Spekulationssteuer- unbebautes Grundstück

  • Hallo,


    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Wir haben ein unbebautes Grundstück wieder verkauft, nachdem es durch Corona und Baukostensteigerung für uns nach dem Kauf unmöglich war ein Haus zu finanzieren. Wir haben 10.000 Euro Gewinn gemacht. Ich habe diese drauf geschlagen, weil ich zumindest ein paar der Kosten (wir hatten schon eine Bauanzeige gestellt) wieder reinbekommen.

    Im Rahmen der Steuererklärung wollte ich jetzt Nebenkosten vom Gewinn abziehen (Notar, Grunderwerbssteuer). Ich bin mir aber unsicher, ob ich auch die Vermessungskosten (amtlicher Lageplan) und das Baugrundgutachten mit ansetzen darf. Kosten für Bauanzeige und Architekt natürlich nicht, aber bei den anderen beiden Sachen war ich mir nicht sicher. Mein Finanzamt war mir keine Hilfe. Aussage war "Machen sie einfach und dann schauen wir".


    Vielen Dank!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mein Finanzamt war mir keine Hilfe. Aussage war "Machen sie einfach und dann schauen wir".

    Das war doch schon Hilfe genug.

    Du schreibst einfach alles rein, was du möchtest und denkst. Und dann kann das Finanzamt immer noch streichen, wenn es möchte.

    Also einfach alles ansetzen, was geht, und das war’s.

  • Mein Finanzamt war mir keine Hilfe.

    Zur Sache kann ich leider nicht viel beitragen, nur kurz dazu:
    Das Finanzamt darf dir insoweit auch gar keine große Hilfe sein. Dafür sind grundsätzlich Steuerberater da. Kleinigkeiten wie "wo trage ich was ein" sind natürlich was anderes und lassen sich auch mal schnell am Telefon klären.

    Aber bei rechtlichen Fragen lehnt sich kein Finanzbeamter aus dem Fenster und legt sich vorher fest

  • Mein Finanzamt war mir keine Hilfe. Aussage war "Machen sie einfach und dann schauen wir".

    Hallo, auch wenn man manchmal denkt, dass das Finanzamt nur darauf wartet dich abzuzocken.

    Diesen Tipp von denen würde ich genauso befolgen.


    Hatte bei der Afa einer Mietwohnung auch unbeabsichtigt einen Fehler gemacht. Dann kam von der Mitarbeiterin des FA eine Info, was an meiner Berechnung falsch war und die Bitte das für die kommenden jahre zu berücksichtigen. Fertig.


    Daher wie schon von anderen gesagt, einfach alles ansetzen und abwarten.

    Manchmal fordert das FA Belege der Kosten an. Und entscheidet dann.



    (Ggf kannst du auch dem FA mitteilen, dass das Grundstück aufgrund einer fehlenden Hausfinanzierung steigende Zinsen, Hausbaukosten etc.) wieder verkauft werden musste, also keine Gewinnbeabsichtigung bestand...?)

  • Zur Sache kann ich leider nicht viel beitragen, nur kurz dazu:
    Das Finanzamt darf dir insoweit auch gar keine große Hilfe sein. Dafür sind grundsätzlich Steuerberater da.

    Das ist die übliche Leier, die jeder Finanzbeamte drauf hat. In der Sache richtig ist das nicht: Finanzbeamte sind sehr wohl auskunftspflichtig, wenn es um die Frage geht, ob etwas absetzbar ist oder nicht. Der obstinate Verweis auf einen Steuerberater ist sachlich falsch, wenngleich absolut üblich.


    Wenn es wirklich um Beträge geht, kann man vorab eine schriftliche Auskunft beim Finanzamt einholen, an die es letztlich auch gebunden ist. Finanztip hat darüber sogar mal einen Artikel geschrieben.

  • Hallo Lisbetta1604,


    einmal von der formalen Frage zum Inhalt.


    Haben Sie denn amtlichen Lageplan und Bodengutachten, Bauanzeige incl. Architektenleistungen mit verkauft, d.h. dem Käufer übergeben? Falls ja, würde ich sagen, sind das werterhöhende Aufwendungen für das Grundstück, die sie vom Gewinn abziehen können.

    (Laienmeinung, keine Steuerberatung).


    Gruß Pumphut

  • Hallo, vielen Dank für die vielen Antworten. Wir haben leider keinen Käufer gefunden, der unsere „Unterlagen“ wollte. Da das Grundstück etwas ländlich lag, waren wir froh, überhaupt jemanden zu finden. Ich werde jetzt trotzdem erstmal alles angeben und dann mal schauen, was das Finanzamt damit macht. Besten Dank nochmal!

  • Hallo Lisbetta1604,


    einmal ganz praktisch: Der Käufer wird sich doch kaum weigern, die Unterlagen entgegenzunehmen, wenn Sie ihm erklären, die sind im Kaufpreis enthalten? Sind sie ja auch, oder können Sie mit den Unterlagen noch irgendetwas anfangen?


    Gruß Pumphut

  • Hallo Lisbetta1604,


    einmal ganz praktisch: Der Käufer wird sich doch kaum weigern, die Unterlagen entgegenzunehmen, wenn Sie ihm erklären, die sind im Kaufpreis enthalten? Sind sie ja auch, oder können Sie mit den Unterlagen noch irgendetwas anfangen?


    Gruß Pumphut

    Genau so ist das.

    Und im Kaufvertrag wird dann der Gesamtkaufpreis aufgeteilt in Grundstück und den Planungsunterlagen.

    Das ist etwas, was ich aus anderen Grundstückskaufverträgen kenne. Jeder halbwegs vernünftige Notar wird sowas kennen und die entsprechenden Sachen in den Kaufvertrag reinschreiben.

    Und wenn die Käufer fragen, warum das so sein soll, sagste denen, dass dein Steuerberater so wollte.

  • Tja, leider bin ich nicht auf diese Idee gekommen und der Notar auch nicht. Wenn ich jetzt darüber nachdenke, klingt das auch voll plausibel und ärgere mich, dass wir das nicht so gemacht haben.

  • Tja, leider bin ich nicht auf diese Idee gekommen und der Notar auch nicht. Wenn ich jetzt darüber nachdenke, klingt das auch voll plausibel und ärgere mich, dass wir das nicht so gemacht haben.

    Oh, hab das Eingangsposting nochmal genau durchgelesen, ihr habt ja bereits verkauft.

    Ist jetzt aber auch nicht dramatisch, meine ich.

    Das war nur eine Idee, die mir dazu eingefallen ist.


    Das bereits Gesagte solltet ihr beachten: einfach erstmal als Kosten ansetzen und schauen, was das FA dazu sagt.

    Eine verdeckt gewerbliche Tätigkeit oder eine Gewinnabsicht wird euch das FA wohl kaum unterstellen, wenn es das erste Grundstück ist, was ihr mit leichtem Gewinn wieder verkauft habt.

  • Also erst durch die amtliche Grundstückseinmessung konnte ja erst das Grundbuchblatt aktualisiert werden und der Notarvertrag beruht ja sehr wahrscheinlich auf dem neuen Grundbuchblatt, also hat der Käufer ja einen Mehrwert, er braucht das nicht mehr machen.

    Also sind amtliche Vermessung und Grundbucheintrag in jedem Fall berechtigte Kosten. Hatte letztes Jahr auch ein Grundstück einmessen lassen mit neuem Grundbuchblatt, Kosten waren allIn locker 5000€, ist ja nicht gerade wenig. Auch deine Notarkosten sollten ja Gewinnmindernd sein.