Baugrundstück mit nicht erfüllter Bauverpflichtung erwerben

  • Ich vermute, er sucht einfach nach weiteren Ansatzpunkten, welche er dann auf anderen Wegen weiterverfolgen kann.

    Maximal blöd ist der Zeitfaktor. Zeitdruck ist und war noch nie ein guter Ratgeber.

    Wenn man jetzt wüsste, ob die Gemeindevertetung grundsätzlich an einer einvernehmlichen Lösung interessiert wäre, könnte man dort den Hebel ansetzen. Soll heißen, falls die zügige Bebauung tatsächlich der Hauptfokus ist, könntet ihr dort ggf. mit verbindlichen Verträgen punkten.

    Alles d'accord!

    Aber genau das schreibe ich ja: Wenn es überhaupt eine Lösung gibt, gibt es diese vor Ort.

  • Kann man mir das näher erklären?

    Vorweg:

    Meine Ausführungen beschreiben mein Verständnis der rechtlichen Situation in Niedersachsen. In anderen Bundesländern mag die rechtliche Situation abweichen.


    Damit die Gemeinde Geld ausgeben kann und darf, muss sie das Geld nicht nur haben, sondern auch einen Rechtsrahmen hierfür. Das wäre regelmässig der genehmigte Haushalt. Falls der noch nicht vorliegt ("haushaltslose Zeit") darf die Gemeinde nur das machen, was aus gesetzlicher oder vertraglicher Pflicht bzw. zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Wenn die Gemeinde also den Haushalt für 2025 noch nicht genehmigt bekommen hat, dann würde ich anzweifeln, dass sie das Geld für die Ausübung des Vorkaufsrechtes überhaupt ausgeben darf.

    Ist der Haushalt 2025 denn bereits beschlossen worden?

  • Damit die Gemeinde Geld ausgeben kann und darf, muss sie das Geld nicht nur haben, sondern auch einen Rechtsrahmen hierfür. Das wäre regelmässig der genehmigte Haushalt. Falls der noch nicht vorliegt ("haushaltslose Zeit") darf die Gemeinde nur das machen, was aus gesetzlicher oder vertraglicher Pflicht bzw. zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Wenn die Gemeinde also den Haushalt für 2025 noch nicht genehmigt bekommen hat, dann würde ich anzweifeln, dass sie das Geld für die Ausübung des Vorkaufsrechtes überhaupt ausgeben darf.

    Im Regelfall sind aber Vorkaufsrechte im Haushalt per Ermächtigung geregelt. Sonst wäre das ja auch ein ziemlich stumpfes Schwert.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Ich vermute, er sucht einfach nach weiteren Ansatzpunkten, welche er dann auf anderen Wegen weiterverfolgen kann.

    Maximal blöd ist der Zeitfaktor. Zeitdruck ist und war noch nie ein guter Ratgeber.

    Wenn man jetzt wüsste, ob die Gemeindevertetung grundsätzlich an einer einvernehmlichen Lösung interessiert wäre, könnte man dort den Hebel ansetzen. Soll heißen, falls die zügige Bebauung tatsächlich der Hauptfokus ist, könntet ihr dort ggf. mit verbindlichen Verträgen punkten.

    genauso ist es wie du im ersten Satz geschrieben hast.

    Mit der Gemeindevertretung wird es keine einvernehmliche Lösung geben, da es ja dort ebenfalls Interessenten (Gemeinderat) für das Grundstück gibt, generell ist es bei uns in der Gemeinde so das solche Grundstücke dann gar nicht mehr erhältlich sind, wenn man nachfragt.

    Die werden vergeben wie es der Bgm. haben möchte und nicht wie es der Gemeinde Bürger will.

  • Stellt sich die Frage, warum die jetzige Eigentümerin der Bauverpflichtung nicht nachgekommen ist. Da gab es doch sicher mehrere Aufforderungen über die Jahre. Am Ende wundert man sich wenn "plötzlich" harte Konsequenzen drohen ... Die Kuh hätte ja schon längst vom Eis sein können.

  • Stellt sich die Frage, warum die jetzige Eigentümerin der Bauverpflichtung nicht nachgekommen ist. Da gab es doch sicher mehrere Aufforderungen über die Jahre. Am Ende wundert man sich wenn "plötzlich" harte Konsequenzen drohen ... Die Kuh hätte ja schon längst vom Eis sein können.

    Es wurde die Bauverpflichtung bereits 2x verlängert, ohne Probleme, aber jetzt ist die Zeit abgelaufen.

    Die jetzige Eigentümerin des Grundstücks hat einfach nicht das nötige Geld zum Bauen.

    Das geht ja im Moment leider mehr Leute so.

