeitlich meistens nicht mehr, wenn sie diesen erst bei positivem Schwangerschaftstest anschiebt. Das dürfte politisch auch so gewollt sein.

    Ich verstehe nicht, warum man es dem Bürger so kompliziert machen muss. Mit Sicherheit werden viele benachteiligt, weil sie davon nichts wissen.

    Ich finde das nicht besonders kompliziert.


    Wer von günstigen Regelungen nichts weiß, hat davon in der Tat Nachteile. Wissen ist Macht, das zeigt sich immer wieder.

  • Und zur Ergänzung sei noch erwähnt, dass eine Lohnersatzleistung dem Progessionsvorbehalt unterliegt und eine höhere Lohnersatzleistung in der Regel eine höhere Steuerbelastung, oft auch eine Steuernachzahlung, zur Folge hat, die den Vorteil in Teilen wieder relativiert.

  • Und zur Ergänzung sei noch erwähnt, dass eine Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt unterliegt und eine höhere Lohnersatzleistung in der Regel eine höhere Steuerbelastung, oft auch eine Steuernachzahlung, zur Folge hat, die den Vorteil in Teilen wieder relativiert.

    Und zur Ergänzung sollte man sagen, daß man Elterngeld netto bekommt, der Progressionsvorbehalt aber nur einen kleinen Teil Steuer mehr kostet. Es stimmt, daß die Steuer den Vorteil in Teilen wieder relativiert. Man sollte hier aber die Relationen im Auge behalten.


    Ein sinngemäß ähnliches Mißverständnis gibts beim Absetzen. Man zahlt den betreffenden Posten selbst, bekommt ihn aber von der Steuer nicht etwa wieder, sondern nur den dem Steuersatz entsprechenden Teil. Wenn das 30% sind, ist es in vielen Fällen schon viel.


    Außerdem geht es im vorliegenden Fall um etwas ganz anderes, nämlich um die Optimierung des Elterngelds durch rechtzeitigen Wechsel der Steuerklasse.

  • Ist doch schön, dass es so etwas Altes noch im Steuerrecht gibt!

    Familie, und davon ist ein Ehepaar eine Basiseinheit, hat auch was mit Verantwortung gegenüber anderen Familienmitgliedern zu tun.

    Es ist nicht immer möglich dass beide Ehepartner arbeiten/voll arbeiten können.

    Und bevor die Sozialhilfe oder eine andere staatliche Hilfsgruppe einschreitet, wird es möglich sich Kinder zu leisten, Kinder zu Hause aufzuziehen, Angehörige zu Pflegen oder auch andere Handicaps in der Familie abzudecken.

    Dies sollte man NIE vergessen, wenn man so darauf verpicht ist das Ehegattensplitting abzuschaffen!

    Übrigens:

    Zu Zeiten Adenauers war es zu Anfang so, dass Verheiratete ihre Löhne zusammen "normal" versteuern mussten. Das hieß: Verheiratet zahlte man dann mehr Steuern, wenn beide so weiterarbeiteten wie zuvor.

    Da das dann als ungerecht erachtet wurde, kam dann das Ehegattensplitting auf den Tisch.

    Damals, dass die Frau ihrer Rolle in der Familie gerecht werden konnte. Aber es war NIE auf ein Geschlecht bezogen, sondern auf die EHE.

  • Und zur Ergänzung sei noch erwähnt, dass eine Lohnersatzleistung dem Progessionsvorbehalt unterliegt und eine höhere Lohnersatzleistung in der Regel eine höhere Steuerbelastung, oft auch eine Steuernachzahlung, zur Folge hat, die den Vorteil in Teilen wieder relativiert.

    Das ist nur teilweise richtig. Das Thema Progressionsvorbehalt gibt es auch bei ledigen, da nicht nur verheiratete in den Genuss von Lohnersatzleistungen kommen.

    Wenn jemand unverheiratet 11 Monate lang gearbeitet hat und 1 Monat Elterngeld bezogen hat, dürfte es höchstwahrscheinlich trotzdem auf eine Rückerstattung hinauslaufen. Ich habe jetzt gerade keine Zeit, um es mit genauen Beispielen zu rechnen, aber das kann vermutlich jeder selber machen. Und der gleiche Effekt tritt übrigens auch bei Verheirateten ein, sprich wenn Lohnersatzleistung statt Arbeitsentgelt bezogen wird, ist das keine steuerliche Mehrbelastung.


    Ich habe mich auch schon einmal vor einiger Zeit über das Thema Progressionsvorbehalt ausgelassen und denn Sinn dahinter erklärt. Aber bei vielen bleibt eben nur hängen "Ich muss meine steuerfreie Lohnersatzleistung am Ende doch versteuern".

  • Und zur Ergänzung sei noch erwähnt, dass eine Lohnersatzleistung dem Progessionsvorbehalt unterliegt und eine höhere Lohnersatzleistung in der Regel eine höhere Steuerbelastung, oft auch eine Steuernachzahlung, zur Folge hat, die den Vorteil in Teilen wieder relativiert.

    Immerhin, Meins23 , hat Paulchen82 zutreffenderweise geschrieben, dass der Vorteil der zunächst steuerfreien Lohnersatzleistung durch den Progressionsvorbehalt nur "in Teilen wieder relativiert" wird - und nicht wieder aufgehoben wird. Und er hat auch nicht geschrieben, dass es den Progressionsvorbehalt nur bei Verheirateten gibt.


    Du hast natürlich recht damit, dass es bei vielen, die mit dem Spezialthema "Progressionsvorbehalt" nicht vertraut sind, am Ende nur hängen bleibt, dass das Eltern- oder auch das Kranken- oder Arbeitslosengeld "hintenrum doch versteuert wird, eben so, dass du es nicht auf Anhieb merkst".

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977