Meine Frau und ich haben einen großen Gehaltsunterschied, daher nutzen wir 3/5 Ehegattensplitting. Um das Elterngeld für meine Frau zu erhöhen, möchten wir einen Steuerklassentausch vornehmen. Steuerklasse 5 hätte für mich keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes, meine Frau hingegen würde mehr bekommen. Die geringere monatliche Liquidität bis zum Mutterschutz ist mir egal. Ist es unter den Vorraussetzungen ratsam den Steuerklassentausch vorzunehmen?
Oder andersherum gefragt, kann ich davon ausgehen, dass ich nach der Lohnsteuererklärung, trotz Steuerklassentausch, das gleiche Nettogeld bekomme?