  • Also zusammengefaßt:

    Du hast ein Grundstück in Deiner Gemeinde entdeckt, auf dem Du gern bauen würdest. Das Grundstück gehört einer Dame, die es mit Bauverpflichtung gekauft hat, aber weder gebaut hat, noch bauen will. Alle Termine hat sie sausen lassen, also hat die Gemeinde die Rückabwicklung des Kaufvertrags in die Wege geleitet. Ein Mitglied des Gemeinderates ist scharf auf das Grundstück. Die Dame wäre wohl prinzipiell bereit, Dir das Grundstück zu verkaufen.

    Ich sehe da genau einen Weg: Schlagartiges Einreichen eines Bauantrags bis zum letzten Termin am 13.02.2025 und umgehender Baubeginn.

    Wenn das zeitlich nicht mehr klappt, aus welchen Gründen auch immer, ist das Grundstück weg und der Gemeinderat baut darauf. :)

  • Also zusammengefaßt:

    Du hast ein Grundstück in Deiner Gemeinde entdeckt, auf dem Du gern bauen würdest. Das Grundstück gehört einer Dame, die es mit Bauverpflichtung gekauft hat, aber weder gebaut hat, noch bauen will. Alle Termine hat sie sausen lassen, also hat die Gemeinde die Rückabwicklung des Kaufvertrags in die Wege geleitet. Ein Mitglied des Gemeinderates ist scharf auf das Grundstück. Die Dame wäre wohl prinzipiell bereit, Dir das Grundstück zu verkaufen.

    Ich sehe da genau einen Weg: Schlagartiges Einreichen eines Bauantrags bis zum letzten Termin am 13.02.2025 und umgehender Baubeginn.

    Wenn das zeitlich nicht mehr klappt, aus welchen Gründen auch immer, ist das Grundstück weg und der Gemeinderat baut darauf. :)

    genauso ist es :thumbup:

    Die Termine von der Planung bis zur Rohbau Fertigstellung 01.08.2025 sind für uns nicht das Problem, das ist machbar und auch schon in der Planung.

  • 1.080 m² Grundstück, die vor 8 Jahren für einen Quadratmeterpreis von 75 Euro erworben wurden mit der Auflage, innerhalb einer gewissen Frist zu bebauen.

    Dann passiert 8 Jahre nichts / wenig und der Quadratmeterpreis steigt auf 180 Euro.

    Warum sollte die Gemeinde irgendeinem (wilden) Konstrukt zustimmen, bei dem sich die (drei?) Akteure den sechsstelligen Gewinn teilen?

    Wenn meine o.g. Annahmen stimmen: ich habe in vielen Jahren Baulanderschließung mit Kommunen noch keine erlebt, die sich so offensichtlich vorführen lässt.

  • 1.080 m² Grundstück, die vor 8 Jahren für einen Quadratmeterpreis von 75 Euro erworben wurden mit der Auflage, innerhalb einer gewissen Frist zu bebauen.

    Dann passiert 8 Jahre nichts / wenig und der Quadratmeterpreis steigt auf 180 Euro.

    Warum sollte die Gemeinde irgendeinem (wilden) Konstrukt zustimmen, bei dem sich die (drei?) Akteure den sechsstelligen Gewinn teilen?

    Wenn meine o.g. Annahmen stimmen: ich habe in vielen Jahren Baulanderschließung mit Kommunen noch keine erlebt, die sich so offensichtlich vorführen lässt.

    Die Besitzerin vom Grundstück möchte den Kaufpreis den Sie damals bezahlt hat, die Nebenkosten möchte Sie auch haben. Es wird beim Verkauf an uns kein Gewinn von ihr erzielt, das ist ihr auch bewusst.

    Zu welchen Grundstückspreis die Gemeinde das Grundstück später verkaufen möchte kann ich nicht sagen, die 180€ beziehen sich auf Grundstückspreise die aktuell für Baugrund bei uns zu zahlen ist.

  • Üblicherweise (zumindest war das bei uns so) steht in dem Kaufvertrag der Dame drin, dass sie innerhalb einer gewissen Frist anfangen muss zu bauen, diesen innerhalb einer weiteren Frist fertigstellen dieses Gebäude für den eigenen Wohnbedarf (oder den der Eltern/Kinder) für eine gewisse Zeit (bei uns 5 Jahre) zu nutzen. Sollte dies nicht so sein, so ist ein Betrag x pro qm nachträglich an die Gemeinde zu zahlen.

    Ferner steht dort drin, dass das Grundstück unbebaut nicht veräußert werden darf. Sowie ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde, welches auch im Grundbuch eingetragen wurde.

    Daher würde ich zunächst einmal mir den Notarvertrag der Dame zu dem Grundstück besorgen und ferner einen aktuellen Grundbuchauszug.

