Rentengarantiezeit im Todesfall

  • Hallo Forum!

    Seit 2 Monaten hat bei mir die Auszahlung der Riesterrente begonnen. Dabei bin ich auf den Begriff der Rentengarantiezeit gestoßen, der in meinem Fall sagt, dass meine Riesterrente in gleicher monatlichen Höhe für 13 Jahre an meinen Partner weitergezahlt wird.

    Der Laufzeitstart der Rentengarantie ist identisch mit dem Start meiner Rentenzahlungen, d.h. wenn ich nach 5 Jahren versterbe, würde mein Partner noch für 8 Jahre eine monatliche Rente in gleicher Höhe erhalten.

    Wenn ich das mal hochrechne, dann bleibt nach Ablauf der Rentengarantiezeit noch ein hoher Restbetrag auf dem Riesterkonto übrig!

    Wer erhält dieses Restguthaben?

    Wird es auch ausbezahlt? Oder zieht das der Versicherer für sich ein?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wer erhält dieses Restguthaben?

    Wird es auch ausbezahlt? Oder zieht das der Versicherer für sich ein?

    Google mal nach 'Sterblichkeitsgewinnen'.

    Der Großteil der Sterblichkeitsgewinne wird an das Versichertenkollektiv ausgeschüttet (also an alle anderen Rentenversicherten der gleichen Gesellschaft).

    Den 'Rest' dürfen sich dann die Versicherungen einstreichen. Ein Schelm wer böses dabei denkt. :/


    Gemäß dieses Artikels sind das immerhin über 3 Mrd. € pro Jahr die die Versicherungsbranche allein mit den 'Sterblichkeitsgewinnen' verdient:

    Lebensversicherungen: der große Graben
    Die Lebensversicherungsbranche spaltet sich immer stärker auf: Die Großen wachsen, die kleinen ächzen. Die Frage ist nur: Nützt das nun den Kunden – oder…
    www.capital.de

  • Wieder ein neues Drama mit der Riester-Rente.

    Durch die Zwangsversicherung bekommt man eine miserable monatliche Rente der Schotter dahinter gehört einem nicht mal richtig.


    Finger weg von sowas.

    Wie läuft denn das denn bei Singles oder verwitweten Menschen?

  • Wieder ein neues Drama mit der Riester-Rente.

    Durch die Zwangsversicherung bekommt man eine miserable monatliche Rente der Schotter dahinter gehört einem nicht mal richtig.


    Finger weg von sowas.

    Wie läuft denn das denn bei Singles oder verwitweten Menschen?


    Das läuft so, wie Du es selbst vereinbarst - da gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten:


    - Riester-Fondssparplan oder Riester- Banksparplan: das Restguthaben geht vollständig an die Erben.


    - Riester-Rentenversicherung mit Garantiezeit: Länge der Garantiezeit ist frei vereinbar.


    - Riester-Rentenversicherung ohne Garantiezeit: ergibt für Dich als Single eine deutlich höhere Rente als mit Garantiezeit.

  • - Riester-Fondssparplan oder Riester- Banksparplan: das Restguthaben geht vollständig an die Erben.

    Da muß man aber ´dran denken, dass ja schon zu Rentenbeginn die rund 30% für die Rente über 85Jahre abgezogen und einer RV gezahlt wird. Sind also nur noch knapp 70% von dem mühsam Angesparten überhaupt noch da.

  • Ab 85 ist es bei Riester aber immer eine Versicherung.

  • Nun aber tritt diese Falle real öfter auf als vor 20 Jahren. Wohl dem, der so wenig drin hat, dass er wenigstens sein Geld förderunschädlich mit Versteuerung rausholen kann.

    Ja gut, dass Riesterrenten in Auszahlung heute häufiger sind als vor 20 Jahren dürfte auch niemanden überraschen. ;)