    Denn wenn das bei Dir auch so ist wie bei uns, dann reicht es nicht den Bauantrag rechtzeitig zu stellen und dann das Grund zu übertragen.

  • Üblicherweise (zumindest war das bei uns so) steht in dem Kaufvertrag der Dame drin, dass sie innerhalb einer gewissen Frist anfangen muss zu bauen, diesen innerhalb einer weiteren Frist fertigstellen dieses Gebäude für den eigenen Wohnbedarf (oder den der Eltern/Kinder) für eine gewisse Zeit (bei uns 5 Jahre) zu nutzen. Sollte dies nicht so sein, so ist ein Betrag x pro qm nachträglich an die Gemeinde zu zahlen.

    Ferner steht dort drin, dass das Grundstück unbebaut nicht veräußert werden darf. Sowie ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde, welches auch im Grundbuch eingetragen wurde.

    Das steht bei uns auch so drin das das Grundstück unbebaut nicht veräußert werden darf.

    Daher würde ich zunächst einmal mir den Notarvertrag der Dame zu dem Grundstück besorgen und ferner einen aktuellen Grundbuchauszug.

    Denn wenn das bei Dir auch so ist wie bei uns, dann reicht es nicht den Bauantrag rechtzeitig zu stellen und dann das Grund zu übertragen.

    Notarvertrag wurde uns zur Einsicht gegeben.

    Deshalb soll auch das Grundstück vorher Bebaut werden und dann erst an uns verkauft werden.

    Befindet sich ein Rohbau auf dem Grundstück, darf dieser dann ganz offiziell von der aktuellen Besitzerin verkauft werden.

  • Was steht denn im Grundbuch in Abteilung II zum Recht der Gemeinde? Ist da tatsächlich (nur) ein Vorkaufsrecht eingetragen? Oder vielleicht (ggf. zusätzlich) eine Rückauflassungsvormerkung für die Gemeinde? Wenn das der Fall ist, müsstest Du den Ankaufsvertrag auch noch mal dahingehend durchsehen, wann die Gemeinde das Rückforderungsrecht geltend machen kann. Ohne Einvernehmen mit der Gemeinde wirst du dann jedenfalls nicht Eigentümer werden.

  • Das steht bei uns auch so drin das das Grundstück unbebaut nicht veräußert werden darf.

    Notarvertrag wurde uns zur Einsicht gegeben.

    Deshalb soll auch das Grundstück vorher Bebaut werden und dann erst an uns verkauft werden.

    Befindet sich ein Rohbau auf dem Grundstück, darf dieser dann ganz offiziell von der aktuellen Besitzerin verkauft werden.

    Mir wäre das viel zu hot! Ihr solltet am besten noch heute bei einem Fachanwalt/Notar sitzen und euch ausdenken, wie das Ganze wasserdicht darstellbar ist. Hier im Forum wird euch niemand helfen können. Es geht hier um zu viel Kohle, um irgendwas übers Knie zu brechen.

  • Damit die Gemeinde Geld ausgeben kann und darf, muss sie das Geld nicht nur haben, sondern auch einen Rechtsrahmen hierfür. Das wäre regelmässig der genehmigte Haushalt. Falls der noch nicht vorliegt ("haushaltslose Zeit") darf die Gemeinde nur das machen, was aus gesetzlicher oder vertraglicher Pflicht bzw. zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Wenn die Gemeinde also den Haushalt für 2025 noch nicht genehmigt bekommen hat, dann würde ich anzweifeln, dass sie das Geld für die Ausübung des Vorkaufsrechtes überhaupt ausgeben darf.

    Wer sagt, dass die Gemeinde überhaupt selbst kauft? Eventuell hat sie Leute auf der Warteliste, dann wird das Vorkaufsrecht ausgeübt, indem direkt an den nächsten verkauft wird. Wurde hier zumindest so gehandhabt, bei denen, die ihre Grundstücke wieder zurück gegeben haben.

    Aktuell scheint die Nachfrage auch wieder etwas anzuziehen...bei meinem Nachbar wurde kürzlich jedenfalls bezüglich Bauzwang nachgehakt, nachdem die Gemeinde dem Treiben (oder genauer dessen Mangel) auf diversen Grundstücken jahrelang zugeschaut hat

  • 1. Ich/wir wissen leider nicht wie es anders laufen könnte?

    Was steht im Grundbuch?

    Wenn nicht "viel", dann kaufe das Grundstück und erfülle die Auflagen.

    Spreche mit der Stadt/Gemeinde.

    So wird das eine ABM für Anwälte-

    Eine Santander, Deutsche Bank, Postbank, Noris Bank oder Klarna möchte ich nicht als Vertragspartner.